Ungerechtigkeit im Kanton Graubünden

Obwohl das Kulturförderungsgesetz des Kantons Graubünden vorsieht, dass Lehrpersonen an Bündner Musikschulen den gleichen Lohn wie Primarlehrpersonen erhalten, ist ihr Lohn um 25% tiefer. SMPV-Zentralvorstands-Mitglied und Grossrätin des Kantons Graubünden, Aita Biert, kämpft gegen diese Ungerechtigkeit.

Im Kulturförderungsgesetz (KFG) des Kantons Graubünden steht in Artikel 18² „Die Mindestjahresbesoldung und die Anzahl Unterrichtseinheiten für ein Vollpensum richten sich nach den Vorgaben für Primarlehrpersonen gemäss Schulgesetz.“ Tatsächlich ist es aber so, dass die festgelegte Lektionslänge bei Primarlehrpersonen 45 Minuten beträgt, die von Musiklehrpersonen 60 Minuten, wie das unter Missachtung des KFG in der Kulturförderungsverordnung von 2018 festgelegt worden ist. Bündner Musiklehrpersonen verdienen also faktisch einen Viertel weniger als ihre Kolleg*innen an Primarschulen, obwohl im KFG Lohngleichheit vorgeschrieben ist.

Liebe Aita, Du hast einen Auftrag (anderswo heisst das „Motion“) an die Bündner Regierung gestellt, diesen Missstand zu beseitigen. Wie wurde ursprünglich bei der Diskussion über die Kulturgesetzverordnung begründet, dass Musiklehrpersonen für den gleichen Lohn länger arbeiten müssen?

Aita Biert: Die Ratsmitglieder waren der Meinung, Musikunterricht brauche keine Vor- und keine Nachbereitung und die Verantwortung sei beim Musikunterricht, der oft Einzelunterricht ist, viel geringer als im Klassenunterricht.

Wir wissen ja beide, dass das nicht stimmt. Warum wehren sich die Musikschullehrpersonen nicht?

A.B.: Musiklehrpersonen haben ganz allgemein ein zu schwaches Selbstbewusstsein. Irgendwo geistert es noch immer durch ihre Köpfe, dass sie das Hobby zum Beruf machen durften, und sie sagen, sie seien „nur Musiklehrer*innen“.
Dabei sind sie Speziaist*innen, die mindestens ein Masterstudium abgeschlossen haben. Sie haben also eine höhere Qualifikation als Primarlehrpersonen. Aber sie haben Angst, ihren Job zu verlieren, wenn sie sich wehren, fürchten, die Schüler*innen würden weniger Unterricht nehmen, wenn er teurer wird und es könnten nur noch Kinder Gutsituierter den Musikunterricht besuchen. Dazu kommt, dass im Kanton Graubünden viele Grenzgänger*innen arbeiten, die den Lohn nicht als zu tief empfinden.

Du hast dann Deinen Auftrag zurückgezogen und den Gegenvorschlag der Regierung unterstützt. Warum das, und wie sah der aus?

A.B.: Die Regierung hat den Missstand erkannt. Ab 2026 wird die Abwicklung der Beiträge für Sing- und Musikschulen vom Amt für Kultur, Abteilung für Kulturförderung übernommen. Diesen Zuständigkeitswechsel sah die Regierung als Gelegenheit, die Unterrichtsstruktur und die Kostenfolgen grundlegend zu überprüfen und dann mit dem Verband Sing- und Musikschulen Graubünden (VSMG) und anderen Akteur*innen einen fairen Vorschlag auszuarbeiten, über den der Grosse Rat dann wieder hätte abstimmen können. Das schien mir sehr vernünftig. Es steht ja in der Verordnung auch, dass der Kanton maximal 14 Unterrichtseinheiten subventioniert pro Musikschüler*in und Jahr. Eine sofortige Anpassung hätte schon deshalb für massive Probleme gesorgt, weil plötzlich nur noch 10,5 statt 14 Stunden pro Jahr vom Kanton subventioniert worden wären. Aber ich hatte wirklich die Hoffnung, dass der Vorschlag der Regierung eine Ratsmehrheit finden könnte.

Der Rat hat den Vorschlag knapp mit 56 zu 48 Stimmen abgelehnt. Wie kam es zu diesem enttäuschenden Entscheid?

A.B.: Die Gegner drehten es so, dass wir eine Lohnerhöhung von 25% für die Musiklehrpersonen erreichen wollten, was sie schon verstehen könnten, sie hätten ja auch gerne mehr Lohn. Sie haben überhaupt nicht verstanden, dass es hier nicht um eine Lohnerhöhung sondern um die Gleichbehandlung der Musiklehrpersonen mit den Primarlehrpersonen geht, die im KFG festgelegt ist, also eigentlich um eine reine Umsetzung des Gesetztes, das sie selbst verabschiedet hatten. Das hat mich sehr enttäuscht!

Wie geht es nun weiter?

A.B.: Der Regierungsvorschlag, den J.D. Parolini eingebracht hat, wäre zielführend gewesen. Da dieser nun abgelehnt wurde, müsste die Regierung eigentlich von sich aus die Kulturverordnung dem Kulturgesetz konform anpassen, wie sie es von Beginn an hätte tun sollen. Ob sie das tut, werden wir sehen. Sonst müssen wir uns wirklich überlegen, ob nicht eine Klage sinnvoll wäre, weil das Gesetz ja klar missachtet wird. Den Kindergärtnerinnen des Kantons Graubünden ist es gelungen, über eine Klage, der stattgegeben wurde, den Primarlehrerlohn zu erstreiten. Vorläufig müssen der SMPV OstSüdost-Schweiz und der Verband Sing- und Musikschulen Graubünden juristisch abklären, ob eine solche Klage Aussicht auf Erfolg haben könnte. Und wir müssen die Musiklehrpersonen im Kanton für die Problematik sensibilisieren und sie motivieren, dem SMPV, ihrem Berufsverband beizutreten, damit wir eine immer grössere Gruppe sind, die sich gemeinsam für Gerechtigkeit und Gleichbehandlung einsetzen kann.

Hierher passt auch mein neues Lieblingsthema: „Musiklehrer*in, Musikpädagog*in“ müsste auch im Kanton Graubünden – wie bereits in den Kantonen Waadt und Luzern“ ein geschützter Beruf werden.

A.B.: Das würde der Anerkennung unseres Berufsstands sicher viel bringen, aber es ist noch ein sehr weiter Weg dahin. Ich hoffe, dass wir das Problem der ungleichen Besoldung schon vorher lösen können!

Aita Biert, Grossrätin SP des Kantons Graubünden und SMPV-Zentralvorstandsmitglied

In memoriam Gilles Landini (1.10.1963 – 30.6.2025)

Gilles Landini, Pianist, Pädagoge, Regisseur und vieles mehr, ist am 30. Juni in seinem 62. Lebensjahr viel zu früh an den Folgen einer Operation verstorben.

John Michet (ehemaliger Student) Am Montag, dem 30. Juni 2025, ist ein außergewöhnlicher Künstler plötzlich zu den Sternen hinaufgeflogen, um sie mit seiner Musik zum Tanzen zu bringen, sie mit der Tiefgründigkeit seines Vortrags vibrieren zu lassen, sie mit dem Charme seiner Interpretation erröten zu lassen und sie mit dem Glanz seiner Seele zum Glänzen zu bringen. Gilles Landini war ein Pianist mit differenzierter Spielweise, immer auf der Suche nach einer wahrhaftigen Interpretation und ein sensibler Pädagoge, der nie damit geizte, seine Kultur und sein Wissen zu teilen. Er hinterlässt uns wunderbare Musikaufnahmen (u. a. auf YouTube verfügbar) und ein pianistisches und pädagogisches Vermächtnis durch seine Schüler.
Er war nie , wie er selbst sagte, eine „Pianistenfabrik“, sondern eher ein „Gärtner für Musiker“, der ihnen gab, was sie brauchten, um sich zu entfalten zu können. Seine Fähigkeit, Menschen zu verstehen, zuzuhören und seine Empathie erlaubten ihm, aus seinen Schülern alles herausholen, was sie ausdrucksmässig leisten konnten. Das Ziel dabei war nie nur, die Partitur zu kennen, sondern sie zu interpretieren und in einen Diskurs mit dem Komponisten zu treten. Dank seinem historischen Wissen liebte er es, die Werke in den Kontext ihrer Entstehungszeit zu stellen; geografisch, geopolitisch und im Bezug auf den Komponisten biografisch. Er wollte nicht nur Kultur zu vermitteln, sondern er wollte immer auch gewährleisten, dass ein Werk authentisch aufgeführt wurde.
Er mochte keine Standardisierung, er wollte Vielfalt, Ehrlichkeit und Persönlichkeit.
Er wollte, dass die Musik überall hinkommt und für jeden zugänglich ist.
Er liebte alles, was wahr und ganz war, so wie er selbst es war.

