Basteln statt zusammen singen

Mitte März wurde das Europäische Jugendchorfestival 2020 abgesagt. Gesucht sind nun Kreative, die aus dem überflüssig gewordenen Werbematerial Neues erfinden.

Ausschnitt aus dem Plakat zum EJCF 2020. Bild: EJCF

Im Büro des Europäischen Jugendchorfestivals (EJCF) lagern Hunderte Werbetextilien und Tausende -flyer und -karten, die ihren Zweck nicht mehr erfüllen können, weil sie zeitgebunden sind. Um dieses Material wiederzuverwerten, sucht das EJCF findige Näher und Bastlerinnen, die daraus neue Sachen kreieren. An Lager sind:

  • 1200 Handfahnen in sechs verschiedenen Farben (50cm/100cm mit Ösen in allen vier Ecken)
  • 600 Fahrradwimpel rot (mit je einer Öse in allen drei Ecken)
  • 3000 Visitenkarten zur Bewerbung des Jugendchorschiffs
  • 3000 Visitenkarten zur Bewerbung des Eröffnungskonzertes
  • 30’000 Leporellos
  • 2000 Plakate in Weltformat, A2, A3 und A4
  • 130 Klebefolien für Tram- und Autoscheiben

Gefragt sind Einzelstücke, die mit oder ohne Bastelanleitung auf der EJCF-Website präsentiert werden oder Serienprodukte zum Verkauf am nächsten EJCF 2022.
Interessentinnen und Interessenten teilen dem Festivalteam möglichst rasch per E-Mail info@ejcf.ch oder per Telefon 061 401 21 00 ihre Ideen und Wünsche möglichst konkret mit. Das Material wird zugeschickt oder kann abgeholt werden in Basel an der Reception bei Settelen AG an der Türkheimerstrasse 17.
 

Gesuche können eingereicht werden

Die Verordnung über die Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-Verordnung Kultur) und weitere dazugehörige Richtlinien wurden am 6. April vom Bundesamt für Kultur veröffentlicht.

Foto: Andrew Seaman / unsplash.com

Das Bundesamt für Kultur schreibt in seiner Medienmitteilung: «Der Kultursektor ist sehr stark von der Ausbreitung des COVID-19-Virus und den behördlichen Massnahmen zu deren Eindämmung betroffen. Aus diesem Grund hat der Bundesrat am 20. März 2020 ein Massnahmenpaket im Umfang von 280 Millionen für die Kultur beschlossen. Die finanziellen Hilfen stehen bereit und können bei den Kantonen bzw. dem Verein Suisseculture Sociale und den Laienkulturverbänden beantragt werden.»

Die Verordnung sei auf zwei Monate befristet und eine erste Tranche von 280 Millionen Franken werde wie folgt verteilt:
«- Soforthilfen für nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen (100 Mio. CHF) und Kulturschaffende (25 Mio. Franken)
– Ausfallentschädigungen für gewinnorientierte und nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen und Kulturschaffende (145 Mio. CHF)
–  Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich (10 Mio. CHF)»

Finanzielle Hilfe könne beim Verein Suisseculture Sociale, resp. den Laienkulturverbänden und den Kantonen beantragt werden, bei letzteren erst, nachdem diese eine Leistungsvereinbarung mit dem Bund unterzeichnet haben.

Das Bundesamt für Kultur und die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia beobachten die Situation zusammen mit den Kantonen und den Kulturorganisationen (insbesondere Suisseculture Sociale) während dieser zwei Monate. Im Auftrag des Bundesrates erstellen sie eine Standortbestimmung und prüfen eine Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung.
 

Weiterführende Links


Informationen und Anlaufstellen:

Beethoven für den Hausgebrauch

Ein deutsch-britisches Forscherteam erforscht Hausmusik-Bearbeitungen von Werken Beethovens. Das knapp dreijährige Projekt wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft und dem britischen Arts and Humanities Research Council mit rund 813’000 Euro gefördert.

Foto: Lilo Kapp /pixelio.de,SMPV

Rund 200 Jahre nach seinem Tod gehört Ludwig van Beethoven noch immer zu den weltweit meistgespielten Komponisten. Im 19. Jahrhundert sorgte die Hausmusik dafür, dass Bürger seine Werke nicht mehr nur im Konzertsaal, sondern auch daheim geniesen konnten. Aus kompliziert komponierten Werken Beethovens entstanden bearbeitete einfachere Fassungen, die gut im Privaten zu spielen waren.

Bislang wurden die Hausmusik-Bearbeitungen allerdings kaum erforscht. Wissenschaftler des Musikwissenschaftlichen Seminars Detmold/Paderborn, der University of Oxford und des Beethoven-Hauses Bonn wollen das mit einem neuen Forschungsprojekt ändern.

Erste Ergebnisse von «Beethoven in the House» werden für das Frühjahr 2021 erwartet. Nach Abschluss des Forschungsprojekts werden alle Erkenntnisse, die entwickelte Software und die erstellten Daten online frei zur Verfügung gestellt.

