Teile des Schott-Archivs Mainz neu in Basel

Die Paul-Sacher-Stiftung hat Bestände aus dem Archiv von Schott Music Mainz übernommen. Damit werden die in Basel gepflegten Sammlungen der Komponisten Hans Werner Henze, György Ligeti, Heinz Holliger, Aribert Reimann, Dieter Schnebel, Igor Strawinsky, Klaus Huber, Jürg Wyttenbach und Conrad Beck erweitert.

Münsterplatz 4 in Basel – die Adresse der Paul-Sacher-Stiftung. Foto: Wikicommons, Nachweis siehe unten

In der Medienmitteilung heisst es:

«Die Paul Sacher Stiftung hat jüngst aus dem Verlags-Archiv von Schott Music in Mainz eine grosse Anzahl bedeutender Partituren und Briefe erworben und kann damit ihre bereits vorhandenen Sammlungen substantiell erweitern. Unter dem früheren Namen B. Schott’s Söhne einer der Verleger Ludwig van Beethovens und Richard Wagners ist Schott heute eines der grössten und traditionsreichsten Musikverlagshäuser der Welt, das sich stets auch für zeitgenössische Musik engagiert hat.

Von den in der Paul Sacher Stiftung vertretenen Komponisten haben Hans Werner Henze, György Ligeti, Heinz Holliger, Aribert Reimann, Dieter Schnebel und teilweise auch Igor Strawinsky, Klaus Huber, Jürg Wyttenbach und Conrad Beck ihre Werke bei Schott verlegen lassen. Ihre Reinschriften gingen früher üblicherweise in den Besitz des Verlags über. Insbesondere die Sammlung Hans Werner Henze erfährt einen immensen Zuwachs,
war der Komponist doch über fünfzig Jahre lang mit dem Mainzer Verlag verbunden und liess dort bis 2001 alle seine Werke verlegen.

Unter den Manuskripten, die nun in die Paul Sacher Stiftung gelangten, befinden sich etwa Hans Werner Henzes Reinschriften zu The Bassarids und Musen Siziliens. Aber auch der handschriftliche Klavierauszug von Igor Strawinskys Violinkonzert, György Ligetis Reinschriften von Lontano und Kammerkonzert oder Aribert Reimanns Oper Lear sind dabei.

Insgesamt umfassen die nach Basel transferierten Teile des Schott-Archivs über 280 – zum Teil umfangreiche – Werkmanuskripte aus dem Zeitraum von 1927 bis 2018. Hinzu kommen rund 3000 Originalbriefe, welche Einblick in die Entstehung der Werke und die Umstände der jeweiligen Produktion und Uraufführung geben. Herstellungsunterlagen dokumentieren überdies die Drucklegung der Werke (oftmals in verschiedenen Versionen);
viele von ihnen enthalten substantielle Korrekturen der Komponisten.

Die Materialien aus dem Schott-Archiv werden im Laufe des Jahres 2020 bearbeitet und sollen so rasch wie möglich der Forschung zugänglich gemacht werden.»

Bildnachweis

Von User:Mattes – Eigenes Werk, CC BY 2.0 de https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=21724401

Kanton Bern setzt Covid-19-Verordnung um

Der Berner Regierungsrat hat die nationale Vollzugsverordnung zur Covid-19-Verordnung Kultur genehmigt. Das Amt für Kultur des Kantons Bern entscheidet ab sofort über die eingereichten Gesuche um Unterstützungsbeiträge.

Berner Rathaus, Sitz der Kantonsregierung. Foto: Peter Alder (s. unten)

Nicht-gewinnorientierte Kulturunternehmen können zum Erhalt ihrer Liquidität zinslose, rückzuzahlende Darlehen beim Kanton beantragen. Selbständige Kulturschaffende und Kulturunternehmungen können Ausfallentschädigungen beantragen, welche die Kosten abfedern, die aufgrund der COVID-Massnahmen entstanden sind. Zur Orientierung wurden Übersichten und Entscheidungshilfen auf der Homepage des Amtes für Kultur/Kulturförderung des Kantons Bern publiziert. Hier können betroffene Kulturschaffende Gesuche online stellen.