Alexis Domjan (ehemaliger Schüler) Wir alle wissen, was für ein wunderbarer Musiker Gilles war. Er war ein  Künstler mit Leib und Seele. Pianist, Pädagoge, Regisseur, Poet mit seinen Fingern und seiner Feder. Sein ganzes Leben lang liebte er die Musik,  gab sie weiter an seine Freunde, an seine Schüler und an das Publikum.
Gilles entdeckte das Klavierspiel im Alter von 9 Jahren im Unterricht bei Susanna Sierro-Rigoli. Später fing er an, am Conservatoire de Genève zu studieren, wo er seine ersten professionellen Prüfungen mit Bravour bestand.
Im Jahr 1987 erhielt das renommierte Gabrielle-Agostini-Stipendium.
Er bildete sich bei Edith Fischer – der künstlerischen Erbin von Claudio Arrau – weiter. Gilles schreibt: „Bei meiner wunderbaren Edith finde ich eine ganze Welt der musikalischen und pianistischen Reflexion.“ Bei ihr erwarb er 1991 das diplôme de virtuosité : premier prix avec mention très bien et félicitations du jury.
1990 trat er in das Neuenburger Musikkonservatorium ein, das er bis zu seinem Tod die Treue hielt. Im Rahmen des  SMPV bildete er mit Leidenschaft junge Berufsmusiker aus. Immer wieder organisierte er „gemeinsame Kurse“ mit seiner Klavierklasse. Wunderbare Momente der Arbeit, des Austauschs, der Musik und auch des ges gemeinsamen Lachens…
Gilles trat in allen größeren Städten der Schweiz auf, aber auch in Frankreich, Belgien, Deutschland, Italien, Bulgarien – und sogar in den Gefängnissen von Bellechasse und Bochuz. Er wollte, dass die Musik überall hinkommt …
Er gab Hunderte von Recitals: Klavier solo, Kammermusik o der Orchesterkonzerte. Mit der Unterstützung seines Lebensgefährten Daniel spielte er regelmäßig im Elsass unter dem Banner „Musicademeure“, und  er zögerte nie, ein spontanes Konzert zu igeben – wie im Juli 2024 in Bigton auf den Shetlandinseln. Als treuerTeilnehmer der Fête de la Musique in Genf, als Antrieb der Klavierklassen in Neuchâtel, Stammgast der Schubertiaden von Espace 2 und des Festivals von Blonay von Edith Fischer teilte er die Musik, wo immer er konnte…
Von 1996 bis 2001 moderierte er jede Woche eine populärwissenschaftliche Kolumne in der Sendung „Zig Zag Café“ des Westschweizer Fernsehens. Im Genfer Radiosender Radio-Cité brachte sein „17 heures“ die klassische Musik zum Strahlen. Der Sender Mezzo wählte ihn 2004 als roten Faden für den Dokumentarfilm „Helvetica , voyage musical en Suisse romande“ aus. Er war regelmässig Teil der Sendung Disque en Lice des Radiosenders La Première.
Gilles war auch für mehrere Operninszenierungen verantwortlich: Le Château de Barbe-Bleue von Bartók im Jahr 2001, La Voix humaine von Poulenc nach einem Text von Jean Cocteau im Jahr 2003, wobei er selbst den Klavierpart übernahm, und Ginevra degli Almieri, eine Kreation von Raffaello Diabrini-Palazzi, im Jahr 2004.
Gilles nahm zwei CDs auf: 1992 eine erste, die Schubert, D’Alessandro und Rachmaninow gewidmet war, und 1999 eine Hommage an Chopin, die in der salle de musique von La Chaux-de-Fonds aufgenommen wurde.  Beide erhielten Lob für ihre immense künstlerische Qualität.
2007 war Gilles künstlerischer Leiter des Grieg-Festivals, das vom Neuenburger Konservatorium anlässlich des hundertsten Todestages des Komponisten organisiert wurde. Er trat dort auf und war für die Inszenierung von Peer Gynt verantwortlich.
2010 war er Vorsitzender des Vereins, der das Chopin-Schumann-Reinecke-Festival auf die Beine stellen sollte. Im Februar 2025 initiierte er einen wunderbaren musikalischen Abend auf Espace2, um den 90. Geburtstag von Edith Fischer zu feiern.
Gilles liebte es, sein Wissen und Können weiterzugeben. Er gab Kurse in Musikgeschichte für Amateurmusiker in Neuenburg und Genf, am Konservatorium, aber auch an der Seniorenuniversität. Er sagte,  der Musiker müsse von seinem Elfenbeinturm herunterkommen. Deshalb erklärte er den historischen Hintergrund des Werks und  des Komponisten, bevor er sich ans Klavier setzte: das war immer eine Bereicherung.
Gilles‘ Repertoire war sehr umfangreich. Er schrieb: „Alles, was ich spiele, ist mir am liebsten“. Er fuhr fort: „Interpretieren ist in meiner Art, Musik zu leben, das Mittel, um diese wunderbaren Komponisten als lebende Freunde zu präsentieren.“Natürlich ist da Mozart: „Im Herzen tief menschlichmit Licht und Schatten“, schrieb er. Er liebte auch die Raffinesse von Chopin und Grieg. Und natürlich vergass er nicht all die großen Komponisten, die er größtenteils interpretierte: Schubert, Beethoven, Schumann, Brahms, Rachmaninow, Bach, Bartók, Haydn, Franck, Debussy, Fauré, Dvorák, Ravel, Vierne, Sibelius, Mussorgsky,Gilles liebte es auch zu schreiben, er verfasste über dreißig Gedichte.
Mit der tiefen Menschlichkeit, die er ausstrahlte, lebt Gilles in uns weiter. Sein Credo ist nicht nur das des Musikers, sondern das des großzügigen und engagierten Menschen, der er war: „Musik ist für alle da und muss überall hingelangen“.

Monique Buunk Droz (ehemalige Prüfungsleiterin des SMPV in der Romandie) Ein humanistisch gebildeter, strahlender, großzügiger Künstler mit vielseitiger Kultur und Raffinesse – das ist es, was wir von Gilles Landini in Erinnerung behalten werden, der uns ein grossartiges Erbe seines Lebens hinterlässt. Die grosse Trauergemeinde, die ihm am Mittwoch, dem 9. Juli, in Veyrier die letzte Ehre erwies, war ein Beweis dafür.
Ich behalte unsere Zusammenarbeit bei den SMPV-Prüfungen in bester Erinnerung und denke daran, wie er die Kandidaten stets herzlich und respektvoll behandelt hat. Ebenso erinnere ich mich gerne an unsere Sendungen bei Radio-Cité

Ich zitiere die Meldung des Conservatoire de Neuchâte:
„Ein Mann, der viel mehr war als nur ein Lehrer.“
So erinnern sich mehrere seiner Schüler an Gilles Landini, der am Montag gegen 12.30 Uhr nach einer Operation plötzlich verstorben ist.
Das Conservatoire de musique neuchâtelois möchte das unermüdliche Engagement dieses Pädagogen würdigen, der insbesondere ein tiefes Einfühlungsvermögen für all jene hatte, die eine besondere Unterstützung benötigten.
Er ist zum „Pianisten der Engel“ geworden.

Ferienlohn bei Teilzeitarbeit

Aus der Rechtsberatungspraxis des Schweizerischen Musikpädagogischen Verbandes SMPV.
Dr. iur. Yvette Kovacs, Rechtberaterin des SMPV und Rechtsanwältin in Zürich antwortet auf Fragen von SMPV-Mitgliedern.

Frage eines SMPV-Mitglieds: Ich bin an einer Musikschule teilzeitlich für 30% angestellt. Ich bekomme aber während meiner Ferien keinen Lohn. Der Schulleiter sagt, die Ferien seien im monatlichen Lohn inbegriffen und ich hätte während der Ferien nichts zugute. Ist das zulässig?

Antwort von Dr. Kovacs:

1. Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer für die Ferien den gesamten darauf entfallenden Lohn zu entrichten (Art. 329d Abs. 1 OR, Schweizerisches Obligationenrecht). Er darf während der Ferien lohnmässig nicht schlechter gestellt werden, als wenn er in dieser Zeit gearbeitet hätte. Vereinbarungen, die den Arbeitnehmer schlechter stellen, sind nichtig. Die zwingende Norm von Art. 329d Abs. 2 OR bestimmt zudem, dass die Ferien während der Dauer des Arbeitsverhältnisses nicht durch Geldleistungen abgegolten werden dürfen.

2. Indessen gibt es eine Ausnahme von diesem Grundsatz: Bei unregelmässigen Beschäftigungen kann es Schwierigkeiten bereiten, den laufenden Ferienlohn zu berechnen, da jeder Monatslohn anders aussieht und das laufende Jahr noch keinen Durchschnittslohn berechnen lässt. Eine Abgeltung des Ferienlohnes im laufend ausbezahlten jeweiligen Monatslohn ist in solchen Fällen in Abweichung vom Gesetzestext ausnahmsweise zugelassen.

