Weitere Walliser Kultur-Hilfsmassnahmen

Der Walliser Staatsrat stellt weitere 10,8 Millionen Franken zur Unterstützung des Kultursektors bereit. Ausserdem sind spezifische kantonale Massnahmen in der Höhe von 2,3 Millionen Franken für die Gesangs- und Musikgesellschaften vorgesehen.

Symbolbild: Neil Thomas/unsplash.com

Aufgrund der Gesundheitslage Anfang 2021 war es den Gesangsvereinen und Musikensembles verboten, sich unter normalen Umständen zu versammeln und zu proben. Seit dem 31. Mai sind Auftritte wieder möglich. Der Entschädigungszeitraum hat sich im Anschluss der zu Jahresbeginn getroffenen Massnahmen verlängert. Deswegen hat der Walliser Staatsrat beschlossen, diese beiden Bereiche mit weiteren 2,3 Millionen Franken zu unterstützen, um so die Periode vom 1. Januar bis 31. Mai 2021 abzudecken.

Anträge für diese Beihilfe müssen bis Ende September bei der Dienststelle für Kultur eingereicht werden. Die entsprechenden Entscheide werden voraussichtlich Anfang November 2021 gefällt. Darüber hinaus hat der Staatsrat beschlossen, die zusätzliche Unterstützung von 20 Prozent, die nicht durch die Covid-19-Kulturverordnung entschädigt wird, zu verlängern. Damit ist eine einhundertprozentige Deckung für entschädigungsberechtigte Kulturunternehmen gewährleistet.

Seit Beginn der Pandemie haben der Bund und der Kanton Wallis verschiedene Massnahmenpakete zur Unterstützung des Kulturbereichs umgesetzt. Im März 2020 wurde ein Hilfspaket von 18,4 Millionen Franken beschlossen, das Bund und Kanton paritätisch finanzieren. Im März 2021 wurden weitere 10,4 Millionen Franken zugunsten des Kultursektors bereitgestellt, wovon 5,1 Millionen Franken zu Lasten des Kantons gehen.

Mehr Infos:
https://www.vs.ch/de/web/communication/detail?groupId=529400&articleId=12470269

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