Sängerinnen und Sänger gesucht

Für den Ad-hoc-Chor, der am 28. Juni 2025 im Rosengarten in Bern unter der Leitung von Johannes Schröder auftritt, sucht der SMPV Bern Sängerinnen und Sänger.

Der SMPV Bern lädt grosse und kleine, geübte und weniger geübte Sängerinnen und Sänger herzlich zum Mitsingen beim diesjährigen Ad-hoc-open-Air-Chorprojekt ein. Auch Eltern-Kind- oder Grosseltern-Enkel-Gespanne sind herzlich willkommen!

Das bunte Programm reicht vom Schweizer Volkslied über einen bekannten Pop-Song bis zur Opernarie mit Chor. Die angemeldeten Sänger*innen erhalten einen Link zu den speziell für das Konzert arrangierten Noten und zu mp-3-Dateien, mit deren Hilfe sie das Programm einstudieren können. Es werden fünf Probentermine angeboten:

Sa, 31. Mai 14-17 Uhr im EGW, Nägeligasse 9/11, 3011 Bern
Fr, 13. Juni 19-22 Uhr im CAP, Predigergasse 3, 3011 Bern

Wer mitsingen will, besucht mindestens drei Proben.

Das Programm, weitere Informationen und das elektronische Anmeldeformular finden Sie hier.

Sonderpreis gestiftet

Im Rahmen des Gesangswettbewerbs „Elvirissima“ stiftet der SMPV Schaffhausen 2025 aus seinem Elvira-Lüthi-Fonds einen Sonderpreis.

Unter den zwanzig jungen Sängerinnen und Sängern, die am 9. Juni im Final des Gesangswettbewerbs Elvirissima – junge Stimmen 2025
im MaiHof in Luzern auftreten, wählt der Schaffhauser Sektionspräsident, Thomas Weiss mit ein bis zwei weiteren Vorstandsmitgliedern zwei Sänger*innen aus, die gemeinsam das diesjährige Konzert St. Katharinental-EXTRA bestreiten dürfen. Das Preisträgerkonzert findet am Sonntag, 7. September 2025 im schönen Zunftsaal des Hotels Rüden, Oberstadt 20 in 8200 Schaffhausen statt.
Der SMPV Schaffhausen stellt eine Klavierbegleitung, übernimmt sämtliche Spesen und bietet eine Gage von je CHF 500.- pro Person an.
Im Anmeldeformular für den Gesangswettbewerb „Elvirissima 2025“ gibt es ein integriertes Anmeldefeld für den Sonderpreis. Der Anmeldeschluss ist der 4. April 2025.

50 Jahre im Dienst des SMPV Waadt!

Die SMPV Sektion Waadt feiert dieses Jahr das 50-jährige Dienstjubiläum seiner treuen Sekretärin. 1975 trat Thérèse Durrer dem Vorstand des SMPV Waadt bei, und sie führt seitdem das Sektionssekretariat mit all ihrer Energie, Effizienz und Hingabe. Frau Durrer lässt uns an einigen ihrer Erinnerungen teilhaben:

Ich bin dem SMPV 1967 beigetreten, nachdem ich mein Lehrdiplom für Klavier erhalten habe. Dank meiner Erstausbildung als kaufmännische Angestellte mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis und einem Sprachaufenthalt in England hatte ich bis dahin eine sehr interessante und gut bezahlte Stelle als dreisprachige Sekretärin. Ich habe dann begonnen, am Conservatoire de Vevey zu unterrichten, das eine Dependance des Instituts de Ribaupierre in Lausanne war. Der Lohn dort war so miserabel, dass ich begann, privat zu unterrichten. Aber auch das reichte hinten und vorne nicht.
Die Lage verbesserte sich erst, als die Sektion Waadt sich an Jacques Chapuis und Edgar Willems wandte, um uns eine Ausbildung in der Methode Willems zu ermöglichen. Die Ausbildung in dieser Methode erlaubte es uns, Gruppenunterricht für sehr junge Schüler im Alter von 4-5 Jahren anzubieten, deren Gehör und Rhythmusgefühl wir schulten. Diese Kurse gibt es heute noch. Sie geben den Schüler*innen eine gute musikalische Grundlage, um später ein Instrument zu lernen, das ihnen gefällt. Ich werde dem SMPV Waadt ewig für seine Pionierarbeit dankbar sein!

Nachdem ich miterleben musste, wie katastrophal schlecht die Stufenprüfungen organisiert waren, begann ich mich einzumischen, worauf man mir gleich anbot, in Zukunft die Organisation der Prüfungen zu übernehmen. Ich habe mich also schon um die Stufenprüfungen gekümmert, bevor ich dem Vorstand beigetreten bin. 1975 wurde ich in den Vorstand gewählt während einer dramatischen GV, bei der der gesamte Vorstand zurücktrat. Es wurde ein neuer Vorstand gewählt. Aber bei der Wahl des Präsidiums wurde es sehr kompliziert: Wir wollten Claire Buenzod haben. „Was für ein Horror: eine Frau!“ Es bedurfte langer Diskussionen, bis die Versammlung endlich zustimmte, Claire Buenzod zur Präsidentin zu wählen.
Seitdem kümmere ich mich um das Sekretariat der Sektion Waadt. Die Ausbildung zur kaufmännischen Angestellten hilft mir dabei, dass mir die Aufgaben mit einer gewissen Leichtigkeit von der Hand gehen. Es ist immer schön, gebraucht zu werden, und es bereitet mir noch immer viel Freude, meine Fähigkeiten in den Dienst unserer Sektion zu stellen.

Es ist nicht leicht, die wichtigsten Ereignisse all dieser Jahre zusammenzufassen. Die Verhandlungen um die Anerkennung durch den Kanton Waadt und damit um einen Zuschuss zur Finanzierung der jährlichen Prüfungen dauerten von 1977 bis 1985. Nach der öffentlichen Meinung  galt unser Beruf  nämlich als „gar kein richtiger Beruf“, und  man sah keine Notwendigkeit, den Musikunterricht zu subventionieren, „da es sich um ein Hobby handelt“.
1997 erreichten wir aber, dass wir trotz der finanziellen Schwierigkeiten des Kantons und dank der Hartnäckigkeit der Präsidentin, Claire Grin, eine jährliche Subvention von Fr. 5’000. erhielten.
Diese Verhandlungen machten uns beim DFJC (Departement für Bildung, Jugend und Kultur) bekannt. So wurden wir 2009 zu einem Treffen mit der Staatsrätin, Anne-Catherine Lyon, eingeladen. Bei der von ihr organisierten Konsultation wurden der Präsident, Marc-Henri Aubert, und ein Teil des Vorstands gebeten, unsere Meinung zum Vorentwurf des Gesetzes über die Musikschulen zu äussern. Wir haben unsere Unterstützung für die Positionen der AVEM-SSP bekräftigt. Wir haben auch nachdrücklich darum gebeten, in der Waadtländer Musikunterrichtslandschaft als Partner anerkannt zu werden.

Dank der Unterstützung des Kantons können wir unsere jährlichen Prüfungen mit einer gewissen Gelassenheit durchführen. Diese Prüfungen haben sich in den letzten 50 Jahren stark gewandelt. In meiner Anfangszeit traten die Schüler*innen anonym an, und der Lehrer war bei den Beratungen nicht anwesend, um Vetternwirtschaft zu vermeiden. Man hatte das Gefühl, von einem Schattengericht beurteilt zu werden. Heute sind die Lehrpersonen bei den Auftritten ihrer Schüler*innen anwesend und nehmen an den Beratungen teil. Dies ermöglicht einen konstruktiven Dialog zwischen den Schüler*innen und den Lehrpersonen.

Von 2010 bis heute konnten wir ohne besondere Vorkommnisse unsere Veranstaltungen weiter organisieren. Ich bin sehr froh, dass ich an den verschiedenen Projekten unserer Sektion mitarbeiten und zum guten Einvernehmen innerhalb des Vorstands beitragen konnte.

Man kann natürlich immer etwas verbessern. Ich wünsche der Sektion, dass sie ihre Tätigkeit mit Enthusiasmus und einem konstruktiven Geist fortsetzt.

Das Gespräch führte Guy Fasel, Präsident des SMPV-Vaud – Übersetzung Marianne Wälchli

SMPV-Tarife

Die auch unter Nicht-Mitgliedern bekannteste Dienstleistung des SMPV sind die Richttarife für den privaten Musikunterricht. Viele wissen aber nicht, wie diese Tarife festgelegt werden und was darin alles enthalten ist.

