Gema klagt erfolglos gegen Youtube

Das Oberlandesgericht (OLG) in München hat entschieden, dass Youtube nicht für Urheberrechtsverletzungen in die Pflicht genommen werden kann. Die Richter sehen die alleinige Verantwortung bei den einzelnen Uploadern.

Foto: Rainer Sturm/pixelio.de

Hintergrund des Rechtsstreits ist die Forderung der Gema, dem deutschen Pendant zur Suisa, Musikurheber für die Nutzung ihres urheberrechtlich geschützten Repertoires auf der Plattform Youtube angemessen zu entlohnen. Youtube bezahlt der Gema bislang keine Lizenzvergütung für die Musiknutzung auf ihrer Videoplattform, obwohl sie mit der Musik erhebliche Werbeerlöse erwirtschaftet. Das Urteil des OLG ist noch nicht rechtskräftig. Die Revision wurde ausdrücklich zugelassen.

Nach Ansicht der Gema ist die ungerechte Verteilung der Wertschöpfung in der digitalen Wirtschaft seit vielen Jahren ein Problem für Urheber. Im Online-Bereich werden mit kreativen Inhalten erhebliche Einnahmen erzielt. Wirtschaftlich profitieren bisher aber vor allem Plattformbetreiber wie Youtube, die sich unter Berufung auf Haftungsprivilegierungen ihrer Verantwortung entzögen, Urheber angemessen zu entlohnen. Daher müssten Urheber endlich fair an der Wertschöpfung in der digitalen Wirtschaft beteiligt werden, schreibt die Gema weiter.
 

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