Nachdem der Regierungsrat bereits am 26. März beschlossen hatte, den Bereich Kultur mit Lotteriemitteln in Millionenhöhe zu unterstützen, hat er nun einer ausserordentlichen Speisung des Kulturförderungsfonds in der Höhe von 15 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds zugestimmt.
 

Classical:Next 2020 digital

Bis am 17. April kann man sich kostenfrei auf der Plattform registrieren.

Classical:next 2019: Solche Konferenzen können 2020 nicht stattfinden. Foto: Eric van Nieuwland,SMPV

Die internationale Klassikmesse Classical:Next hätte vom 18. bis 21. Mai in Rotterdam stattgefunden. Wegen der Verbreitung von COVID-19 musste auch diese Veranstaltung abgesagt werden.

Classical:Next ist aber nicht «nur» ein Event. Vielmehr schafft die Plattform classicalnext.com die Möglichkeit, sich mit internationalen Akteuren der Klassikszene digital zu vernetzen. So sollen demnächst als Alternative für die während der Messe geplanten Konferenzen sogenannte «Mentoring Sessions» und «Regional and Sector Meet Ups» aufgeschaltet werden. Wie ehedem will Classical:Next den Austausch und gegenseitiges Lernen weiterhin fördern. Das Team ist offen für Vorschläge und freut sich über Anregungen. Kommuniziert wird ausschliesslich in Englisch. Bis am 17. April kann man sich kostenfrei anmelden und von den Angeboten der Plattform profitieren.

Unterstützungsmassnahmen des Kantons Wallis

Gemeinnützige Walliser Kulturunternehmen können bei der Dienststelle für Kultur des Kantons Soforthilfe zur Sicherstellung ihrer Liquidität erhalten. Es handelt sich um zinslose Darlehen, die über einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren rückzahlbar sind.

Auch die Fondation Giannadda in Martigny ist vorübergehend geschlossen. Foto: Wikicommons

Selbständige Kulturschaffende und Kulturunternehmen, die in den Bereichen darstellende Künste, Musik, Film, Literatur, visuelle Kunst, Design und Museen tätig sind, können ab sofort Gesuche für die Unterstützungsmassnahmen bei der Dienststelle für Kultur einreichen. Alle Hinweise zur Einreichung eines Gesuches finden sich auf der Webseite https://www.vs.ch/web/culture/coronavirus-culture. Zusätzliche Informationen können per E-Mail über SC-COVID19@admin.vs.ch eingeholt werden.

Die Medienmitteilung des Kantons macht überdies darauf aufmerksam, dass selbständige Kulturschaffende Nothilfen zur Deckung der unmittelbaren Lebenshaltungskosten beim Verein Suisseculture Sociale beantragen können. Als weiteres können Laienvereine in den Bereichen Musik und Theater mit einem finanziellen Beitrag für den mit der Absage oder Verschiebung ihrer Veranstaltungen verbundenen finanziellen Schaden unterstützt werden. Dafür müssen sie sich mit dem jeweiligen nationalen Dachverband in Verbindung setzen.

Bildnachweis

Von Sylenius – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0,
https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=2837983

Finanzhilfen für Obwaldner Kulturschaffende

Der Obwaldner Regierungsrat stellt 100’000 Franken aus dem Swisslos-Fonds zur Verfügung, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronakrise auf den Kulturbereich abzufedern.

Dorfplatz Sarnen. Foto: Wikicommons/Roland Zumbühl/Picswiss.ch

Der Bundesrat ermöglicht mit einer Covid-Verordnung Kultur Soforthilfen für Kulturunternehmen und professionelle Kulturschaffende, Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende sowie Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich. In einem ersten Schritt stellt der Bund dazu vorerst 280 Millionen Franken für die Zeit vom 21. März bis 20. Mai 2020 zur Verfügung.

