Zerstörung des Digitalmarktes?

Vor einer Anhörung des Rechtsausschusses im Bundestag unterstreicht der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) noch einmal seine Kritik und seine Besorgnis mit Blick auf den nationalen Ansatz zur Umsetzung der DSM-Richtlinie in Deutschland.

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Der Gesetzentwurf sieht laut BVMI für Deutschland ein eigenes Regelungskonstrukt vor, das die Rechtsposition von Künstlern und den mit ihnen partnerschaftlich zusammenarbeitenden Musikfirmen schwächt, die Online-Plattformen hingegen teilweise weiter stärkt. Zudem widersprächen Sonderregelungen in einzelnen Ländern per se dem Anliegen der DSM-Richtlinie, ein harmonisiertes Urheberrecht im europäischen digitalen Binnenmarkt zu schaffen.

Durch das System der sogenannten mutmasslich erlaubten Nutzungen würden Kreative und ihre Partnerfirmen quasi teilentmündigt, weil sie nicht mehr bestimmen könnten, wofür, wie und vom wem essentielle und wertvolle Teile ihrer Inhalte genutzt werden können.

Künftig könnten in Deutschland bis zu 15 Sekunden aus einem Musikstück, Filmwerk oder Laufbild, bis zu 160 Zeichen Text, 125 Kilobyte für Fotos und Grafiken gegen eine (geringe) kollektivierte Pauschalvergütung erlaubnis- und haftungsfrei öffentlich verwendet werden.

Originalartikel:
https://www.musikindustrie.de/presse/presseinformationen/umsetzung-der-urheberrechtsrichtlinie-in-deutschland

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