Deutschland kennt im Gegensatz zur Schweiz eine dedizierte Künstlersozialversicherung, die unter anderem von Abgaben von Veranstaltern gespiesen wird. Die Einnahmen sind allerdings empfindlich gesunken, und die Politik steht nur halbherzig zum Künstler-Sozialwerk.

Anfang Juni hat der Bundestagsausschuss für Kultur und Medien mit den Stimmen der Regierungskoalition einen für den Fortbestand der Künstlersozialkasse wichtigen Passus aus dem Regierungsentwurf zur «Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze» gestrichen.

Der DTKV hat deshalb eine E-Petition beim Deutschen Bundestag gestartet, um eben diesen Punkt wieder aufzunehmen. Er will die Deutsche Rentenversicherung gesetzlich dazu verpflichten, im Rahmen ihrer Betriebsprüfungen – spätestens alle vier Jahre – zu kontrollieren, ob die Unternehmen, die Künstler beschäftigen, ihrer Abgabeverpflichtung nachgekommen sind.

Die Künstlersozialversicherung (KSV) ist Teil der gesetzlichen Sozialversicherung. Sie verpflichtet freischaffende Künstler und Publizisten zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

Der Finanzbedarf wird zur Hälfte aus Beiträgen der Versicherten aufgebracht. Die andere Beitragshälfte tragen die Steuerzahler über einen Zuschuss des Bundes und die «Verwerter» von künstlerischen Leistungen in Form einer Künstlersozialabgabe, die im Jahr 2012 3,9 % aller Honorarzahlungen an einen selbständigen Künstler oder Publizisten betrug. Der Beitragssatz ist 2013 auf 4,1 % gestiegen. In den Folgejahren ist mit weiteren und erheblicheren Steigerungen zu rechnen.

Die Künstlersozialkasse (KSK) sei allerdings in ihrer Existenz gefährdet, da immer weniger Unternehmen und Einrichtungen ihrer Abgabeverpflichtung nachkämen, schreibt der DTKV.
 

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