Erneute Vergabe von Covid-Arbeitsstipendien

Die Stadt Zürich wiederholt das befristete Förderinstrument «Covid-Arbeitsstipendium» im Jahr 2022. Damit gibt sie freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern die Möglichkeit, an künstlerischen Vorhaben weiterzuarbeiten.

Foto: Andrey Novik/unsplash.com (s. unten)

Antragsberechtigt sind professionelle, freischaffende Künstlerinnen und Künstler mit Wohnsitz in der Stadt Zürich, die in einem künstlerischen Bereich tätig sind, der von der Stadt Zürich Kultur gefördert wird (Bildende Kunst, E-Musik, Jazz Rock Pop, Literatur, Tanz, Theater). Die Arbeitsstipendien leisten einen Beitrag an die Lebenshaltungskosten der Künstlerinnen und Künstler während ihrer Arbeit an einem oder mehreren künstlerischen Vorhaben.

Es können laut der Mitteilung der Stadt rund 300 Arbeitsstipendien mit einem festgelegten Pauschalbetrag von 15’000 Franken vergeben werden. Es können künstlerische Vorhaben eingereicht werden, die mindestens drei Monate dauern.

Mehr Infos:
https://www.stadt-zuerich.ch/kultur/de/index/foerderung/arbeitsstipendium.html

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