Solothurner Hilfen für die Kultur

Der Solothurner Regierungsrat hat die Umsetzung der bundesrätlichen Covid-19-Verordnung zur Kultur beschlossen. Ab sofort können Kulturunternehmen und Kulturschaffende beim Kanton zusätzliche finanzielle Hilfen beantragen.

Wendeltreppe im Rathaus Solothurn. Foto: WikimediaCommons, Nachweis siehe unten

Der Solothurner Regierungsrat hat die konkrete Umsetzung der Massnahmen beschlossen und eine Unterstützungshilfe mit einem Kostendach von maximal 3,48 Mio. Franken genehmigt. Konkret können nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen, die ihren Sitz im Kanton Solothurn haben, beim Kanton rückzahlbare zinslose Darlehen beantragen, um ihre Liquidität zu sichern. Selbständige Kulturschaffende mit Wohnsitz im Kanton Solothurn und Kulturunternehmen mit Sitz im Kanton Solothurn können Ausfallentschädigungen beantragen.

Die Unterstützungsmassnahmen sind subsidiär zu allen anderen staatlichen Leistungen in Zusammenhang mit der Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus (Kurzarbeitsentschädigung; Arbeitslosenentschädigung; Erwerbsausfallentschädigung; Soforthilfe an Kulturschaffende, Überbrückungsfonds Kanton Solothurn). Sie decken damit den Schaden, für den keine anderweitige staatliche Ersatzleistung erfolgt und der nicht durch eine Privatversicherung gedeckt ist. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es deshalb schwierig zu prognostizieren, inwiefern diese Form der Unterstützung und entsprechend die finanziellen Mittel im Kanton Solothurn genutzt werden.

Ab sofort können nun Anträge für zusätzliche Unterstützungsbeiträge, wenn möglich, bis Donnerstag, 30. April 2020, jedoch spätestens bis Mittwoch, 20. Mai 2020, eingereicht werden. Die entsprechenden Gesuchsformulare und Merkblätter werden unter https://corona.so.ch/bildung-kultur/kultur-und-sport aufgeschaltet.
 

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Von Gestumblindi – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0,

https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=79125276

Sonate für Horn und Klavier

Jeden Freitag gibts Beethoven: Zu seinem 250. Geburtstag blicken wir wöchentlich auf eines seiner Werke. Heute auf die Sonate für Horn und Klavier F-Dur.

Ausschnitt aus dem Beethoven-Porträt von Joseph Karl Stieler, ca. 1820

Für jeden Hornisten ist diese Sonate auch heute noch eine Herausforderung, ganz gleich, welches Instrument angesetzt wird. So ist der Tonvorrat des Waldhorns rein bautechnisch auf die Naturtonreihe beschränkt, was musikalisch weder eine durchgehende diatonische noch eine chromatische Linie ermöglichte. Vor der späteren Einführung der mechanischen Ventile (von denen Johannes Brahms übrigens kein grosser Freund war) konnte diese Beschränkung nur durch die sogenannte Stopftechnik weitgehend aufgehoben werden – eine Technik, bei der die Hand im Trichter je nach Lage und Form Einfluss auf die Tonhöhe nimmt. Nur wenige herausragende Musiker waren in der Lage, die damit einhergehende charakteristische Veränderung des Klanges (nämlich von strahlend offen zu eng gestopft) hinreichend auszugleichen. Zu diesen zählte der in Böhmen geborene Wenzel Stich (1746–1803), der sich italianisierend auch Giovanni Punto nannte. Er hatte Beethoven zur Mitwirkung in einer Akademie am 18. April 1800 im Hofburgtheater gewinnen können, doch die dafür abgesprochene Komposition wurde erst im allerletzten Moment fertig. In seiner wohl anekdotisch gesteigerten Erinnerung formuliert es Ferdinand Ries so: «Die Composition der meisten Werke, die Beethoven zu einer bestimmten Zeit fertig haben sollte, verschob er fast immer bis zum letzten Augenblick. … Den Tag vor der Aufführung begann Beethoven die Arbeit und beim Concerte war sie fertig.»

Ob aus diesem Grund der mittlere langsame Satz (Poco adagio, quasi andante) nur einen vergleichsweise geringen Umfang aufweist und eher die Funktion einer Einleitung zum abschliessenden Rondo hat? Dass Beethoven mit den klanglichen Möglichkeiten des Horns bewusst gespielt und die Komposition Stich/Punto vermutlich geradezu auf den Leib geschrieben hat, zeigt schon der Beginn des ersten Satzes. Hier eröffnet das Horn mit einem Signal aus der Naturtonreihe. Die Übernahme des engschrittigen gesanglichen Hauptthemas ist aber auf einem ventillosen Instrument ohne Anwendung einer ausgefeilten Stopftechnik nicht denkbar. Für den heutigen Musiker, der meist auf dem technisch ausgeklügelten und klanglich ausgeglichenen Ventilhorn spielt, erwächst daraus die Herausforderung, etwas von dieser ausdrucksstarken, differenzierten Klanglichkeit lebendig zu halten.

