Mehr Klarheit für Sample-Nutzung

Der deutsche Bundesverband Musikindustrie (BVMI) freut sich darüber, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem aktuellen Urteil die Rechte der Tonträgerhersteller grundsätzlich stärkt und mehr rechtliche Klarheit mit Blick auf Sampling schafft.

Kraftwerk in Düsseldorf 2013. Foto: Miroslav Bolek/wikimedia commons (s. unten)

Das Gericht stellt laut BVMI unter anderem fest, dass das Tonträgerherstellerrecht in diesem Kontext durchaus im Einklang mit der Grundrechte-Charta der EU sowie mit der Urheberrechtsrichtlinie ist und Sampling einen Eingriff darstellen kann, wenn es ohne Zustimmung erfolgt. Dem EuGH zufolge kann das Sampling nur dann unter die Kunstfreiheit fallen, wenn das gesampelte Audiofragment geändert und beim Hören nicht wiedererkennbar ist. Musikalische Zitate wiederum seien nur dann zulässig, wenn eine ausdrücklich künstlerische Auseinandersetzung mit dem zitierten Werk stattfinde.

Das Urteil bezieht sich auf die inzwischen rund 20 Jahre währende gerichtliche Auseinandersetzung zwischen der Gruppe Kraftwerk und Musikproduzent Moses Pelham. Letzterer hatte 1997 eine prägnante rhythmische Sequenz aus dem Kraftwerk-Song «Metall auf Metall» für einen von Sabrina Setlur gesungenen Titel genutzt. Im Laufe der vergangenen zwei Jahrzehnte hatten mehrere Gerichte, und auch zweimal der BGH, zugunsten von Kraftwerk entschieden, bis das Bundesverfassungsgericht die Urteile 2016 als verfassungswidrig aufhob und insbesondere mit Blick auf Zweifel an der Vereinbarkeit mit EU-Grundrechten an den BGH zurückverwies. Dieser legte den Fall daraufhin dem EuGH zur Prüfung vor.

Foto: Miroslav Bolek /Wikimedia commons CC SA-BY 3.0

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