Dies ist aber an folgende Voraussetzungen geknüpft: Erstens muss es sich um eine unregelmässige Beschäftigung handeln. Zweitens muss der für die Ferien bestimmte Lohnanteil klar und ausdrücklich festgehalten sein, sofern ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt. Drittens muss in den einzelnen schriftlichen Lohnabrechnungen der für die Ferien bestimmte Lohnanteil ausgewiesen werden (z.B. 8.33% Ferienlohn). Der blosse Hinweis „Ferienlohn inbegriffen“ genügt nicht. Erforderlich ist, dass der Ferienlohn durch Angabe eines bestimmten Betrags und/oder eines Prozentsatzes erscheint und zwar sowohl im Arbeitsvertrag als auch auf den einzelnen Lohnabrechnungen.

Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, muss der Arbeitgeber den auf die Ferien entfallenden Lohn fortlaufend während der Ferien bezahlen. Unter Umständen kann dies sogar eine Doppelzahlung ausmachen, wenn der normale Lohn tatsächlich um den Ferienlohn aufgestockt ausbezahlt wurde, dies aber den vorher genannten Voraussetzungen nicht entsprochen hat. Der Umstand, ob der Arbeitnehmer die ihm zustehenden Ferien tatsächlich bezogen hat, ändert daran nichts.

3. Fazit und Antwort auf die konkrete Frage: Die Musiklehrperson arbeitet zwar in Teilzeit, aber regelmässig. Der Ferienlohn ist weder im Arbeitsvertrag noch auf den Lohnabrechnungen ausgewiesen. Das Vorgehen des Musikschulleiters widerspricht daher zwingendem Recht. Die Lehrperson kann daher die Löhne für Ihre Ferien nachverlangen. Die Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre. Die Lohnforderung für Ferien kann während oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht werden.

Strategisch ist allerdings immer abzuwägen, ob man Forderungen während des laufenden Arbeitsverhältnisses geltend machen soll. Es ist zwar wichtig und richtig, Ansprüche einzufordern. Manchmal kann es aber auch die Stelle kosten.

SMPV und SGB

Seit 2005 ist der SMPV Mitglied beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund SGB.
Im März dieses Jahres hat die DV den Austritt aus dem SGB beschlossen, hat aber noch Raum für Verhandlungen gelassen.

Vor zwanzig Jahren ist der SMPV dem SGB beigetreten. Der Abstimmung über den Beitritt gingen hitzige Diskussionen voraus: die Beitrittsgegner*innen fanden, branchenmässig passe der SMPV nicht in den SGB, monierten, der SGB sei zu links und der SMPV müsse politisch neutral sein, oder sie betonten, Selbstständigerwerbenden bringe die Mitgliedschaft beim SGB nichts. Im von mehreren Sektionspräsidien gestellten Antrag für einen Beitritt stand aber: „Dies (gemeint ist der Beitritt zum SGB) würde es dem SMPV erlauben, an nützliche Informationen heranzukommen, was den Schutz des Berufs des Musiklehrers in der Schweiz betrifft, aber auch an die Entscheidungsträger im Erziehungswesen und in der Kultur“ (heranzukommen).
Überzeugen liessen sich die Delegierten schliesslich durch das Argument, in einer Krisensituation würde der SGB die SMPV-Mitglieder schützen. Um den SGB-Beitrag pro Mitglied von damals CHF 12.50 bezahlen zu können, stimmten sie sogar einer Mitgliederbeitragserhöhung um CHF 10.- zu.

Was vielen Delegierten nicht bewusst war, ist, dass der SGB natürlich nicht die gewerkschaftliche Arbeit für den Verband macht. Der Verband muss die Gewerkschaft sein, die die aktuellen Probleme der Musikpädagog*innen in der Schweiz erkennt, benennt und genau beschreibt, und der dann Lösungen für die Probleme sucht.
Manchmal sind die Probleme kleinere arbeitsrechtliche Ungerechtigkeiten, die sich durch ein Gespräch eines Sektionspräsidiums mit einer Musikschulleitung lösen lassen. Manche Probleme betreffen aber viele und können nur durch Gesetzesänderungen und Verordnungen auf kantonaler oder nationaler Ebene gelöst werden. Da kann der SGB allenfalls Türöffner sein und Kontakte zu Entscheidungsträger*innen vermitteln.

Erste Zweifel

An der DV 2007 stellte der ZV den Antrag, wieder aus dem SGB auszutreten. Er begründete dies damit, dass der SMPV für die CHF 60’000.- SGB-Mitgliederbeiträge pro Jahr keinen entsprechenden Gegenwert erhalte. Der damalige Zentralpräsident, Jakob Stämpfli, der den SMPV an den SGB-Vorstandssitzungen vertrat, berichtete, im Jahr 2006 sei an den Vorstandssitzungen nur ein einziges für den SMPV im weiteren Sinne relevantes Thema behandelt worden. Der Zentralvorstand gab zu, dass er bei der Beitrittsdiskussion nicht daran gedacht hatte, dass die für den SMPV wichtigen Fragen in Bildungs- und Kulturpolitik zu fast 100% auf Kantonsebene entschieden werden, und dass der SGB als nationaler Dachverband damit das falsche Gefäss sei. Er räumte allerdings ein, dass einzelne Sektionen mit den kantonalen Bünden gute Erfahrungen gemacht hätten.
Rolf Zimmermann (SGB) gelang es aber mit der Unterstützung von Hans Peter Völkle (SMV) die SMPV-Delegierten von den Vorteilen eines Verbleibs beim SGB zu überzeugen.

Die Krise

Die „grosse Krise“ kam 2020, als die Pandemie zuerst alles lahmlegte und u.a. die Musikbranche lange stark einschränkte.
Besonders die Selbstständigerwerbenden waren betroffen, erhielten sie doch – wenn überhaupt – vernachlässigbare Entschädigungen, die nicht für den Lebensunterhalt ausreichten. Dazu kam, dass Kunstunterrichtende aller Sparten nicht als Künstler*innen angesehen wurden, sondern als reine Lehrpersonen, man sie also von der Unterstützung für Kulturschaffende ausschloss. Der SGB setzte sich für SMPV-Mitglieder ein, als er im Lockdown erreichte, dass auch privater Musikunterricht in Präsenz verboten wurde. Das Problem der fehlenden Entschädigungen liess sich aber nicht leicht lösen, und so erhielten wir dort keine Hilfe. Der SGB reichte seine Informationen über neue Verordnungen des Bundesrats oder über Möglichkeiten von Suisseculture-Sociale-Nothilfen sofort ans SMPV-Zentralpräsidium weiter. Allerdings habe ich als Präsidentin des SMPV Bern diese Informationen vom Kanton Bern direkt gleich schnell erhalten.
Ich glaube, man darf sagen, dass der Schutz, den wir uns in einer Krise vom SGB erhofft hatten, nicht im erwarteten Ausmass da war.

Grosse Anliegen des SMPV

  1. Schleichender Pensenabbau und fehlende Arbeitslosenunterstützung dabei:
    Es erhält nur Arbeitslosengeld, wer in den letzten zwei Jahren mindestens 20% weniger verdient hat. Wenn eine Musikschullehrperson jedes zweite Jahr zwei bis drei Wochenlektionen verliert, verliert sie in acht bis zehn Jahren 50% ihrer ursprünglichen Anstellung, erhält aber nie Arbeitslosengeld. Darauf weist Wolfgang Pailer seit 2007 immer wieder hin. Letztes Jahr hat der SGB nun Annette Dannecker einen Gesprächstermin beim SECO organisiert, wo sie aber erfahren musste, dass man erst bei einer grösseren Gesetzesrevision allenfalls etwas ändern könnte.
  2. Auch beim Problem, dass Musikpädagog*innen von der Politik ausschliesslich im Bereich Bildung und nicht Kultur verortet werden und deshalb der SMPV im Gegensatz zum SMV nicht subventioniert wird und Kunstunterrichtende im Krisenfall Nachteile haben, kann uns der SGB nicht helfen.
  3. Musikpädagog*in/Musiklehrer*in müsste ein registrierter Beruf werden. Auf dem langen Weg zum Titelschutz könnte der SGB den SMPV unterstützen.