 


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Baselbiet unterstützt Kulturunternehmen

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hat Beschlüsse zur Umsetzung der Covid-Verordnung Kultur des Bundesrats gefasst. Ab sofort können Kulturschaffende und Kulturunternehmen beim Kanton Gesuche für Ausfallentschädigungen und Darlehen stellen.

Kulturhaus in Liestal. Foto: I, Parpan05 – Nachweis siehe unten

Für die Massnahmen im Kulturbereich stellt der Bundesrat finanzielle Mittel im Umfang von 280 Millionen Franken zur Verfügung. Gemäss Verteilschlüssel des Bundes werden dem Kanton Basel-Landschaft 4,051 Millionen Franken zugesprochen. Dies unter der Voraussetzung, dass der Kanton Mittel in derselben Höhe bereitstellt. Im Baselbiet stehen somit insgesamt 8,102 Millionen Franken bereit.

Nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen und gewinnorientierte Kulturunternehmen ohne Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) sowie Kulturschaffende können auf Gesuch Ausfallentschädigungen von maximal 80 Prozent des finanziellen Schadens erhalten, welcher mit der Absage oder der Verschiebung von Veranstaltungen und Projekten oder mit Betriebsschliessungen verbunden ist und durch staatliche Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus verursacht wurde. Die Umsetzung der Massnahmen und die Gesuchsbearbeitung geschehen in enger partnerschaftlicher Koordination mit dem Kanton Basel-Stadt. Dies gilt insbesondere bei Gesuchen, welche mit den bikantonalen Fachausschüssen BS/BL in Verbindung stehen.

Für nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen sieht der Bundesrat ferner rückzahlbare zinslose Darlehen zur Sicherstellung der Liquidität vor, sofern diese infolge staatlicher Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus gefährdet ist. Die Darlehen belaufen sich auf höchstens 30 Prozent der Erträge des Kulturunternehmens, abzüglich Subventionen der öffentlichen Hand. Sie können nach einem vorgängigen Beratungsgespräch mittels Gesuch bei kulturelles.bl beantragt werden.

Aufgrund der Coronavirus-Pandemie wurde die Verleihung der Kulturpreise 2020 des Kantons Basel-Landschaft verschoben. Die Kulturpreisverleihung wird zu einem späteren Zeitpunkt in anderer Form durchgeführt. Kulturelles.bl wird zu gegebener Zeit informieren. Die Kulturpreisverleihung 2021 findet – wie für dieses Jahr vorgesehen – in Oltingen statt.

Mehr Infos: www.kulturelles.bl.ch/corona
 

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Von I, Parpan05, CC BY 2.5, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=74697182

Die digitalen Kanäle rücken in den Fokus

Angesichts der Corona-Krise musste auch m4music abgesagt werden, sogar die Pläne für eine digitale Teilausgabe. Dennoch oder gerade deshalb will sich das Popmusikfestival in den kommenden Monaten für die Schweizer Musikszene einsetzen.

Bekanntermassen hat das Corona-Virus das öffentliche Kulturleben in der Schweiz nahezu zum Erliegen gebracht. Dem Musikfestival des Migros-Kulturprozents m4music hat die Pandemie sogar zweimal einen Strich durch die Rechnung gemacht. Zwei Wochen vor Beginn wurde bekannt, dass die 23. Ausgabe, ursprünglich geplant vom 19. bis 21. März, aufgrund behördlicher Vorgaben abgesagt werden muss. «Eine Durchführung ist nicht zu verantworten», war der Medienmitteilung zu entnehmen.

Planung im Rhythmus der Ereignisse

Völlig geschlagen geben wollten sich die Macherinnen und Macher zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht. Folgerichtig verkündete man: «Aus m4music 2020 wird m4music 2.0.» Statt ein dreitägiges Festival für 6000 Besucherinnen und Besucher wurde nun ein Livestream für die Daheimgebliebenen geplant. Angedacht war ein Mix aus Musik, Paneldiskussionen und der sogenannten Demotape Clinic – dem Nachwuchswettbewerb für Schweizer Popmusik. Bereits elf Tage später war auch dieses Vorhaben bereits Geschichte. «In Anbetracht der aktuellen Situation und der neusten Vorgaben des Bundesrates ist die Durchführung einer Veranstaltung wie des Streaming-Festivals m4music 2.0, für das über 50 Mitarbeitende und Gäste aus verschiedenen Teilen der Schweiz anreisen würden, nicht zu verantworten», liess die Festivalleitung verlauten.