Mehr Infos:
https://www.uni-paderborn.de/nachricht/93421/

Sinfonie Nr. 1

Jeden Freitag gibts Beethoven: Zu seinem 250. Geburtstag blicken wir wöchentlich auf eines seiner Werke. Heute auf die Sinfonie Nr. 1 in C-Dur.

Ausschnitt aus dem Beethoven-Porträt von Joseph Karl Stieler, ca. 1820

Schon mit seiner ersten Sinfonie definierte Beethoven die zu Beginn des 19. Jahrhunderts fest etablierte und im öffentlichen Konzertleben beliebte Gattung nochmals neu: Rein äusserlich war das Werk bei ihm nicht länger Teil eines Opus mit drei oder sechs Einzelkompositionen (wie etwa die Streichquartette op. 18). Darüber hinaus zeichnet es sich bereits durch eine individuelle, wenn nicht gar «höhere» Idee aus. Obwohl Tonfall und Gestik noch ganz im Bewusstsein der durch Mozart und Haydn geprägten Konventionen stehen, behauptet Beethoven in der Sinfonie Nr. 1 C-Dur op. 21 vom ersten Takt an seinen eigenen Anspruch auf Originalität: So hebt etwa die langsame Einleitung des Kopfsatzes nicht mit einem strahlenden Tusch an, sondern führt mit einem Septakkord unmittelbar zur Subdominante, erreicht dann (wieder über einen Septakkord) die VI. Stufe und endlich in Takt 4 die Dominante G-Dur.

Für die Zeitgenossen mit offenen Ohren (oder einem absoluten Gehör) muss dieser Einstieg bei der erfolgreichen Uraufführung vom 2. April 1800 revolutionär geklungen haben, zumal C-Dur erst viel später, mit dem Einsatz des Allegros, wirklich als Tonika definiert wird. Doch damit nicht genug: Auch dem Finale geht ein kurz gefasstes Adagio voran, in dem Beethoven nichts anderes tut, als die Tonleiter der Dominante spannungsvoll Ton für Ton zu deklinieren. In dieser berückenden Einfachheit eine schlichtweg geniale Eingebung.

Dass diesem sinfonischen Erstling zwei früh abgebrochene Versuche vorausgingen, ist bis heute weitgehend unbekannt geblieben. So hatte Beethoven noch in Bonn mit den Skizzen zu einem Satz in c-Moll begonnen (111 Takte haben sich erhalten), und aus den Jahren 1794/96 finden sich Aufzeichnungen für eine andere Sinfonie in C-Dur (im Werkverzeichnis als «Unv 2» gelistet). Auf letztere Skizzen kam Beethoven wenige Jahre später bei der Ausarbeitung seines Opus 21 zurück: Das ursprünglich für einen Kopfsatz vorgesehene Thema übernahm er dabei in modifizierter Form für das Finale. Sonderbar.

 


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Winterthur berät Kulturschaffende

Die Kulturlobby Winterthur hat in Zusammenarbeit mit der Stadt Winterthur eine Rechtsberatung für Kulturakteurinnen und -akteure lanciert.

Foto: Sanjeev Saroy on Unsplash

Die Auswirkungen des Coronavirus träfen die Kulturstadt Winterthur unmittelbar und hart, heisst es in der Medienmitteilung der Stadt. Um die Kulturbetriebe und Kulturschaffenden kompakt über die bereits getroffenen Massnahmen auf Ebene Bund, Kanton Zürich und Stadt Winterthur zu informieren, hat der Bereich Kultur auf dem städtischen Internetportal einen «Infopoint Corona» aufgeschaltet. In einem FAQ werden die drängendsten Fragen beantwortet.

Ergänzend finanziert die Stadt Winterthur eine Rechtsberatung für Kulturakteurinnen und -akteure, die vom Verein Kulturlobby Winterthur organisiert und koordiniert wird. Ein Team aus Juristinnen und Juristen aus den Fachbereichen Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Vertragsrecht beantwortet von Vereinsmitgliedern eingegangene Fragen telefonisch oder schriftlich.

Mehr Infos:
https://stadt.winterthur.ch/themen/leben-in-winterthur/kultur/infopoint-corona
 

 

Link zum Bild: Sanjeev Saroy on Unsplash

ISCM-Festival in Neuseeland abgesagt

Das seit 1923 alljährlich stattfindende Festival der International Society for Contemporary Music, die ISCM World New Music Days 2020, hätten dieses Jahr vom 21. bis 30. April in Auckland und Christchurch (Neuseeland) stattfinden sollen. Sie werden aufgrund von COVID-19 auf 2022 verschoben.

