PGM: Harmonisch, dissonant, temperiert?

Der bundesrätliche Entwurf der Kulturbotschaft 2021–2024 stand im Zentrum des Treffens der Parlamentarischen Gruppe Musik mit Delegierten der Musikorganisationen. Diese können bis am 20. September Stellung nehmen.

Bundeshaus in Bern mit Fontänen. Foto: Katharina Wieland Müller / pixelio.de

Die Veranstalter freuten sich: Der Aufmarsch am 5. Juni im Allresto in Bern war gross, rund 35 Vertreterinnen und Vertreter unterschiedlichster Musikverbände und des Parlaments hörten David Vitali zu, dem Leiter der Sektion «Kultur und Gesellschaft» im Bundesamt für Kultur (BAK). Eingeladen zu diesem Treffen hatte die Parlamentarische Gruppe Musik (PGM) mit ihrem Präsidenten, Nationalrat Stefan Müller-Altermatt. Der Einladung mit dem Titel Die neue Kulturbotschaft druckfrisch: Die Vorschläge des Bundes und die Forderungen des Musiksektors – harmonisch oder dissonant? beigelegt waren die Bemerkungen und Fragen des Schweizer Musikrates zur Kulturbotschaft 2021 ff.

Die Grundlagen für dieses Papier hatte der Schweizer Musikrat (SMR) bereits im Sommer 2018 zusammen mit seinen Mitgliedern erarbeitet und die aus diesen Konsultationen hervorgehenden sieben Kernanliegen des Musiksektors am 6. September 2018 mit dem BAK und Pro Helvetia besprochen. Zusammengefasst waren es: 1. Wertschätzung der Musik im Allgemeinen, 2. Debatte über eine faire Entschädigung von Urheber- und Interpretenrechten vs. Internetfreiheit, 3. Ermöglichung bereichsübergreifender Projekte, 4. Anschubfinanzierungen, 5. langfristige Entwicklungsstrategien für die drei Genres Volksmusik, aktuelle Musik, Klassische Musik, 6. Promotion der Schweizer Musik im Ausland und 7. Umsetzung des Artikels 67a «Musikalische Bildung» der Bundesverfassung.

Schwerpunkt musikalische Bildung

Vitali erläuterte zunächst den Hintergrund der am 29. Mai veröffentlichten Kulturbotschaft und verwies auf die Kontinuität ihrer strategischen Entwicklungslinien «Kulturelle Teilhabe», «Gesellschaftlicher Zusammenhalt» sowie «Kreation und Innovation», bevor er auf Neuerungen zu sprechen kam. Seine Ausführungen konzentrierte er auf die Umsetzung des Musikartikels, wofür seine Sektion zuständig ist. So soll das Programm Jugend und Musik weiter ausgebaut und ein Talentförderungsprogramm in Zusammenarbeit mit den Musikschulen und Musikhochschulen aufgebaut werden. Vorgesehen ist die Einführung einer Talentkarte nach dem Vorbild von Jugend + Sport. Dazu beantragt das BAK für die gesamte Förderperiode 25.6 Millionen Franken – rund 8 Millionen mehr als in der Vorperiode. Zudem soll der Musikartikel 67a BV um einen vierten Absatz ergänzt werden, Wortlaut zur Zeit: «Er [der Bund] kann musikalisch Begabte durch spezifische Massnahmen fördern.» Die mangelnde Verbindlichkeit dieser Kann-Formulierung hob Christine Bouvard, Präsidentin des Verbandes Musikschulen Schweiz, in der anschliessenden Fragerunde hervor.

Alle anderen Aspekte des Entwurfs die Musik betreffend wurden lediglich gestreift, da weder eine Vertretung aus der BAK-Sektion «Kulturschaffen» noch von Pro Helvetia anwesend waren. Die Delegierten von Sonart – Musikschaffende Schweiz formulierten die Erwartung, dass die Organisationen professioneller Kulturschaffender in der Kulturbotschaft nicht ausschliesslich auf ihre Rolle als gewerkschaftliche Dienstleister beschränkt werden. Sie müssen – wie ihre Partnerorganisationen im Ausland – ebenso wahrgenommen werden als die einzigen landesweit agierenden und darum unverzichtbaren Vermittler von Netzwerk, Diskurs und inhaltlichem Austausch, auch wenn die Mittel für letzteres nicht mehr aus der Bundeskasse fliessen.

Wie geht es weiter?

Jetzt gilt es, die Chance der Vernehmlassung zu ergreifen und die spezifischen Anliegen klar und deutlich zu formulieren. Der Schweizer Musikrat wird ein Muster zuhanden seiner Mitglieder entwerfen. Sie sind frei, die Vorlage nach ihrem Wunsch zu bearbeiten oder eine eigene Stellungnahme zu verfassen. Bis am 20. September 2019 können diese an die Adresse StabsstelleDirektion@bak.admin.ch geschickt werden. Die Verabschiedung der Kulturbotschaft wird im Februar 2020 erwartet, danach geht sie ins Parlament und soll am 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Link zur Kulturbotschaft 2021-2024

Die Botschaft kann von dieser Seite heruntergeladen werden:
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-75271.html

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