Marianne Wälchli Die SMPV-Tarife werden von den Anwesenden an den HV oder GV der 15 Sektionen festgelegt. Wird ein neuer Tarif beschlossen, gilt dieser im Prinzip per sofort. Den Sektionen ist es überlassen, ob sie Semestertarife, Einzelstundentarife oder beide festlegen, ob es auch Tarife für Gruppenunterricht gibt und ob neben den Tarifen für 60 und 40 Minuten auch solche für andere Lektionslängen aufgeführt werden. Die Tarife für den Erwachsenenunterricht sind etwas höher als die für den Unterricht von Kindern und Jugendlichen. Einige Sektionen definieren einen Rabatt gegenüber dem Erwachsenentarif in Prozenten, andere legen konkrete Tarife für den Unterricht von Kindern und Jugendlichen fest.

2024 haben uns viele Anfragen und Wünsche zu den Tarifen erreicht, und ich kann allen, die gerne auch einen Tarif für Gruppenunterricht oder für eine Lektion von 30 Minuten hätten oder die die Tarife ihrer Sektion zu tief oder zu hoch finden, nur dringend empfehlen, zur HV/GV zu gehen, diese Wünsche dort einzubringen und darüber abzustimmen. Interessanterweise riefen recht viele Nicht-Mitglieder an, die „den SMPV ja sonst nicht brauchen“, aber gerne auf den Tariflisten diese oder jene Veränderung sehen möchten. Sie können natürlich nicht mitreden.

Über die Höhe der Tarife wird an den Versammlungen immer engagiert diskutiert. Es gibt die Haltung, dass man die Tarife jährlich der Teuerung anpassen sollte, und es gibt die Haltung derer, die die Tarife am liebsten senken würden, weil sie Angst haben, dass höhere Tarife die potentiellen Schüler*innen abschrecken könnten.
Die Tarife sind Richttarife, was bedeutet, dass kein Mitglied gezwungen werden kann, auch wirklich diese Tarife zu verlangen, wenn es dadurch viele Schüler*innen verliert. Trotzdem ist es sinnvoll, in der Preisgestaltung für den Privatunterricht möglichst wenig von den Tarifen abzuweichen. Man ist oft erstaunt, was besonders erwachsene Schüler*innen für guten Unterricht zu zahlen bereit sind. Es sind ja nicht nur die Tarife, die der Teuerung angepasst werden, sondern meist auch die Löhne unserer Schüler*innen oder ihrer Eltern. Und man darf nicht vergessen, dass neben dem eigentlichen Lohn der Lehrperson aus dem Unterrichtshonorar alle Sozialabgaben (AHV, PK), die Miete des Unterrichtsraums und die Infrastrukturkosten, eine Berufsunfallversicherung, eine Betriebsversicherung, Berufsverbandsbeiträge, eventuell eine Rechtsschutzversicherung, Weiterbildungskosten, Kosten für die Instrumentenpflege wie zum Beispiel Klavierstimmungen, Kosten für Noten und weiteres Unterrichtsmaterial bezahlt werden müssen. Je nach Anzahl der Schüler*innen bleibt da selbst bei einem Lektionstarif von 120.- Franken gar nicht so viel übrig.

Es ist also eine der Aufgaben des SMPV als Berufsverband darauf zu drängen, dass die Tarife nicht zu tief angesetzt werden und die Mitglieder zu ermutigen, die Richttarife auch wirklich zu verlangen. Man kennt seine Schüler*innen ja und kann, wenn jemand besonders begabt ist, sich aber den Normaltarif nicht leisten kann und deshalb den Unterricht nur unregelmässig besucht, dieser Person etwas entgegenkommen und ihr „etwas Zeit schenken“.

Private Musikschulen und andere Plattformen schreiben oft: „Die Tarife entsprechen den SMPV-Tarifen.“ Auch hier also beeinflussen die Tarife die Löhne der Lehrpersonen. Wir müssen uns unbedingt für vernünftige Tarife einsetzen, die privat Unterrichtenden ein existenzsicherndes Einkommen generieren!

Neujahrsbrief der Co-Präsidentinnen

Liebe Musiklehrpersonen in der Schweiz
Liebe Kolleginnen und Kollegen

Musiklehrperson in der heutigen Zeit zu sein, ist ein anspruchsvolles Unterfangen! Die Schüler*innen haben immer weniger Zeit, und so ist die Verlockung für sie gross, einfach bei einer Online-Musikschule ein wenig virtuellen Unterricht zu nehmen. Hier wird maximale Flexibilität versprochen, und der Spass ist scheinbar garantiert. Man kann auch nur ganz unverbindlich ein 10er-Abo lösen und muss sich nicht verpflichten. Das Setting entspricht genau unserem Zeitgeist: mit kleinem Aufwand an Zeit und persönlichem Einsatz ein möglichst schnelles Resultat erreichen – Spassfaktor inklusive. Dass auf diese Weise seriöser Musikunterricht kaum möglich ist, wissen qualifizierte Musiklehrpersonen genau.

Vielen Laien ist nicht bewusst, dass gerade dies der unschätzbare Wert von Musikunterricht ist, dass die Schüler*innen sich verbindlich über einen längeren Zeitraum auf den Unterricht einlassen müssen, dass sie hunderte Stunden üben müssen, um ein relativ einfaches Stück schön und musikalisch spielen zu können, dass dann aber dieses echte Können zu einer tiefen Freude und einem besseren Selbstbewusstsein führt. Sie können sich auch nicht vorstellen, dass es Jahre intensiver Beschäftigung mit dem Instrument braucht, um ein/e professionelle/r Musiker*in zu werden. So viel Aufwand gilt in der heutigen Zeit als total unmodern.
Musikunterricht schafft damit aber einen Gegenpol zur Hektik dieser schnelllebigen Zeit, in der alle schnelle Resultate fordern, in der die Anzahl psychischer Erkrankungen exponentiell wächst, weil keine Zeit für die Mitmenschen bleibt. Musikunterricht ist eben nicht nur das Erlernen eines Handwerks, er ist Balsam für die Seele, weil der Mensch hier innehalten darf und sich auf dieses Projekt einlassen muss. Die Schüler*innen reisen zur Lehrperson, denn nur in der realen Auseinandersetzung mit einer qualifizierten Fachperson ist vertieftes Lernen möglich; das wissen wir spätestens seit der Corona-Pandemie. Und obwohl man im Kontext von Musikunterricht gerne Begriffe wie „innehalten“, „bei sich ankommen“, „im Augenblick sein“ verwendet, ist er keine Therapie, in der man die Seele einfach baumeln lassen kann. Ein Instrument zu erlernen ist ein komplexer Vorgang, der die volle Aufmerksamkeit braucht, bei dem alle Sinne dabei sein müssen und sich der Geist auf die Tätigkeit fokussiert. Es fordert den Menschen in seiner Ganzheit mit all seinen Gedanken, Gefühlen und seinem Körper. Nur so kann Lernen stattfinden. Und dabei ist es unerheblich, ob wir Studierende auf ein Diplom vorbereiten, oder ob wir mit einem geistig behinderten Kind arbeiten.

Und gerade weil Musikunterricht so antizyklisch ist, wird sein Wert oft nicht erkannt. Musiklehrpersonen werden, im Gegensatz zu Musiker*innen, sehr oft als nicht wichtig empfunden. Musikunterricht wird zum unverbindlichen Hobby, und dabei geht vergessen, dass auch die grossen Stars einmal solchen Musikunterricht genossen haben, dass sie aber an einem Punkt verbindlich ja gesagt haben und sich voll und ganz mit ihrer Lehrperson auf ihr Instrument eingelassen haben.

Seien Sie stolz auf Ihren Beruf! Wie schwer es manchmal auch scheint in dieser hektischen Zeit, in der alles immer sofort erreicht werden muss, dies aber nichts kosten darf. Den physischen Musikunterricht wird es immer geben, er ist unersetzbar! Wir sind ein Gegengewicht, das hilft die Menschheit in der Balance zu halten, sie gesund zu erhalten. Im Musikunterricht ist der Augenblick noch ein wertvolles Gut, „Verbindlichkeit“ und „sich auf etwas einlassen können“ sind notwendige Qualitäten, und dabei  sind qualifizierte Lehrpersonen besonders wichtig. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft!

