Weiterbildungstag „Digitale Medien im Musikunterricht“

Der Weiterbildungstag des SMPV Bern findet am 28. Oktober 2023, 9.15 – 16.30 Uhr im CAP, Predigergasse 3, 3011 Bern statt.
Im spannenden Weiterbildungstag gibt es Raum für kollegiale Diskussionen und gemeinsamen Erfahrungstausch.

Der Weiterbildungstag des SMPV Bern findet am 28. Oktober 2023, 9.15 – 16.30 Uhr im CAP, Predigergasse 3, 3011 Bern statt.
Im spannenden Weiterbildungstag gibt es Raum für kollegiale Diskussionen und gemeinsamen Erfahrungstausch.

Martin von Allmen, Experte im Komponieren, Arrangieren, Editieren und Performen, gibt einen Überblick darüber, wie verschiedene Software zielgerichtet für die eigenen Bedürfnisse eingesetzt werden kann. Der Tontechniker, Walter Schürch, erklärt das Zusammenspiel von Mikrofonarten und Aufnahmetechnik. Maurice Gaggioni stellt die App «MobileSheets» vor, welche die Verwaltung der eigenen Notensammlung und deren Verwendung im Musikunterricht beim Üben und Konzertieren erleichtert. Daniel Brand schliesslich zeigt auf, wie mit seiner 2020 entwickelten App «trivs» das regelmässige Üben unterstützt wird und wie Gewohnheiten für das unterrichtsbegleitende Lernen entwickelt werden können.

Die Kurskosten betragen für Externe CHF 130.- und für SMPV-Mitglieder CHF 100.- Anmeldeschluss ist der 30. September. Für Anmeldungen benutzen Sie bitte das elektronische Anmeldeformular.

Verschlechterte Bedingungen in der musikalischen Grundschule der Stadtschule Chur

Der Gemeinderat der Stadt Chur wird anlässlich seiner Sitzung vom Donnerstag, 7.9.2023 über die Neuerungen in der musikalischen Grundschule in Kenntnis gesetzt. Die Vorlage soll der Stadt 44’000.- Franken Einsparungen bringen. Die Leidtragenden sind die 1.Klässler*innen und die Lehrpersonen.

Der Gemeinderat der Stadt Chur wird anlässlich seiner Sitzung vom Donnerstag, 7.9.2023 über die Neuerungen in der musikalischen Grundschule in Kenntnis gesetzt. Die Vorlage soll der Stadt 44’000.- Franken Einsparungen bringen. Die Leidtragenden sind die 1.-Klässler*innen und die Lehrpersonen.

Es wurden im Frühjahr zwei runde Tische einberufen, in denen über die musikalische Bildung in der Stadt Chur breit mit den Verbänden der musikalischen Bildung diskutiert werden sollte.
Am zweiten runden Tisch wurde ausschliesslich über die musikalische Grundschule und mögliche Verbesserungen diskutiert. Seitens der Stadt galten die Vorgaben: Es muss im Bereich Bildung 400’000.- gespart werden und die 1.-Klässler*innen haben heute zwei Stunden zu viel in der Stundentafel. Es waren sich alle einig, dass nicht in der musikalischen Bildung gespart werden dürfe, dass musikalische Grundschule weiterhin als Fach in der Stundentafel vormittags erscheinen müsse, notfalls anstelle einer „normalen“ Musikstunde und dass Halbklassenunterricht zwingend notwendig ist, um den Lehrpersonen ein vertieftes Arbeiten mit den Kindern zu erlauben.

Die nun vorliegende Teilrevision des Schulgesetzes ignoriert fast gänzlich die Postulate der Vertreter*innen der musikalischen Bildung des runden Tisches:
Neu müssen sich die 1.Klässler*innen für die musikalische Grundschule an- und nicht mehr abmelden, der Unterricht wird auf den Nachmittag verschoben, was es für die Lehrpersonen der musikalischen Grundschule unmöglich macht, ein existenzsicherndes Einkommen zu erzielen, da nur noch 4 mal 2 Nachmittagslektionen zur Verfügung stehen und nicht mehr wie bis anhin 5 mal 4 oder sogar 6 Lektionen. Immerhin, und das ist ein wichtiger Punkt, wurde der Halbklassenunterricht beibehalten.
Diese Vorlage birgt grosse Nachteile. Genau die Kinder, die von einem ganzheitlichen Unterricht profitieren, in dem auf spielerische Weise alle Sinne angesprochen werden und Lerninhalte vermittelt werden, werden nicht mehr in den Genuss dieses Unterrichts kommen, da Eltern nun ihre Sprösslinge anmelden müssen und wenn das Verständnis für Musik nicht da ist, eine Anmeldung einfach nicht erfolgt.
Lehrpersonen der musikalischen Grundschule werden kein existenzsicherndes Pensum mehr erzielen können, und es ist fraglich, ob für zwei Nachmittagsstunden überhaupt qualifizierte Lehrpersonen gefunden werden können. Der Unterricht wird also langfristig wieder von nichtqualifizierten Lehrpersonen erteilt werden und die Qualität der musikalischen Grundschule wird darunter selbstredend leiden.

Auf der einen Seite wird in die musikalische Begabungsförderung 400’000.- investiert, aber genau das Gefäss, in dem frühe Begabungen erkannt werden können, auch wenn es ein Kind ist, das noch nicht mit Musik in Kontakt gekommen ist, wird sträflich gerupft. Am Schluss werden wieder nur die Kinder gefördert, die sowieso schon gefördert werden, da die Eltern bereits musikaffin sind und auch das nötige Einkommen dazu haben.
Wenn die Stadt Chur von einer Musikstadt Chur träumt, dann muss sie in die frühe musikalische Bildung investieren und allen Kindern den Zugang zur musikalischen Bildung gewähren, so wie das der Verfassungsartikel 67a fordert.
Die Verbände und Interessensvertretungen sind irritiert darüber, dass diese Schulrevision einfach so beschlossen wurde, die Argumente der runden Tische fast gänzlich ignoriert wurden und es kein Vernehmlassungsverfahren darüber gab. Die Fachschaft musikalische Grundschule der Stadt Chur hat einen Einwand an die Gemeinderäte und die Bildungskommission geschrieben, die diese Nachteile genau auflistet, in der Hoffnung, dass diese Schulrevision nochmals überdacht wird.

Der SMPV OSO kann diese Vorgehensweise nicht gutheissen.
Er ist mit dieser Abbauvorlage nicht einverstanden, in der praktisch alle Argumente der runden Tische ignoriert werden und wo für 40’000.- Sparpotenzial eine musikalische Grundausbildung mit Vorbildfunktion für den ganzen Kanton zerpflückt wird. Überall im Kanton wird die musikalische Bildung nach dem Churer Vorbild in die Stundentafeln der 1. Klässler*innen integriert, mancherorts kommt sogar eine 2. Klasse in den Genuss von musikalischer Bildung aber die Stadt Chur schafft ein jahrelang erfolgreich funktionierendes System, bei dem alle Beteiligten glücklich waren, ab.Wir werden uns dafür einsetzen, dass die musikalische Grundschule wieder wie bis anhin am Vormittag stattfindet, die Kinder abgemeldet werden müssen und dass es einen Ausbau der musikalischen Grundausbildung geben wird. Damit sich die Kinder der Stadt Chur musikalisch ganzheitlich entfalten können!

