Tempospritze für Europas Urheberrecht

Bis Juni 2021 muss die EU-Richtlinie über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt in deutsches Recht umgesetzt werden. Der Deutsche Musikrat (DMR) drängt auf schnelles Handeln.

Foto: Rainer Sturm / pixelio.de

Der aktuell vorliegende Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ergänzt den Entwurf des Ersten Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts vom 15. Januar 2020 in Hinblick auf die Umsetzung der Richtlinie und umfasst unter anderem Regelungen zur Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen sowie zu kollektiven Lizenzen.

Laut Susann Eichstädt, stellvertretende Generalsekretärin des Deutschen Musikrates, ist der Entwurf ein Schritt in Richtung eines dringend notwendigen, fairen Interessenausgleiches zwischen allen beteiligten Akteuren. Er markiere den richtigen Weg, allerdings sei schnelles Handeln erforderlich, wenn der Termin zur Umsetzung der EU-Richtlinie angesichts der Herausforderungen durch die Coronakrise und der kommenden Bundestagswahl eingehalten werden solle.

Der Deutsche Musikrat sowie zahlreiche seiner Mitglieder haben sich mit Stellungnahmen am Konsultationsprozess des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz abgeschlossen ist. Die Stellungnahme des Deutschen Musikrates findet sich hier.
 

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