Bewahrung des immateriellen Kulturerbes

Das Bundesamt für Kultur (BAK) fördert neu Vorhaben zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes und hebt damit die wichtige Rolle der lebendigen Traditionen für die nachhaltige Entwicklung hervor. Es können jährlich Gesuche eingereicht werden.

Lebendige Tradition im Kanton Schwyz: Schulkinder beim «Chlefele». Foto: Pakeha (s.unten)

Ziel der Massnahme ist es, Vorhaben zu Sensibilisierung, Vernetzung, Wissensausbau und Kompetenzgewinn in Bezug auf das immaterielle Kulturerbe zu fördern. Für die Jahre 2022 bis 2024 wurden zwei Schwerpunkte festgelegt: Bewahrung und Nachhaltigkeit.

Vorhaben im Bereich der Bewahrung zielen darauf ab, das Weiterbestehen des immateriellen Kulturerbes insbesondere durch die Weitergabe und die Dokumentation sicherzustellen. Dazu gehören beispielsweise Workshops, in denen handwerkliche Fertigkeiten vermittelt werden, oder Bildungsprojekte, die Jugendliche zur Mitwirkung an traditionellen Praktiken anregen.

Vorhaben mit dem Schwerpunkt Nachhaltigkeit heben den Beitrag des lebendigen Kulturerbes zur nachhaltigen Entwicklung hervor. Dies gilt zum Beispiel für die Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen durch traditionelles Wissen, die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts durch Volksfeste oder die Kreislaufwirtschaft durch Handwerkstechniken.

Mehr Infos:
https://www.bak.admin.ch/bak/de/home/aktuelles/nsb-news.msg-id-89943.html

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