Busse wegen Preisabsprachen im Instrumentenhandel

Die Schweizer Wettbewerbskommission (Weko) büsst die Musik Olar AG mit 65‘000 Franken wegen Preisabsprachen beim Vertrieb von Saiteninstrumenten. Die Generalimporteurin und Grosshändlerin hat ihren Wiederverkäufern maximale Rabatte beim Weiterverkauf von Saiteninstrumenten vorgegeben.

Foto: Paul-Georg Meister/pixelio.de

Die Musik Olar AG und ihre Wiederverkäufer waren übereingekommen, dass die von der Generalimporteurin veröffentlichte Preisliste für Saiteninstrumente und Zubehör verschiedener Marken unter Beachtung der kommunizierten Rabattpolitik bindenden Charakter hat. Damit seien unzulässige Abreden über Mindestpreise getroffen worden, heisst es in der Medienmitteilung der Bundesverwaltung.

Diese Abreden verhinderten, dass die Wiederverkäufer in der Schweiz echten Preiswettbewerb betreiben konnten. Damit wurde der Wettbewerb in dieser Branche in der Schweiz von Anfang 2010 bis Mitte 2013 erheblich beeinträchtigt. Im Rahmen einer  einvernehmlichen Regelung hat sich die Musik Olar AG verpflichtet, künftig weder direkt noch indirekt Einfluss auf die Verkaufspreise ihrer Händler zu nehmen. Der Entscheid kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.

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