Verhandlungsspielraum

Nachdem die DV 2025 den Austritt aus dem SGB auf Ende Jahr beschlossen hat, hat er Annette Dannecker ein Verhandlungsmandat gegeben – auch aus Dankbarkeit für das finanzielle Entgegenkommen des SGB in den letzten drei Jahren. Einige Sektionen würden gerne bei ihren kantonalen Bünden bleiben und wären auch bereit, die entsprechenden kantonalen Mitgliederbeiträge zu bezahlen. Eine „Mitgliedschaft light“ beim SGB quasi ohne Rechte aber mit auch sehr tiefen Kosten, mit dem sich die Sektionen das Recht erkauften bei den kantonalen Bünden zu bleiben, würde ziemlich sicher angenommen.
Statutarisch kann der SGB aber wohl nur den Wechsel zur assoziierten Mitgliedschaft anbieten (7.80/Mitglied plus der Beitrag der kantonalen Bünde). Dies würde eine SMPV-Mitgliederbeitragserhöhung bedingen. Es stellt sich also nicht die Frage, ob sich der SMPV eine (assoziierte) Mitgliedschaft leisten kann sondern die, wie er das Kosten-Nutzen-Verhältnis heute einschätzt, und ob er sich das leisten will.

Zum Tod der Geigerin und Geigenlehrerin Ursula Oppenheimer-Isler

Zum Gedenken an Ursula Oppenheimer-Isler 22.11.1937 – 19.02.2025 hat am heutigen Dienstag, 3. Juni 2025 ein Konzert mit der Frühlingssonate und der Kreuzer Sonate von Ludwig van Beethoven in Ascona stattgefunden.

Ursula Oppenheimer-Isler begann mit 7 Jahren Violine zu spielen, zuerst privat, dann an der Musikschule Winterthur bei Aida Piraccini-Stucki.
Ihr Lehr- und Konzertdiplom erwarb sie am Konservatorium Zürich bei Prof. E. Morawec aus Wien. Meisterkurse am Mozarteum Salzburg und Studienaufenthalte in Wien ergänzten die Ausbildung. Dann bildete sie sich bei Yehudi Menuhin weiter. So spielte sie 1962 an den Gstaader Musikwochen in einem Solistenensemble unter der Leitung von Nadja Boulanger und Yehudi Menuhin.

Neben ihrer erfolgreichen Konzerttätigkeit als Solistin, Kammermusikerin (sie liebte besonders Duo-Abende mit Violine und Klavier) und Orchestermusikerin im Ostschweizer Kammerorchester widmete sie sich mit grossem Einsatz der violinpädagogischen Tätigkeit.

Durch ihre Heirat mit Wolfgang Oppenheimer wurde sie zur „Tessinerin“. In ihrer neuen Heimat musizierte und konzertierte bei vielen Gelegenheiten zusammen mit renommierten Tessiner Kollegen. Auch nahm sie das Unterrichten, nachdem sie ein paar Jahre primär Mutter war, zuerst im privaten Rahmen wieder auf.

1978/1980 wurde sie als Violinlehrerin an das neu gegründete Konservatorium in Curio (Malcantone), dem heutigen Conservatorio della Svizzera Italiana in Lugano, berufen, wo sie bis zu ihrem aus gesundheitlichen Gründen erfolgten Rücktritt 1998 unterrichtete.
Sie war akkreditierte Berufsausbilderin SMPV/SSPM, und sie amtete regelmässig als Expertin bei Diplomprüfungen und Zwischenprüfungen des SMPV und als Jurorin bei diversen Regionalwettbewerben des Schweizerischen Jugendmusikwettbewerbs in Lugano.

1993 wurde Ursula Oppenheimer-Isler als Vertreterin des Tessins in den Zentralvorstand des  SMPV/SSPM gewählt;  von 1996 – 1999 war sie gar Vizepräsidentin. Ebenfalls aus gesundheitlichen Gründen musste sie 1999 aus diesen Ämtern zurücktreten.

Sie verstarb ganz plötzlich, aber sehr friedlich am frühen Mittag des 19. Februars 2025, nachdem sie am Morgen noch drei wundervolle Stücke aus ihrer so sehr geliebten Violin-Literatur gehört hatte.

Ursula Oppenheimer-Isler

Die Homepage der Tour Musical ist online

Rechtzeitig für die Präsentation an der DV vom 29. März 2025 ist die neuste SMPV-Webseite, www.tour-musical.ch, fertig geworden. Die Tour Musical nimmt also langsam Fahrt auf.

Es ist sehr spannend, von den SMPV-Kolleginnen und -Kollegen zu hören und zu lesen, welche besonderen eigenen Konzerte, Schüler*innenkonzerte, Kurse und Projekte kultureller Teilhabe sie in der Zeit vom 7. bis zum 28. Juni 2025 planen und zu spüren, dass es sich bei einigen dieser Events um echte Herzensprojekte handelt.

Normalerweise rufen uns Mitglieder an, um sich in arbeitsrechtlichen oder musikpädagogischen Fragen beraten zu lassen, um Unterstützung beim Befüllen Ihrer Profile auf mein-musikunterricht.ch oder rent-a-musician.ch  zu bekommen oder auch einfach um eine Adressänderung mitzuteilen. Aber jetzt geht es um ihre Musik und ihre Musikpädagogik – also um das, was sie täglich antreibt und wofür sie brennen. Das erinnert mich etwas an die Zeit, als der SMPV noch eine Berufsausbildung angeboten hat und er noch kein reiner Berufsverband war. Damals stand die tägliche künstlerische und pädagogische Arbeit der SMPV-Mitglieder im Zentrum und nicht das technische und administrative Drumherum. Dass die Tour Musical uns etwas davon zurückbringt, finde ich persönlich sehr schön!

Die Tour-Events
Offenbar haben die SMPV-Mitglieder noch Hemmungen, den vom Organisationskomitee entworfenen Sponsorenprospekt einzusetzen und mit dessen Hilfe Kooperationspartner für ihre Events zu suchen. Aber vielleicht wiederholen wir die Tour ja in zwei bis drei Jahren und stellen dann die Prospekte schon mindestens ein Jahr vor Tourbeginn zur Verfügung, damit für die Sponsorensuche ausreichend Zeit bleibt. Die bisher angemeldeten Events finden jedenfalls mehrheitlich ohne Kooperationspartner statt. Sie lassen sich in drei Gruppen aufteilen:

Sektionsevents
Die Sektion Waadt zum Beispiel hat den „Palmarès“, das Konzert der besten Schüler*innen der Stufenprüfungen angemeldet, das am 17. Juni in Villeneuve stattfinden wird. Am 14. Juni führt die Tour ins Alte Stadthaus nach Winterthur, wo die Sektion Winterthur/Zürcher Oberland gleich drei Schüler*innen- und Lehrpersonenkonzerte organisiert. Die Berner Tour-Musizierstunde findet am 20. Juni statt und das konzertant! in Bern mit Eva Röntz, Cello und Reto Reichenbach, Klavier am 21. Juni, und schliesslich führt uns die Tour nach Schaffhausen, wo das Konzert der SMPV-Musikschule am 28. Juni zu hören sein wird.

Solo- oder Kammermusikkonzerte von Mitgliedern
In dieser Kategorie melden Mitglieder Konzerte oder eine Kombination von Kursen und einem Konzert an. Einen besonderen Akzent setzt zum Beispiel Gitarrist, Hanspeter Krüsi, mit seinem Farbkonzert am 11. Juni in Aathal-Seegräben, bei dem er die Kirche in unterschiedliche Farben taucht und diese dann improvisierend virtuos in Musik umsetzt. Marc-Henri Aubert kombiniert am 21. Juni einen Meisterkurs und ein Rezital in Vufflens, und Adalberto Riva stellt sich in seinem kommentierten Konzert am 28. Juni in Morges der Frage, ob ein Klavier singen kann.

Grössere Events
Das bisher wohl spektakulärste Projekt hat Geiger, Marc Tairraz, eingereicht: er vereinigt am 21. Juni auf der Bühne der Oper Lausanne sein Amateurorchester Amati und Amati junior, das aus seinen jungen Geigenschülern besteht, mit dem Orchestre de Chambre de Lausanne zu einem interaktiven Konzert. Das Publikum löst während des Konzerts Quizfragen zum Programm. Am selben Tag spielt das GuitarSoundOrchestra unter Jürg Moser in Boswil das Jubiläumskozert „30 Jahre GSO“. Das GSO ist mit rund 20 Gitarrist*innen im Alter zwischen 13 und und 26 Jahren das grösste Gitarrenensemble der Schweiz. Am 28. Juni tritt im Rosengarten in Bern der Tour-Musical-ad-hoc-Chor unter Johannes Schröder mit einem bunten Programm auf. Wer mitsingen will, kann sich unter smpv.ch/bern/anmeldung-tour-musical-chor-bern noch bis zum 24. Mai anmelden.