Kammerphilharmonie Graubünden – Wettbewerb „Junge Bündner Solist*innen“

Die Kammerphilharmonie Graubünden, der Verband Sing- und Musikschulen Graubünden und der SMPV organisieren erneut ein Preisträgerkonzert für junge Bündner Musiker*innen, die als Solist*innen mit der Kammerphilharmonie Graubünden unter der Leitung von Philippe Bach am Sonntag, 2. Juni 2024 im Theater Chur auftreten dürfen.

Die Kammerphilharmonie Graubünden, der Verband Sing- und Musikschulen Graubünden und der SMPV organisieren erneut einen Wettbewerb für junge Bündner Musiker*innen.  Die Preisträger*innen dürfen mit der Kammerphilharmonie Graubünden unter der Leitung von Philippe Bach am Sonntag, 2. Juni 2024 im Theater Chur auftreten.

Die Kammerphilharmonie Graubünden, der Verband Sing- und Musikschulen Graubünden (VSMG) und der Schweizerische Musikpädagogische Verband Sektion OstSüdost-Schweiz (SMPV OSO) engagie-ren sich gemeinsam für die Organisation und Durchführung eines Preisträgerkonzerts mit jungen So-list*innen. Ziel ist die Förderung junger und begabter Musiker*innen mit Wohnsitz in Graubünden. Das nächste Preisträgerkonzert findet am 02. Juni 2024 um 17.00 Uhr im Theater Chur statt. Die Proben mit dem Orchester finden am Samstag, 01. Juni 2024 ebenfalls im Theater Chur statt.

Ausschreibung Wettbewerb
Für die Auswahl der jungen Solist*innen, die mit der Kammerphilharmonie Graubünden unter der Leitung von Philippe Bach auftreten dürfen, schreibt die Kammerphilharmonie Graubünden einen Bündner Musikwettbewerb aus. Dieser findet am Samstag, 20. Januar 2024 in der Musikschule Chur statt.

Kriterien, die die Musiker*innen zum Zeitpunkt des Vorspiels erfüllen müssen:
• Wohnsitz im Kanton Graubünden
• Höchstalter für Instrumentalist*innen: 20 Jahre
• Höchstalter für Vokalist*innen: 22 Jahre
• Kein Zugang zu einer Musikhochschule

Anmeldungen bis 30. September 2023
https://www.kammerphilharmonie.ch/de/konzerte/termine/preistraegerkonzert.php

Musik und Recht: Neues zum Datenschutz

Aus der Rechtsberatungspraxis des Schweizerischen Musikpädagogischen Verbandes SMPV: Dr. iur. Yvette Kovacs, Rechtsberaterin des SMPV und Rechtsanwältin in Zürich, antwortet auf Fragen von SMPV-Mitgliedern.

Frage eines SMPV-Mitgliedes: Viele SMPV-Mitglieder haben eigene Homepages. BesucherInnen hinterlassen ihre IP-Adressen, wenn sie diese besuchen, vielleicht ihren Namen und ihre Mailadresse, wenn sie mit den MusikerInnen über das Kontaktformular in Verbindung treten, wenn z.B. Google Analytics installiert ist, werden Personendaten verarbeitet, bestellt jemand z.B. eine CD via die Homepage, hinterlässt er oder sie sogar die Privatadresse. Daher stellen sich folgende Fragen:

  • Wie gross muss der Aufwand für eine einfache Musiker*innen-Homepage das neue Datenschutzgesetz betreffend sein?
  • Reicht es, einmal eine angepasste Datenschutzerklärung zu erstellen und die gut sichtbar auf der Homepage im Footer zu platzieren, oder muss diese laufend ergänzt werden, wenn z.B. ein PlugIn dazu installiert wird?
  • Welche zusätzlichen Pflichten im Umgang mit Personendaten im weitesten Sinn haben Besitzer*innen einer einfachen (Musiker*innen)-Homepage?

Antwort Dr. Kovacs:

  1. Ab 1.September 2023 tritt in der Schweiz das total revidierte Datenschutzgesetz (DSG) in Kraft. Auch Musikerinnen und Musiker müssen sich mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen. Insbesondere können Bussen bis zu CHF 250 000.- ausgesprochen werden, wenn die Vorgaben nicht eingehalten werden. Dieser Beitrag bringt die Leitlinien dazu, was aber nicht dazu führt, dass sich die detaillierte eigene Risikoabschätzung erübrigt.
  2. Der Aufwand für die Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen hält sich für Musikerinnen und Musiker in Grenzen. Insbesondere entfallen für sie als KMU aufwendige Pflichten, die nur für grössere Unternehmen gelten. Vorab sind die neuen Vorgaben einmalig umzusetzen. Nachher sind nur noch bei Gesetzesänderungen oder Änderungen in der eigenen Geschäftstätigkeit resp. der Ausgestaltung der Website die diesbezüglichen Angaben zu integrieren.
  3. Folgende Leitfragen sind vorab im eigenen Betrieb zu klären und im Rahmen einer ausführlichen Datenschutzerklärung den potenziellen Nutzer*innen Ihrer Website auf derselben gut sichtbar mitzuteilen.3.1. Welche Personendaten werden erhoben und wie werden diese bearbeitet? Genaue Angaben über die verwendeten Betriebssysteme und Programme, z.B. wie folgt:
    • Cookies und Bildelemente
    • Newsletter und Marketing-E-Mails
    • Google Analytics
    • Google reCaptcha
    • Plug-ins
    • Profiling / automatische Entscheidungsfindung

    Diese Angaben müssen bei der Verwendung neuer Programme und Systeme jeweils auf den aktuellsten Stand gebracht werden. Es ist auch mitzuteilen, ob und wie diese ausgeschaltet oder umgangen werden können.

    3.2.  Welchen Zweck verfolgen die Datenbearbeitungen? Die Daten dürfen ausschliesslich zum angegebenen Zweck gesammtelt und bearbeitet werden. Z.B. folgende Angaben:

    • Informationen und Werbung zu Angeboten, Dienstleistungen, Webseiten und weiteren Plattformen, auf welchen man präsent ist;
    • Kommunikation mit Dritten und Bearbeitung derer Anfragen (z.B. Anfragen von Interessenten)
    • Prüfung und Optimierung von Verfahren zur Bedarfsanalyse zwecks direkter Kundenansprache sowie Erhebung von Personendaten aus öffentlich zugänglichen Quellen zwecks Kundenakquisition;
    • Durchführung von «Online-Meetings».
    • Anmeldung zum Erhalt des Newsletters mit Information über das jederzeitige Widerrufsrecht

3.3. Von wem erhalten Sie Personendaten?

3.4. Wem geben Sie Personendaten weiter? Angabe der Empfänger resp. der Kategorien von Empfängern, denen Personendaten
bekannt gegeben werden.

3.5.  Wie lange werden die Personendaten gespeichert? Sicherstellung, dass die Personendaten gelöscht oder anonymisiert werden,
sobald sie entsprechend des ursprünglichen Grundes der Erhebung nicht länger benötigt werden. Insbesondere das Tracking
von Daten auf Websites ist zu prüfen und allenfalls aufzuheben.

3.6. Wie werden die Daten technisch geschützt? Es muss eine zeitnahe Meldung an den Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten
(EDÖB) bei Verletzung der Datensicherheit erfolgen. Der EDÖB hat zur technischen Sicherheit einen Leitfaden erlassen, der auf
dessen Website aufgeschaltet ist.

3.7. Wie werden betroffene Personen über die Beschaffung und Bearbeitung der Daten informiert? Genaue Identität und Adresse
online und offline des Verantwortlichen für die Datenbeschaffung und -bearbeitung und Aufklärung über das Auskunfts-,
Berichtigungs- und Löschungsrecht der Betroffenen. Die Informationspflicht gilt auch bei Datenbeschaffung bei Dritten.