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen ein erfolgreiches neues Jahr, lassen Sie sich auf keinen Fall entmutigen! Schreiten Sie zuversichtlich voran! Der SMPV wird Ihnen auch in diesem Jahr zur Seite stehen und alles für ihn in der Macht Stehende tun, damit Musikunterricht auf allen Ebenen den Stellenwert bekommt, der ihm zusteht!

Annette Dannecker und Paola De Luca
Co-Präsidentinnen SMPV

Wer kommt mit auf die Tour de Suisse Musical?

Auf einer interaktiven Schweizerkarte, die auf der Verbands-Homepage aufgeschaltet werden wird, kann man vom 7. bis zum 28, Juni 2025 beobachten, wann und wo in der Schweiz SMPV-Mitglieder und ihre Schüler*innen musizieren.

SMPV-Mitglieder produzieren täglich Kultur – in Konzerten und Kurzauftritten, mit ihren Schüler*innen bei deren Vorspielen und im Ensemblemusizieren und bei Projekten zur kulturellen Teilhabe. Viele Auftritte finden im kleinen Rahmen statt und finden nicht die Beachtung, die sie verdienten.

Deshalb veranstaltet der SMPV vom Pfingstsamstag, 7. bis zum 28. Juni eine Tour de Suisse Musical. Dabei sollen neben den üblichen kleinen und grossen Auftritten möglichst viele Events an ungewöhnlichen Orten mit Kooperationspartnern z.B. aus dem lokalen Gewerbe organisiert werden. Wir denken z.B. an ein Flötenduett zweier Schülerinnen in einer Bäckerei in Wengen an einem Montagmorgen. Die Bäckerei verkauft in den drei Wochen ein „SMPV-Brot“ und gibt dazu SMPV-Infomaterial an ihre Kundschaft ab. Ein kurzer Videomitschnitt des Auftritts wird mit der Tour-de-Suisse-Musical-Karte verlinkt. In der Videobeschreibung und im Tourprogramm gibt es Platz für die Erwähnung der Kooperationspartner.
Selbstverständlich finden auch alle Pfingstkonzerte der SMPV-Mitglieder, wenn Links zu Videoausschnitten davon zur Verfügung gestellt werden, auf der Karte Platz. Bereits geplant ist ein Open-Air-ad-hoc-Chor-Event des SMPV Bern in Bern zum Abschluss der Tour am 28. Juni, am 17. Juni der Palmarès der Preisträger*innen der Prüfungen der Sektion Waadt, am 14. Juni drei Konzerte, der „Dreiklang“ in Winterthur und auch Elvirissima 2025 am 9. Juni in Luzern wird im Rahmen der Tour stattfinden.

Man könnte auf einem Schiff musizieren, in einem Warenhaus, an einem Aussichtspunkt mit entsprechend unüblichem Publikum und besonders schönem filmischem Hintergrund. Ein kurzes Krabbelkonzert könnte mal draussen auf einem Spielplatz stattfinden. Gute, auch etwas verrückte Ideen sind gefragt! SMPV-Mitglieder (oder Sektionen) können ihre Auftritte und die ihrer Schüler*innen anmelden unter: smpv.ch/anmeldeformuar-formulaire-dinscription-modulo-di-registrazione-tour-de-suisse-musical .

Im OK, das sich um die Koordination der Anlässe und um Events für die Hauptroute der Tour kümmert, unterstützen mich Guy Fasel (Waadt), Akiko Hasegawa (Aargau), Florian Mall (Nordwestschweiz) und Josira Salles (Biel/Jura).

Wer sich zusätzlich für die Mitarbeit im OK interessiert, darf sich gerne melden.

Wir freuen uns auf eine bunte, klangvolle und etwas verrückte Tour und darauf, auf dem Weg viele Mitglieder von einer neuen Seite kennenzulernen.

Elvirissima 2025

Der nächste Gesangswettbewerb der Elvira-Lüthi-Wegmann-Stiftung findet am Pfingstmontag, 9. Juni 2025 im MaiHof in Luzern statt.

Für die Schaffhauser Sängerin, Gesangspädagogin und Mäzenin, Elvira Lüthi-Wegmann, war die Ausbildung und Förderung ihrer Gesangsstudent*innen eine Herzensangelegenheit, und sie war zeitlebens eng mit dem Schweizerischen Musikpädagogischen Verband SMPV verbunden. Deshalb vermachte sie dem SMPV eine grössere Summe als Legat mit der Auflage, damit eine Stiftung zu gründen, die den Zweck hat, die talentiertesten Schweizer Schüler*innen von SMPV-Mitgliedern zu unterstützen. Um diese zu ermitteln, organisiert der Stiftungsrat 2025 wiederum den Gesangswettbewerb „Elvirissima“.

Am Pfingstmontag, 9. Juni 2025 dürfen sich maximal 20 Finalist*innen vor der Jury präsentieren im sängerischen Wettstreit um folgende Preise:

1. Preis: CHF 9’600.-
2. Preis: CHF 4’800.-
3. Preis: CHF 2’000.-
4. Preis: CHF 1’000.-

Der Stiftungsrat wählt die Finalist*innen nach sorgfältiger Prüfung der eingereichten Dossiers aus. Diese müssen je zwei Video-Aufnahmen der Kandidat*innen enthalten. Als Besonderheit wird verlangt, dass das zweite Stück a cappella gesungen wird. Das ist ein Überbleibsel aus der Pandemiezeit, als für den reinen Online-Wettbewerb 2020 unter anderem ein „Home-Office-Video“ verlangt wurde. Der Stiftungsrat hat damals festgestellt, dass man in den unbegleiteten Stücken noch besser hört, wer besonders musikalisch ist.
Anmelden können sich Schweizer Gesangsstudierende, deren Gesangslehrperson Mitglied des Schweizerischen Musikpädagogischen Verbands SMPV ist, diplomierte Schweizer Sängerinnen und Sänger, die selbst Vollmitglied des SMPV sind und Ausländer*innen wenn diese seit mindestens zwei Jahren in der Schweiz wohnhaft sind und mindestens im vierten Semester bei einem Mitglied des SMPV Gesang studieren oder seit mindestens einem Jahr selbst Vollmitglied des SMPV sind. Die Altersgrenze liegt bei 30 Jahren.
Die Jury besteht jeweils aus dem Stiftungsrat und zwei externen Epert*innen. Für 2025 konnten wir Frau Dr. Ursula Benzing, Operndirektorin am Luzerner Theater und Herrn Thomas Barthel, stellvertretender Leiter des Internationalen Opernstudios, Opernhaus Zürich für die Jury gewinnen.

Wir freuen uns darauf, wiederum schöne Stimmen, hochmusikalische Stimmbesitzer*innen und interessante junge Künstlerpersönlichkeiten zu entdecken, und wir laden Sie ein, am 9. Juni 2025 nach Luzern zu fahren und ab 10.30 Uhr die öffentliche Audition live mitzuverfolgen und mit den jungen Sängern und Sängerinnen mitzufiebern, wenn ab 16.30 Uhr die Gewinner*innen bekanntgegeben werden.

Das Wettbewerbsreglement, den Link zum Anmeldeformular und Informationen für das Publikum finden Sie auf www.elvirissima.ch

Der Stiftungsrat der Elvira-Lüthi-Wegmann Stiftung: Prof. Dr. Bernhard Hunziker, Dr. Lena-Lisa Wüstendörfer und Stiftungsratspräsidentin, Marianne Wälchli


KI und Recht im Musikunterricht

Aus der Rechtsberatungspraxis des Schweizerischen Musikpädagogischen Verbandes SMPV
Dr. iur. Yvette Kovacs, Rechtberaterin des SMPV und Rechtsanwältin in Zürich antwortet auf Fragen von SMPV-Mitgliedern.

Frage eines SMPV-Mitglieds: Was muss ich beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI/AI) im Musikunterricht rechtlich beachten?

Antwort von Dr. Kovacs:
Die Verwendung von KI im Musikunterricht wird immer beliebter. Gerade deswegen ist eine gewisse Sorglosigkeit im Umgang mit Werken und Daten eingetreten, die aus rechtlicher Sicht nicht am Platze ist. Grundsätzlich gilt, dass auch bei der Verwendung von KI-Tools die allgemeinen Rechtsregeln gelten, die offline
gelten. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Die nachfolgende Darstellung von einigen «rechtlichen Minenfeldern» soll helfen, diese zu erkennen und damit richtig umzugehen. Diese ist nicht abschliessend, sodass bei jeder einzelnen Verwendung die jeweilige Problematik geprüft werden muss.

