Verschärfte Regeln gegen Elfenbeinhandel

Die Europäische Union hat eine Änderung der EU-Verordnung 865/2006 angekündigt, welche den innergemeinschaftlichen Handel mit Elfenbein verstärkt ins Visier nimmt. Für den Handel mit Musikinstrumenten gelten differenzierte Regeln.

Foto: Pawan Sharma/unsplash.com (s. unten)

Der Handel mit Gegenständen, die bearbeitetes Elfenbein enthalten, mit Ausnahme von Musikinstrumenten oder deren Zubehör, welche Elfenbein enthalten und vor 1975 (asiatischer Elefant) oder 1976 (afrikanischer Elefant) rechtmässig erworben wurden, ist verboten, sofern es sich nicht um Musikinstrumente handelt, «die ausschliesslich zu dekorativen Zwecken dienen». Das Instrument muss also «kürzlich» gespielt worden sein – ein Konzept, das noch einiger Klärung durch die Kommission bedarf.

Rechtmässig erworbene Lagerbestände an Rohelfenbein dürfen weiterhin für den Ersatz von Elfenbeinteilen bei Instrumenten verwendet werden, die vor 1975/1976 hergestellt wurden. Dagegen ist die Herstellung neuer Instrumente aus diesen Beständen nunmehr untersagt. Für sogenannte «antike» Instrumente (vor 1947) ist eine CITES-Bescheinigung erforderlich, während sie bisher davon ausgenommen waren.

Originalartikel:
https://www.fim-musicians.org/de/eu-ivory-ban-2021-12/

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