Deswegen klein beizugeben stand für m4music aber nicht zur Diskussion. Festivalleiter Philipp Schnyder von Wartensee versprach: «Allen Umständen zum Trotz wollen wir der Schweizer Popmusik eine Plattform bieten und in den kommenden Wochen auf unseren digitalen Kanälen eigens produzierte Inhalte für Musikfans und Professionals zur Verfügung stellen.» Tatsächlich kam es am 21. März – dem ursprünglichen Festivalsamstag – zu einem ersten Online-Panel unter dem Titel Totalausfall – Die Musikszene in Zeiten des Corona-Virus. Rund 350 Teilnehmende hätten die Diskussion auf Facebook oder Zoom live verfolgt und die Klickzahlen der Aufzeichnung auf Youtube würden laufend steigen, erklärt Philipp Schnyder auf Anfrage. «Damit dürfen wir zufrieden sein.»

Aktualität bestimmt die Diskussionsthemen

Auf die Auswirkungen der Festivalabsage angesprochen, erläutert er: «Das m4music ist der wichtigste Treffpunkt für die Schweizer Indie-Musikszene. Dementsprechend schmerzhaft war der Schritt.» Aber man müsse sich gleichzeitig darüber im Klaren sein, dass für die Vertreter der hiesigen Musikszene aktuell andere Fragen im Vordergrund stünden. Folgerichtig widmete sich das oben genannte und nach wie vor auf Youtube präsente Online-Panel bewusst auch diesen Problemen. Diskutiert wurde etwa die existenzielle Not, in die Musikschaffende bei ausbleibenden Gagen geraten und immer mehr Clubs und Festivals angesichts des Veranstaltungsverbots.

Doch zurück zum m4music: Laut Schnyder sei man momentan noch damit beschäftigt, die finanziellen Auswirkungen der Festivalabsage zu analysieren. Es handle sich um einen aufwendigen Prozess, der zudem juristische Abklärungen erfordere. «Dabei ist es nicht das Ansinnen von m4music und dem Migros-Kulturprozent, finanziell möglichst gut wegzukommen.» Eine Haltung, die das Festival einnehmen kann, weil es trotz Absage grundsätzlich nicht in Frage gestellt wird. «Wir sind sehr gut positioniert und gehen davon aus, dass das m4music im kommenden Jahr wieder stattfinden wird», erklärt Schnyder. Eine Verschiebung des diesjährigen Festivals – etwa in den Herbst – wurde nicht in Erwägung gezogen. «Das wäre zu kostspielig gewesen», so der Festivalleiter.

Weitere Panels und Demotape Clinic online

Klar sei, dass man auch ohne m4music 2020 der Schweizer Musikszene behilflich sein wolle. «Derzeit sind wir noch am Überlegen, wie wir uns positionieren wollen, um die einheimische Szene bestmöglich zu unterstützen», berichtet Schnyder. Weil das Schweizer Radio und Fernsehen bereits mit allerlei Streams aktiv ist, plant m4music, sich anderweitig zu engagieren. So wird sich das nächste Online-Panel am 16. April 2020 des Themas Multikulti würkli(ch)? – Über Migration, Kultur und Diversität annehmen. Im Fokus der Diskussionsrunde steht die Erkenntnis, dass unsere Gesellschaft von Migration geprägt ist. Doch obschon mehr als 50 Prozent der 15- bis 35-Jährigen in der Schweiz einen Migrationshintergrund haben, lässt sich dies beispielsweise in den Feuilletons kaum erkennen. Was zur Frage führt, warum hierzulande die multikulturelle Musikszene nicht stärker im Rampenlicht steht.

Ebenfalls noch im April wird die Demotape Clinic erstmals digital durchgeführt. Die vier Kategoriensieger und der Gewinner des Demo of the Year werden am 28. April online verkündigt. Und im Hintergrund beginnen bald wieder die Vorbereitungen fürs m4music 2021, wie Philipp Schnyder weiss: «Wir starten schon jetzt wieder mit dem Booking!»

Solidaritätsfonds für junge Musikerinnen und Musiker

Die Musikhochschule der italienischen Schweiz, das Conservatorio della Svizzera italiana, will mit einem Unterstützungsfonds Studierenden in finanzieller Notlage helfen.