A Beim Input (dem Füttern der KI mit Daten) ist folgendes zu beachten: Grundsätzlich sind alle Inhaber von Rechten an den eingegebenen Daten (wie z.B. Bildern, Texten, Musikstücken) um ihre Zustimmung anzufragen (Lizenz). Ohne diese ist die Verwendung grundsätzlich nicht erlaubt.

1. Dazu gibt es im Urheberrecht Ausnahmen:

  • Lehrkräfte dürfen urheberechtlich geschützte Werke im Rahmen des Unterrichts verwenden, solange dies für den Unterrichtszweck notwendig ist und die Nutzung nicht kommerziell erfolgt. Sie sind dafür aber
  • vergütungspflichtig.
  • Kurze Auszüge aus geschützten Werken dürfen zitiert werden, solange die Quelle angegeben wird und die Nutzung zur Veranschaulichung des Unterrichtsthemas erfolgt.
  • Das Anfertigen von Kopien für den Unterricht ist erlaubt, wenn diese für den persönlichen Gebrauch der Schüler bestimmt sind und nicht über das notwendige Mass hinausgehen.
  • Es kann aber auch erforderlich sein, dennoch die Zustimmung des Urhebers (nämlich eine Lizenz) zu erwerben, wenn das Werk in grösserem Umfang oder für Veranstaltungen ausserhalb des Unterrichts genutzt wird.
  • Viele Schulen haben Vereinbarungen mit Urhebern resp. Verwertungsgesellschaften (z.B. SUISA), dass sie eine pauschale Lizenzgebühr zahlen, um die Nutzung von Musik oder Texten im Unterricht abzudecken.

2. Daten- und Persönlichkeitsschutz:
Viele KI-Anwendungen sammeln und verarbeiten persönliche Daten der Nutzer. Das ist ohne deren Zustimmung unzulässig, wenn dies über die allgemein bekannten Daten hinausgeht. Insbesondere ist die Verwendung von Personenbildern immer zustimmungsbedürftig, desgleichen die Verwendung und die Zusammenstellung von Handynummern und E-Mailadressen. Schulen und Lehrkräfte müssen sicherstellen, dass sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Dazu müssen sie insbesondere den Zweck der Datennutzung den Berechtigten vorab bekanntgeben und deren Zustimmung einholen. Das muss der Lehrer nachweisen können. Die Lehrperson muss auch geeignete Massnahmen zum Schutz der Daten ergreifen und belegen können.

B Beim Output (dem Arbeitsergebnis des KI-Tools) ist folgendes zu beachten:

KI-gestützte Tools können Musikstücke generieren oder analysieren, Texte verfassen und korrigieren und vieles andere mehr. Sie können aber auch Musikstücke oder Texte aus dem Internet verwenden, um diese zu bearbeiten und so neue Stücke oder Texte zu generieren. Es ist derzeit noch unklar, wer die Rechte an diesen neuen Werken besitzt: Die Entwickler der KI-Programme, die Nutzer oder die KI selbst? Klar ist, dass die KI selbst nicht Urheber eines Werkes sein kann, zumal dies nur natürliche Personen sein können.

Haftung und Fazit:
Wenn ein KI-Tool oder der Anwender die rechtlichen Schranken nicht beachtet oder aber im Unterricht sogar fehlerhafte Informationen liefert, haften alle Verursacher, z.B. der Entwickler der KI, die Schule und der Lehrer solidarisch, das heisst, sie haften für einen Schaden zusammen und je einzeln vollumfänglich. Das kann teuer sein. Daher ist es wichtig, dass Lehrkräfte sich über die spezifischen Regelungen informieren und bei Unsicherheiten rechtlichen Rat einholen.

Forum Zürcher Musiklehrer*innen 2024

Auch 2024 bot das Forum Zürcher Musiklehrer*innen wieder die Gelegenheit mit Arbeitnehmervertreter*innen aus dem SMPV und dem VPOD über die Arbeitsbedingungen an öffentlich-rechtlichen und privatrechtlich organisierten Musikschulen im Kanton Zürich zu diskutieren.

Das jährlich stattfindende Forum wird von den SMPV Sektionen Zürich und Winterthur/Zürcher Oberland und dem MuV.vpod organisiert.
Es bietet interessierten Musiklehrpersonen aus dem Kanton Zürich die Möglichkeit, sich über die Arbeitsbedingungen an den Zürcher Musikschulen auszutauschen und wichtige Informationen aus erster Hand zu bekommen.
Und da mit Vorstandsmitgliedern aus zwei SMPV-Sektionen und einer VPOD-Vertretung gleich mehrere Arbeitnehmervertreter*innen anwesend sind, ist das jährliche Forum eine exzellente Gelegenheit, Verbesserungsvorschläge für die Situation der Musiklehrpersonen im Kanton Zürich anzubringen und mit den Verbänden zu diskutieren, wie diese Verbesserungen erreicht werden könnten.

Diskutiert wurde unter anderem, dass Musiklehrer*innen oft nicht wissen, ob sie an einer privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Musikschule angestellt sind. Dass Musikschulen, die zu einer (öffentlich-rechtlichen) Volksschule gehören, für Lehrpersonen in der Regel vorteilhafter sind, wurde einmal mehr betont. Vor allem Zusatzangebote wie Klassenmusizieren (die Stadt Zürich finanziert das Klassenmusizieren für 120 Klassen), Musiklager, Chor usw. werden von einem Verein nicht unbedingt unterstützt, in den öffentlich-rechtlichen Musikschulen gibt es aber ein Budget dafür.
Störend fanden die Anwesenden, dass Musik als Fach in der Volksschule oft vernachlässigt wird. Das mag daran liegen, dass nur ein Drittel der PH-Studierenden Musik als Fach wählt und also zwei Drittel der Volksschul-Lehrpersonen keine Lehrbefähigung für Musik haben. Da für eine Klasse eigentlich nur drei Fachlehrpersonen eingesetzt werden sollten und andere Fächer als Musik als wichtiger angesehen werden, gibt es für manche Klasse keine Fachlehrperson Musik.

Weiter wurde die Problematik angesprochen, dass die EDK die von der ZHdK ausgestellten Diplome für die Musikalische Grundschule nur für Kindergarten und  1. und 2. Klasse anerkennt. Ausgebildet werden die MAG-Studierenden aber für den Unterricht bis zur 6. Klasse. Viele verlassen ihre Stellen enttäuscht nach wenigen Jahren.

Grotesk fanden die Anwesenden, dass Musiklehrpersonen bei arbeitsrechtlichen Problemen zwar die Unterstützung einer Gewerkschaft suchen, aber nicht bereit sind, einem Berufsverband beizutreten. Über den SMPV sind sie  besonders schlecht informiert, und es hält sich die irrige Ansicht, er sei nur ein Verband für Freischaffende. Es ist wichtig, dass man immer wieder informiert, dass der SMPV ein Berufsverband für alle Musiklehrpersonen ist!

 

Weitere Infos unter fzhm.ch

Neue Entwicklungen in der Musikschulgesetzgebung diverser Kantone

Der Schweizer Föderalismus hat zur Folge, dass sich die Musikschulgesetzgebung von Kanton zu Kanton unterscheidet. Als Gewerkschaft für Musikpädagog*innen hat der SMPV die Aufgabe, diese Entwicklungen zu verfolgen und in Verhandlungen die Interessen der Musiklehrpersonen zu vertreten.

Marianne Wälchli Musikpädagogik steht im Spannungsfeld zwischen Kultur und Bildung, und bei der Ausarbeitung eines neuen Musikschulgesetzes muss man das Kulturförderungs- und das Volksschulgesetz des entsprechenden Kantons mitberücksichtigen. Ein ideales Musikschulgesetz legt die Grundlage dafür, dass möglichst viele Kinder und Jugendliche einzeln oder allenfalls in  Gruppen ausserschulischen Musikunterricht besuchen können und dass Kinder bildungsferner und finanzschwächerer Familien nicht benachteiligt werden. Es sorgt für transparente und faire Anstellungsbedingungen, regelt die Qualitätssicherung und legt die Grundlage für eine optimale Talentförderung. Zum Thema Qualitätssicherung gehört auch, dass möglichst viele Musikschullehrpersonen sowohl künstlerisch wie pädagogisch ausgebildet sind, sie also einen Master of Arts in Musikpädagogik oder ein gleichwertiges Diplom haben.

