Erlass einer neuen Kulturförderungsverordnung

Der Winterthurer Stadtrat hat die Weisung zur neuen Kulturförderungsverordnung an das Stadtparlament überwiesen. Anpassungen betreffen die Finanzierung, die Sichtbarmachung der kulturellen Vielfalt sowie die Klärung, was unter Kultur und Kulturförderung zu verstehen ist.

Winterthurer Stadtrat. Foto: Stadt Winterthur

In der Vernehmlassung haben laut der Medienmitteilung der Stadt die Mehrzahl der kulturellen Organisationen und die SP die unbestimmte Formulierung bezüglich «einer angemessenen Finanzierung der Kulturförderung» im Verordnungsentwurf beanstandet. Der Stadtrat hat dem Bedürfnis nach mehr Planungssicherheit Rechnung getragen, indem er die Kürzungsklausel in den Subventionsverträgen entschärft hat.

Eine grosse Mehrheit der Stellungnahmen wies auf die hohe Bedeutung der Sichtbarmachung des Kulturlebens in der Stadt hin und wünschte sich eine explizite Verankerung in der Verordnung. Die Sichtbarmachung der kulturellen Vielfalt durch das Kulturmarketing wird deshalb im Verordnungsentwurf ausdrücklich aufgenommen.

Weiter wurde die verschiedentlich geübte Kritik an den «Kann-Formulierungen» zu den Förderungsmassnahmen berücksichtigt. In diesem Zusammenhang wurde auch das mehrfach geäusserte Anliegen, den Förderpreis in der Verordnung zu verankern, aufgenommen.

Der Stadtrat hat die Weisung zur neuen Kulturverordnung nun an das Stadtparlament zur Verabschiedung überwiesen. Heisst das Parlament die Verordnung gut, wird diese voraussichtlich auf Anfang 2023 in Kraft treten.

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