Foto: SMZ

Ende März hat die Stiftung Conservatorio della Svizzera italiana einen Solidaritätsfonds geschaffen, um Studierenden der Musikhochschule der italienischen Schweiz, die wegen der wirtschaftlichen Folgen der aktuellen Pandemie in schwere finanzielle Not geraten sind, schnell und effizient zu unterstützen. Wie die Stiftung schreibt, könnten betroffene Studierende sofort ein Not-Stipendium beantragen. Nach einer Überprüfung der Konditionen und der finanziellen Bedürftigkeit werde ein Unterstützungsbeitrag direkt auf das Konto der Studierenden überwiesen.

Die Anation sämtlicher Konzerte und Veranstaltungen habe den Studierenden eine wichtige, wenn nicht gar ihre einzige Erwerbsquelle entzogen. Darüber hinaus habe die weitgehende Stilllegung der Wirtschaft sie nicht nur ihrer Nebenerwerbsmöglichkeiten, sondern häufig auch der familiären Unterstützung beraubt.

Die Präsidentin des Stiftungsrates, Ina Piattini Pelloni, appelliert an die Solidarität mit den jungen Studierenden. Christoph Brenner, Generaldirektor des Conservatorio della Svizzera italiana, ist davon überzeugt, dass der Schutz und die Unterstützung der musikalischen Talente es erlauben wird, «schnell zur Normalität zurückzukehren – dann, wenn wir Kunst und Kultur, insbesondere die Musik, besonders nötig haben werden.»

Die Initiative habe innert weniger Tage bereits 61 710 Franken mobilisiert.

Update 30.4.2020:
Die Stiftung gab am 29. April 2020 bekannt, dass innerhalb dreier Wochen bereits über 100’000 Franken mobilisiert werden konnten und bereits 60 Notstipendien zur Verfügung gestellt wurden.

Spendenkonto

Banca dello Stato del Canton Ticino, 6501 Bellinzona
Fondazione Conservatorio della Svizzera italiana
Fondo di solidarietà
IBAN: CH60 0076 4372 7664 Y000 5
BIC: BSCTCH22XXX
Clearing: 00764
CCP: 65-433-5

Für weitere Informationen:
www.conservatorio.ch/it/fondazione/sostienici
Tel. +41 (0)91 960 23 67

Verlegerische Kunst

Der Branchenpreis für Notenausgaben und Musikbücher von herausragender Qualität wurde bereits zum 29. Mal vergeben.

Mitglieder der Jury 2020 (v.li.): Bert Odenthal, Susanne Funk, Mario Müller, Jan Sören Fölster. Foto: DMV,SMPV

Der Deutsche Musikverleger-Verband e.V. (DMV) ehrte in diesem Jahr neun Publikationen mit dem Gütesiegel «Best Edition». Die vierköpfige Jury (Jan Sören Fölster, Kirchenmusiker, Berlin, Susanne Funk, Kulturkaufhaus Dussmann, Berlin, Mario Müller, Bundesverband Freier Musikschulen, Bonn und Bert Odenthal, Grafikdesigner, Berlin) hatte insgesamt 81 Einsendungen aus der ganzen Bandbreite an Publikationen deutscher Musikverlage zu bewerten. Alle eingereichten Werke wurden nach folgenden Kriterien beurteilt:

  1. Editorischer Gesamteindruck
  2. Besondere verlegerische oder wissenschaftliche Leistung oder Idee
  3. Korrektheit und Qualität des Notenbildes (Stich, Typie, elektronischer Notensatz, Kalligrafie)
  4. Grafische Gestaltung
  5. Bei digitalen Einreichungen: Nutzerfreundlichkeit, Innovation, Barrierefreiheit
  6. Druck, Papier, Einband

Die Verleihung der Auszeichnungen war im Rahmen der Internationalen Musikmesse in Frankfurt geplant, die abgesagt werden musste. «Gerade in der jetzigen Zeit, in der viele Musikverlage aufgrund der Corona-Krise um ihre Existenz kämpfen, ist es wichtig zu zeigen, wie hochwertig ihre Noten-und Musikausgaben in Inhalt und Form sind», erklärte Clemens Scheuch, Vizepräsident und Vorsitzender des Ausschusses für E-Musik im DMV.
 

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Preisträger 2020:

Christus am Ölberge

Jeden Freitag gibts Beethoven: Zu seinem 250. Geburtstag blicken wir wöchentlich auf eines seiner Werke. Heute auf das Oratorium «Christus am Ölberge»