Mit dem Vollzug und der Finanzierung der Massnahmen hat der Bundesrat teilweise auch die Kantone beauftragt. Er stützt dies auf die verfassungsmässige Zuständigkeit der Kantone für die Kultur. Der Regierungsrat Obwalden kommt dieser Vorgabe nach und stellt 100’000 Franken aus dem Swisslos-Fonds bereit, um die gemäss Verordnung anfallenden Ausfallentschädigungen hälftig mitzutragen. Für die andere Hälfte – wie auch für die Finanzierung aller weiteren Hilfsmassnahmen – kommt die Bundeskasse auf.

Für die Durchführung der Gesuchverfahren zu den Soforthilfen für Kulturunternehmen sowie zu den Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende ist das kantonale Amt für Kultur und Sport zuständig. Genauere Informationen zur Antragsberechtigung und zu den Antragsmodalitäten werden am Donnerstag, 9. April 2020 auf der Webseite des Kantons aufgeschaltet.
 

Appenzeller Hilfspaket für die Kultur

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden weist 450‘000 Franken aus dem Lotteriefonds dem Kulturfonds zu. Mit den Mitteln des Bundes stehen damit insgesamt 900‘000 Franken für Ausfallentschädigungen für Kulturschaffende und Kulturinstitutionen zur Verfügung.

Historisches Zentrum in Herisau. Foto: Schofför / Wikicommons, Nachweis siehe unten

Soforthilfen werden in Form von rückzahlbaren, zinslosen Darlehen gewährt. Ziel ist die Sicherstellung der Liquidität. Die Gesuche von nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen werden kantonal behandelt. Ebenso die Gesuche für Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende. Für Soforthilfen und Ausfallentschädigungen ist in Appenzell Ausserrhoden das Amt für Kultur zuständig. Die entsprechenden Merkblätter und Gesuchformulare sind auf der Homepage des Kantons unter www.ar.ch/kulturfoerderung aufgeschaltet. Gesuche sind, wenn möglich, bis Donnerstag, 30. April 2020, spätestens aber bis am 20. Mai 2020 einzureichen.

Der Regierungsrat weist 450‘000 Franken aus dem Lotteriefonds dem Kulturfonds zu, womit – mit demselben Beitrag des Bundes – insgesamt 900‘000 für die Kultur als Hilfe bereitstehen. Bei maximaler Ausschöpfung würde sich der Bundesbeitrag an Appenzell Ausserrhoden auf 725‘000 Franken belaufen.

Gemäss einer – nicht abschliessenden – Übersicht vom Amt für Kultur gibt es im Kanton bis zu 120 Kulturveranstalter und Kulturinstitutionen und gegen 100 Kulturschaffende, die von der aktuellen Situation betroffen sind. Bei den Kulturschaffenden ist davon auszugehen, dass etwa 40 bis 50 Prozent auf Grund der Verschiebungen und Absagen von Projekten und Veranstaltungen Ausfallentschädigungen beantragen werden. Nicht abzuschätzen ist derzeit, wie viele gewinnorientierte Kulturunternehmen gemäss COVID-Verordnung Kultur finanzielle Unterstützung beantragen werden. Für den Vollzug der Soforthilfen für Kulturschaffende und die Unterstützung der Kulturvereine im Laienbereich sind die Kulturverbände zuständig.
 

Bildnachweis

Von Schofför – Eigenes Werk, CC BY-SA 2.5 ch,
https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=16737884

Kanton Zürich sichert kulturelle Vielfalt

Bundesrat und Kantone haben ein Corona-Hilfspaket für Kulturschaffende geschnürt. Die Richtlinien für die Vergabe der Finanzhilfen Zürichs sind inzwischen definiert, Gesuche können bei der Fachstelle Kultur des Kantons eingereicht werden.

