Neue drastische Coronamassnahmen

Der Bundesrat hat die Corona-Massnahmen um fünf Wochen verlängert. Auch die Kulturbetriebe bleiben bis mindestens Ende Februar geschlossen. Neu gilt ab Montag Home-Office-Pflicht, Läden für Güter des nichttäglichen Bedarfs werden geschlossen, private Veranstaltungen und Menschenansammlungen werden weiter eingeschränkt.

Foto: Markus Spiske/unsplash.com (s. unten)

Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen bleiben geschlossen. Einkaufsläden und Märkte werden geschlossen. Ausgenommen sind Läden und Märkte, die Güter des täglichen Bedarfs anbieten. Weiterhin möglich ist auch das Abholen bestellter Waren vor Ort. Die Regelung, dass Läden, Tankstellenshops und Kioske nach 19 Uhr sowie sonntags geschlossen bleiben müssen, kann dagegen wieder aufgehoben werden.

Die Arbeitgeber sind verpflichtet, Home-Office überall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Der Arbeitgeber schuldet den Arbeitnehmenden keine Auslagenentschädigung etwa für Strom- oder Mietkosten, da die Anordnung nur vorübergehend ist

Alle Massnahmen in der Medienmitteeilung des Bundesrates:
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