Zürich mit vereinfachtem Entschädigungsmodell

Diee Fachstelle Kultur des Kantons Zürich wendet ein neues Entschädigungsmodell an. Kulturschaffende erhalten befristet bis Ende April ein Ersatzeinkommen von monatlich 3840 Franken – das entspricht 80 Prozent eines angenommenen monatlichen Schadens von 4800 Franken.

Foto: Claudio Schwarz/unsplash.com (s. unten)

Von diesen 3840 Franken abgezogen werden alle Zahlungen, die die Kulturschaffenden aus anderen Quellen bekommen, beispielsweise aus der Erwerbsersatzentschädigung. Kulturschaffende deklarieren diese Zahlen selber. Die Fachstelle Kultur wird aber Stichproben durchführen. Falschangaben haben strafrechtliche Konsequenzen.

Das Modell sei effizient, schreibt der Kanton, weil es den administrativen Aufwand und die Kosten für die Beurteilung der Gesuche tief halte. Die Stichproben und die Strafandrohung seien wirksame Mittel gegen möglichen Missbrauch.

Zudem schaffe das Modell Gerechtigkeit: Es sorgt dafür, dass geringverdienende Kulturschaffende überleben können. Die wenigen Grossverdiener unter den Kulturschaffenden gehen leer aus, es sei denn, sie haben abgesagte Veranstaltungen. Diese werden weiterhin entschädigt. Im Übrigen sind in dieser Gruppe die Erwerbsersatzgelder höher als 4800 Franken.

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