Registrierungspflicht für Blei?

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) schlägt vor, die Verwendung von Blei in den Anhang XIV der REACH-Verordnung aufzunehmen. Das könnte erhebliche Auswirkungen auf die Preise für Orgelpfeifen und Blechblasinstrumente haben.

Foto (Ausschnitt): Michael Jasmund/unsplash.com

Eine Verwendung wäre damit nur noch mit Sondergenehmigung möglich. Seit 2021 muss die Verwendung von Blei bei der ECHA zwar angemeldet werden, bisher aber nicht das aufwendige Verfahren einer Registrierung durchlaufen. Die Entscheidung über eine Aufnahme von Blei in den Anhang der REACH-Verordnung soll voraussichtlich in 2023 fallen.

Laut dem Deutschen Musikrat wird Blei für die Herstellung von Orgelpfeifen benötigt, bei Blechblasinstrumenten wird Blei gemeinsam mit Nickel und Chrom in der Regel für Legierungen verwendet. Aufwendige Entwicklungen von neuen Alternativen würden laut dem Rat zu drastischen Steigerungen der Verkaufspreise der Instrumente führen. Er fordert deshalb eine Ausnahmeregelung für die Verwendung von Blei beim Instrumentenbau

Die REACH-Verordnung («Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals») ist eine Verordnung der Europäischen Union, die erlassen wurde, um den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die durch Chemikalien entstehen können, zu verbessern und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie der EU zu erhöhen. Sie schlägt ferner alternative Methoden zur Gefahrenbeurteilung von Stoffen vor, um die Anzahl der Tierversuche zu verringern.

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