3.8. Wie hat man die Kontrolle über beauftragte Dritte? Schriftliche Verträge mit externen Datenbearbeitern müssen geprüft und
allenfalls angepasst werden.

3.9. Werden Daten aus dem Ausland bezogen oder dorthin weitergegeben? Werden die DSGVO für den EU-Raum oder andere
Rechtsordnungen für andere Länder beachtet?

4.  Das Fazit ist, dass Sie die potenziellen Leser und Benutzer Ihrer Websites über all diese Fragen informieren müssen und diese Angaben immer auf dem neusten Stand halten müssen. Die entsprechenden Datenschutzerklärungen müssen individuell abgefasst werden, da die jeweiligen Angaben sehr unterschiedlich sein können. Dazu kann die Rechtsberatungsstelle des SMPV jederzeit Unterstützung anbieten.

 

 

 

SMPV – Sektionsmeldungen

Hier finden Sie Meldungen aus den Sektionen Nordwestschweiz, Bern, Zürich, Winterthur / Zürcher Oberland und aus der Sezione di Lingua Italiana

Nordwestschweiz
Talentbühne 2023 Basel
Die Sektion Nordwestschweiz lanciert im November einen Musikwettbewerb, die „Talentbühne 2023“, für Kinder und Jugendliche im Alter von 7 bis 20 Jahren! Anmeldeschluss ist der 30. September 2023.
Weitere Informationen unter: https://www.smpv.ch/nordwestschweiz/smpv-talentbuehne-2023/
Fragen an: nordwestschweiz@smpv.ch

 

Bern
Auftritte des Seefestspiel-Chors
Am Samstag, 1. Juli um 12:30 Uhr und am Sonntag, 2. Juli um 15:30 Uhr tritt der vom SMPV Bern zusammengestellte und vorbereitete Ad-hoc-Chor aus Sängerinnen und Sängern von 7 bis 86 an den Berner Seefestspielen auf.
Ort: Werkhof Egelsee, Muristrasse 21e, 3006 Bern – Eintritt frei.
Ort Schlechtwettervariante: Forum Zentrum Paul Klee –
Im Zweifelsfall finden Sie hier Angaben zum definitiven Veranstaltungsort

Musizierstunde  im September
Das CAP, Predigergasse 3, 3011 Bern ist für Musizierstunden am 9. September um 17:00 Uhr und um 19:00 Uhr reserviert. Der SMPV Bern lädt Sie dazu ein, Ihre Schülerinnen und Schüler dazu bis zum 20. August anzumelden. Weil die Anmeldefrist nur eine Woche nach den Sommeferien ist, reicht es diesmal aus, eine Mail mit Vornamen, Namen und Instrument der Schüler*innen und der ungefähren Auftrittszeit an bern@smpv.ch zu senden. Marianne Wälchli nimmt dann mit Ihnen Kontakt auf.

 

Sezione di Lingua Italiana
Iniziativa 100 giorni per la musica
Invece delle 7.000 necessarie, sono state raccolte 10.835 firme valide per l’iniziativa che chiede che anche il Canton Ticino assuma un ruolo più forte nella promozione dell’educazione musicale in applicazione dell’articolo 67 della Costituzione federale. Così, il Canton Ticino dovrebbe farsi carico del 50% dei costi di formazione delle scuole di musica riconosciute. Attualmente la quota è inferiore al 25%. Questo dovrebbe rendere possibili le lezioni di musica anche per i bambini di famiglie a basso reddito. Il grande successo nella raccolta delle firme ci fa sperare che le richieste dell’iniziativa possano essere attuate in un futuro non troppo lontano, nonostante la difficile situazione finanziaria del Cantone.

 

Zürich und Winterthur/Zürcher Oberland
GAV für Musikschulen?
Im Forum Zürcher Musiklehrer*innen werden dieses Jahr u.a. die folgenden Fragen diskutiert: Welche Vorteile bietet ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) den Lehrpersonen einer Musikschule? Welche Bedingungen müssen für einen GAV erfüllt werden? Warum ist das Konservatorium Winterthur die einzige Schweizer Musikschule mit einem GAV?
Das von den Berufsverbänden MuV.vpod, SMPV Zürich und SMPV Winterthur/Zürcher Oberland organisierte Forum findet am Samstag, 2. September 2023 von 10:00 Uhr bis ca. 12:00 Uhr im FKS-Schulhaus Kreuzbühl, Kreuzbühlstrasse 16, 8008 Zürich (beim Bahnhof Stadelhofen) statt. An der Veranstaltung sind auch Musiklehrer*innen willkommen, die keinem Verband angehören. Eintritt frei. Informationen unter www.fzhm.ch

Gesangswettbewerb Elvirissima 2023

Am Pfingstmontag massen sich siebzehn junge Gesangstalente im Wettstreit um das Preisgeld der Elvira-Lüthi Wegmann-Stiftung von total 17’400 Franken im MaiHof in Luzern.
Am Flügel begleitete Satoko Kato.

„Ich weiss nicht, ob die Stifterin, Elvira Lüthi-Wegmann, am Wettbewerbsnamen „Elvirissima“ Gefallen gefunden hätte, war sie doch eine besonders zierliche Dame, zu der diese Steigerungsform kaum gepasst hätte“, sagte mir SMPV-Kollegin, Madeleine Zimmermann, kürzlich am Telefon. Meine Stiftungsratskolleg*innen, Lena-Lisa Wüstendörfer und Professor Bernhard Hunziker und ich hoffen jedenfalls, dass Frau Lüthi-Wegmann mit der Art und Weise, wie wir ihr Legat einsetzen und wie wir Ihrem Willen gemäss versuchen, begabte junge Sängerinnen und Sänger in der Schweiz bestmöglich zu fördern, einverstanden wäre.

Als der Migros-Genossenschaftsbund mitten in der Pandemie, in der die Kulturszene ohnehin schon mit grossen Schwierigkeiten zu kämpfen hatte, sein Studienstipendien-Programm für Sänger*innen, Instrumentalist*innen, Schauspieler*innen und Tänzer*innen still und leise eingestellt hat, also die bekannten „Migros-Preise“ abgeschafft hat, wurde uns schnell klar, dass unsere Stiftungsratsarbeit plötzlich noch wichtiger geworden ist. Mit den bescheidenen finanziellen Mitteln der Stiftung können wir zwar nur alle zwei Jahre nur vier Talente finanziell unterstützen, aber wir bemühen uns sehr, auch den anderen Kandidat*innen etwas bieten zu können: Wir wählen als externe Jury-Mitglieder immer Dirigent*innen aus, so dass der Wettbewerb für die Kandidat*innen auch gleich ein Vorsingen für diese ist, und wir freuen uns, dass tatsächlich immer wieder Preisträger*innen und „Leer-Ausgegangene“ von unseren Juroren und Jurorinnen engagiert werden. Der Wettbewerb wird aufgezeichnet, und die Videos können den Kandidat*innen, die gut gesungen haben, als Demo-Videos dienen. Und wenn der Auftritt nicht wunschgemäss gelungen ist, sehen die Sänger*innen, was noch zu verbessern ist.
Die Videos Elvirissima 2023 finden Sie unter www.youtube.com/@elvirissima5062

Grosse Unterschiede zwischen Elvirissima 2021 und 2023

Am Pfingstmontag 2021 fand Elvirissima unter strengstem Schutzkonzept ohne Publikum aber immerhin live vor der Jury im grossen Maihofsaal statt. Gegen 50 Sängerinnen und Sänger – auch längst diplomierte – hatten Ihre Dossiers eingereicht und sich um die Wettbewerbsteilnahme beworben, um überhaupt wieder einmal auftreten zu können und in der Hoffnung, mit einem Preisgewinn, die durch die Pandemie entstandene schwierige finanzielle Lage etwas lindern zu können. Es fiel mir damals nicht leicht, mehr als der Hälfte von ihnen eine Absage zu erteilen. – Insofern ist es eine gute Nachricht, dass sich 2023 nur 20 Kandidat*innen zum Wettbewerb angemeldet haben: offenbar gibt es wieder viel mehr Arbeit für die jungen Sänger*innen, und sie können auch wieder zu Wettbewerben und Vorsingen ins Ausland reisen.

