Covid-Finanzhilfen werden weitergeführt

Die Regierung des Kantons St. Gallen legt für die Weiterführung der Finanzhilfen im Kulturbereich im Jahr 2022 einen Nachtrag zum kantonalen Umsetzungsgesetz vor.

Sitz der St. Galler Kantonsregierung. Foto: Flavio – eCommerce (s. unten)

Die Fortführung der Finanzhilfen sei aufgrund der in hohem Masse angespannten und existenzbedrohenden wirtschaftlichen Situation der Kulturakteurinnen und -akteure und der allgemeinen epidemiologischen Entwicklung der letzten Wochen dringlich, schreibt der Kanton. Für Schäden zwischen dem 1. November 2020 und dem 31.Dezember 2021 haben Kulturunternehmen und Kulturschaffende bis zum 30. November 2021 insgesamt 492 Gesuche für Ausfallentschädigungen eingereicht. Daneben wurden 53 Gesuche für Beiträge an Transformationsprojekte eingereicht.

Die Corona-Unterstützungsmassnahmen für den Kulturbereich wären aufgrund der Befristung von Art. 11 des eidgenössischen Covid-19-Gesetzes Ende 2021 ausgelaufen. Nationalrat und Ständerat haben deshalb in der Wintersession 2021 eine Verlängerung bis Ende 2022 beschlossen. Der Bundesrat hat zudem am 17. Dezember 2021 die Geltungsdauer der Art. 11 konkretisierenden Covid-19-Kulturverordnung verlängert.

Die Regierung schätzt den Mittelbedarf im Sinn eines Kostendachs für die dritte Phase auf insgesamt höchstens 15,4 Millionen Franken. Dieser wäre je zur Hälfte (je 7,7 Millionen Franken) durch den Bund und den Kanton zu finanzieren. Daraus folgt ein Mehrbedarf an kantonalen Mitteln im Umfang von 4,04 Millionen Franken. Das Kostendach der kantonalen Mittel für die hälftig mit dem Bund finanzierten Massnahmen beträgt damit für die zweite und dritte Phase zusammen insgesamt 13,89 Millionen Franken (anstatt bisher 9,85 Millionen Franken für die zweite Phase).

Originalartikel:
https://www.sg.ch/news/sgch_allgemein/2022/01/covid-finanzhilfe-fuer-kultur-soll-weitergefuehrt-werden.html

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