Fahrplan zur Umsetzung der Musikinitiative

Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Musikverbände sowie der Kantone, Städte und Gemeinden macht in einem Bericht Vorschläge zur Verbesserung der musikalischen Bildung in der Schweiz. Der Bundesrat wird im Rahmen der Kulturbotschaft 2016-2019 entscheiden, welche er umsetzen will.

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Die Arbeitsgruppe komme zum Schluss, dass die Chancengerechtigkeit und die Qualität der musikalischen Bildung in der Breiten- und Talentförderung in verschiedenen Punkten verbessert sowie die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren gestärkt werden sollte, schreibt die Bundesverwaltung. Sie habe insgesamt 37 Massnahmenvorschläge entworfen, von denen 32 prinzipiell in Bundeskompetenz liegen.

Bei der Beurteilung der Frage, welche Massnahmen der Bund umsetzen sollte, bestanden in der Arbeitsgruppe zum Teil unterschiedliche Auffassungen zu Notwendigkeit, Praktikabilität und inhaltlicher Dringlichkeit der einzelnen Massnahmen sowie zum Umfang der Bundeskompetenzen.

Die Massnahmevorschläge der Arbeitsgruppe werden derzeit durch das Bundesamt für Kultur (BAK) und das EDI analysiert und Ende März 2014 im Rahmen des Nationalen Kulturdialogs mit den Kantonen, Städten und Gemeinden diskutiert.

Der Bundesrat wird im Rahmen der Kulturbotschaft 2016-2019 entscheiden, welche Massnahmen er umsetzen will. Die Eröffnung der Vernehmlassung zur Kulturbotschaft 2016-2019 ist für Anfangs Sommer 2014 vorgesehen. Der Bundesrat wird die Kulturbotschaft 2016-2019 voraussichtlich im Dezember 2014 an das Parlament überweisen.

Der Bericht ist auf der Internetseite des Bundesamtes für Kultur erhältlich: http://www.bak.admin.ch/?lang=de&webcode=d_14089_de

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