Vor lauter Freude, endlich wieder einmal vorsingen zu dürfen, neigten die Kandidat*innen 2021 dazu, mit zu viel Kraft zu singen. Man hat aber auch gemerkt, dass sich die meisten sehr intensiv mit dem Ausdruck befasst haben und dass sie Zeit dafür hatten, ihre Interpretationen zu entwickeln. So stand 2021 in den Beurteilungsbögen auf der Plusseite oft „Ausdruck“ und auf der „Baustellen-Seite“ „nicht schreien“. 2023 sehe ich auf der Plusseite oft „gut geführte Stimme, wenn auch etwas eng“, „tolle Koloraturen“ und bei den „Baustellen“ „mehr Ausdruck“ oder „stilistisch zu wenig differenziert“ oder „muss lernen, mehr aus sich herauszukommen“. Daraus schliesse ich, dass die Einschränkungen der Pandemie den Sänger*innen in Ausbildung nicht nur Nachteile beschert haben: Genug Zeit, auf dem Instrument zu üben, genug Zeit, auch mal zur Ruhe zu kommen, bringt ganz klar auch Vorteile. Vielleicht liesse sich die Qualität steigern, wenn die Hochschulen einen Weg fänden, mehr ETCS-Punkte fürs Üben auf dem Instrument zu vergeben…
Aber natürlich will niemand die Pandemie zurück, und ich habe mich sehr gefreut, bei den Feedback-Gesprächen zu hören, dass junge Sänger*innen einen Studienplatz an einem ausländischen Opernstudio ergattern konnten, welche spannenden Projekte im In- und Ausland auf sie warten, dass sie zu Vorsingen eingeladen werden und dass einige von ihnen Arbeit finden, sei es solistisch oder in einem Opernchor. Allerdings wurde auch klar, mit wie grossen Kosten, die Vorsingreisen und die Aus- und Weiterbildung verbunden sind und wie wichtig finanzielle Unterstützung gerade im fliessenden Übergang von der Studienzeit zum Berufsleben für sie ist.

Unterstützen auch Sie die jungen Sänger*innen in der Schweiz

Der Stiftungsrat der Elvira-Lüthi-Wegmann-Stiftung arbeitet ehrenamtlich und legt das Stiftungsvermögen äusserst sorgfältig an, aber aus den Zinsen und Dividenden lassen sich keine Stipendien finanzieren. Die Stiftung ist deshalb eine „Verbrauchsstiftung“; d.h. das Vermögen wird nach und nach aufgezehrt. Weil es aber so wichtig ist, die jungen Künstler*innen auf dem Weg in die Musikwelt zu unterstützen, freut sich der Stiftungsrat sehr über jede kleine oder grössere Spende auf IBAN CH79 0630 0504 7766 0750 5 (Valiant Bank) – Elvira-Lüthi-Wegmann-Stiftung, 3067 Boll – Vermerk „Spende Elvirissima“. Allfällige Fragen richten Sie gerne an die Stiftungsratspräsidentin, Marianne Wälchli, unter wettbewerb@elvirissima.ch

 


Preisträger*innen Elvirissima 2023 – von links nach rechts: Polina Kulykova, 3. Platz; Alice Paroissien, 4. Platz; Jonas Jud, 2. Platz und Evan Gray, 1. Platz (klangworker.ch)

Die Preisträger*innen 2023

Der Schweizer Bassbariton, Evan Gray, (1. Preis) überzeugte die Jury mit seiner tollen Stimme, seiner starken Präsenz und seiner herausragenden Musikalität. Der Schweizer Bass, Jonas Jud (2. Platz), gefiel mit seiner resonanzreichen echten Bassstimme, seiner Professionalität und seiner Ausdruckskraft. Die ukrainische Mezzosopranistin, Polina Kulykova (3. Platz), beeindruckte mit ihrer Präsenz, ihrer dramatischen Kraft und ihrer grossen Stimme, während die französische Sopranistin, Alice Paroissien, die Jury mit ihrem natürlich lieblichen Ausdruck, den beseelten Piani und den sorgfältigen Koloraturen berührte.
Der 1. Preis ist ein Stipendium von 12 x monatlichen CHF 800.-, der Zweitplatzierte erhält 12x monatlich CHF 400.-. Der 3. Preis beträgt CHF 2’000.- und der 4. Preis CHF 1’000.-.

Fachbereiche im SMPV

Eine wichtige Aufgabe eines musikpädagoischen Verbands ist es, den Mitgliedern der einzelnen Fachbereiche eine Struktur innerhalb des Verbands zu bieten, über die sie sich vernetzen können und innerhalb derer sie sich über fachspezifische Fragen austauschen können. Diese Struktur muss im SMPV wieder aufgebaut werden.

Als der SMPV noch eine private Berufsausbildung angeboten hat, wurden fachspezifische Fragen in der Kommission Berufsausbildung diskutiert und es existierten Fachgruppen, die die Kommission darin unterstützt haben und die Fachtagungen organisiert haben.
Leider wurde diese Struktur mit der Berufsausbildung der SAMP/Kalaidos übergeben. Deshalb müssen wir sie jetzt neu aufbauen.
Geplant sind vorerst folgende Fachbereiche: Tasteninstrumente, Streicher, Blasinstrumente, Gesang, Zupfinstrumente, Schlagzeug, Pop/Jazz.

Organisatorisches
Jeder Fachbereich wird von einem Präsidium geleitet, das zusammen mit zwei bis vier Kolleg*innen die Fachbereichsleitung bildet. Alle SMPV-Mitglieder eines bestimmten Fachbereichs bilden gemeinsam diesen Fachbereich.
Die Aufgabe der Präsidien ist es, Sitzungen der Fachbereichsleitungen zu planen und zu leiten. Aufgabe der Fachbereichsleitungen ist es zu diskutieren, welche Aktivitäten sie den Mitgliedern des Fachbereichs anbieten wollen, diese allein oder in Zusammenarbeit mit einer Sektion zu organisieren und durchzuführen oder Antworten auf fachspezifische Fragen zu finden, die der Zentralvorstand ihnen stellt wie z.B.“Sollen Bratschist*innen auf mein-musikunterricht.ch automatisch auch Geigenunterricht anbieten dürfen, oder welche Zusatzqualifikationen müssen sie dafür haben?“ Sitzungen können in Präsenz oder online stattfinden. Präsidien und Fachbereichsleitungen werden mit einem Sitzungsgeld entschädigt.

Inhaltliches
Fachbereichsleitungen können einen Konvent des Fachbereichs oder eine Fachtagung organisieren. Oder vielleicht passt ein „Stammtisch“ besser. Sie können zusammen mit dem Fachbereich eine Liste mit Unterrichts- oder Fachliteratur erstellen, die allen Mitgliedern zugänglich gemacht wird. Oder sie wollen Tandemunterricht vermitteln und eine kollegiale Supervision. Alles ist möglich.

