Pre-Colleges als Teil einer selbstverständlichen Begabtenförderung
In den letzten Jahren fand schweizweit im Zuge des Bundesprogramms «Junge Talente Musik» eine Entwicklung statt, welche auch das Pre-College betrifft. Wo stehen wir heute?
Niemand hat etwas gegen musikalische Begabtenförderung. Dass überdurchschnittliche Fähigkeit und Leistungsbereitschaft besondere Unterstützung finden sollen, ist auf allen Ebenen unbestritten. Psychologisch, weil ein ausgeprägter kognitiver Hunger von Kindern und Jugendlichen gestillt werden muss, sonst verkümmert die gesunde Entfaltung von Psyche und Persönlichkeit. Pädagogisch, weil es zu den besonders dankbaren Aufgaben gehört, jungen Menschen mit ausserordentlicher Auffassungsgabe ein adäquates Lernumfeld zu bieten. Kulturell, weil Begabungsförderung immer auch Nachwuchsförderung ist: für die Laufbahn an Musikhochschulen, für die vielen Ensembles, Orchester, Chöre und Musikvereine – ja, letztlich für eine lebendig wirksame Musikwelt als Ausdruck einer gesellschaftlichen Identität.
Begabtenförderung mit Verfassungsrang
Alle sind für Musik und auch für musikalische Begabungsförderung, und so sprach sich 2012 wenig überraschend eine überwältigende Mehrheit der abstimmenden Bevölkerung dafür aus, dass sie sogar in der Bundesverfassung als Verpflichtung festgehalten werde. Die Schweiz ist damit mutmasslich der einzige Staat der Welt, der dem Thema in seinem fundamentalsten rechtlichen und politischen Dokument explizites Gewicht gibt.
Dieser Sonderstatus liegt somit in erster Linie am direktdemokratischen Instrument der Volksinitiative, das es möglich macht, dass Anliegen mit generellem Sympathiefaktor verfassungsrelevant werden. Der Volksentscheid löste aber nicht einen nationalen Aktivismus aus, der etwa mit den Zuständen in Südkorea vergleichbar wäre. Dort wurde Ende der 1990er-Jahre die Musikförderung zur konsequenten staatlichen Strategie erklärt, was seither nicht nur zu einer auffälligen Menge erfolgreicher koreanischer Musikerinnen und Musiker auf den internationalen Konzertpodien führte, sondern der Welt auch das Phänomen des K-Pop bescherte.
Pragmatische Umsetzung ohne klaren Status
Eine solch dezidierte Lenkung wäre hierzulande undenkbar. Stattdessen erfüllte der Bund den Verfassungsauftrag der Begabtenförderung im Wesentlichen durch die Erarbeitung eines Rahmenkonzepts, das kantonalen Förderprogrammen Mittel zur finanziellen Unterstützung von Talenten zuweist. Noch vor der Publikation des Rahmenkonzepts hatten der Verband der Musikschulen und die Konferenz der Musikhochschulen sich ihrerseits daran gemacht, in einem Leitfaden zur Begabtenförderung zeitgemässe Kompetenzprofile, Prozesse und Zielsetzungen zu formulieren. Als eine unter verschiedenen Förderstufen wurde dabei das Pre-College als ausdrückliche Vorbereitung auf ein Hochschulstudium definiert, und es wurden Minimalstandards entworfen, deren Einhaltung den Erwerb eines exklusiven Pre-College-Labels und die Auszeichnung durch die Verbände garantierten. Insgesamt 11 Labels wurden bisher an Programme in der ganzen Schweiz vergeben. Diese bieten ein umfassendes stilistisches und pädagogisches Spektrum in verschiedenen Zeitmodellen und mit vielfältigen Vertiefungen an und decken insgesamt sämtliche Profilierungen der Bachelorstudien ab.
Die Hoffnung auf die staatliche Anerkennung eines formellen Bildungsstatus der Pre-Colleges und einer gesetzlichen Basis für eine nachhaltige Finanzierung blieb trotz einstiger politischer Absichtserklärungen allerdings bis heute unerfüllt. Auch die Vergütung für die Betreuung von ausserkantonalen Studierenden in den Pre-Colleges ist keineswegs geregelt und noch immer vom Goodwill der Kantone abhängig. Und da gleichzeitig die pluralistische Landschaft privater Institutionen, zahlreicher Stiftungen, des altruistischen Mäzenatentums, diverser Wettbewerbe und spezieller Schulprogramme (allein die EDK-Liste der «Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte» weist für 18 Kantone 20 Programme mit musikalischem Fokus aus) üppig weiter blüht, liegt eine einheitlich konzipierte, qualitätsorientierte landesweite Förderstruktur in weiter Ferne.
Diversität als Stärke – Bedarf zur Klärung
Wie weit eine solche einheitliche Förderstruktur ein realistisches und überhaupt wünschbares Ziel wäre, ist zu diskutieren. Natürlich bleibt es weiterhin Aufgabe von Musikhochschulen und Musikschulen, im Lead in der Begabtenförderung, darüber zu wachen, dass die vielfältigen und kaum koordinierten kantonalen Programme nicht nur mit «Begabtenförderung» etikettiert sind, sondern diese auch tatsächlich enthalten.