Ausschnitt aus dem Beethoven-Porträt von Joseph Karl Stieler, ca. 1820

Gross besetzte Vokalmusik wird bei Beethoven oft auf nur wenige Werke reduziert. Das Finale der Neunten ist in aller Munde und Ohren, die Missa solemnis darf getrost als Opus magnum durchgehen, in dessen Schatten steht dann schon die Messe C-Dur. Aber ein Oratorium, noch dazu zur Karwoche? Tatsächlich ist Christus am Ölberge op. 85, Beethovens einziger Beitrag zu dieser Gattung, nahezu vollständig aus dem Repertoire verschwunden. Vielleicht war es auch eher der Zufall, der Beethoven zu dieser Komposition verleitete. Anfang 1803 hatte er von Emanuel Schikaneder den Auftrag bekommen, für das Theater an der Wien eine Oper zu schreiben. Und es wurde ihm zugesichert, dass er mit den Musikern auch Konzerte zum eigenen Vorteil durchführen könne, das erste am 5. April 1803, dem Dienstag der Karwoche. Beethoven hatte seine beiden ersten Sinfonien und das dritte Klavierkonzert auf das Programm gesetzt. Mehr oder weniger kurzfristig entstand zudem dem Kirchenjahr entsprechend das Oratorium. Seine spätere Behauptung, es sei in «14 Tägen» niedergeschrieben worden, ist cum grano salis zu nehmen – erste Skizzen stammen vom Februar des Jahres. Vor allem aber verstand Beethoven das Oratorium offenbar als Schritt auf dem Weg zur Oper: dramaturgisch wie musikalisch.

Christus am Ölberge wurde erfolgreich aufgeführt. Das von Franz Xaver Huber (1755–1814) stammende Libretto erwies sich allerdings ausserhalb Wiens als problematisch, so dass es bei der Drucklegung (Breitkopf & Härtel, Leipzig 1811) zu eigenmächtigen Veränderungen des Verlags kam. Beethoven erfuhr davon erst in den Korrekturfahnen – zu spät, um noch Grundsätzliches in seinem Sinne klären zu können, auch wenn er zugeben musste: «der text ist äußerst schlecht in der alten Bedeutung von ‹schlicht›, aber hat man auch sich einmal aus einem schlechten schlichten text ein ganzes gedacht, so ist es schwer durch einzelne Änderungen zu vermeiden, daß eben dieses nicht gestört werde.» Vor allem bezog er sich auf den Chor der Krieger, der etwas seltsam anmutet: «Wir haben ihn gesehn, / Nach jenem Berge gehen, / Schlagt links den Weg nur ein, / Er muß ganz nahe seyn!» Sinn machen solche Verse allein vor dem Hintergrund der Wiener Aufführungstradition, die offenbar auch ein szenisches Konzept umfasste. Jedenfalls finden sich in gleich mehreren Textbüchern der Zeit entsprechende Hinweise wie «Christus. Er kniet in einiger Entfernung von den schlafenden Jüngern», «Christus erhebt sich», «Paulus zieht das Schwert», «Chor der Kriegsknechte, indem sie Christum anführen». Hier lohnt es sich besonders, auf den Notentext der aktuellen Gesamtausgabe zurückzugreifen (auch als Studienpartitur bei Henle erhältlich). Und wer sich erst einmal von der sinfonischen Introduktion (beginnend in es-Moll!) gefangen nehmen lässt, der wird wohl gerne neugierig weiterhören …
 

Angaben zur Studienpartitur:
Ludwig van Beethoven. Christus am Ölberge op. 85, herausgegeben von Anja Mühlenweg (Studien-Edition), Henle-Verlag München, 255 Seiten (HN 9311)

 


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Teile des Schott-Archivs Mainz neu in Basel

Die Paul Sacher Stiftung hat Bestände aus dem Archiv von Schott Music Mainz übernommen. Damit werden die in Basel gepflegten Sammlungen der Komponisten Hans Werner Henze, György Ligeti, Heinz Holliger, Aribert Reimann, Dieter Schnebel, Igor Strawinsky, Klaus Huber, Jürg Wyttenbach und Conrad Beck erweitert.

Eingang zur Paul Sacher Stiftung, Münsterplatz 4, Auf der Burg. Foto: Mattes/Wikicommons

In der Medienmitteilung heisst es:

«Die Paul Sacher Stiftung hat jüngst aus dem Verlags-Archiv von Schott Music in Mainz eine
grosse Anzahl bedeutender Partituren und Briefe erworben und kann damit ihre bereits
vorhandenen Sammlungen substantiell erweitern. Unter dem früheren Namen B. Schott’s
Söhne einer der Verleger Ludwig van Beethovens und Richard Wagners ist Schott heute
eines der grössten und traditionsreichsten Musikverlagshäuser der Welt, das sich stets auch für zeitgenössische Musik engagiert hat.