Wir suchen
engagierte, interessierte, ideenreiche und teamfähige Kolleg*innen mit Organisationstalent, die sich in den Fachbereichsleitungen engagieren möchten. Falls Sie sich vorstellen können daran mitzuarbeiten, den SMPV fachspezifisch in Schwung zu bringen, oder wenn Sie Fragen dazu haben, kontaktieren Sie mich gerne unter marianne.waelchli@smpv.ch oder 077 495 75 20. Ein Präsidium für die Streicher ist bereits gefunden, die Fachbereichsleitung Gesang besteht schon aus drei Personen. Ich frage weiterhin Kolleg*innen an, hoffe aber, dass Sie den Mut haben, sich zu melden, wenn Sie sich für ein solches Amt interessieren!

 

Dipartimenti specializzati nella SSPM

Un compito importante di un’associazione per l’educazione musicale è quello di offrire ai membri delle varie dipartimenti una struttura che permetta loro di lavorare in rete e di scambiare opinioni su questioni specifiche della materia. Questa struttura deve essere ricostruita nella SSPM.

Quando la SSPM offriva ancora una formazione professionale privata, le questioni specifiche venivano discusse nella Commissione per la formazione professionale e c’erano gruppi specializzati che supportavano la Commissione in questo e organizzavano i simposi.
Purtroppo questa struttura è stata ceduta alla SAMP/Kalaidos con la formazione professionale, pertanto, ora dobbiamo ricostruirla.
Per il momento sono previsti i seguenti gruppi specializzati:
Strumenti a tastiera, Archi, Strumenti a fiato, Canto, Strumenti a pizzico, Percussioni, Pop/Jazz.

Organizzazione:
Ogni dipartimento è guidato da un presidio, che insieme a due o quattro colleghi costituisce la direzione del dipartimento. Tutti i membri della SSPM di una determinata materia formano il dipartimento.
Il compito del presidio è quello di pianificare e presiedere le riunioni della direzione di dipartimento. Queste direzioni hanno il compito di discutere le attività che vogliono offrire ai membri del dipartimento, di organizzarle e realizzarle da soli o in collaborazione con una sezione, o di trovare risposte a domande specifiche poste dal comitato centrale, come ad esempio „I violisti devono essere automaticamente autorizzati a offrire lezioni di violino su mein-musikunterricht.ch, o quali qualifiche aggiuntive devono dimostrare? Le riunioni possono svolgersi di persona o online. I presidi e i direttori di dipartimento sono compensati con una quota di partecipazione.

Contenuto:
I direttori dei dipartimenti possono organizzare un convegno dei dipartimenti o una conferenza o magari una tavola rotonda. Insieme ai colleghi, possono compilare un elenco di letteratura didattica o tematica da mettere a disposizione di tutti i membri. Oppure possono organizzare l’insegnamento in tandem e la supervisione collegiale. Tutto è possibile.

Cerchiamo colleghi impegnati, interessati, fantasiosi e che sa lavorare in team, con capacità organizzative, che vogliano partecipare alla direzione dei dipartimenti. Se pensate di poter lavorare per far funzionare le dipartimenti della SSPM o se avete domande, contattatemi all’indirizzo marianne.waelchli@smpv.ch o allo 077 495 75 20. È già stato trovato un presidio per gli archi e la direzione della sezione vocale è già composta da tre persone. Continuerò a chiedere ai colleghi, ma spero che abbiate il coraggio di farvi avanti se siete interessati a questa posizione!

Aus den Sektionen

Aus der Sektion Nordwestschweiz

Talentbühne 2023
Die Sektion Nordwestschweiz veranstaltet am 18. November 2023 wiederum einen Musikwettbewerb für Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 20 Jahren.
Das Preisträger*innenkonzert findet am 25. November 2023 statt.

Anmeldeschluss ist der 30. September 2023
Weitere Informationen und Anmeldung: www.smpv.ch/nordwestschweiz/smpv-talentbuehne-2023Auskünfte erteilt auch gerne die Geschäftsstelle:  nordwestschweiz@smpv.ch – Tel. 061 272 35 68.

SMPV-Seniorentreff
Die Corona-Lethargie ist vorbei! Das nächste Seniorentreffen des SMPV Nordwestschweiz findet statt am 8. Juni 2023 ab 15:00 Uhr im Migros-Selbstbedienungsrestaurant der „Grün 80“. Anreise mit dem ÖV: Tramlinie 10 oder Buslinie 60 bis Station „Neue Welt“. Anreise mit dem Auto: Parkplätze vorhanden.
Die Ausschreibung erfolgt spät, aber wir freuen uns auf das Treffen mit Kolleg*innen!
Der Seniorentreff besteht seit 2002, und ich lade besonders auch „jüngere Senior*innen“ ein, zu den Treffen zu kommen und nach und nach auch die Organisation zu übernehmen, damit diese schöne Tradition noch lange fortbestehen kann. Kontakt: Käthi Lindner, Telefon 061 401 35 08

 

Wechsel im Zentralvorstand SMPV

Die Delegiertenversammlung hat zwei neue Mitglieder in den Zentralvorstand gewählt:

Ines Hübner stammt aus Berlin, wo sie auch studiert hat. Seit über 25 Jahren ist sie fest angestellte Geigerin im Musikkollegium Winterthur, und sie übernimmt regelmässig Stellvertretungen am Konservatorium Winterthur.
Ines ist Mitglied des Vorstands des SMPV Winterthur/Zürcher Oberland. In der Arbeitsgruppe „Kommunikation und Strukturen“ ist sie bereits mit vielen kritischen Fragen und konstruktiven Vorschlägen aufgefallen. Nun will sie sich stärker in die strategische Arbeit des SMPV einbringen. Der Zentralvorstand wird von ihren Erfahrungen aus der Arbeit im SMV, aus den GAV-Verhandlungen für das Winterthurer Musikkollegium und aus ihrer Tätigkeit als langjährige Arbeitnehmervertreterin profitieren können.

Christine Thöni ist in Interlaken aufgewachsen. Sie arbeitet hauptsächlich als Klavierlehrerin an der Musikschule Oberland Ost und unterrichtet an der Primarschule das Wahlfach Blockflöte. Sie leitet ein Barockensemble und ist in zwei Chören Assistentin der Chorleitung. Als Präsidentin des Lehrer*innenkonvents an der MSO setzt sie sich für die Anliegen des Kollegiums innerhalb der Musikschule ein, und sie bringt Erfahrung mit aus ihrem jahrelangen Einsatz als Delegierte an den DV des VLBM und des VBMS. Sie empfindet die starke Verzettelung der Musiker*innen als grosses Problem und sie will sich deshalb gerne in einem grossen Verband wie dem SMPV engagieren, der schweizweit gut vernetzt ist.

Wir freuen uns auf die Arbeit im neuen Team!

Fehlen werden uns die beiden zurückgetretenen ZV-Mitglieder: Wir danken Beatrice Villiger für ihre klaren, konstruktiven Voten in den Sitzungen und für die Organisation vieler Weiterbildungskurse. Und wir können uns einen ZV ohne Lucas Bennett noch gar nicht wirklich vorstellen. Seine ruhige, überlegte Art, seine klugen, pointierten Äusserungen auch in hitzigen Diskussionen und sein Humor werden uns fehlen!