Ausschnitt aus dem Veranstaltungslogo. Grafik: ISCM World New Music Days

Wie die Leitung schon Mitte März bekanntgab, liessen die aktuellen Massnahmen und Einreisebestimmungen der neuseeländischen Regierung Veranstaltungen einer solchen Grössenordnung nicht mehr zu. Die lokalen Veranstalter, die Composers Association of New Zealand (CANZ) sowie die Asian Composers League (ACL), seien bemüht, das Festival 2022 an denselben Stätten unter weitgehender Beibehaltung des diesjährigen Programms stattfinden zu lassen.

Esther Flückiger wurde als Vertreterin der Schweiz an den ISCM World New Music Days in Neuseeland auserwählt (Link zur Nachricht vom 13.11.2019).

Forum Wallis auf Schloss Leuk abgesagt

Das Internationale Festival für Neue Musik Forum Wallis vom 28. Mai bis zum 1. Juni 2020 auf Schloss Leuk ist wegen der Coronakrise abgesagt.

Schloss Leuk. Foto: Hape Bolliger / pixelio.de

Wie das Forum Wallis mitteilt, werde evaluiert, ob das Festival zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr stattfinden könne, oder ganz auf das kommende Jahr verschoben werde.

Der 6. Wettbewerb Ars Electronica Forum Wallis werde 2020 beibehalten. Die Eingabefrist dafür ist bereits abgelaufen.

Das Forum Wallis ist das Festival für Neue Musik der Walliser Sektion der Internationalen Gesellschaft für Neue Musik (IGNM-VS) und findet jedes Jahr an Pfingsten auf Schloss Leuk statt. Zu den Höhepunkten der 14-jährigen Festivalgeschichte zählen laut dem Festival Stockhausens Helikopterstreichquartett mit dem Arditti Quartet und Air Glaciers, Cod.Acts Pendulum Choir oder die Auftritte von Ensembles wie dem Klangforum Wien, Recherche und Ensemble Modern.

Basler Kulturpartnerschaft gesichert

Der neue Kulturvertrag zwischen den beiden Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft tritt ab 2022 in Kraft. In keinem der beiden Kantone wurde ein Referendum gegen den Kulturvertrag ergriffen.

Foto: Charles Deluvio / Unsplash

Ab 2022 beteiligt sich der Kanton Basel-Landschaft mit mindestens 9,6 Millionen Franken pro Jahr an den kulturellen Zentrumsleistungen von Basel-Stadt. Der Vertrag wurde laut der offiziellen Medienmitteilung nach der Vernehmlassung mit einer Überprüfungsklausel ergänzt. Die beiden Kantone prüfen alle vier Jahre, erstmals 2028, eine Erhöhung der Abgeltung. Der Kulturvertrag ist in den Parlamenten der beiden Kantone auf positives Echo gestossen: Im Januar 2020 haben der Landrat einstimmig und eine starke Mehrheit des Grossen Rats den neuen Kulturvertrag beschlossen. In keinem der beiden Kantone wurde anschliessend das Referendum ergriffen. Die Regierungen beider Kantone werden den Vertrag nun unterzeichnen.

Mit der neuen Kulturpartnerschaft kann das Bestehen aller betroffenen Institutionen gesichert werden. Der Kulturvertrag treibt eine Entflechtung der Zuständigkeiten voran und stärkt zugleich die gemeinsame projektorientierte Förderung der beiden Kantone. Die Verteilung der Mittel an die Institutionen erfolgt durch den Kanton Basel-Stadt aufgrund von Kriterien, die vertraglich festgelegt sind. Die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft sind überzeugt, dass die neu definierten Eckwerte die Grundlage für eine zukunftsgerichtete und nachhaltige Kulturpartnerschaft darstellen.
 

Das EJCF 2020 findet nicht statt

Mitte März hat der Vorstand des Vereins Europäisches Jugendchor Festival bekannt gegeben, dass der Anlass dieses Jahr wegen der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden kann.

EJCF 2018: Candlelight Singing auf dem Marktplatz. Foto: Guido Schärli

Die Absage sei nach reiflicher Überlegung und Absprache mit den Behörden erfolgt, schreibt die Festivalleitung. Betroffen seien rund 40 Veranstaltungen in der Region Basel. Über die Auffahrtstage vom 20. bis 24. Mai wären über 2000 Kinder und Jugendliche aus zwölf europäischen Ländern und der Inneren Mongolei angereist und hätten für ein Publikum von mehr als 30’000 Personen gesungen. Das sei in der gegebenen Situation weder vertretbar noch durchführbar gewesen. Die Organisatoren gehen davon aus, dass auch im Mai grosse Veranstaltungen nicht stattfinden könnten und weiterhin Reisebeschränkungen und Quarantänevorschriften einzuhalten seien. Zudem hätten viele Chöre ihre Probenarbeit einstellen müssen, was eine ausreichende Auftrittsvorbereitung verunmöglichte. Obwohl die «Trauer und Enttäuschung» über diese Absage gross sei, werde der Entscheid von den Betroffenen «begrüsst und solidarisch mitgetragen».

Die Festivalleitung informiert online über allfällige alternative Angebote. Das nächste EJCF findet über die Auffahrtstage 2022 statt.
 

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