Das ist nur eine kleine Auswahl aus dem Tourprogramm, das Sie auf tour-musical.ch finden, und es kommen laufend weitere Events dazu, und selbstverständlich nehmen wir auch Ihr Konzert gerne in die Tourkarte auf, wenn sie es bis spätestens zum 15. Mai 2025 anmelden unter:  smpv.ch/anmeldeformuar-formulaire-dinscription-modulo-di-registrazione-tour-de-suisse-musical

Antworten auf die häufigsten Fragen
– Wenn Sie ein Konzert mit Schüler*innen Ihrer Musikschule anmelden wollen, müssen Sie das mit der Musikschulleitung absprechen. Wir verlinken den Event dann mit der Homepage der Musikschule und nehmen diese in die Liste der Kooperationspartner auf. So hat die Musikschule Muri-Gümligen zum Beispiel unserer Kollegin, Elisabeth Ronja Haerdi, erlaubt, das Open-Air Konzert mit zwei Ensembles der Musikschule im Rahmen der Tour durchzufüren.
– Ja, wenn Sie einen Kooperationspartner der Kategorien C‘ bis F finden, dürfen Sie den gesamten Sponsorenbeitrag selbst einbehalten.
– Als Beitragsbild für Ihren Event eignet sich ein Bild der Auftretenden, des Auftrittslokals oder eines Instruments.
– Die Anleitung Tour Musical für Mitglieder und die Einverständniserklärung für Ihre Schüler*innen und deren Eltern finden Sie auf smpv.ch unter „Downloads“.

Weitere Fragen beantworte ich gerne unter marianne.waelchli@smpv.ch

Wir freuen uns auf Ihren Beitrag zur Tour Musical!

Das Guitar Sound Orchestra unter der Leitung von Jürg Moser konzertiert am 21. Juni in der Alten Kirche Boswil
photo by Renate Moser

 

Musik und Recht: Selbstständig oder angestellt?

Aus der Rechtsberatungspraxis des Schweizerischen Musikpädagogischen Verbandes SMPV: Dr. iur. Yvette Kovacs, Rechtsberaterin des SMPV und Rechtsanwältin in Zürich, antwortet auf Fragen von SMPV-Mitgliedern.

Frage eines SMPV-Mitglieds: Ich bin Musiklehrperson an einer Musikschule und bin zusätzlich auch als Chorleiterin tätig. Nach einer längeren Krankheitsperiode will mir die Schulleitung nur meine Stunden als Lehrperson als Krankenlohn auszahlen und behauptet, meine Tätigkeit als Chorleitung sei im Auftragsverhältnis und daher hätte ich keinen Anspruch auf Krankenlohn. Dies, obwohl die Lehr – und Chorleitertätigkeit zusammen an mich vergeben wurden. Kann das rechtens sein?

Antwort Dr. Kovacs:

  1. Die Beantwortung dieser Frage hängt davon ab, ob die Tätigkeit als Chorleiterin im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses erfolgt oder in selbstständiger Tätigkeit ausgeführt wird.
  2. Fast jede Tätigkeit kann selbstständig oder unselbstständig ausgeübt werden. Darüber entstehen denn auch regelmässig Meinungsverschiedenheiten. Deshalb sollte die Tätigkeit schriftlich in einem Vertrag umschrieben sein. Insbesondere sollte auch die Frage geklärt werden, ob eine Anstellung oder eine Beauftragung erfolgt. Schlussendlich entscheidet die Ausgestaltung des konkreten Vertrages (und nicht der Titel), ob eine Anstellung oder eine freie Tätigkeit vorliegt. Je genauer diese umschrieben ist, umso eindeutiger kann die rechtliche Einordnung erfolgen.
  3. Zur Abgrenzung dieser Tätigkeitsarten haben die Gerichte eine ausgedehnte Praxis entwickelt. Dabei erachten sie folgende Abgrenzungskriterien als wesentlich:
    3a) Für die Selbstständigkeit sprechen insbesondere folgende Merkmale:
    – Freie Bestimmung der Arbeitszeit durch den Chorleiter
    – Der Chorleiter ist nicht an Weisungen des Chorvorstandes gebunden und übt die Tätigkeit in eigener Verantwortung aus.
    – Die Auswahl des Programmes erfolgt durch den Chorleiter.
    – Der Chorleiter hat sämtliche Sozialversicherungsbeiträge selbst zu bezahlen.
    – Der Chorleiter erhält ein Honorar für selbstständige Tätigkeit (nicht einen Lohn).
    – Es wird keine Vergütung im Krankheitsfall und für Ferien bezahlt.
    3b.) Für die Unselbstständigkeit (Anstellung als Arbeitnehmer) spricht insbesondere folgendes:
    – Der Chorleiter wird als Arbeitnehmer angestellt.
    – Der Chorleiter ordnet sich in die Organisation der Arbeitgeberschaft (Verein, Schule etc.) ein und richtet sich nach den Weisungen derselben.
    – Die Auswahl des Programmes erfolgt durch den Arbeitgeber.
    – Der Arbeitgeber bezahlt einen Lohn und zieht davon die Sozialversicherungsbeiträge ab.
    – Der Arbeitgeber bezahlt Krankheit und Ferien im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
  4. Nur im Anstellungsverhältnis ist die Lohnfortzahlung für eine beschränkte Zeit, in Abhängigkeit zur Anstellungsdauer, gesetzlich vorgeschrieben. Demgegenüber gilt für die selbssttändig Tätigen, dass sie grundsätzlich für sich selbst sorgen müssen und bei Krankheit nichts erhalten. Vorbehalten bleiben die Fälle, in denen ausdrücklich im konkreten Vertrag oder in einem Gesamtarbeitsvertrag festgehalten ist, dass bei Krankheit Leistungen vom Auftraggeber erbracht werden.
  5. Das Fazit ist, dass im vorliegenden Fall die einzelnen Abgrenzungskriterien festgestellt und eingeordnet werden müssen. Die Chorleiterin teilte in der Folge mit, dass sie sich auch bei der Chorleitungstätigkeit nach dem Stundenplan der Musikschule richten muss und die Konzertprogramme vorbestimmt seien. Zudem werden ihr AHV/IV/EO-Beiträge auf die Löhne aller Tätigkeiten abgezogen. Hinzu kommt, dass die Lehrtätigkeit zusammen mit der Chorleitung vertraglich geregelt ist. Das sind starke Indizien, dass beide Tätigkeiten einheitlich als Anstellungsverhältnis zu handhaben sind. Damit muss der Krankenlohn für beide Tätigkeiten gleichermassen ausbezahlt werden.

Während der Fokus beim SMPV letztes Jahr auf die Professionalisierung des Verbands gerichtet war, soll 2025 die Musikpädagogik und die Musik selbst wieder im Zentrum stehen.

Deshalb findet vom 7. bis zum 28. Juni 2025 unsere „Tour Musical SMPV/SSPM“ statt. Sie ist eine Bühne für die künstlerischen Aktivitäten unserer Mitglieder und für den musikpädagogischen Erfolg, den sie mit Auftritten ihrer Schüler*innen unter Beweis stellen.
Das OK der Tour Musical stellt Ihnen, liebe Mitglieder, Unterlagen für die Tour zur Verfügung: auf unserer Homepage, smpv.ch, finden Sie unter „Downloads/Dokumente“ in“Anleitung für die Mitglieder“ detaillierte Informationen zur Tour Musical. Sie finden ebenfalls ein Formular „Anmeldung/Einverständniserklärung„, das Sie den Schüler*innen, die an Ihrem Tourevent auftreten, respektive von deren Eltern ausfüllen und unterschreiben lassen können. Damit sind Sie rechtlich abgesichert, wenn Videos Ihres Tourevents später in der interaktiven Karte auf tour-musical.ch veröffentlicht werden.

In diese Tour- Karte und ins Tourprogramm nehmen wir verschiedene Kategorien von Anlässen auf:

1. Sektionsanlässe wie Lehrerkonzerte oder Musizierstunden, die in den drei Tourwochen stattfinden.

2. Konzerte unserer Mitglieder (solistisch, kammermusikalisch, im Chor oder im Orchester), wenn die Konzertorganisatoren damit einverstanden sind, dass ein Teil des Auftritts gefilmt und auf Youtube gestellt wird, und dieses Video in die Beschreibung des Events auf tour-musical.ch eingefügt wird. Im Gegenzug bewerben wir den Anlass in unserem Tourprogramm.

3. Von den Sektionen oder einzelnen Mitgliedern speziell für die Tour Musical organisierte Anlässe, die mit oder ohne Kooperationspartner stattfinden können.