Die wunderbarsten Anstellungsbedingungen auf dem Papier bringen nichts, wenn Stundenpläne Musikunterricht nur z. B. zwischen 16.00 und 19.00 Uhr ermöglichen, Musiklehrpersonen also gar nicht auf eine vernünftige Lektionenzahl pro Woche kommen können. Da ist es entscheidend, dass die Volksschule und die Musikschulen vernünftig miteinander verhandeln.
Musikunterricht ist idealerweise  Einzelunterricht, der von hochqualifizierten Lehrpersonen erteilt wird. Und für den Unterricht benötigt man genügend geeignete Unterrichtsräume. Es ist offensichtlich, dass das kostenintensiv ist. Und auch wenn inzwischen allgemein bekannt ist, wie wichtig Musikunterricht für die geistige und seelische Entwicklung ist, gibt es vermeintlich findige Sparfüchse, die dann die Minutenzahlen pro Kind so sehr kürzen, dass sinnvoller Unterricht nicht mehr möglich ist. Oder sie verordnen Gruppenunterricht, wo er nicht praktikabel ist. In solchen Situationen muss sich der SMPV für die betroffenen Mitglieder einsetzen.

In den folgenden Abschnitten möchte ich auf die Entwicklung der Musikschulgesetzgebung in einzelnen Kantonen eingehen:

 

Tessin
Die neusten Entwicklungen im Kanton Tessin lassen Musiklehrpersonen und Musikschüler*innen hoffnungsvoll in die Zukunft blicken.
Zur Erinnerung: Die Initiative „100 giorni per la musica“, die verlangt, dass Musikunterricht für Kinder und Jugendliche subventioniert wird, wie es Artikel 67a der Bundesverfassung vorschreibt, wurde 2023 von einem Initiativkommitee eingereicht, dem auch SMPV-Mitglied, Emilio Pozzi, angehört. Im Moment übernimmt der Kanton Tessin erst rund 25% der Kosten anerkannter Musikschulen. Das führt dazu, dass Eltern von Musikschüler*innen rund 75% der Kosten selbst tragen müssen, während Eltern in der übrigen Schweiz durchschnittlich etwas mehr als 30% bezahlen. Kinder und Jugendliche finanzschwächerer Familien werden dadurch faktisch vom ausserschulischen Musikunterricht ausgeschlossen, was dem Artikel 67a klar widerspricht.
In der ersten Augustwoche wurde nun bekannt, dass der Tessiner Staatssrat in Zusammenarbeit mit dem Initiativkommitee einen Gegenvorschlag ausgearbeitet hat.
Die Regierung vertritt nämlich die Meinung, dass ein Gesetz über den ausserschulischen Musikunterricht, wie das Initiativkommitee es gefordert hat, „nicht geeignet und zweckmässig ist, um auf die von der Initiative aufgeworfenen gemeinsamen Herausforderungen eine zufriedenstellende Antwort zu geben“. Der Gegenvorschlag sieht dagegen eine Teiländerung des Kulturförderungsgesetzes vor, die unter anderem folgende Punkte beinhaltet:

  • Es soll eine unabhängige Qualitätskommission eingesetzt werden, die Qualitätskriterien definiert, die eine Musikschule erfüllen muss, um in den Genuss von Subventionen zu kommen.
  • Ausserschulischer Musikunterricht von Kindern und Jugendlichen bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit oder für jungeErwachsene bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, wenn sie sich in einer Ausbildung befinden, soll substantiell subventioniert werden.
  • Musikschüler*innen aus Familien mit geringem Einkommen sollen zusätzlich unterstützt werden.
  • Räumlichkeiten der kantonalen öffentlichen Schulen sollen für Musikunterricht kostenfrei benutzt werden können.

Für die Versuchsphase von 2026 – 2028 rechnet die Regierung mit jährlich wiederkehrenden Kosten von total 1.5 Mio. Die Kosten würden in dieser Versuchsphase komplett vom Swisslos-Fonds getragen.
Sollte dieser Gegenvorschlag vom Parlament angenommen werden, ist das Initiativkommitee bereit, die Initiative zurückzuziehen. Es ist also möglich, dass sich die Situation für Musikschüler*innen und Lehrpersonen im Kanton Tessin schon 2026 massiv verbessert!

 

Thurgau
Am 1. Januar 2024 trat im Kanton Thurgau eine revidierte Musikschulverordnung in Kraft. Der Weg dazu wurde als „lang und emotional“ beschrieben.
Im Juni 2018 wurde vom Thurgauer Volksschulamt eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern des Kantons und des Verbands Thurgauer Musikschulen VMTG eingesetzt, mit dem Ziel, «die Finanzierung und die Qualitätssicherung der Musikschulen zu überprüfen». An der Vernehmlassung hat sich auch der Vorstand des SMPV Thurgau beteiligt und u.a. gefordert, dass der Unterricht für junge Erwachsene, die sich in Ausbildung befinden, bis zum vollendeten 25. (statt 20.) Altersjahr subventioniert werden sollte, was leider nicht bewilligt wurde. In diesem Punkt könnten also bald Tessiner Musikschüler*innen bessergestellt sein als die Thurgauer.
Positiv zu bewerten ist die vom SMPV gewünschte Erhöhung des Anteils von diplomierten Musiklehrpersonen. Dieser muss jetzt statt der Hälfte mindestens zwei Drittel betragen. Für die Musiklehrer*innen gelten, wie bisher, die Besoldungstabellen Lohnband 2 und 3 der Volksschule, wobei für die diplomierten Lehrpersonen die Lohnkategorie A gilt und für die undiplomierten Kategorie B. Neu werden Lehrpersonen, die sich noch im Masterstudium befinden als „diplomiert“ eingestuft.
Eine wesentliche Neuheit ist zudem die Aufteilung des Kantonsbeitrags in eine Besoldungspauschale pro Unterrichtsstunde und in eine Betriebspauschale mit einem variablen Anteil, weil öffentlich rechtliche Musikschulen ja Schulräumlichkeiten kostenfrei benutzen dürfen, privatrechtlich organisierte Musikschulen hingegen für Unterrichtsräume bezahlen müssen. Der Kanton rechnet mit jährlichen Mehrkosten von rund 600’000 Franken.
Obwohl nicht alle Forderungen und Wünsche der Musikschulen erfüllt wurden, kann die total revidierte Musikschulverordnung als wichtiger «Meilenstein» für die musikalische Bildung im Kanton Thurgau bezeichnet werden.


Graubünden
Hier ist die Musikschulgesetzgebung im Kulturförderungsgesetz geregelt. Als dieses 2018 in Kraft trat, brachte es den Musikschulen eine klare Verbesserung. Die Regionen wurden verpflichtet, ein flächendeckendes Angebot an Sing- und Musikschulen zu führen. Dafür unterstützt der Kanton die Musikschulen jährlich mit 410’000 zusätzlichen Franken zu den Beiträgen der Regionen von ca. 550’000 .- Franken.
Der SMPV OSO möchte allerdings Details in der Umsetzung des Gesetzes optimieren. So beteiligt sich der Kanton aufgrund der Berechnungsart mit Schülerpauschalen manchmal nicht mit den in der Verordnung festgelegten 30% an den Musikschulkosten sondern nur mit 25%, und die Gemeinden müssen dann das Defizit tragen, obwohl der Kanton sein Budget nicht ausgeschöpft hat. Zweitens stört sich der SMPV OSO daran, dass der Lohn von Musiklehrpersonen mit Vollpensum zwar dem Primarlehrerlohn mit Vollpensum entspricht, dass die Musiklehrer-Lektion aber 60 Minuten dauert, während die Primarlehrer-Lektion nur 45 Minuten lang ist, Musiklehrpersonen also faktisch 25% weniger verdienen.

 

Der SMPV im Wandel der Zeit

Für den Wandel vom Verband, der für die private musikalische Berufsausbildung in der Schweiz verantwortlich war zum reinen Berufsverband für Musikpädagog*innen, blieben dem SMPV nicht einmal 20 Jahre Zeit.

Beim Räumen des Zentralsekretariats ist mir aufgefallen, in wie kurzer Zeit sich der SMPV Schweiz wie sehr verändert hat:

Vor 2005 drehte sich vieles im Verband um die Berufsausbildung: man wurde Mitglied, weil man selbst sein Lehrdiplom-Studium beim SMPV absolviert hatte, oder man war Mitglied, weil man über den SMPV selbst Studierende ausbildete.
Die Mitglieder profitierten schon damals von einzelnen Dienstleistungen, Dreh- und Angelpunkt war aber das private SMPV-Musikstudium.