Aus den Sektionen

Meldungen aus den Sektionen Bern und Nordwestschweiz

SMPV Bern
Rund um den Egelsee – von See bis Klee – finden vom 30. Juni bis 2. Juli 2023 Seefestspiele in Bern statt.
Der SMPV Bern ist eingeladen, den Ad-hoc-Seefestspiel-Chor zusammenzustellen, der am Samstag, 1. und Sonntag, 2. Juli  an den Seefeststspielen unter der Leitung von Johannes Schröder auftreten wird und sucht dafür Amateur-, Profi- und „Unter-der-Dusche“-Sängerinnen und -Sänger von 6 bis 99.
Programm:
Morning has broken (Cat Stevens; arr. J. Schröder)
Si ya hamba (afrikanisch; arr. F. Gohl)
Santo santo (argentinisch; arr. J.Schröder)
Let my light shine bright (Spiritual; arr. L. Maierhofer)
Weisch es dü (Eugen Meier)
Va pensiero  (Giuseppe Verdi; Gefangenenchor aus „Nabucco“)
Weitere Informationen und das elektronische Anmeldeformular finden Sie unter: www.smpv.ch/bern/special-events-des-smpv-bern
Seefestspiel-Chor-Flyer A5

 

SMPV Nordwestschweiz
Die nächsten Schüler*innenkonzerte finden – jeweils samstags – am 24. Juni, 16. September und am 16. Dezember 2023 statt.
Für Klavierbegleitungen an den Konzerten kann ein Unkostenbeitrag der Sektion beantragt werden. Weitere Informationen und Anmeldung unter www.smpv.ch/nordwestschweiz/schuelerinnen-konzerte. Auskünfte erteilt auch gerne die Geschäftsstelle:  nordwestschweiz@smpv.ch – Tel. 061 272 35 68.
Bei Interesse am Lehrer*Innenkonzert vom 16.9. um 19:30 melden Sie sich bitte auch bei der Geschäftsstelle.
SMPV-Talentbühne 2023
Die Sektion Nordwestschweiz veranstaltet am 18. November 2023 wiederum einen Musikwettbewerb für Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 20 Jahren.
Das Preisträger*innenkonzert findet am 25. November 2023 statt.
Anmeldeschluss ist der 30. September 2023Weitere Informationen und Anmeldung: www.smpv.ch/nordwestschweiz/smpv-talentbuehne-2023

 

Krabbelkonzerte

Der SMPV Thurgau veranstaltet seit Februar Konzerte für die Kleinsten und ihre Eltern. Jedes dieser Konzerte ist einer bestimmten Stilrichtung gewidmet: Jazz im Februar, Barock im März, zeitgenössische Musik im April und Romantik im Mai.
Ich spreche mit Jakob Valentin Herzog, der die Reihe zusammen mit Sarah Bächi, Barbara Hidber und Wolfgang Pailer organisiert hat und der im März-Konzert gespielt hat, über die ersten Erfahrungen mit dem neuen Format.

Marianne Wälchli:  Was hat euch dazu motiviert, Krabbelkonzerte zu organisieren?
Jakob Valentin Herzog: Wir kennen die Situation als Eltern, in welcher ein Konzertbesuch doch immer erheblichen Aufwand mit sich bringt. Es muss ein Babysitter gefunden werden und alles organisiert sein. Oder wenn man mit einem Kleinkind ins Konzert geht, kann man nie sicher sein, dass man auch bis zum Schluss bleiben kann. Die Idee war also, einen niederschwelligen Konzertbesuch zu ermöglichen. Idealerweise kann dies für Eltern auch unabhängig von Kindervorstellungen der Anstoss sein, wieder am kulturellen Leben teilzunehmen. Zudem feiert die Sektion Thurgau das 10-jährige Jubiläum der Neugründung, wodurch wir ermutigt waren, etwas Neues und Grösseres auszuprobieren.

Im ersten Konzert warst Du mit Deiner kleinen Tochter im Publikum, im zweiten Konzert hast Du selbst gespielt. Was hast Du dabei erlebt?
Zuerst kommt eine Armada von Kinderwagen. Danach beginnt ein fröhliches, buntes Gewusel. Zu Beginn des Konzerts ist es ganz still, aber dann steigt der Geräuschpegel bis zum Schluss des Konzerts kontinuierlich an. Wunderbar ist die Frische, mit der Kinder und Eltern das Konzert erleben. Ehrfurcht und Vorsicht, die wir aus dem klassischen Konzertbetrieb kennen, sind zum Glück weit weg.
Von den Musiker*innen verlangt es viel Konzentration, dafür sind die Reaktionen der Kinder sehr unmittelbar und direkt. Die Dankbarkeit der Kinder und Eltern ist enorm bereichernd, und das schönste Geschenk ist es, wenn man später von unbekannten Zuhörer*innen auf der Strasse Komplimente fürs Konzert bekommt.

Warum habt ihr für jedes der ersten vier Konzerte eine andere Stilrichtung programmiert?
Das hat sich aus der Zusammensetzung des Vorstands ergeben. Sarah Bächi ist Jazz-/Pop- Musikerin, Barbara Hidber hat nebst Geige auch Komposition studiert, Wolfgang Pailer hat die Idee des romantischen Akkordeonkonzerts eingebracht, und ich selber habe eine Ausbildung als Barockcellist. Diese Vielfalt bietet dadurch auch Leuten, die normalerweise keine Konzerte besuchen, eine willkommene Abwechslung. Und beim geübten Konzertpublikum lässt sich die Neugier auf ihm unvertraute Stile wecken.

Hast Du den Eindruck, dass die Kleinsten unterschiedlich auf verschiedene Musikstile reagieren?
Eigentlich nicht. Selbstverständlich reagieren sie stärker, wenn sie ein verjazztes Andrew Bond Lied schon kennen, aber auch Corellis Follia hatte eine mitreissende Wirkung. Interessanter sind hierbei die Reaktionen der verschiedenen Altersstufen. Während unter 2- bis 3-jährige Kinder eher dazu tendieren, einfach zuzusehen, sind die grösseren aktiver – der Wow-Effekt nutzt sich da schneller ab.

Welche Raumart eignet sich für solche Konzerte; mit wieviel Publikum kann das funktionieren?
Ein grosser, heller Raum mit einem Teppichboden. Sehr hallige Räume sind ungeeignet – ein gewisser Geräuschpegel besteht ja ständig.
Das ZKO (Zürcher Kammerorchester) bietet solche Konzerte im viel grösseren Rahmen an – dies natürlich in Konzerträumen, die so gebaut sind, dass der Bühnen-Klang verstärkt wird. Wo das nicht der Fall ist, sind 80 Personen sicher ein Maximum

Geht es nur darum, dass die Kleinen klassische Musik erleben und dass ihre Eltern mit ihnen Konzerte besuchen können, oder gibt es schon musikvermittlerische Aktivitäten in den Konzerten?
Dank der verschiedenen Ideen der Mitwirkenden ist eine Vielfalt an Formen entstanden. So wurden die Kinder im ersten Konzert animiert, mit Tüchern mitzutanzen, während wir das zweite als «normales» Konzert angelegt haben. Das kommende Konzert mit zeitgenössischen Kompositionen wird dagegen wieder sehr interaktiv werden. Die reine Konzertform, ist vielleicht nicht ganz ideal für ein heterogenes Publikum, wie wir es im Thurgau haben

Kannst Du allgemein die Reaktionen des grossen und kleinen Publikums beschreiben?
Die sind sehr vielfältig! Von Kindern, die nur beobachten, zu Kindern, die zu tanzen beginnen, die auf Instrumente  zu krabbeln oder sich mehr für ihr Gspändli interessieren als für die Musik. Manche Eltern animieren ihre Kinder,  sich zu bewegen, andere geniessen es, einfach mal ruhig die Musik geniessen zu können. Für einige Erwachsene ist es offenbar der erste Konzertbesuch überhaupt, und die Reaktionen sind durchwegs sehr positiv ausgefallen.