Anlässe mit Kooperationspartnern
Das OK hat eine „Sponsoren-Broschüre verfasst, die Sie telefonisch im Zentralsekretariat (031 352 22 66) oder per Mail bei marianne.wälchli@smpv.ch bestellen können und mit deren Hilfe Sie Kooperationspartner für Ihren Tourevent gewinnen können. In der Broschüre finden Sie eine Tabelle, in der genau aufgeführt ist, für welchen Spendenbetrag der SMPV welche Leistung erbringt. In den tieferen Kategorien erbringen Sie selbst mit Ihrem Auftritt oder dem Auftritt Ihrer Schüler*innen die primäre Leistung, und deshalb dürfen Sie den Spendenbetrag einbehalten. In den höheren Kategorien erbringt der SMPV Leistungen in der Form von Werbefläche, dem Schreiben und Veröffentlichen von Unternehmensporträts und von Landing Pages auf seinen diversen Webseiten. Dieser Aufwand muss entschädigt werden. Deshalb handeln Sie für diese Kategorien den Sponsorenvertrag mit den Kooperationspartenern und dem SMPV aus. Der SMPV beansprucht in solchen Fällen für seine Arbeit einen Prozentsatz des Spendenbetrags.

Von solchen Anlässen können also Sie selbst, die Kooperationspartner und auch der SMPV profitieren. Sie selbst profitieren davon, dass der SMPV Ihren Anlass bewirbt und davon, dass die Sponsoren Ihren Anlass finanziell unterstützen. Diese profitieren von der Werbung für ihr Unternehmen – man bedenke, dass die rund 2’500 SMPV-Mitglieder rund 32’000 Schüler*innen aller Alterstufen in der ganzen Schweiz unterrichten. Und der SMPV schliesslich profitiert davon, dass die Anlässe mit Kooperationspartnern neue Kreise erschliessen, die den SMPV und auch die Plattformen mein-musikunterricht.ch und rent-a-musician.ch kennenlernen.

Wettbewerb
Keine Angst, das OK masst sich nicht an, beurteilen zu können, welches Mitglied das künstlerisch talentierteste ist, oder welches Mitglied am besten unterrichtet. Der Wettbewerb soll vielmehr dazu animieren, für die Tour ausgefallene Projekte zu organisieren. Das Mitglied mit dem originellsten Auftritt eines bestimmten Tour-Tages wird mit dem Titel „artist of the day“ oder „teacher of the day“ belohnt, und auf tour-musical.ch erscheint ein Porträt über das Mitglied, das wiederum mit seinen Profilen auf mein-musikunterricht.ch, rent-a-musician.ch und der Homepage des Mitglieds verlinkt wird.

Wenn Sie nicht am Wettbewerb teilnehmen wollen, können Sie das bei Ihrer Anmeldung zur Tour Musical im Anmeldeformular  vermerken.

Sängerinnen und Sänger gesucht

Für den Ad-hoc-Chor, der am 28. Juni 2025 im Rosengarten in Bern unter der Leitung von Johannes Schröder auftritt, sucht der SMPV Bern Sängerinnen und Sänger.

Der SMPV Bern lädt grosse und kleine, geübte und weniger geübte Sängerinnen und Sänger herzlich zum Mitsingen beim diesjährigen Ad-hoc-open-Air-Chorprojekt ein. Auch Eltern-Kind- oder Grosseltern-Enkel-Gespanne sind herzlich willkommen!

Das bunte Programm reicht vom Schweizer Volkslied über einen bekannten Pop-Song bis zur Opernarie mit Chor. Die angemeldeten Sänger*innen erhalten einen Link zu den speziell für das Konzert arrangierten Noten und zu mp-3-Dateien, mit deren Hilfe sie das Programm einstudieren können. Es werden fünf Probentermine angeboten:

Sa, 31. Mai 14-17 Uhr im EGW, Nägeligasse 9/11, 3011 Bern
Fr, 13. Juni 19-22 Uhr im CAP, Predigergasse 3, 3011 Bern

Wer mitsingen will, besucht mindestens drei Proben.

Das Programm, weitere Informationen und das elektronische Anmeldeformular finden Sie hier.

Sonderpreis gestiftet

Im Rahmen des Gesangswettbewerbs „Elvirissima“ stiftet der SMPV Schaffhausen 2025 aus seinem Elvira-Lüthi-Fonds einen Sonderpreis.

Unter den zwanzig jungen Sängerinnen und Sängern, die am 9. Juni im Final des Gesangswettbewerbs Elvirissima – junge Stimmen 2025
im MaiHof in Luzern auftreten, wählt der Schaffhauser Sektionspräsident, Thomas Weiss mit ein bis zwei weiteren Vorstandsmitgliedern zwei Sänger*innen aus, die gemeinsam das diesjährige Konzert St. Katharinental-EXTRA bestreiten dürfen. Das Preisträgerkonzert findet am Sonntag, 7. September 2025 im schönen Zunftsaal des Hotels Rüden, Oberstadt 20 in 8200 Schaffhausen statt.
Der SMPV Schaffhausen stellt eine Klavierbegleitung, übernimmt sämtliche Spesen und bietet eine Gage von je CHF 500.- pro Person an.
Im Anmeldeformular für den Gesangswettbewerb „Elvirissima 2025“ gibt es ein integriertes Anmeldefeld für den Sonderpreis. Der Anmeldeschluss ist der 4. April 2025.

50 Jahre im Dienst des SMPV Waadt!

Die SMPV Sektion Waadt feiert dieses Jahr das 50-jährige Dienstjubiläum seiner treuen Sekretärin. 1975 trat Thérèse Durrer dem Vorstand des SMPV Waadt bei, und sie führt seitdem das Sektionssekretariat mit all ihrer Energie, Effizienz und Hingabe. Frau Durrer lässt uns an einigen ihrer Erinnerungen teilhaben:

Ich bin dem SMPV 1967 beigetreten, nachdem ich mein Lehrdiplom für Klavier erhalten habe. Dank meiner Erstausbildung als kaufmännische Angestellte mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis und einem Sprachaufenthalt in England hatte ich bis dahin eine sehr interessante und gut bezahlte Stelle als dreisprachige Sekretärin. Ich habe dann begonnen, am Conservatoire de Vevey zu unterrichten, das eine Dependance des Instituts de Ribaupierre in Lausanne war. Der Lohn dort war so miserabel, dass ich begann, privat zu unterrichten. Aber auch das reichte hinten und vorne nicht.
Die Lage verbesserte sich erst, als die Sektion Waadt sich an Jacques Chapuis und Edgar Willems wandte, um uns eine Ausbildung in der Methode Willems zu ermöglichen. Die Ausbildung in dieser Methode erlaubte es uns, Gruppenunterricht für sehr junge Schüler im Alter von 4-5 Jahren anzubieten, deren Gehör und Rhythmusgefühl wir schulten. Diese Kurse gibt es heute noch. Sie geben den Schüler*innen eine gute musikalische Grundlage, um später ein Instrument zu lernen, das ihnen gefällt. Ich werde dem SMPV Waadt ewig für seine Pionierarbeit dankbar sein!

Nachdem ich miterleben musste, wie katastrophal schlecht die Stufenprüfungen organisiert waren, begann ich mich einzumischen, worauf man mir gleich anbot, in Zukunft die Organisation der Prüfungen zu übernehmen. Ich habe mich also schon um die Stufenprüfungen gekümmert, bevor ich dem Vorstand beigetreten bin. 1975 wurde ich in den Vorstand gewählt während einer dramatischen GV, bei der der gesamte Vorstand zurücktrat. Es wurde ein neuer Vorstand gewählt. Aber bei der Wahl des Präsidiums wurde es sehr kompliziert: Wir wollten Claire Buenzod haben. „Was für ein Horror: eine Frau!“ Es bedurfte langer Diskussionen, bis die Versammlung endlich zustimmte, Claire Buenzod zur Präsidentin zu wählen.
Seitdem kümmere ich mich um das Sekretariat der Sektion Waadt. Die Ausbildung zur kaufmännischen Angestellten hilft mir dabei, dass mir die Aufgaben mit einer gewissen Leichtigkeit von der Hand gehen. Es ist immer schön, gebraucht zu werden, und es bereitet mir noch immer viel Freude, meine Fähigkeiten in den Dienst unserer Sektion zu stellen.

Es ist nicht leicht, die wichtigsten Ereignisse all dieser Jahre zusammenzufassen. Die Verhandlungen um die Anerkennung durch den Kanton Waadt und damit um einen Zuschuss zur Finanzierung der jährlichen Prüfungen dauerten von 1977 bis 1985. Nach der öffentlichen Meinung  galt unser Beruf  nämlich als „gar kein richtiger Beruf“, und  man sah keine Notwendigkeit, den Musikunterricht zu subventionieren, „da es sich um ein Hobby handelt“.
1997 erreichten wir aber, dass wir trotz der finanziellen Schwierigkeiten des Kantons und dank der Hartnäckigkeit der Präsidentin, Claire Grin, eine jährliche Subvention von Fr. 5’000. erhielten.
Diese Verhandlungen machten uns beim DFJC (Departement für Bildung, Jugend und Kultur) bekannt. So wurden wir 2009 zu einem Treffen mit der Staatsrätin, Anne-Catherine Lyon, eingeladen. Bei der von ihr organisierten Konsultation wurden der Präsident, Marc-Henri Aubert, und ein Teil des Vorstands gebeten, unsere Meinung zum Vorentwurf des Gesetzes über die Musikschulen zu äussern. Wir haben unsere Unterstützung für die Positionen der AVEM-SSP bekräftigt. Wir haben auch nachdrücklich darum gebeten, in der Waadtländer Musikunterrichtslandschaft als Partner anerkannt zu werden.

