Kanton Wallis stärkt den Musikunterricht

Im September tritt eine Teilrevision des Walliser Kulturförderungsgesetzes in Kraft. Die Musikschulen werden stärker unterstützt und die Kosten der Musikausbildung für die Eltern begrenzt.

Walliser Regierungsgebäude (Bild: EpsilonEridani)

Eine der bedeutendsten Neuerungen betrifft die Bildung in den Bereichen Musik und Bühnenkünste (Theater, Tanz und Zirkuskunst). Ab Beginn des Schuljahres 2026–2027 wird der kantonale Beitrag an die Unterrichtskosten der anerkannten Schulen von 40 auf 50 Prozent erhöht. Die Gemeinden müssen sich fortan mit mindestens 10 Prozent beteiligen, während der Anteil der Walliser Delegation der Loterie Romande bei 7 Prozent bleibt.

Der Restbetrag zulasten der Eltern ist künftig im ganzen Kanton auf 33 Prozent begrenzt, unabhängig von der Wohngemeinde der Familien. Für rund 4’500 Schüler werden die jährlichen Kosten für ihre musikalische Ausbildung auf etwas mehr als 1’000 Franken begrenzt. Dieses neue Modell fördere einen gerechteren Zugang zur künstlerischen Ausbildung, schreibt der Kanton.

Das neue Gesetz soll ausserdem die Rahmenbedingungen für die Kulturberufe stärken. Bei Projekten, welche durch die Kulturförderung unterstützt werden, erfolgt die Entlöhnung der Kulturakteurinnen und -akteure künftig auf Grundlage der Tarifempfehlungen der vom Kanton anerkannten Dachorganisationen. Auch die wirtschaftliche, soziale und ökologische Nachhaltigkeit wird fortan im gesetzlichen Rahmen berücksichtigt.

Originalartikel:
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