Plant ihr, die Reihe fortzusetzen und was möchtet ihr nach den ersten Erfahrungen allenfalls verändern?
Ich für meinen Teil auf jeden Fall, aber ein Vorstandsbeschluss dazu steht noch aus.
Meine Frau und ich würden zum Beispiel gerne noch Bilder integrieren – sie malt wunderbar und sitzt schon an den ersten Skizzen. Sarah Bächi schlägt vor, vielleicht auch das «Danach» noch geselliger zu gestalten, so dass man auch andere Familien kennenlernen kann. Aber das Wichtigste ist, dass man von dem, was man aufführt, überzeugt ist – Kinder sind da unglaublich sensibel.

Flyer Krabbelkonzerte 2023

Auf die Bühne, fertig, los! Ein Weiterbildungstag zum Thema „Auftreten“

Am 3. Juni 2023 findet in Bern ein Weiterbildungstag des SMPV Bern statt. Sechs spannende Workshops zum Thema „Auftreten“ machen Sie und Ihre Schülerinnen und Schüler fit für die Bühne.

Der Weiterbildungstag des SMPV Bern zum Thema „Auftreten“ findet am 3. Juni 2023 im EGW, Nägeligasse 9 in Bern statt. Lassen Sie sich von sechs beflügelnden Workshops inspirieren und geniessen Sie es, sich wieder einmal mit Kolleginnen und Kollegen austauschen zu können.

In „Körper und Geist“ zeigt uns Isabel Lerchmüller, wie wir uns mit Übungen aus Jin Shin Jyutsu und Aikido optimal auf einen Auftritt vorbereiten können, in „Auftrittstechniken aus der Praxis eines Zauberkünstlers“ vermittelt Helmut Wiegiehser Techniken für einen päsenten Auftritt und in „Auftritte begleiten – sicher und sensibel“ zeigt uns Vreni Minnig auf, wie wir unseren Schüleri*nnen Sicherheit für ihren Auftritt vermitteln können.

Nach der Mittagspause bringt uns Margitta Rosales in „Jetzt vergiss die Technik… Mensch!“ mit Übungen aus dem Sportmentaltraining für Musiker*innen in Schwung, Zita Zimmermann macht uns in „Vom Lampenfieber zur Vorfreude“ fit für die Bühne, und Kaspar Zwicky in „Schwingende Körper“ lässt uns erleben, wie wir mit der passenden Aufwärmstrategie unsern Körper mit dem Instrument in „Auftrittsschwingung“ versetzen.

Den Kursflyer und den Link zum elektronischen Anmeldeformular finden Sie auf www.smpv.ch/bern Ihre Fragen richten Sie an bern@smpv.ch

Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. – Anmeldeschluss ist der 3. Mai 2023.

Modell Auftragslosenversicherung für Freischaffende und Selbständigerwerbende

Selbständige und Freischaffende haben – im Gegensatz zu Angestellten mit einer Arbeitslosenversicherung – keine Versicherung, die sie bei Auftragsrückgängen oder im Fall der totalen Auftragslosigkeit finanziell entschädigt. Syndicom, eine Gewerkschaft im Bereich Kommunikation und Medien, hat ein Modell entworfen, das diese Lücke füllen soll: die Auftragslosenversicherung ALV-S.

Selbständige und Freischaffende haben – im Gegensatz zu Angestellten mit einer Arbeitslosenversicherung – keine Versicherung, die sie bei Auftragsrückgängen oder im Fall der totalen Auftragslosigkeit finanziell entschädigt. Syndicom, eine Gewerkschaft im Bereich Kommunikation und Medien, hat ein Modell entworfen, das diese Lücke füllen soll: die Auftragslosenversicherung ALV-S.

Annette Dannecker 78% der von syndicom befragten Selbständigen und Freischaffenden gaben an, im aktuellen Regime keine oder nur ungenügende finanzielle Reserven zur Absicherung gegen einen Erwerbsausfall aufbauen zu können. Deshalb wurde eine Auftragslosenversicherung entwickelt, die zu gleichen Teilen von der selbständig erwerbenden Person wie von ihren Auftraggeber*innen finanziert wird.

Da auch Musiklehrpersonen oft teilweise oder ganz selbständig erwerbend sind, ist diese Auftragslosenversicherung ein spannender Ansatz, den es genauer zu betrachten gilt:

Prinzipiell soll auf jeden Auftrag – also bei uns auf eine einzelne Musikstunde oder einen Semestervertrag – 4% ALV-S zusätzlich verrechnet werden analog der ALV bei Angestellten. Diese 4% kommen auf ein Versichertenkonto. Der/die Selbständigerwerbende zahlt ebenfalls 4% auf ein Sparkonto ALV-S. Er „besitzt“ dann also bei der Autragslosenversicherung zwei private Konten, auf die sie/er aber nicht direkt zugreifen kann. Die Einlagen auf dem Sparkonto erhält sie/er bei der Pensionierung oder im Falle der Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit zurück. Dieses Konto wird bei einer totalen oder teilweisen Auftragslosigkeit zuerst aufgebraucht. Das Versicherungskonto wird erst nachher belastet. So soll vermieden werden, dass eine Auftragslosigkeit nur vorgetäuscht wird, denn so würde man sich quasi selbst betrügen, indem man sein Sparguthaben vorbezieht. Es würden aber keine Fremdgelder bezogen. Das Versicherungskonto bleibt im Falle einer Pensionierung oder bei Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit im Besitz der Versicherung, um Arbeitsämter analog zu den RAVs zu unterhalten und die ganzen Verwaltungskosten zu stemmen.

Im Falle einer totalen Auftragslosigkeit erhält die/der Selbständigerwerbende 80% seines durchschnittlichen Lohns aus selbständiger Tätigkeit, um die laufenden Kosten wie Ateliermiete, Instrumentenunterhalt sowie ihre/seine Lebensunterhaltskosten weiter decken zu können, damit sie/er sich unbelastet um das Gewinnen neuer Schüler*innen kümmern kann.

Wären unsere Schüler*innen aber bereit, 4% mehr für eine Lektion zu bezahlen, also konkret 104.- Franken für eine Lektion, die bis anhin 100.- gekostet hat? Würden unsere Schüler*innen diese Mehrkosten tragen, damit ihre Lehrperson eine soziale Absicherung hat? Oder müssten die Lehrpersonen die ganzen 8% häufig selber tragen?

Es stellt sich die Frage, ob die Versicherung für obligatorisch erklärt werden müsste um zu vermeiden, dass eine Lehrperson im Falle einer Auftragslosigkeit ohne Absicherung dasteht, weil sie sich nicht hat versichern lassen aus Angst, sich die Versicherung nicht leisten zu können oder weil sie findet, sie könne den 4%-Preisaufschlag den Schüler*innen nicht zumuten.

Wer sich vertieft mit diesem Modell auseinandersetzen möchte, findet weitere Informationen unter: www.syndicom.ch/branchen/visuelle-kommunikation/alvfuerselbstaendige

Das Modell wurde diesen Februar in die Vernehmlassung gegeben und es sind alle eingeladen, sich dazu zu äussern.

Verbesserungsvorschläge richten Sie bitte an Annette Dannecker (unter annette.dannecker@smpv.ch), die sie sammelt und sie an syndicom weiterleitet. Auch Fragen zum Modell Auftragslosenversicherung beantwortet sie gerne.