Dank der Unterstützung des Kantons können wir unsere jährlichen Prüfungen mit einer gewissen Gelassenheit durchführen. Diese Prüfungen haben sich in den letzten 50 Jahren stark gewandelt. In meiner Anfangszeit traten die Schüler*innen anonym an, und der Lehrer war bei den Beratungen nicht anwesend, um Vetternwirtschaft zu vermeiden. Man hatte das Gefühl, von einem Schattengericht beurteilt zu werden. Heute sind die Lehrpersonen bei den Auftritten ihrer Schüler*innen anwesend und nehmen an den Beratungen teil. Dies ermöglicht einen konstruktiven Dialog zwischen den Schüler*innen und den Lehrpersonen.

Von 2010 bis heute konnten wir ohne besondere Vorkommnisse unsere Veranstaltungen weiter organisieren. Ich bin sehr froh, dass ich an den verschiedenen Projekten unserer Sektion mitarbeiten und zum guten Einvernehmen innerhalb des Vorstands beitragen konnte.

Man kann natürlich immer etwas verbessern. Ich wünsche der Sektion, dass sie ihre Tätigkeit mit Enthusiasmus und einem konstruktiven Geist fortsetzt.

Das Gespräch führte Guy Fasel, Präsident des SMPV-Vaud – Übersetzung Marianne Wälchli

SMPV-Tarife

Die auch unter Nicht-Mitgliedern bekannteste Dienstleistung des SMPV sind die Richttarife für den privaten Musikunterricht. Viele wissen aber nicht, wie diese Tarife festgelegt werden und was darin alles enthalten ist.

Marianne Wälchli Die SMPV-Tarife werden von den Anwesenden an den HV oder GV der 15 Sektionen festgelegt. Wird ein neuer Tarif beschlossen, gilt dieser im Prinzip per sofort. Den Sektionen ist es überlassen, ob sie Semestertarife, Einzelstundentarife oder beide festlegen, ob es auch Tarife für Gruppenunterricht gibt und ob neben den Tarifen für 60 und 40 Minuten auch solche für andere Lektionslängen aufgeführt werden. Die Tarife für den Erwachsenenunterricht sind etwas höher als die für den Unterricht von Kindern und Jugendlichen. Einige Sektionen definieren einen Rabatt gegenüber dem Erwachsenentarif in Prozenten, andere legen konkrete Tarife für den Unterricht von Kindern und Jugendlichen fest.

2024 haben uns viele Anfragen und Wünsche zu den Tarifen erreicht, und ich kann allen, die gerne auch einen Tarif für Gruppenunterricht oder für eine Lektion von 30 Minuten hätten oder die die Tarife ihrer Sektion zu tief oder zu hoch finden, nur dringend empfehlen, zur HV/GV zu gehen, diese Wünsche dort einzubringen und darüber abzustimmen. Interessanterweise riefen recht viele Nicht-Mitglieder an, die „den SMPV ja sonst nicht brauchen“, aber gerne auf den Tariflisten diese oder jene Veränderung sehen möchten. Sie können natürlich nicht mitreden.

Über die Höhe der Tarife wird an den Versammlungen immer engagiert diskutiert. Es gibt die Haltung, dass man die Tarife jährlich der Teuerung anpassen sollte, und es gibt die Haltung derer, die die Tarife am liebsten senken würden, weil sie Angst haben, dass höhere Tarife die potentiellen Schüler*innen abschrecken könnten.
Die Tarife sind Richttarife, was bedeutet, dass kein Mitglied gezwungen werden kann, auch wirklich diese Tarife zu verlangen, wenn es dadurch viele Schüler*innen verliert. Trotzdem ist es sinnvoll, in der Preisgestaltung für den Privatunterricht möglichst wenig von den Tarifen abzuweichen. Man ist oft erstaunt, was besonders erwachsene Schüler*innen für guten Unterricht zu zahlen bereit sind. Es sind ja nicht nur die Tarife, die der Teuerung angepasst werden, sondern meist auch die Löhne unserer Schüler*innen oder ihrer Eltern. Und man darf nicht vergessen, dass neben dem eigentlichen Lohn der Lehrperson aus dem Unterrichtshonorar alle Sozialabgaben (AHV, PK), die Miete des Unterrichtsraums und die Infrastrukturkosten, eine Berufsunfallversicherung, eine Betriebsversicherung, Berufsverbandsbeiträge, eventuell eine Rechtsschutzversicherung, Weiterbildungskosten, Kosten für die Instrumentenpflege wie zum Beispiel Klavierstimmungen, Kosten für Noten und weiteres Unterrichtsmaterial bezahlt werden müssen. Je nach Anzahl der Schüler*innen bleibt da selbst bei einem Lektionstarif von 120.- Franken gar nicht so viel übrig.

Es ist also eine der Aufgaben des SMPV als Berufsverband darauf zu drängen, dass die Tarife nicht zu tief angesetzt werden und die Mitglieder zu ermutigen, die Richttarife auch wirklich zu verlangen. Man kennt seine Schüler*innen ja und kann, wenn jemand besonders begabt ist, sich aber den Normaltarif nicht leisten kann und deshalb den Unterricht nur unregelmässig besucht, dieser Person etwas entgegenkommen und ihr „etwas Zeit schenken“.

Private Musikschulen und andere Plattformen schreiben oft: „Die Tarife entsprechen den SMPV-Tarifen.“ Auch hier also beeinflussen die Tarife die Löhne der Lehrpersonen. Wir müssen uns unbedingt für vernünftige Tarife einsetzen, die privat Unterrichtenden ein existenzsicherndes Einkommen generieren!

Neujahrsbrief der Co-Präsidentinnen

Liebe Musiklehrpersonen in der Schweiz
Liebe Kolleginnen und Kollegen

Musiklehrperson in der heutigen Zeit zu sein, ist ein anspruchsvolles Unterfangen! Die Schüler*innen haben immer weniger Zeit, und so ist die Verlockung für sie gross, einfach bei einer Online-Musikschule ein wenig virtuellen Unterricht zu nehmen. Hier wird maximale Flexibilität versprochen, und der Spass ist scheinbar garantiert. Man kann auch nur ganz unverbindlich ein 10er-Abo lösen und muss sich nicht verpflichten. Das Setting entspricht genau unserem Zeitgeist: mit kleinem Aufwand an Zeit und persönlichem Einsatz ein möglichst schnelles Resultat erreichen – Spassfaktor inklusive. Dass auf diese Weise seriöser Musikunterricht kaum möglich ist, wissen qualifizierte Musiklehrpersonen genau.

Vielen Laien ist nicht bewusst, dass gerade dies der unschätzbare Wert von Musikunterricht ist, dass die Schüler*innen sich verbindlich über einen längeren Zeitraum auf den Unterricht einlassen müssen, dass sie hunderte Stunden üben müssen, um ein relativ einfaches Stück schön und musikalisch spielen zu können, dass dann aber dieses echte Können zu einer tiefen Freude und einem besseren Selbstbewusstsein führt. Sie können sich auch nicht vorstellen, dass es Jahre intensiver Beschäftigung mit dem Instrument braucht, um ein/e professionelle/r Musiker*in zu werden. So viel Aufwand gilt in der heutigen Zeit als total unmodern.
Musikunterricht schafft damit aber einen Gegenpol zur Hektik dieser schnelllebigen Zeit, in der alle schnelle Resultate fordern, in der die Anzahl psychischer Erkrankungen exponentiell wächst, weil keine Zeit für die Mitmenschen bleibt. Musikunterricht ist eben nicht nur das Erlernen eines Handwerks, er ist Balsam für die Seele, weil der Mensch hier innehalten darf und sich auf dieses Projekt einlassen muss. Die Schüler*innen reisen zur Lehrperson, denn nur in der realen Auseinandersetzung mit einer qualifizierten Fachperson ist vertieftes Lernen möglich; das wissen wir spätestens seit der Corona-Pandemie. Und obwohl man im Kontext von Musikunterricht gerne Begriffe wie „innehalten“, „bei sich ankommen“, „im Augenblick sein“ verwendet, ist er keine Therapie, in der man die Seele einfach baumeln lassen kann. Ein Instrument zu erlernen ist ein komplexer Vorgang, der die volle Aufmerksamkeit braucht, bei dem alle Sinne dabei sein müssen und sich der Geist auf die Tätigkeit fokussiert. Es fordert den Menschen in seiner Ganzheit mit all seinen Gedanken, Gefühlen und seinem Körper. Nur so kann Lernen stattfinden. Und dabei ist es unerheblich, ob wir Studierende auf ein Diplom vorbereiten, oder ob wir mit einem geistig behinderten Kind arbeiten.

