Verstärkte Unterstützung für die Kultur

Der Bundesrat verstärkt die Unterstützung des Bundes für den Kulturbereich. Die Kulturschaffenden erhalten rückwirkend Ausfallentschädigungen ab dem 1. November 2020.

Foto: Jacob Padilla / unsplash.com (s. unten)

Die Einbussen werden somit ohne Unterbruch ab dem 20. März 2020 gedeckt. Diese Unterstützung wird laut der Medienmitteilung des Bundes zudem auf die Freischaffenden ausgedehnt. Die Änderung der Covid-19-Kulturverordnung tritt am 1. April 2021 in Kraft.

Auch die Voraussetzungen für die Gewährung von Nothilfe werden gelockert. Die Vermögensgrenze wird von 45’000 auf 60’000 Franken erhöht. Für jedes unterhaltspflichtige Kind wird diese Grenze um 20’000 statt wie bisher um 15’000 Franken angehoben. Ferner wird nur das frei verfügbare Vermögen (Liegenschaften sind davon ausgenommen) für die Beurteilung der Gesuche einbezogen. Suisseculture Sociale und die Kantone können den Gesuchstellenden einen Vorschuss gewähren, um die Liquidität sicherzustellen, wenn 30 Tage nach der Einreichung des Gesuchs noch kein Entscheid vorliegt.

Mehr Infos:
https://www.bak.admin.ch/bak/de/home/aktuelles/nsb-news.msg-id-82947.html

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