Opernhaus Zürich. Foto:Bohao Zhao / wikicommons

Ein Gesuch für Soforthilfe oder für Ausfallentschädigungen können Zürcher Kulturinstitutionen und Kulturschaffende aus den Bereichen darstellende Künste, Design, Film, visuelle Kunst, Literatur, Musik und Museen einreichen. Soweit zumutbar wird vorausgesetzt, dass die Kulturbetriebe bereits Kurzarbeit angemeldet und die selbstständigen Kulturschaffenden eine Erwerbsausfallentschädigung beantragt haben. Zudem muss der finanzielle Schaden in direktem Zusammenhang mit den behördlichen Massnahmen gegen die Corona-Pandemie stehen.

Kulturinstitution, die eine Soforthilfe oder eine Ausfallentschädigung beantragen wollen, können ab dem 9. April 2020 bei der Fachstelle Kultur des Kantons Zürich ein Gesuch einreichen. Kulturschaffende, die eine Ausfallentschädigung geltend machen, können ihr Gesuch ebenfalls bei der Fachstelle Kultur einreichen. Die detaillierten Unterlagen sind auf der Webseite der Fachstelle Kultur publiziert.

Kulturschaffende, die eine Soforthilfe beanspruchen möchten, wenden sich an Suisse Culture, den Dachverband der professionellen Kulturschaffenden der Schweiz. Kulturvereine im Laienbereich mit regionaler Bedeutung, die aufgrund von abgesagten Veranstaltungen einen finanziellen Schaden erlitten haben, können ebenfalls ein Gesuch um Ausfallentschädigung bei der Fachstelle Kultur einreichen.

Zur Deckung der Ausfallentschädigung stellt der Bund den Kulturschaffenden und Kulturinstitutionen im Kanton Zürich insgesamt 26,5 Millionen Franken zur Verfügung, für die Soforthilfe sind es 18,3 Millionen Franken. Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat am 18. März beschlossen, die Ausfallentschädigungen im Kulturbereich ebenfalls mit 20 Millionen Franken zu unterstützen.
 

Bildnachweis

Von Bohao Zhao, CC BY 3.0,
https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=57078873

Basteln statt zusammen singen

Mitte März wurde das Europäische Jugendchorfestival 2020 abgesagt. Gesucht sind nun Kreative, die aus dem überflüssig gewordenen Werbematerial Neues erfinden.

Ausschnitt aus dem Plakat zum EJCF 2020. Bild: EJCF

Im Büro des Europäischen Jugendchorfestivals (EJCF) lagern Hunderte Werbetextilien und Tausende -flyer und -karten, die ihren Zweck nicht mehr erfüllen können, weil sie zeitgebunden sind. Um dieses Material wiederzuverwerten, sucht das EJCF findige Näher und Bastlerinnen, die daraus neue Sachen kreieren. An Lager sind:

  • 1200 Handfahnen in sechs verschiedenen Farben (50cm/100cm mit Ösen in allen vier Ecken)
  • 600 Fahrradwimpel rot (mit je einer Öse in allen drei Ecken)
  • 3000 Visitenkarten zur Bewerbung des Jugendchorschiffs
  • 3000 Visitenkarten zur Bewerbung des Eröffnungskonzertes
  • 30’000 Leporellos
  • 2000 Plakate in Weltformat, A2, A3 und A4
  • 130 Klebefolien für Tram- und Autoscheiben

Gefragt sind Einzelstücke, die mit oder ohne Bastelanleitung auf der EJCF-Website präsentiert werden oder Serienprodukte zum Verkauf am nächsten EJCF 2022.
Interessentinnen und Interessenten teilen dem Festivalteam möglichst rasch per E-Mail info@ejcf.ch oder per Telefon 061 401 21 00 ihre Ideen und Wünsche möglichst konkret mit. Das Material wird zugeschickt oder kann abgeholt werden in Basel an der Reception bei Settelen AG an der Türkheimerstrasse 17.
 

