Stellungnahme der KMHS zu den aktuellen Erhöhungen der Studiengebühren
Begründet mit dem Entlastungspaket des Bundes haben zahlreiche Kantone die Studiengebühren für ausländische Studierende teilweise massiv erhöht. Dass die ausländischen Studierenden so stark zur Kasse gebeten werden, wird wiederum damit begründet, dass für die ausländischen Studierenden gemäss Hochschulfinanzierungsregelungen keine Herkunftskantone mitfinanzieren – die ausländischen Studierenden sollen also selbst deutlich mehr zahlen.
So liegen die Studiengebühren von Bildungsinländer*innen aktuell zwischen 720 und 1000 Franken pro Semester – ausländische Studierende sind mit Gebühren von bis zu 2550 Franken pro Semester konfrontiert. Einige Kantone differenzieren die Studiengebühren zwischen Studierenden aus EU-Ländern und Drittstaaten. Kantone hingegen, die alle ausländischen Studierenden gleichbehandeln, berücksichtigen nicht, dass bei einer Annahme der Verträge der Schweiz mit der EU die Gleichbehandlung der EU-Studierenden mit den Schweizer Studierenden eine unverhandelbare Grundlage darstellen wird.
Die besten Köpfe für die Schweiz
Kernaufgabe der Hochschulen ist es, die Wissenschaft und Künste durch Forschung, Lehre und Weiterbildung zu pflegen und weiterzuentwickeln. Sie sichern einen exzellenten, vielfältigen Bildungs- und Forschungsplatz in der Schweiz. Folglich ist es die wichtigste Aufgabe der Hochschulen, für unsere Gesellschaft intelligente, kreative und innovative Köpfe auszubilden und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen. Diese international kompetitive Hochschulausbildung ist von der Gesellschaft so gewollt.
Um zu gewährleisten, dass die besten und kreativsten jungen Musiktalente zum Wohle der Gesellschaft an den Hochschulen studieren, ist die Gleichheit bei den Startchancen zentral. Die Auslese im Zulassungsprozess soll auf Qualität und Arbeitsmarktchancen beruhen. Nach Herkunft differenzierte Studiengebühren steuern die Auslese hingegen nach Finanzkraft und nicht nach Qualität – damit widersprechen diese Studiengebühren dem Prinzip der Startchancengleichheit fundamental.
Förderung des Schweizer Nachwuchses in internationalem Umfeld
Neben anderen Beispielen ist die Musikausbildung stark von einer Internationalisierung geprägt und lebt vom gegenseitigen Lernen, Vergleichen und Musizieren, was wiederum für das hohe Niveau der Musik- und Vermittlungskultur in Konzerten, an den Musikschulen und in weiteren Bereichen in der schweizerischen Gesellschaft verantwortlich ist. Auch die Schweizer Nachwuchsmusikerinnen und -musiker belegen übrigens ihrerseits oft einen Masterstudiengang im Ausland, um sich von diesem internationalen Austausch zu Höchstleistungen anspornen zu lassen. Zu erwähnen ist zudem, dass die Musikstudierenden das kulturelle Leben in der Schweiz bedeutend mitprägen.
Über die mittlerweile an allen Hochschulen etablierten und durch das gemeinsam mit den Musikschulen entwickelte Qualitätslabel «Pre College Musik CH» harmonisierten Pre Colleges ist zudem ein gut begleiteter Zugang von schweizerischen Nachwuchstalenten an die Hochschulen gewährleistet. Das Label ist an strenge Qualitätsvorgaben gekoppelt, um dem Nachwuchs die besten Chancen für den Studieneintritt und eine erfolgreiche Ausbildung zu bieten.
Ökonomisierung der Bildung
Als Verursacherprinzip verbrämt, wird durch die Gebührenerhöhung eine Ökonomisierung der Bildung vorangetrieben, wie wir sie in angelsächsischen Ländern seit längerem und mit sehr negativen Folgen für die Chancengerechtigkeit in der Bildung beobachten können. Die Schweiz war in der mit Bedacht und Kontinuität entwickelten Form als liberaler Sozialstaat mit eigener Geschichte bisher stets darauf fokussiert, Entscheidungen sorgfältig und wohl abgewogen zu treffen. Die Konferenz Musikhochschulen Schweiz betrachtet die aktuellen Erhöhungen der Studiengebühren daher als ein für die gesamte Bildung besorgniserregendes Zeichen. Die Startchancengleichheit wird in einem auf den gesellschaftlichen Bedarf ausgerichteten Studium in Frage gestellt. Die für eine Musikhochschule wichtige internationale Konkurrenz- und Anschlussfähigkeit wird gefährdet, wenn wir nicht mehr in der Lage sind, die besten internationalen Studierenden gemeinsam mit unseren Schweizer Nachwuchstalenten studieren zu lassen, was sich unmittelbar auf die Ausbildungsqualität aller Studierenden niederschlagen wird.
Das Vorgehen der Kantone gefährdet den in der Schweiz so wichtigen Ideen- und Qualitätswettbewerb durch Fehlanreize und Fehlsteuerung – mit der Folge, dass die Attraktivität von Hochschulen und deren Ausbildungen somit vorrangig von der jeweiligen kantonalen Finanzkraft bestimmt würde. Hochschulen sollen über Programme, Lehrpersonal und Standort, aber nicht über massiv unterschiedliche Finanzierungsbedingungen miteinander wetteifern. Mit Blick auf die in wenigen Jahren anstehende Abstimmung über die Verträge mit der EU und die sorgsam austarierten und funktionierenden Rahmenbedingungen widersprechen diese Eingriffe einem sorgsamen Vorgehen im Bildungssystem der Schweiz, dem in der Musik auch mit Blick auf den Verfassungsartikel 67a zur musikalischen Bildung besonders Sorge zu tragen ist.
Rico Gubler …
ist Vizepräsident der KMHS und Leiter Fachbereich Musik der HKB.