Von den in der Paul Sacher Stiftung vertretenen Komponisten haben Hans Werner
Henze, György Ligeti, Heinz Holliger, Aribert Reimann, Dieter Schnebel und teilweise auch
Igor Strawinsky, Klaus Huber, Jürg Wyttenbach und Conrad Beck ihre Werke bei Schott
verlegen lassen. Ihre Reinschriften gingen früher üblicherweise in den Besitz des Verlags
über. Insbesondere die Sammlung Hans Werner Henze erfährt einen immensen Zuwachs,
war der Komponist doch über fünfzig Jahre lang mit dem Mainzer Verlag verbunden und
liess dort bis 2001 alle seine Werke verlegen.

Unter den Manuskripten, die nun in die Paul Sacher Stiftung gelangten, befinden sich
etwa Hans Werner Henzes Reinschriften zu The Bassarids und Musen Siziliens. Aber auch
der handschriftliche Klavierauszug von Igor Strawinskys Violinkonzert, György Ligetis
Reinschriften von Lontano und Kammerkonzert oder Aribert Reimanns Oper Lear sind
dabei.

Insgesamt umfassen die nach Basel transferierten Teile des Schott-Archivs über 280
– zum Teil umfangreiche – Werkmanuskripte aus dem Zeitraum von 1927 bis 2018. Hinzu
kommen rund 3000 Originalbriefe, welche Einblick in die Entstehung der Werke und die
Umstände der jeweiligen Produktion und Uraufführung geben. Herstellungsunterlagen
dokumentieren überdies die Drucklegung der Werke (oftmals in verschiedenen Versionen);
viele von ihnen enthalten substantielle Korrekturen der Komponisten.

Die Materialien aus dem Schott-Archiv werden im Laufe des Jahres 2020 bearbeitet
und sollen so rasch wie möglich der Forschung zugänglich gemacht werden.»

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Von User:Mattes – Eigenes Werk, CC BY 2.0 de
https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=21724401

Kanton Bern setzt Covid-19-Verordnung um

Der Berner Regierungsrat hat die nationale Vollzugsverordnung zur Covid-19-Verordnung Kultur genehmigt. Das Amt für Kultur des Kantons Bern entscheidet ab sofort über die eingereichten Gesuche um Unterstützungsbeiträge.

Berner Rathaus, Sitz der Kantonsregierung. Foto: Peter Alder (s. unten)

Nicht-gewinnorientierte Kulturunternehmen können zum Erhalt ihrer Liquidität zinslose, rückzuzahlende Darlehen beim Kanton beantragen. Selbständige Kulturschaffende und Kulturunternehmungen können Ausfallentschädigungen beantragen, welche die Kosten abfedern, die aufgrund der COVID-Massnahmen entstanden sind. Zur Orientierung wurden Übersichten und Entscheidungshilfen auf der Homepage des Amtes für Kultur/Kulturförderung des Kantons Bern publiziert. Hier können betroffene Kulturschaffende Gesuche online stellen.

Nachdem der Regierungsrat bereits am 26. März beschlossen hatte, den Bereich Kultur mit Lotteriemitteln in Millionenhöhe zu unterstützen, hat er nun einer ausserordentlichen Speisung des Kulturförderungsfonds in der Höhe von 15 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds zugestimmt.
 

Classical:Next 2020 digital

Bis am 17. April kann man sich kostenfrei auf der Plattform registrieren.

Classical:next 2019: Solche Konferenzen können 2020 nicht stattfinden. Foto: Eric van Nieuwland,SMPV

Die internationale Klassikmesse Classical:Next hätte vom 18. bis 21. Mai in Rotterdam stattgefunden. Wegen der Verbreitung von COVID-19 musste auch diese Veranstaltung abgesagt werden.

Classical:Next ist aber nicht «nur» ein Event. Vielmehr schafft die Plattform classicalnext.com die Möglichkeit, sich mit internationalen Akteuren der Klassikszene digital zu vernetzen. So sollen demnächst als Alternative für die während der Messe geplanten Konferenzen sogenannte «Mentoring Sessions» und «Regional and Sector Meet Ups» aufgeschaltet werden. Wie ehedem will Classical:Next den Austausch und gegenseitiges Lernen weiterhin fördern. Das Team ist offen für Vorschläge und freut sich über Anregungen. Kommuniziert wird ausschliesslich in Englisch. Bis am 17. April kann man sich kostenfrei anmelden und von den Angeboten der Plattform profitieren.

Kanton Zürich sichert kulturelle Vielfalt

Bundesrat und Kantone haben ein Corona-Hilfspaket für Kulturschaffende geschnürt. Die Richtlinien für die Vergabe der Finanzhilfen Zürichs sind inzwischen definiert, Gesuche können bei der Fachstelle Kultur des Kantons eingereicht werden.