Zur Erinnerung: 2005 beschloss der SMPV, die Berufsbildung zu verselbständigen, weil nur so die Anforderungen der „Bologna-Reform“erfüllt werden konnten, aber auch weil die Berufsstudien ein immer grösseres Loch in die Verbandskasse rissen. 2007 wurden die Verantwortung für die Berufsbildung der Stiftung SAMP übergeben, die 2009 mit der Kalaidos Fachhochschule zusammen die Musikhochschule SAMP AG gründete, die wiederum später zur Kalaidos Musikhochschule wurde.

Der SMPV hat die junge Musikhochschule unterstützt, bis alle für ein SMPV-Studium eingeschriebenen Studierenden ihr SMPV-Diplom erworben hatten. Der Hauptfokus des SMPV verschob sich aber zusehends weg vom Thema „Berufsbildung“.

Was nun?

Den Sektionen, deren Hauptaufgabe immer die Betreuung der Mitglieder und das Anbieten von für Musikpädagog*innen sinnvollen Dienstleistungen war, stand kein drastischer Richtungswechsel bevor.
Im Zentralverband stellte man sich hingegen viele Fragen: Braucht es uns noch? Was sind die Aufgaben des SMPV, wenn er keine Berufsausbildung mehr anbietet? Bringt uns die von der DV 2005 beschlossene Mitgliedschaft beim SGB etwas? Was sind die Aufgaben des „neuen“ SMPV?
Der Zentralvorstand organisierte 2011 für interessierte Mitglieder verschiedene Treffen in Luzern, an denen diese Fragen eifrig diskutiert wurden.
Schnell kristallisierte sich heraus, dass die Mitglieder ihren Verband bewahren und weiterentwickeln wollten. Sie fanden, er müsse zum reinen Berufsverband werden.
Aber während die einen sich eine reine Gewerkschaft wünschten, genügten anderen die beliebten Dienstleistungen und sie wollten gleich wieder aus dem SGB austreten. Alle waren sich einig, dass sich der SMPV für Professionalität in der Musikpädagogik einsetzen müsse. Der Verband dürfe nur diplomierte Musikpädagog*innen aufnehmen. Er setze damit ein Signal in Richtung geschützte Berufsbezeichnung „Musiklehrer*in SMPV“.

Der grosse Einschnitt

Mit der Corona-Pandemie hatte niemand gerechnet. Für viele unserer Mitglieder stellten sich plötzlich existenzielle Fragen. Vielen konnte der SMPV mit Rat und Tat zur Seite stehen: möglichst schnell alle wichtigen Informationen beschaffen, bündeln und an die Mitglieder weiterleiten. Manch ein Präsidium wurde quasi – learning by doing – zum/zur Krisenmanager*in „umgeschult“. Dass wir kaum Entschädigungen für die freischaffend Unterrichtenden erwirken konnten, liegt daran, dass unterrichtende Kulturschaffende wahlweise bei der Bildung oder der Kultur verortet werden, je nachdem wo man damit Kosten vermeiden kann. Wir konnten aber immerhin erreichen, dass möglichst viele unserer Anlässe stattfinden konnten, und weil wir mit guten Schutzkonzepten dafür sorgten, dass sich bei den Anlässen niemand ansteckte, konnten wir aufzeigen, dass Musiker*innen keine gefährliche Spezies sind – auch Sänger*innen nicht.
Leider mussten in dieser Zeit einige Mitglieder den Beruf wechseln. Andere machte die Krise besonders stark. Dem SMPV hat sie wahrscheinlich auf seinem Weg zur Professionalisierung sogar geholfen.

Der SMPV heute

Heute ist der SMPV ein reiner Berufsverband. In seiner 131-jährigen Geschichte sind beim Zentralverband und in den Sektionen immer wieder neue Dienstleistungsangebote entwickelt worden, und deshalb kann er seinen Mitgliedern ein so unüblich vielfältiges Angebot machen, dass eigentlich alle Musikpädagog*innen von einer Mitgliedschaft profitieren könnten.
Einige dieser Dienstleistungen muss man sich aber aktiv holen.
Der SMPV liefert: das SMZ-Abo, die bei vielen noch immer beliebte Agenda und die Richttarife für privaten Musikunterricht. Er setzt sich in Verhandlungen mit der Politik und im Austausch mit anderen Verbänden für eine grundsätzliche Verbesserung der Situation für Musikpädagog*innen ein. Bei Problemen am Arbeitsplatz findet man im Zentralverband oder den Sektionen Unterstützung und wenn notwendig, erhält man auch eine kostenlose juristische Erstberatung.
Aktiv bemühen muss man sich um sein Profil auf mein-musikunterricht.ch und auf rent-a-musician.ch – aber auch da beraten wir Sie gerne.
Bei der Pensionskasse Musik und Bildung können SMPV-Mitglieder ihren Verdienst im unterobligatorischen Bereich versichern.
Auf Sektionsebene kann man seine Schüler*innen an Musizierstunden auftreten lassen, an Lehrerkonzerten auftreten, praxisrelevante, vergünstigte Weiterbildung besuchen oder auch mal selbst einen Kurs erteilen. Alle Informationen dazu finden Sie auf smpv.ch/service
Profitieren Sie vom reichhaltigen Angebot und sagen Sie uns, wenn Sie eine Idee für eine weitere Dienstleistung haben!

Ausblick

Herausfordernde Zeiten stehen bevor: Die geburtenstarken Jahrgänge werden nach und nach pensioniert, und einige dieser Mitglieder werden aus dem Verband austreten. Mitgliederwerbung wird immer wichtiger, wollen wir nicht die Mitgliedergebühren stark anheben müssen oder die Dienstleistungen einschränken.
Die Berufsbezeichnung „Musikpädagog*in“ ist noch immer nicht geschützt, respektive nur in den Kantonen Waadt und Luzern und dort nur bei Anstellungen in Musikschulen.
Der durch die Pensionierungwelle ausgelöste Fachkräftemangel, der für die Instrumente Klavier und Gitarre schon real ist, kann dazu führen, dass Musikschulen pädagogisch ungeschultes Personal anstellen, dem man tiefere Löhne bezahlen kann, was allgemein zu einem Lohndumping führen könnte.
Und wir müssen politisch erreichen, dass Musik-, Tanz-, Theater- und Kunstpädagog*innen eine Lobby erhalten, und dass sie endlich als „Kulturschaffende plus Pädagogik“ anerkannt werden.

Musikschule SMPV Schaffhausen

In Schaffhausen gibt es neben der MKS Musikschule Schaffhausen seit 25 Jahren eine SMPV Musikschule, deren Trägerin der SMPV Schaffhausen ist.

Es kann sich lohnen, Musikschulgesetze ganz genau zu lesen. So entdeckten findige Köpfe im SMPV Schaffhausen 1999, dass ihr kantonales Musikschulgesetz dem Verband die Möglichkeit bietet, eine eigene Musikschule mit subventioniertem Unterricht zu gründen.
Die Formulierung des Zwecks unterscheidet sich zwar kaum von der anderer Musikschulgesetze:

„1. Der Kanton fördert als Ergänzung oder zur Fortsetzung des Musikunterrichts an den öffentlichen Schulen den Musikunterricht junger Menschen, mit dem Ziel, ihnen eine aktive Teilnahme am Musikleben zu ermöglichen.
2. Zu diesem Zweck leistet er Beiträge an anerkannte Musikschulen…“
Um anerkannt zu werden, müssen die Musikschulen ihren Sitz im Kanton Schaffhausen haben, aber dann steht unter „Trägerschaft“ auch:
„Als Schulträger werden Gemeinden, Gemeindeverbände sowie Vereine oder Stiftungen mit entsprechender Zwecksetzung anerkannt.“

Damit sahen der damalige Sektionspräsident, Werner Joos, Beat Studer, der erste Leiter der Musikschule SMPV, und Vorstandsmitglied Anne Marie Rohr die Voraussetzungen gegeben, erfolgreich eine eigene SMPV-Musikschule zu gründen.

Heute wird die Musikschule SMPV von Christoph Honegger geleitet, der variabel, je nachdem wieviele Schüler*innen an der SMPV Musikschule eingeschrieben sind, zu mehr oder weniger Prozent angestellt ist.

