Jugend+Musik-Ausbildung auch im Alter möglich

Auch geeignete Pensionierte können eine Ausbildung zum Jugend+Musik-Leiter absolvieren. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine entsprechende Klage gegen die vom Bundesamt für Kultur beauftragte Zulassungsstelle gestützt.

Foto: © Schweizerisches Bundesverwaltungsgericht, St.Gallen

Laut der Sendung Rendez-vous am Mittag von Radio SRF 1 ist das Gesuch eines pensionierten Mannes für eine Ausbildung zum Jugend+Musik-Leiter von Chorlagern abgewiesen worden. Dem Betroffenen sei zwar hohe fachliche Kompetenz bescheinigt worden. Trotzdem habe die Zulassungsstelle das Gesuch abgelehnt und dies mit seinem Alter begründet.

Laut dem Bundesverwaltungsgericht handelt es sich bei dem Entscheid um Diskriminierung im Alter. Die Verordnung zum Programm Jugend+Musik verlange eine Vergabe der Beiträge nach fachlicher Eignung.

 

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