Musikrat erfreut über Lockerungen

Der Scbweizer Musikrat begrüsst es grundsätzlich, dass der Bundesrat Kulturveranstaltungen prinzipiell wieder ermöglicht. Kulturveranstaltende, Kulturschaffende oder Agenturen könnten allerdings nach wie vor nicht normal arbeiten

Foto: Dima Pechurin / unsplash.com (s.unten)

Der Bundesrat habe an seiner heutigen Sitzung dem dringenden Bedürfnis der Menschen nach Live-Kultur Rechnung getragen, heisst es im Communiqué des Musikrates. Dies sei  erfreulich und wichtig. Wir alle bräuchten Begegnungen, soziale Treffpunkte wie Kulturanlässe, Restaurants oder Bars. Daher seien Anlässe mit 50 Personen im Innen- und 100 Personen im Aussenbereich ein wichtiger erster Schritt.

Allerdings bedeuten die konkreten Auflagen für viele Kulturveranstaltende, Kulturschaffende oder Agenturen, dass sie nach wie vor nicht normal arbeiten und ihren Lebensunterhalt verdienen können:

● Für grössere Anlässe gibt es nach wie vor keine Perspektive (z.B. Festivals);
● Für viele mittlere und kleine Veranstaltungsorte macht es die Vorgabe von maximal halber Belegung faktisch unmöglich, zu veranstalten;

Auch im nicht professionellen Bereich bestehen weiterhin starke Einschränkungen:
● Aufführungen vor Publikum sind weiterhin verboten, viele Blasmusiken können faktisch nicht proben (25 m2/Person).

Daher sind die Weiterführung und rasche Auszahlung der Entschädigungen im Kulturbereich unabdingbar. Für grössere Anlässe braucht es einen Schutzschirm, der rasch und schweizweit einheitlich umgesetzt wird.

Mit der schrittweisen Öffnung wird der Kultursektor beweisen können, dass er taugliche Schutzkonzepte hat, bei denen die Sicherheit der Besuchenden, der Auftretenden und der ganzen Crew im Vordergrund stehen. Dies wiederum wird dem Bundesrat die Möglichkeit geben, rasch weitere Öffnungsschritte zu beschliessen.

Medienmitteilung des Bundesrates:
https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-83106.html

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