Die Lehrpersonen übernehmen organisatorisch viel Verantwortung; d.h. sie suchen und finden ihre Schüler*innen selbst durch Mund-zu-Mund-Propaganda oder z.B. auch über die SMPV-Privatunterrichtsplattform mein-musikunterricht.ch, und sie unterrichten sie in eigenen Unterrichtslokalen oder bei sich zu Hause, weil die SMPV-Musikschule keine Räumlichkeiten hat. Dafür erhalten sie eine kleine Raumzulage. Die Schule wird von Stadt, Gemeinden und Kanton mit 55% subventioniert, wobei wie bei „normalen“ Musikschulen natürlich nur der Unterricht nicht erwerbstätiger Schüler*innen unter 25 Jahren subventioniert wird.

Jedes Mitglied des SMPV Schaffhausen hat das Recht Schüler*innen im Kanton Schaffhausen über die SMPV-Musikschule zu unterrichten. Musiker*innen müssen ja zwingend sowohl einen künstlerischen wie einen musikpädagogischen Abschluss haben, um überhaupt dem SMPV beitreten zu können, und so haben Stadt und Kanton die Garantie, dass sie nur Unterricht von bestens ausgebildeten Musiklehrpersonen subventionieren – also eine Win-win-Situation für alle Beteiligten.
Eine Besonderheit der Schule ist die Lohn-Flatrate: Jede Lehrperson verdient unabhängig vom Alter genau gleich viel. Pro Kind gibt es allerdings eine schulspezifische Familienzulage von 5%. Die Schulleitung kümmert sich ums An- und Abmeldungswesen, das Inkasso, die Abrechnung mit den Sozialversicherungen  und die Lohnzahlungen, und sie organisiert jährlich einen schuleigenen Musiktag.
Rund 170 Schüler*innen sind zurzeit an der Musikschule SMPV eingeschrieben.

Ich habe mit zwei der aktuell vierundzwanzig  Lehrpersonen gesprochen:

Flor Stammer ist Bratschistin und erteilt seit 2021 Geigen- und Bratschenunterricht an der Musikschule SMPV; zusätzlich ist sie seit Kurzem an der MKS als Bratschenlehrerin angestellt. Offenbar gibt es eine sehr friedliche Koexistenz zwischen der MKS und der kleineren Musikschule SMPV und Flor fühlt sich von der MKS überhaupt nicht unter Druck gesetzt, ihre SMPV-Schüler*innen zum Wechsel an die MKS zu bewegen; Konkurrenz belebt ja auch das Geschäft, und eine grössere Auswahl an Lehrpersonen kann durchaus auch eine grössere Nachfrage nach Musikunterricht generieren.
Besonders beim Erwachsenenunterricht, der allerdings nicht subventioniert ist, findet sie, bietet die Musikschule SMPV Vorteile, weil man z.B. die Unterrichtswochen und -zeiten freier einteilen kann. Die Verbandsstrukturen bei der Musikschule SMPV führen auch zu vertieftem kollegialem Austausch, dazu dass für den Musiktag Ensembles aus verschiedenen Klassen zusammengestallt werden oder dass man Notenmaterial für den Unterricht austauscht.
Als sie mitten in der Covid-Pandemie ihr Studium abgeschlossen hat und es wegen der unsicheren Lage sehr schwierig war, eine Anstellung als Musikpädagogin zu finden, war sie besonders dankbar, dass sie quasi sofort ihre ersten Schüler*innen über die Musikschule SMPV unterrichten durfte.

Urs Bringolf ist seit der Gründung der Schule als Schlagzeuglehrer mit dabei und hat bisher am meisten Schüler*innen an der Musikschule SMPV unterrichtet.
Er schätzt an dieser speziellen Musikschule, dass er dort zwar subventionierten Unterricht erteilen kann, dass ihm aber trotzdem viel mehr Freiheiten bleiben als an einer staatlichen Musikschule; regelmässige Sitzungen vermisst er z.B. nicht. Er unterrichtet knapp 30 Schüler*innen über die Musikschule SMPV. Allerdings merkt auch er, dass es heute schwieriger ist, genügend Schüler*innen zu finden. Einerseits gibt es das Musikgeschäft nicht mehr, in dem er immer Probelektionen geben konnte; es fehlt ihm also der direkte Zulieferer, andererseits beobachtet er, dass die Leute seit Corona mit mehr Ängsten zu kämpfen haben. Es geht ihnen finanziell gefühlt oder real schlechter, die Nachrichten von Kriegen schüren zusätzliche Ängste, und so sind sie weniger bereit, Geld für Musikstunden auszugeben. V.a. wenn Kinder dann nicht viel üben, wird der Unterricht nach ein bis zwei Jahren beendet, wogegen früher die Schüler*innen oft zehn Jahre oder länger geblieben sind. Trotzdem unterrichtet er nach wie vor sehr gerne, und er erzählt begeistert davon, wie er an Musiktagen das Schlagzeug immer wieder umbauen muss, damit es jeweils mal für die Links- und dann für die Rechtshänder ideal steht und wie er im Publikum Gehörschutze verteilt, weil es in der Begeisterung des Auftritts halt auch mal „chlöpft“.

Weitere Informationen zur Musikschule SMPV

Stabübergabe

An der DV vom 16. März wurden Aita Biert und Sebastian Mäder in den Zentralvorstand gewählt. Sie lösen Ines Hübner ab, die bereits bei ihrem Amtsantritt 2023 angekündigt hatte, dass sie nur für ein Jahr zur Verfügung stehe.

Eine Besonderheit des SMPV ist seine Struktur: Er besteht aus fünfzehn Sektionen, die eigenständige Vereine sind, die unterschiedliche Tätigkeitsprogramme aufstellen und unterschiedliche Dienstleistungen anbieten. Ihre Ideen für die Entwicklung des Zentralverbands können sie in der Form von Anträgen an die DV stellen. Und ihre Präsidien diskutieren an den jährlich zweimal stattfindenden Präsidialkonferenzen darüber, welchen gewerkschaftlichen und kulturpolitischen Themen sich der Zentralvorstand widmen soll, welche Dienstleistungen er für die Mitglieder entwickeln soll, wie er die Mitgliederwerbung gestalten soll und wie er kommunizieren soll.

Der Zentralvorstand muss also bei Diskussionen über die Strategie des Verbands und bei der Planung ausserordentlicher Events immer daran denken, die unterschiedlichen Bedürfnisse der verschiedenen Sektionen miteinzubeziehen.
Eine möglichst heterogene Zusammensetzung des Vorstands in Bezug auf Alter, Erfahrungshorizont, berufliche Situation und besondere Interessen ist dabei ideal, und so freut sich der Zentralvorstand sehr auf die Zusammenarbeit mit den neuen Vorstandsmitgliedern:

Aita Biert kennt alle Facetten (musik)pädagogischer Berufe aus eigener Erfahrung. Sie ist als Primarlehrerin, Klavierpädagogin, Sozialarbeiterin und Musiktherapeutin ausgebildet, hat als Klavierlehrerin an verschiedenen Musikschulen gearbeitet, war Musikschulleiterin des Unterengadins und war immer gleichzeitig auch als Sozialarbeiterin tätig. Heute arbeitet sie u.a. als selbständige Musiktherapeutin und Klavierlehrerin, ist Grossrätin des Kantons Graubünden und ist auch Vorstandsmitglied des Verbands Sing- und Musikschulen Graubünden. Sie will sich stark für die Mitgliederwerbung einsetzen, weiss sie doch aus Erfahrung, wie wichtig Gemeinschaften und Interessensanbindungen sind, und sie ist entsetzt, dass so viele Musiklehrpersonen keinem Berufsverband angehören. Für das Erreichen politischer Ziele, will sie gerne ihre politischen Kontakte spielen lassen.

 Sebastian Mäder interessiert sich sehr für die Entwicklung der Musikpädagogik in der Schweiz und möchte sich vor allem für den Ausbau von Kompetenzen in Pop/Rock/Jazz einsetzen. Unter Musikpädagog*innen möchte er die Diskussion darüber anstossen, wie die zukünftige Musikpädagogik sein soll und welche Rolle der SMPV dabei spielen könnte.
Er hat sein Musikpädagogik-Studium als Schlagzeuger an der ZHdK absolviert und schliesst bald sein Musikmanagement-Studium an der HKB ab.  Er unterrichtet u.a. eine Drumsetklasse, leitet den Fachbereich Pop/Rock/Jazz an der Musikschule Kilchberg-Rüschlikon und lehrt an der HKB Kompetenzen in Popular-Musik.

