Keine Befreiung von Mehrwertsteuer

Der Bundesrat ist gegen eine weitergehende Befreiung von Sport- und Kulturvereinen sowie gemeinnützigen Institutionen von der Mehrwertsteuer.

Foto: Scott Graham/unsplash.com (s.unten)

Die zuständige Nationalratskommission hat im April 2021 ihrem Rat beantragt, die Umsatzgrenze, ab der ein nicht gewinnstrebiger, ehrenamtlich geführter Sport- oder Kulturverein oder eine gemeinnützige Institution mehrwertsteuerpflichtig wird, von heute 150’000 Franken auf 200’000 Franken anzuheben. Gleichzeitig hat sie den Bundesrat zur Stellungnahme eingeladen.

Der Bundesrat lehnt die Erhöhung ab. Bereits heute profitierten solche Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen von einer höheren Umsatzgrenze von 150’000 Franken im Vergleich zu den übrigen Unternehmen, für die eine Umsatzgrenze von 100’000 Franken gilt.

Zudem bestehe für Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen die Möglichkeit, die Mehrwertsteuer mit Pauschalsteuersätzen abzurechnen, schreibt der Bundesrat in seiner Medienmitteilung weiter. Dies vereinfache die Buchhaltung und die MWST-Abrechnung wesentlich. Eine Erhöhung der Umsatzgrenze zur administrativen Entlastung sei daher nicht nötig.

Originalartikel:
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