Luzern steht zum Blue Balls Festival

Die Stadt Luzern hat die Bildung eines Stiftungsmodells geprüft, um die Trägerschaft des Blue Balls Festivals ab 2021 breiter abzustützen. Der Stadtrat will nun an der bisherigen Unterstützung des Festivals festhalten.

Kultur- und Kongresszentrum Luzern. Foto: Wikicommons. Nachweis siehe unten.

Die Unterstützung umfasst einen finanziellen Beitrag von 130’000 Franken pro Jahr, die Gewährung von Nutzungsrechten im KKL Luzern sowie der unentgeltlichen Zurverfügungstellung des öffentlichen Grundes. Der Festivalchef Urs Leierer hatte zuvor in Aussicht gestellt, dass er ohne breitere Trägerschaft und ohne zusätzliche Mittel von Privaten und der Stadt nicht mehr bereit sei, das Festival auf eigenes Risiko beziehungsweise auf dasjenige des von ihm präsidierten Vereins auszurichten.

Die Stadt ist der Meinung, dass ein Stiftungsmodell nicht geeignet sei, den Festivalbetrieb für die Zukunft zu sichern. Eine Mitwirkung der Stadt Luzern im Rahmen einer privatrechtlichen Stiftung passe zudem nicht in die Beteiligungsstrategie der Stadt Luzern.

Das Festival besteht seit 1992. Träger ist der Verein Luzerner Blues Session mit Sitz in Luzern. Seit 1999 wird der Name «Blue Balls» verwendet. Der Anlass ist über die Jahre stets gewachsen, sowohl räumlich als auch finanziell.

 

 

Bildnachweis

Von WES1947 – Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0,
https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=28329309

Gesuche können eingereicht werden

Die Verordnung über die Abfederung der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-Verordnung Kultur) und weitere dazugehörige Richtlinien wurden am 6. April vom Bundesamt für Kultur veröffentlicht.

Foto: Andrew Seaman / unsplash.com

Das Bundesamt für Kultur schreibt in seiner Medienmitteilung: «Der Kultursektor ist sehr stark von der Ausbreitung des COVID-19-Virus und den behördlichen Massnahmen zu deren Eindämmung betroffen. Aus diesem Grund hat der Bundesrat am 20. März 2020 ein Massnahmenpaket im Umfang von 280 Millionen für die Kultur beschlossen. Die finanziellen Hilfen stehen bereit und können bei den Kantonen bzw. dem Verein Suisseculture Sociale und den Laienkulturverbänden beantragt werden.»

Die Verordnung sei auf zwei Monate befristet und eine erste Tranche von 280 Millionen Franken werde wie folgt verteilt:
«- Soforthilfen für nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen (100 Mio. CHF) und Kulturschaffende (25 Mio. Franken)
– Ausfallentschädigungen für gewinnorientierte und nicht gewinnorientierte Kulturunternehmen und Kulturschaffende (145 Mio. CHF)
–  Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich (10 Mio. CHF)»

Finanzielle Hilfe könne beim Verein Suisseculture Sociale, resp. den Laienkulturverbänden und den Kantonen beantragt werden, bei letzteren erst, nachdem diese eine Leistungsvereinbarung mit dem Bund unterzeichnet haben.

Das Bundesamt für Kultur und die Schweizer Kulturstiftung Pro Helvetia beobachten die Situation zusammen mit den Kantonen und den Kulturorganisationen (insbesondere Suisseculture Sociale) während dieser zwei Monate. Im Auftrag des Bundesrates erstellen sie eine Standortbestimmung und prüfen eine Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung.
 

Weiterführende Links


Informationen und Anlaufstellen:

Beethoven für den Hausgebrauch

Ein deutsch-britisches Forscherteam erforscht Hausmusik-Bearbeitungen von Werken Beethovens. Das knapp dreijährige Projekt wird von der Deutschen Forschungsgemeinschaft und dem britischen Arts and Humanities Research Council mit rund 813’000 Euro gefördert.