 

Einschätzungen unseres abtretenden Vorstandsmitglieds

Liebe Ines, herzlichen Dank, dass Du uns trotz grosser beruflicher Auslastung im Zentralvorstand unterstützt hast. Wir vermissen schon jetzt Deine klugen, überlegten Voten, und wir haben von Deiner grossen Erfahrung im gewerkschaftlichen Bereich, die Du in den GAV-Verhandlungen fürs Musikkollegium Winterthur, als langjährige Arbeitnehmervertreterin aber auch in Deiner Arbeit für den SMV gemacht hast, enorm profitiert.
Wie schätzt du aus deiner Erfahrung der Zentralvorstandsarbeit die Situation des SMPV ein? Was funktioniert deiner Ansicht nach gut, wo gibt es Baustellen?

 Ines Hübner: Im Dienstleistungssektor ist der SMPV sehr gut und sehr modern aufgestellt, und da wird auch hochkompetente Arbeit geleistet. Ich nenne z.B. unsere beiden Vermittlungsplattformen.
Hingegen finde ich, dass der SMPV seine Präsenz an den Musikschulen deutlich erhöhen müsste und er den Musikschullehrpersonen bewusst machen müsste, dass er als ihre Interessensvertretung zur Verfügung steht – z.B. auch in GAV-Verhandlungen.
Ich kann nicht verstehen, dass nur eine einzige Musikschule einen GAV hat, dass die Lehrpersonen sich nicht darum bemühen, für ihre Musikschule einen solchen Vertrag auszuhandeln. Ein GAV schafft Transparenz, sorgt für gleiche Anstellungsbedingungen für alle und er schafft Gesprächsgefässe auf interkollegialer Ebene und in der Hierarchie nach oben für den Austausch auf Augenhöhe.

MW: Auf das Interview mit Herrn Munzinger zum Thema GAV hat kein Mitglied reagiert. Geht es den Musikschullehrpersonen einfach zu gut, als dass sie einen GAV benötigten?

 IH: Das möchte ich so nicht sagen. Es scheint diese aus einem „Patron-zentrierten“ Weltbild entstandene Wahrnehmung zu geben: „Es funktioniert ja alles, meine Musikschulleitung sorgt für mich.“ Aber aus Angst, dieses heile Weltbild ins Wanken zu bringen, wagt man dann nicht, etwas zu sagen oder zu hinterfragen. So gehen Arbeitnehmende bei leichten Problemen auf Tauchstation und sitzen diese Probleme aus, und bei grossen Problemen, wenn sie sich wehren müssen, riskieren sie, ihre Stelle zu verlieren. In den Gefässen, die ein GAV bietet, können solche Probleme angstfrei demokratisch ausdiskutiert werden.

Jede Musiklehrperson ist auf ihrem Gebiet ein Spezialist. Dank der demokratischen Strukturen, die ein GAV bietet, können sich alle mit ihrem Spezialwissen einbringen, was schliesslich für die ganze Musikschule ein Riesengewinn ist.

Aber ich weiss, es ist schwierig, Leute für die Gewerkschaftsarbeit zu gewinnen. Da sind kreative, neue Lösungen gefragt. Dort sehe ich eine sehr wichtige Aufgabe für den SMPV!

Rhythmustag am 22. Juni 2024 in Bern

Getreu seinem Motto „aus dem Verband für den Verband“ hat der SMPV Bern sechs Verbandskolleg*innen eingeladen, am 22. Juni 2024 am Rhythmustag in der NMS in Bern einen Workshop zu geben und ihre Erfahrungen aus ihrem musikpädagogischen Berufsalltag mit den Kursteilnehmer*innen zu teilen.

Elida Tirtopan gibt in Rhythmische Grundlagen für den Instrumentalunterricht“ Tipps, wie man im Anfängerunterricht in der dafür oft knapp bemessenen Zeit spielerisch die notwendigen rhythmischen Grundlagen vermitteln kann. In „Spiel mit farbigen Rhythmen“ lässt uns Susanne Maria Schwarz erleben, wie das Spiel mit farbigen Karten, Wörtern und Parcours-Möglichkeiten die Angst vor rhythmischen Problemen nimmt. In „Sound before sign!“ führt uns Regula Schwarzenbach in das Konzept des rhythmischen Lernens über Hören und Bewegen ein und lässt uns exemplarisch mehrstimmige Chants sprechen, während uns Josef Rédai zeigt, wie man dank dem „Marton-Rhythmus-Konzept“ auch komplizierte Rhythmen leicht erfassen kann. Oliver Schär stärkt in „Impuls / Im Puls“ mit diversen Übungen das Empfinden des musikalischen Pulses, wobei sich beliebige Rhythmen leicht auf dieses Fundament setzen lassen, und mit Barbara Wäldele-Hoppmann begeben wir uns in „Rhythmus im Blut“ auf eine vergnügliche körperliche Entdeckungsreise vom normalen Gehen bis zu tänzerischen Kombinationen.

Anmeldungen mit dem elektronischen Anmeldeformular
Anmeldefrist ist, Montag, 27. Mai 2024

Die Kursgebühr beträgt CHF 100.- für SMPV-Mitglieder und CHF 130.- für Externe.

Der SMPV Bern freut sich auf den kollegialen Austausch mit Ihnen!

Flyer

Wann erreicht der Fachkräftemangel die Musikschulen?

Während die städtischen Konservatorien bereits im 19. Jahrhundert entstanden, wurden die meisten Musikschulen erst in den 70er- oder gar 80er-Jahren gegründet. Aus der ersten Generation von Musikschullehrpersonen erreichen prozentual viele bald einmal das Pensionsalter.

Auch im SMPV ist die Gruppe der zwischen 1962 und 1967 geborenen Mitglieder die weitaus grösste. Es lohnt sich also, darüber nachzudenken, wie man einen zukünftigen Musiklehrpersonenmangel verhindern kann, wenn diese geburtenstarken Jahrgänge das Pensionsalter erreichen.

Zudem hat der Bundesrat angekündigt, in den Jahren 2025 bis 2028 trotz allgemeiner Teuerung bei „Bildung und Forschung“ eine halbe Milliarde Franken einsparen zu wollen, und es ist klar, dass die Sparübungen auch die Musikhochschulen treffen werden. Auch für Musikhochschulen muss es doch interessant sein, den Nachwuchs für Bereiche auszubilden, in denen die Studienabgänger*innen auch wirklich Arbeit finden können. Es ist also zu hoffen, dass sie trotz Spardruck eher mehr in die Sparte Musikpädagogik investieren und weniger reine Performance-Künstler*innen ausbilden, die längst nicht alle später Arbeit finden. Oder wie der letztes Jahr leider verstorbene Urs Frauchiger zu seinen Zeiten als Direktor des Konservatoriums Bern zu den Studienanfänger*innen zu sagen pflegte: „Ihr denkt, ihr seid hier in einer Talentschmiede; in erster Linie seid ihr aber in einem Musiklehrerseminar.“

Das heisst überhaupt nicht, dass die Musikstudierenden künstlerisch weniger gut ausgebildet werden sollten. Gerade zukünftige Musiklehrpersonen sollen hervorragende Musiker*innen mit profunder Technik, hoher Musikalität, grossem stilistischem Wissen und Können und mit einer gewinnenden Ausstrahlung sein. Sie sollen unbedingt auch regelmässig selbst auftreten und sie müssen zusätzlich die Fähigkeit haben, Ihr Wissen und Können ihren Schüler*innen jeglichen Alters weiterzugeben. Damit mehr sehr gute, junge Musiker*innen aus Überzeugung den musikpädagogischen Weg einschlagen, müssen Berufe im Bereich der musikalischen Bildung eine bessere gesellschaftliche Anerkennung bekommen.

Eine Kollegin, die an verschiedensten Musikschulen rund 35 Schülerinnen unterrichtet, wurde kürzlich von der Mutter einer Schülerin gefragt: „Was machen Sie eigentlich beruflich?“. Solche Szenen sollten unbedingt der Vergangenheit angehören. Und es sollte nicht mehr vorkommen, dass Kolleg*innen von sich selbst sagen: „Ich bin halt nur Musiklehrer/in.“

Musiklehrer*in ist ein wunderbarer, bereichernder, vielseitiger, anstrengender und wichtiger Beruf. Die fachdidaktische Ausbildung dafür ist genauso wichtig wie die künstlerische. Und der SMPV muss und wird sich dafür einsetzen, dass an Musikschulen nicht plötzlich, wie es an der Volksschule schon üblich ist, nicht dafür ausgebildete Personen (möglichst noch zu Dumpingpreisen) angestellt werden.

get_footer();