Covid-19-Kulturmassnahmen gut umgesetzt

Der Nationale Kulturdialog hat sich an seiner Sitzung vom 10. Mai 2021 zur Umsetzung der Covid-Unterstützungsmassnahmen im Kulturbereich ausgetauscht und den guten Arbeitsfortschritt bei der Behandlung der Gesuche festgehalten.

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Der Nationale Kulturdialog stellt laut der Medienmitteilung des Bundes fest, dass aktuell bereits mehr als 60 Prozent der seit Herbst 2020 eingereichten Covid-Unterstützungsgesuche entschieden wurden. Des Weiteren wurden Ende April 2021 Vereinfachungen bei der Schadensberechnung für die Ausfallentschädigung an Kulturschaffende vorgenommen. Für Covid-Kulturmassnahmen sind im Bundesbudget für 2021 bisher 130 Millionen Franken vorgesehen. Der Nationale Kulturdialog begrüsst, dass das Parlament in der Sommersession über einen Zusatzkredit von 148 Millionen Franken beraten wird.

Der Nationale Kulturdialog hat zudem zwei Empfehlungen gutgeheissen: In der Tanzförderung soll unter anderem die Verbreitung von Produktionen freier Tanzgruppen gestärkt werden. Im Bereich der sozialen Sicherheit der Kulturschaffenden soll ein Unterstützungsangebot geschaffen werden, damit zusätzliche Kantone, Städte und Gemeinden die im 2016 beschlossenen Massnahmen zur Stärkung der beruflichen Vorsorge der Kulturschaffenden umsetzen. Mit diesen Empfehlungen wurde das Arbeitsprogramm 2016–2020 des Nationalen Kulturdialogs abgeschlossen.

Der Nationale Kulturdialog wurde 2011 ins Leben gerufen und vereinigt Vertreter der politischen Instanzen und der Kulturbeauftragten der Kantone, Städte, Gemeinden und des Bundes. Seine Arbeit basiert auf einer Vereinbarung aus dem Jahr 2011 und dem im April 2016 verabschiedeten Arbeitsprogramm 2016-2020. Die politischen Instanzen bilden das strategische Steuerungsorgan des Nationalen Kulturdialogs mit dem Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), Vertretern der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), des Schweizerischen Städteverbands (SSV) und des Schweizerischen Gemeindeverbands (SGV).

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