Opernhaus Zürich. Foto:Bohao Zhao / wikicommons

Ein Gesuch für Soforthilfe oder für Ausfallentschädigungen können Zürcher Kulturinstitutionen und Kulturschaffende aus den Bereichen darstellende Künste, Design, Film, visuelle Kunst, Literatur, Musik und Museen einreichen. Soweit zumutbar wird vorausgesetzt, dass die Kulturbetriebe bereits Kurzarbeit angemeldet und die selbstständigen Kulturschaffenden eine Erwerbsausfallentschädigung beantragt haben. Zudem muss der finanzielle Schaden in direktem Zusammenhang mit den behördlichen Massnahmen gegen die Corona-Pandemie stehen.

Kulturinstitution, die eine Soforthilfe oder eine Ausfallentschädigung beantragen wollen, können ab dem 9. April 2020 bei der Fachstelle Kultur des Kantons Zürich ein Gesuch einreichen. Kulturschaffende, die eine Ausfallentschädigung geltend machen, können ihr Gesuch ebenfalls bei der Fachstelle Kultur einreichen. Die detaillierten Unterlagen sind auf der Webseite der Fachstelle Kultur publiziert.

Kulturschaffende, die eine Soforthilfe beanspruchen möchten, wenden sich an Suisse Culture, den Dachverband der professionellen Kulturschaffenden der Schweiz. Kulturvereine im Laienbereich mit regionaler Bedeutung, die aufgrund von abgesagten Veranstaltungen einen finanziellen Schaden erlitten haben, können ebenfalls ein Gesuch um Ausfallentschädigung bei der Fachstelle Kultur einreichen.

Zur Deckung der Ausfallentschädigung stellt der Bund den Kulturschaffenden und Kulturinstitutionen im Kanton Zürich insgesamt 26,5 Millionen Franken zur Verfügung, für die Soforthilfe sind es 18,3 Millionen Franken. Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat am 18. März beschlossen, die Ausfallentschädigungen im Kulturbereich ebenfalls mit 20 Millionen Franken zu unterstützen.
 

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Von Bohao Zhao, CC BY 3.0,
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Appenzeller Hilfspaket für die Kultur

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden weist 450‘000 Franken aus dem Lotteriefonds dem Kulturfonds zu. Mit den Mitteln des Bundes stehen damit insgesamt 900‘000 Franken für Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende und Kulturinstitutionen zur Verfügung.

Historisches Zentrum in Herisau. Foto: Schofför / Wikicommons, Nachweis siehe unten

Soforthilfen werden in Form von rückzahlbaren, zinslosen Darlehen gewährt. Ziel ist die Sicherstellung der Liquidität. Die Gesuche von nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen werden kantonal behandelt. Ebenso die Gesuche für Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende. Für Soforthilfen und Ausfallentschädigungen ist in Appenzell Ausserrhoden das Amt für Kultur zuständig. Die entsprechenden Merkblätter und Gesuchformulare sind auf der Homepage des Kantons unter www.ar.ch/kulturfoerderung aufgeschaltet. Gesuche sind, wenn möglich, bis Donnerstag, 30. April 2020, spätestens aber bis am 20. Mai 2020 einzureichen.

Der Regierungsrat weist 450‘000 Franken aus dem Lotteriefonds dem Kulturfonds zu, womit – mit demselben Beitrag des Bundes – insgesamt 900‘000 für die Kultur als Hilfe bereitstehen. Bei maximaler Ausschöpfung würde sich der Bundesbeitrag an Appenzell Ausserrhoden auf 725‘000 Franken belaufen.

Gemäss einer – nicht abschliessenden – Übersicht vom Amt für Kultur gibt es im Kanton bis zu 120 Kulturveranstalter und Kulturinstitutionen und gegen 100 Kulturschaffende, die von der aktuellen Situation betroffen sind. Bei den Kulturschaffenden ist davon auszugehen, dass etwa 40 bis 50 Prozent auf Grund der Verschiebungen und Absagen von Projekten und Veranstaltungen Ausfallentschädigungen beantragen werden. Nicht abzuschätzen ist derzeit, wie viele gewinnorientierte Kulturunternehmen gemäss COVID-Verordnung Kultur finanzielle Unterstützung beantragen werden. Für den Vollzug der Soforthilfen für Kulturschaffende und die Unterstützung der Kulturvereine im Laienbereich sind die Kulturverbände zuständig.
 

Bildnachweis

Von Schofför – Eigenes Werk, CC BY-SA 2.5 ch,
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Unterstützungsmassnahmen des Kantons Wallis

Gemeinnützige Walliser Kulturunternehmen können bei der Dienststelle für Kultur des Kantons Soforthilfe zur Sicherstellung ihrer Liquidität erhalten. Es handelt sich um zinslose Darlehen, die über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren rückzahlbar sind.