Und gerade weil Musikunterricht so antizyklisch ist, wird sein Wert oft nicht erkannt. Musiklehrpersonen werden, im Gegensatz zu Musiker*innen, sehr oft als nicht wichtig empfunden. Musikunterricht wird zum unverbindlichen Hobby, und dabei geht vergessen, dass auch die grossen Stars einmal solchen Musikunterricht genossen haben, dass sie aber an einem Punkt verbindlich ja gesagt haben und sich voll und ganz mit ihrer Lehrperson auf ihr Instrument eingelassen haben.

Seien Sie stolz auf Ihren Beruf! Wie schwer es manchmal auch scheint in dieser hektischen Zeit, in der alles immer sofort erreicht werden muss, dies aber nichts kosten darf. Den physischen Musikunterricht wird es immer geben, er ist unersetzbar! Wir sind ein Gegengewicht, das hilft die Menschheit in der Balance zu halten, sie gesund zu erhalten. Im Musikunterricht ist der Augenblick noch ein wertvolles Gut, „Verbindlichkeit“ und „sich auf etwas einlassen können“ sind notwendige Qualitäten, und dabei  sind qualifizierte Lehrpersonen besonders wichtig. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft!

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen ein erfolgreiches neues Jahr, lassen Sie sich auf keinen Fall entmutigen! Schreiten Sie zuversichtlich voran! Der SMPV wird Ihnen auch in diesem Jahr zur Seite stehen und alles für ihn in der Macht Stehende tun, damit Musikunterricht auf allen Ebenen den Stellenwert bekommt, der ihm zusteht!

Annette Dannecker und Paola De Luca
Co-Präsidentinnen SMPV

Wer kommt mit auf die Tour de Suisse Musical?

Auf einer interaktiven Schweizerkarte, die auf der Verbands-Homepage aufgeschaltet werden wird, kann man vom 7. bis zum 28, Juni 2025 beobachten, wann und wo in der Schweiz SMPV-Mitglieder und ihre Schüler*innen musizieren.

SMPV-Mitglieder produzieren täglich Kultur – in Konzerten und Kurzauftritten, mit ihren Schüler*innen bei deren Vorspielen und im Ensemblemusizieren und bei Projekten zur kulturellen Teilhabe. Viele Auftritte finden im kleinen Rahmen statt und finden nicht die Beachtung, die sie verdienten.

Deshalb veranstaltet der SMPV vom Pfingstsamstag, 7. bis zum 28. Juni eine Tour de Suisse Musical. Dabei sollen neben den üblichen kleinen und grossen Auftritten möglichst viele Events an ungewöhnlichen Orten mit Kooperationspartnern z.B. aus dem lokalen Gewerbe organisiert werden. Wir denken z.B. an ein Flötenduett zweier Schülerinnen in einer Bäckerei in Wengen an einem Montagmorgen. Die Bäckerei verkauft in den drei Wochen ein „SMPV-Brot“ und gibt dazu SMPV-Infomaterial an ihre Kundschaft ab. Ein kurzer Videomitschnitt des Auftritts wird mit der Tour-de-Suisse-Musical-Karte verlinkt. In der Videobeschreibung und im Tourprogramm gibt es Platz für die Erwähnung der Kooperationspartner.
Selbstverständlich finden auch alle Pfingstkonzerte der SMPV-Mitglieder, wenn Links zu Videoausschnitten davon zur Verfügung gestellt werden, auf der Karte Platz. Bereits geplant ist ein Open-Air-ad-hoc-Chor-Event des SMPV Bern in Bern zum Abschluss der Tour am 28. Juni, am 17. Juni der Palmarès der Preisträger*innen der Prüfungen der Sektion Waadt, am 14. Juni drei Konzerte, der „Dreiklang“ in Winterthur und auch Elvirissima 2025 am 9. Juni in Luzern wird im Rahmen der Tour stattfinden.

Man könnte auf einem Schiff musizieren, in einem Warenhaus, an einem Aussichtspunkt mit entsprechend unüblichem Publikum und besonders schönem filmischem Hintergrund. Ein kurzes Krabbelkonzert könnte mal draussen auf einem Spielplatz stattfinden. Gute, auch etwas verrückte Ideen sind gefragt! SMPV-Mitglieder (oder Sektionen) können ihre Auftritte und die ihrer Schüler*innen anmelden unter: smpv.ch/anmeldeformuar-formulaire-dinscription-modulo-di-registrazione-tour-de-suisse-musical .

Im OK, das sich um die Koordination der Anlässe und um Events für die Hauptroute der Tour kümmert, unterstützen mich Guy Fasel (Waadt), Akiko Hasegawa (Aargau), Florian Mall (Nordwestschweiz) und Josira Salles (Biel/Jura).

Wer sich zusätzlich für die Mitarbeit im OK interessiert, darf sich gerne melden.

Wir freuen uns auf eine bunte, klangvolle und etwas verrückte Tour und darauf, auf dem Weg viele Mitglieder von einer neuen Seite kennenzulernen.

Elvirissima 2025

Der nächste Gesangswettbewerb der Elvira-Lüthi-Wegmann-Stiftung findet am Pfingstmontag, 9. Juni 2025 im MaiHof in Luzern statt.

Für die Schaffhauser Sängerin, Gesangspädagogin und Mäzenin, Elvira Lüthi-Wegmann, war die Ausbildung und Förderung ihrer Gesangsstudent*innen eine Herzensangelegenheit, und sie war zeitlebens eng mit dem Schweizerischen Musikpädagogischen Verband SMPV verbunden. Deshalb vermachte sie dem SMPV eine grössere Summe als Legat mit der Auflage, damit eine Stiftung zu gründen, die den Zweck hat, die talentiertesten Schweizer Schüler*innen von SMPV-Mitgliedern zu unterstützen. Um diese zu ermitteln, organisiert der Stiftungsrat 2025 wiederum den Gesangswettbewerb „Elvirissima“.

Am Pfingstmontag, 9. Juni 2025 dürfen sich maximal 20 Finalist*innen vor der Jury präsentieren im sängerischen Wettstreit um folgende Preise:

1. Preis: CHF 9’600.-
2. Preis: CHF 4’800.-
3. Preis: CHF 2’000.-
4. Preis: CHF 1’000.-

Der Stiftungsrat wählt die Finalist*innen nach sorgfältiger Prüfung der eingereichten Dossiers aus. Diese müssen je zwei Video-Aufnahmen der Kandidat*innen enthalten. Als Besonderheit wird verlangt, dass das zweite Stück a cappella gesungen wird. Das ist ein Überbleibsel aus der Pandemiezeit, als für den reinen Online-Wettbewerb 2020 unter anderem ein „Home-Office-Video“ verlangt wurde. Der Stiftungsrat hat damals festgestellt, dass man in den unbegleiteten Stücken noch besser hört, wer besonders musikalisch ist.
Anmelden können sich Schweizer Gesangsstudierende, deren Gesangslehrperson Mitglied des Schweizerischen Musikpädagogischen Verbands SMPV ist, diplomierte Schweizer Sängerinnen und Sänger, die selbst Vollmitglied des SMPV sind und Ausländer*innen wenn diese seit mindestens zwei Jahren in der Schweiz wohnhaft sind und mindestens im vierten Semester bei einem Mitglied des SMPV Gesang studieren oder seit mindestens einem Jahr selbst Vollmitglied des SMPV sind. Die Altersgrenze liegt bei 30 Jahren.
Die Jury besteht jeweils aus dem Stiftungsrat und zwei externen Epert*innen. Für 2025 konnten wir Frau Dr. Ursula Benzing, Operndirektorin am Luzerner Theater und Herrn Thomas Barthel, stellvertretender Leiter des Internationalen Opernstudios, Opernhaus Zürich für die Jury gewinnen.

Wir freuen uns darauf, wiederum schöne Stimmen, hochmusikalische Stimmbesitzer*innen und interessante junge Künstlerpersönlichkeiten zu entdecken, und wir laden Sie ein, am 9. Juni 2025 nach Luzern zu fahren und ab 10.30 Uhr die öffentliche Audition live mitzuverfolgen und mit den jungen Sängern und Sängerinnen mitzufiebern, wenn ab 16.30 Uhr die Gewinner*innen bekanntgegeben werden.

Das Wettbewerbsreglement, den Link zum Anmeldeformular und Informationen für das Publikum finden Sie auf www.elvirissima.ch

Der Stiftungsrat der Elvira-Lüthi-Wegmann Stiftung: Prof. Dr. Bernhard Hunziker, Dr. Lena-Lisa Wüstendörfer und Stiftungsratspräsidentin, Marianne Wälchli


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