Foto: Lilo Kapp /pixelio.de,SMPV

Rund 200 Jahre nach seinem Tod gehört Ludwig van Beethoven noch immer zu den weltweit meistgespielten Komponisten. Im 19. Jahrhundert sorgte die Hausmusik dafür, dass Bürger seine Werke nicht mehr nur im Konzertsaal, sondern auch daheim geniesen konnten. Aus kompliziert komponierten Werken Beethovens entstanden bearbeitete einfachere Fassungen, die gut im Privaten zu spielen waren.

Bislang wurden die Hausmusik-Bearbeitungen allerdings kaum erforscht. Wissenschaftler des Musikwissenschaftlichen Seminars Detmold/Paderborn, der University of Oxford und des Beethoven-Hauses Bonn wollen das mit einem neuen Forschungsprojekt ändern.

Erste Ergebnisse von «Beethoven in the House» werden für das Frühjahr 2021 erwartet. Nach Abschluss des Forschungsprojekts werden alle Erkenntnisse, die entwickelte Software und die erstellten Daten online frei zur Verfügung gestellt.

Mehr Infos:
https://www.uni-paderborn.de/nachricht/93421/

Sinfonie Nr. 1

Jeden Freitag gibts Beethoven: Zu seinem 250. Geburtstag blicken wir wöchentlich auf eines seiner Werke. Heute auf die Sinfonie Nr. 1 in C-Dur.

Schon mit seiner ersten Sinfonie definierte Beethoven die zu Beginn des 19. Jahrhunderts fest etablierte und im öffentlichen Konzertleben beliebte Gattung nochmals neu: Rein äusserlich war das Werk bei ihm nicht länger Teil eines Opus mit drei oder sechs Einzelkompositionen (wie etwa die Streichquartette op. 18). Darüber hinaus zeichnet es sich bereits durch eine individuelle, wenn nicht gar «höhere» Idee aus. Obwohl Tonfall und Gestik noch ganz im Bewusstsein der durch Mozart und Haydn geprägten Konventionen stehen, behauptet Beethoven in der Sinfonie Nr. 1 C-Dur op. 21 vom ersten Takt an seinen eigenen Anspruch auf Originalität: So hebt etwa die langsame Einleitung des Kopfsatzes nicht mit einem strahlenden Tusch an, sondern führt mit einem Septakkord unmittelbar zur Subdominante, erreicht dann (wieder über einen Septakkord) die VI. Stufe und endlich in Takt 4 die Dominante G-Dur.

Für die Zeitgenossen mit offenen Ohren (oder einem absoluten Gehör) muss dieser Einstieg bei der erfolgreichen Uraufführung vom 2. April 1800 revolutionär geklungen haben, zumal C-Dur erst viel später, mit dem Einsatz des Allegros, wirklich als Tonika definiert wird. Doch damit nicht genug: Auch dem Finale geht ein kurz gefasstes Adagio voran, in dem Beethoven nichts anderes tut, als die Tonleiter der Dominante spannungsvoll Ton für Ton zu deklinieren. In dieser berückenden Einfachheit eine schlichtweg geniale Eingebung.

Dass diesem sinfonischen Erstling zwei früh abgebrochene Versuche vorausgingen, ist bis heute weitgehend unbekannt geblieben. So hatte Beethoven noch in Bonn mit den Skizzen zu einem Satz in c-Moll begonnen (111 Takte haben sich erhalten), und aus den Jahren 1794/96 finden sich Aufzeichnungen für eine andere Sinfonie in C-Dur (im Werkverzeichnis als «Unv 2» gelistet). Auf letztere Skizzen kam Beethoven wenige Jahre später bei der Ausarbeitung seines Opus 21 zurück: Das ursprünglich für einen Kopfsatz vorgesehene Thema übernahm er dabei in modifizierter Form für das Finale. Sonderbar.