Auch die Fondation Giannadda in Martigny ist vorübergehend geschlossen. Foto: Wikicommons

Selbständige Kulturschaffende und Kulturunternehmen, die in den Bereichen darstellende Künste, Musik, Film, Literatur, visuelle Kunst, Design und Museen tätig sind, können ab sofort Gesuche für die Unterstützungsmassnahmen bei der Dienststelle für Kultur einreichen. Alle Hinweise zur Einreichung eines Gesuches finden sich auf der Webseite https://www.vs.ch/web/culture/coronavirus-culture. Zusätzliche Informationen können per E-Mail über SC-COVID19@admin.vs.ch eingeholt werden.

Die Medienmitteilung des Kantons macht überdies darauf aufmerksam, dass selbständige Kulturschaffende Nothilfen zur Deckung der unmittelbaren Lebenshaltungskosten beim Verein Suisseculture Sociale beantragen können. Als weiteres können Laienvereine in den Bereichen Musik und Theater mit einem finanziellen Beitrag für den mit der Absage oder Verschiebung ihrer Veranstaltungen verbundenen finanziellen Schaden unterstützt werden. Dafür müssen sie sich mit dem jeweiligen nationalen Dachverband in Verbindung setzen.

Bildnachweis

Von Sylenius – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0,
https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=2837983

Finanzhilfen für Obwaldner Kulturschaffende

Der Obwaldner Regierungsrat stellt 100’000 Franken aus dem Swisslos-Fonds zur Verfügung, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise auf den Kulturbereich abzufedern.

Dorfplatz Sarnen. Foto: Wikicommons/Roland Zumbühl/Picswiss.ch

Der Bundesrat ermöglicht mit einer Covid-Verordnung Kultur Soforthilfen für Kulturunternehmen und professionelle Kulturschaffende, Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende sowie Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich. In einem ersten Schritt stellt der Bund dazu vorerst 280 Millionen Franken für die Zeit vom 21. März bis 20. Mai 2020 zur Verfügung.

Mit dem Vollzug und der Finanzierung der Massnahmen hat der Bundesrat teilweise auch die Kantone beauftragt. Er stützt dies auf die verfassungsmässige Zuständigkeit der Kantone für die Kultur. Der Regierungsrat Obwalden kommt dieser Vorgabe nach und stellt 100’000 Franken aus dem Swisslos-Fonds bereit, um die gemäss Verordnung anfallenden Ausfallentschädigungen hälftig mitzutragen. Für die andere Hälfte – wie auch für die Finanzierung aller weiteren Hilfsmassnahmen – kommt die Bundeskasse auf.

Für die Durchführung der Gesuchverfahren zu den Soforthilfen für Kulturunternehmen sowie zu den Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende ist das kantonale Amt für Kultur und Sport zuständig. Genauere Informationen zur Antragsberechtigung und zu den Antragsmodalitäten werden am Donnerstag, 9. April 2020 auf der Webseite des Kantons aufgeschaltet.
 

Basteln statt zusammen singen

Mitte März wurde das Europäische Jugendchorfestival 2020 abgesagt. Gesucht sind nun Kreative, die aus dem überflüssig gewordenen Werbematerial Neues erfinden.

Ausschnitt aus dem Plakat zum EJCF 2020. Bild: EJCF

Im Büro des Europäischen Jugendchorfestivals (EJCF) lagern Hunderte Werbetextilien und Tausende -flyer und -karten, die ihren Zweck nicht mehr erfüllen können, weil sie zeitgebunden sind. Um dieses Material wiederzuverwerten, sucht das EJCF findige Näher und Bastlerinnen, die daraus neue Sachen kreieren. An Lager sind:

  • 1200 Handfahnen in sechs verschiedenen Farben (50cm/100cm mit Ösen in allen vier Ecken)
  • 600 Fahrradwimpel rot (mit je einer Öse in allen drei Ecken)
  • 3000 Visitenkarten zur Bewerbung des Jugendchorschiffs
  • 3000 Visitenkarten zur Bewerbung des Eröffnungskonzertes
  • 30’000 Leporellos
  • 2000 Plakate in Weltformat, A2, A3 und A4
  • 130 Klebefolien für Tram- und Autoscheiben

Gefragt sind Einzelstücke, die mit oder ohne Bastelanleitung auf der EJCF-Website präsentiert werden oder Serienprodukte zum Verkauf am nächsten EJCF 2022.
Interessentinnen und Interessenten teilen dem Festivalteam möglichst rasch per E-Mail info@ejcf.ch oder per Telefon 061 401 21 00 ihre Ideen und Wünsche möglichst konkret mit. Das Material wird zugeschickt oder kann abgeholt werden in Basel an der Reception bei Settelen AG an der Türkheimerstrasse 17.
 

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