Aber neben den bestehenden Defiziten haben die Jahre der Debatten sich durchaus auch konstruktiv und konsolidierend ausgewirkt: Das Thema der musikalischen Begabungsförderung gelangte aus der Ecke der Betroffenen ins Bewusstsein einer allgemeinen Öffentlichkeit. Einstige Zuständigkeitsgerangel und ideologische Auseinandersetzungen wurden weitgehend beigelegt. Konkurrenz wich dem Austausch und der Zusammenarbeit. Kontinuierliche Reportingpflichten liefern – zumindest für die Pre-Colleges – statistische Grundlagen für die Weiterentwicklung. Und die Pre-Colleges ihrerseits entfalteten eine an ihren Studienprogrammen ausgerichtete Diversität der Förderungsmethoden, -modelle und -angebote, die sich von der einseitigen Fokussierung auf klassische instrumentale Hochleistung verabschiedet hat. Somit findet die föderale Struktur in der Vielfalt der Profile einen positiven Widerhall.
Pre-Colleges dienen aber nicht als Bestätigung einer gnadenreich empfangenen Sonderbegabung, sondern bieten pragmatische Unterstützung und Entscheidungshilfe für jene, die via Hochschulstudium ihr Leben der professionellen Beschäftigung mit Musik widmen wollen. Sie füllen somit jene Lücke, die zwischen den allgemeinbildenden musikalischen Fähigkeiten der Schulen auf Sekundar- und Gymnasialstufe sowie der instrumentalen und vokalen Vorbildung im Einzelunterricht einerseits und den überdurchschnittlichen Anforderungen an einen Hochschuleintritt andererseits besteht. Pre-Colleges verstehen sich nicht mehr als die ominöse «letzte Meile», als welche sie einst bezeichnet wurden, sondern als ersten Schritt zur Professionalität. Bei solch generösem Pragmatismus hat sich womöglich die allgemeine Akzeptanz sogar noch verstärkt. Denn wenn es überhaupt Vorbehalte gegenüber der Begabungsförderung gab, so lagen diese in der alten schweizerischen Abneigung gegenüber elitärer Klassik und einschränkender Exklusivität.
Wo die Akzeptanz umfassend wird, verstummen allerdings die Debatten, und es wächst die Gefahr, dass einmal Bewährtes, auf Intuition und Tradition beruhend, einfach fortgesetzt wird – obwohl noch viel zu tun wäre. Diese unveränderte Fortschreibung zu verhindern, liegt nun in der Verantwortung der fördernden Institutionen. Sie sind in der Pflicht, die innerfachliche Diskussion weiterzuführen, ihre Methoden, Ideale und Legitimationen fortwährend zu überdenken, zu erneuern und an den wissenschaftlichen Erkenntnissen einer mittlerweile ausgereiften Begabungsforschung zu messen. Denn die Welt dreht sich weiter. Der Politik wiederum kommt die Aufgabe zu, die Rahmenbedingungen dauerhaft zu klären – in Bezug auf den Status des Pre-Colleges ebenso wie auf die (auch interkantonale) Finanzierung. Diese finanziell nachhaltige Perspektive ist ein dringliches Desiderat, und ob Status und Finanzierung ein Thema für die nächste Kulturbotschaft sein könnten, wäre zu prüfen.
Der breitere Blick
Musikalische Begabungsförderung ist zwar eine bildungspolitische Aufgabe und bedeutet zunächst die Bereitstellung von Ressourcen, Räumen, Resonanz, Methoden, Forschung und formalisierten Strukturen. Aber sie ist vor allem auch eine Haltung. Sie ist Ausdruck von Zuversicht, von Vertrauen in die jüngste Generation und in deren Fähigkeiten, die kulturelle Welt dereinst an vorderster Front aktiv zu gestalten: eine Welt, die sich von der Gegenwart unterscheidet, die nicht nur von dominierender KI geprägt sein wird, sondern auch von globalen Bedrohungen, fundamentalem Wertewandel und vom Verlust vermeintlich gesicherten kulturellen Besitztums. Musikalische Begabungsförderung gilt somit definitiv nicht mehr der Erfüllung sentimentaler Wunschbilder, sondern ist zukunftsgerichtet und befähigt eine junge Generation, ihr Talent in den Dienst einer lebendigen Musik zu stellen – und damit einer Gesellschaft, die an sich glaubt. Sie ist soziale Selbstermächtigung und sorgt dafür, dass wir auch in einer neuen Welt gute Musik haben, geschaffen von jenen, die dazu besonders fähig sind, und die von der allgemeinen fördernden Unterstützung ihrer Sondertalente profitieren durften – Musik, die ihrerseits fortwährend neu erfunden werden muss: von den jetzt noch jungen Talenten.
