Luzern mit weiteren Ausfallentschädigungen

Der Luzerner Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, dem Entwurf eines Dekrets über einen Sonderkredit von gut 4 Millionen Franken zur Ausrichtung von weiteren Ausfallentschädigungen aufgrund der Covid-19-Epidemie im Kulturbereich zuzustimmen.

Der Luzerner Regierungsrat 2022. Foto: Kanton Luzern

Noch immer zeige die Covid-19-Epidemie finanzielle Auswirkungen, schreibt der Kanton Luzern. Im Kulturbereich wird ein Sonderkredit von gut 4 Millionen Franken für Ausfallentschädigungen notwendig. Der Bund beteiligt sich zur Hälfte an diesen Kosten. Weiter beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat zwölf Nachtragskredite zum Voranschlag 2022 im Umfang von rund 23,5 Millionen Franken. Das Geschäft wird in der Oktobersession im Kantonsrat behandelt.

Das Pandemie-Jahr 2021 war laut der Botschaft für Luzerner Kulturunternehmen wie für Kulturschaffende und Kulturvereine im Laienbereich sehr herausfordernd, konnte aber dank den Ausfallentschädigungen so weit überstanden werden, dass Schliessungen und Konkurse grossmehrheitlich vermieden werden konnten, trotz Verlusten in den Jahresrechnungen. Der Kanton Luzern stellte für das Jahr 2021 eine Summe von insgesamt rund 22,1 Millionen Franken für dieses Instrument zur Verfügung, wovon 16 Millionen Franken grösstenteils für Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen verwendet wurden sowie ein deutlich kleinerer Anteil für Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende und für Transformationsprojekte.

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