Hören Sie rein!

Forum Wallis auf Schloss Leuk abgesagt

Das Internationale Festival für Neue Musik Forum Wallis vom 28. Mai bis zum 1. Juni 2020 auf Schloss Leuk ist wegen der Coronakrise abgesagt.

Schloss Leuk. Foto: Hape Bolliger / pixelio.de

Wie das Forum Wallis mitteilt, werde evaluiert, ob das Festival zu einem späteren Zeitpunkt im Jahr stattfinden könne, oder ganz auf das kommende Jahr verschoben werde.

Der 6. Wettbewerb Ars Electronica Forum Wallis werde 2020 beibehalten. Die Eingabefrist dafür ist bereits abgelaufen.

Das Forum Wallis ist das Festival für Neue Musik der Walliser Sektion der Internationalen Gesellschaft für Neue Musik (IGNM-VS) und findet jedes Jahr an Pfingsten auf Schloss Leuk statt. Zu den Höhepunkten der 14-jährigen Festivalgeschichte zählen laut dem Festival Stockhausens Helikopterstreichquartett mit dem Arditti Quartet und Air Glaciers, Cod.Acts Pendulum Choir oder die Auftritte von Ensembles wie dem Klangforum Wien, Recherche und Ensemble Modern.

Winterthur berät Kulturschaffende

Die Kulturlobby Winterthur hat in Zusammenarbeit mit der Stadt Winterthur eine Rechtsberatung für Kulturakteurinnen und -akteure lanciert.

Foto: Sanjeev Saroy on Unsplash

Die Auswirkungen des Coronavirus träfen die Kulturstadt Winterthur unmittelbar und hart, heisst es in der Medienmitteilung der Stadt. Um die Kulturbetriebe und Kulturschaffenden kompakt über die bereits getroffenen Massnahmen auf Ebene Bund, Kanton Zürich und Stadt Winterthur zu informieren, hat der Bereich Kultur auf dem städtischen Internetportal einen «Infopoint Corona» aufgeschaltet. In einem FAQ werden die drängendsten Fragen beantwortet.

Ergänzend finanziert die Stadt Winterthur eine Rechtsberatung für Kulturakteurinnen und -akteure, die vom Verein Kulturlobby Winterthur organisiert und koordiniert wird. Ein Team aus Juristinnen und Juristen aus den Fachbereichen Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Vertragsrecht beantwortet von Vereinsmitgliedern eingegangene Fragen telefonisch oder schriftlich.

Mehr Infos:
https://stadt.winterthur.ch/themen/leben-in-winterthur/kultur/infopoint-corona
 

 

Link zum Bild: Sanjeev Saroy on Unsplash

ISCM-Festival in Neuseeland abgesagt

Das seit 1923 alljährlich stattfindende Festival der International Society for Contemporary Music, die ISCM World New Music Days 2020, hätten dieses Jahr vom 21. bis 30. April in Auckland und Christchurch (Neuseeland) stattfinden sollen. Sie werden aufgrund von COVID-19 auf 2022 verschoben.

Ausschnitt aus dem Veranstaltungslogo. Grafik: ISCM World New Music Days

Wie die Leitung schon Mitte März bekanntgab, liessen die aktuellen Massnahmen und Einreisebestimmungen der neuseeländischen Regierung Veranstaltungen einer solchen Grössenordnung nicht mehr zu. Die lokalen Veranstalter, die Composers Association of New Zealand (CANZ) sowie die Asian Composers League (ACL), seien bemüht, das Festival 2022 an denselben Stätten unter weitgehender Beibehaltung des diesjährigen Programms stattfinden zu lassen.

Esther Flückiger wurde als Vertreterin der Schweiz an den ISCM World New Music Days in Neuseeland auserwählt (Link zur Nachricht vom 13.11.2019).

get_footer();