Basler Kantone regeln Kulturzuständigkeiten neu

In Basel werden die Zuständigkeiten für die Fachausschüsse im Bereich der partnerschaftlichen Projektförderung neu festgelegt. Per 1. Januar 2024 soll die Geschäftsstelle des Fachausschuss Musik des Kantons Basel-Landschaft an den Kanton Basel-Stadt übergehen.

Basler Kantone regeln Kulturzuständigkeiten neu
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Die Abteilung Kultur des Kantons Basel-Stadt und die Abteilung Kulturförderung des Kantons Basel-Landschaft arbieten im Bereich der projektorientierten zeitgenössischen Kulturförderung seit vielen Jahren zusammen.

Aktuell sind die Geschäftsstellen der Fachausschüsse Film & Medienkunst sowie Literatur bei der Abteilung Kultur Basel-Stadt angesiedelt, diejenigen der Fachausschüsse Tanz & Theater sowie Musik bei der Abteilung Kulturförderung Basel-Landschaft.

Per 1. Januar 2024 soll die Geschäftsstelle des Fachausschuss Musik an den Kanton Basel-Stadt übergehen. Im Gegenzug wechselt die Geschäftsführung des Fachausschuss Literatur zum Kanton Basel-Landschaft.

Die bikantonale Zusammenarbeit wird laut der Medienmitteilung des Kantons Basel-Stadt zudem per 2024 um eine regionale Fachpauschale Strukturentwicklung erweitert. Sie soll Institutionen und Trägerschaften in Bezug auf Struktur- und Organisationsentwicklung unterstützen. Die Geschäftsführung für diese Fachpauschale nimmt der Kanton Basel-Landschaft wahr.

Mehr Infos:
https://www.bs.ch/nm/2023-neuerungen-in-der-projektorientierten-kunst–und-kulturfoerderung-rrbsbl.html

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