Der SMPV wird sich aktiv in diese Vernehmlassung einbringen und den Prozess begleiten, da Musiklehrpersonen andere Voraussetzungen haben als Medienschaffende und diese bei der definitiven Ausarbeitung des Modells unbedingt berücksichtigt werden müssen.

Gewerkschaftliche Arbeit im SMPV

Musiklehrpersonen sind häufig weder in einer Gewerkschaft noch in einem Berufsverband organisiert, obwohl die Branche viele „Baustellen“ hat, die nur gewerkschaftlich angegangen werden können.

Musiklehrpersonen sind häufig weder in einer Gewerkschaft noch in einem Berufsverband organisiert, obwohl die Branche viele „Baustellen“ hat, die nur gewerkschaftlich angegangen werden können.

„Ich wusste gar nicht, dass der SMPV auch ein Verband für angestellte Musiklehrpersonen ist“, sagte mein Gesprächspartner letzte Woche am Telefon. Er hatte mich kontaktiert, weil er Probleme mit Kettenarbeitsverträgen und mangelnder Pensionskassenversicherung hat.  Zwei Tage später sagt Karen Krüttli, Co-Präsidentin der Sektion Zürich: „Weisst du, das Hauptproblem in der gewerkschaftlichen Arbeit für Musiklehrpersonen ist, dass sich die Kolleg*innen so sehr daran gewöhnt haben, einfach die Faust im Sack zu machen und ungünstige Arbeitsbedingungen hinzunehmen, und dass sie uns oft nicht oder zu spät sagen, wo der Schuh drückt. Es ist z.B. schwierig etwas gegen das Konkurrenzverbot im Reglement einer bestimmten Musikschule zu unternehmen, wenn wir davon erfahren, nachdem gut drei Viertel der betroffenen Lehrpersonen den erneuerten Vertrag bereits unterschrieben haben, weil sie Angst haben, sonst den Job zu verlieren oder einfach, weil sie sich des Problems nicht bewusst sind.“

Der SMPV ist ein Berufsverband und keine reine Gewerkschaft. Aus seinen vielen Jahren als Anbieter der privaten musikalischen Berufsausbildung hat er sich wertvolle Dienstleistungsangebote wie die Organisation von Musizierstunden, Stufenprüfungen, Talentwettbewerben und einem reichhaltigen Weiterbildungsangebot bewahrt, und die Plattformen www.mein-musikunterricht.ch und auch teilweise www.rent-a-musician.ch dienen Selbständigerwerbenden mehr als Angestellten, aber in der gewerkschaftlichen Arbeit ist es für den SMPV sehr viel einfacher, etwas für die angestellten Musiklehrkräfte zu tun als für die selbständigen. Dazu zwei Beispiele von gewerkschaftlichen Themen, mit denen sich der SMPV im Moment befasst: Lösbar scheint uns das Problem „schleichender Pensenabbau an Musikschulen“: Wer teilweise arbeitslos wird, dessen Pensum muss sich um einen vollen Tag reduzieren – bei einer Vollzeitstelle also um 20%, damit er oder sie berechtigt ist, eine Arbeitslosenentschädigung zu beziehen. Wenn eine Musiklehrperson in jedem Semester 2-3 Lektionen verliert, erreicht er oder sie diese 20%-Einbusse nicht auf einen Schlag, sondern in einem Zeitraum von vielleicht drei Jahren. Wir sind dabei, verschiedene Vorschläge auszuarbeiten z.B, dass auch der Mittelwert des Pensenverlusts in einer bestimmten Zeit von z.B. drei Jahren ausschlaggebend wäre für das Erreichen dieser Schwelle. Keine wirklich gute Lösung hingegen sehen wir für das Problem der fehlende Arbeitslosenversicherung für Selbständigerwerbende. Wie kann man z.B. beweisen, dass man keine Aufträge erhalten hat und nicht nur einfach alle abgelehnt hat. Wir beobachten zwar die Anstrengungen der Syndicom zum Modell Auftragslosenversicherung, sehen aber bei dessen Umsetzung für selbständigerwerbende Musikpädagog*innen noch grössere Schwierigkeiten.
Gewerkschaftliche Arbeit ist langsame Arbeit: man muss ein Problem analysieren, einen oder mehrere Lösungsvorschläge ausarbeiten, die auch eine Chance haben durchgesetzt werden zu können, und dann braucht man Partner, die einem helfen, die Vorschläge an den richtigen politischen Stellen einzureichen und die dafür sorgen, dass wir auch gehört werden. Für den SMPV ist das in erster Linie der SGB und seine kantonalen Bünde. Dazu kommen persönliche politische Kontakte unserer Mitglieder. Je mehr wir uns engagieren, wie es z.B. die Sektionen Zürich und OstSüdostschweiz bei der Ausarbeitung der jeweiligen kantonalen Musikschulgesetze getan haben, desto mehr wird der SMPV als Interessensvertretung der Musiklehrpersonen in der Schweiz wahrgenommen. Letzteres zahlte sich z.B. jetzt in der Stadt Chur aus, als es um grosse Unsicherheiten bezüglich des Fortbestands der musikalischen Grundausbildung und den damit verbundenen Leistungsverträgen ging. Da wurde die OSO-Präsidentin, Annette Dannecker, mit zum „runden Tisch“ Musikerziehung eingeladen.

Die kantonalen, regionalen und das nationale Netzwerk werden uns auch in Zukunft bei der gewerkschaftlichen Arbeit helfen, wenn wir Lösungen für regionale arbeitsrechtliche Probleme unserer Mitglieder suchen, wenn wir uns ernsthaft dem grossen Thema GAV widmen, oder wenn wir darum kämpfen, dass Musikpädagogik politisch nicht manchmal mit der Etikette „Bildung“ und manchmal mit der Etikette „Kultur“ versehen wird, je nachdem mit welcher Etikette es weniger kostet, sondern dass Musikpädagogik und Kunstunterricht überhaupt als das wesentliche Bindeglied zwischen Erziehung und Kultur wahrgenommen wird und sie auch entsprechend subventioniert wird.

Gewerkschaftliche und politische Baustellen gibt es in unserer Branche also viele. Deshalb ist es unglaublich wichtig, dass sich mehr Musikpädagog*innen in einer Gewerkschaft oder einem Berufverband organisieren, damit die Verbände, die sich für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Bereich Musikpädagogik einsetzen, ihren Vorstössen auch mehr Gewicht verleihen können. Dabei muss jede Musiklehrperson für sich abwägen, welcher Verband für sie oder ihn die meisten Vorteile bringt. Unterrichtet jemand z.B. in Teilzeit an einer Musikschule und arbeitet daneben an einer Volksschule, bietet sich wohl die Mitgliedschaft bei einem Lehrerverband am ehsten an. Arbeitet jemand hingegen an einer Musikschule und unterrichtet daneben noch einige Privatschüler*innen, ist er oder sie beim SMPV ziemlich sicher am besten aufgehoben. Musiker*innen, die primär konzertieren und daneben Musik unterrichten, müssen prüfen, welcher Verband ihre Interessen am besten vertritt und welches Dienstleistungsangebot ihnen am meisten nützt.

Wenn sich die Musiklehrpersonen einem Verband angeschlossen haben, sollen sie die Verbandsspitzen rechtzeitig auf arbeitsrechtliche Probleme aufmerksam machen und ihnen Ideen oder schon teilweise ausgearbeitete Vorschläge zur Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen präsentieren.

Und dann ist es wesentlich, dass sich die betreffenden Verbände regelmässig über den Stand ihrer Arbeit austauschen und sich gemeinsam für Verbesserungen einsetzen. Der SMPV bietet auf jeden Fall Hand dazu!

 

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