Lettera di Capodanno delle co-presidenti della SSPM

Cari colleghi,

Un tema importante dell’anno scorso è stato il messaggio culturale, con il quale la Confederazione ha definito percorsi, priorità e obiettivi per i prossimi quattro anni. Un tema centrale è la „partecipazione culturale“, un tema che ci riguarda in modo particolare in quanto insegnanti di musica.

Attraverso la nostra attività pedagogica, permettiamo ai nostri studenti / alle nostre studentesse di partecipare alla cultura – nel nostro caso, alla musica – di contribuire attivamente, di creare, di realizzare le proprie idee e non solo di consumare passivamente la musica. L’espressione individuale è un bisogno fondamentale dell’essere umano e, pertanto, per mantenere sana la società, non solo deve essere resa possibile, ma anche promossa. Con il nostro lavoro, noi insegnanti di musica diamo un importante contributo alla promozione della salute globale e individuale. Che questo lavoro vi riempia anche l’anno prossimo, che i vostri studenti e le vostre studentesse si sviluppino e trovino la propria espressione per partecipare attivamente all’azione culturale. In questo modo, la nostra società forma una convivenza in cui ognuno e ciascuna può inserirsi nella comunità senza dover rinunciare a sé stesso.

In questo senso, auguriamo a tutti e tutte voi un nuovo anno ricco di successi e di creatività, affinché la cultura fiorisca e la nostra società rimanga sana e felice!

Annette Dannecker e Paola De Luca, co-presidenti SSPM

Neujahrsbrief der Co-Präsidentinnen SMPV

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ein wichtiges Thema im letzten Jahr war die Kulturbotschaft, in der der Bund kulturpolitische Schwerpunkte und Ziele für die nächsten vier Jahre gesetzt hat. Ein Schwerpunktthema ist dabei die „kulturelle Teilhabe“, ein Thema, das uns als Musiklehrpersonen besonders betrifft. Mit unserer pädagogischen Tätigkeit ermöglichen wir es unseren Schüler*innen, an der Kultur – in unserem Falle an der Musik – teilzuhaben, aktiv mitzuwirken, zu gestalten, eigene Ideen umzusetzen und die Musik nicht nur passiv zu konsumieren. Der individuelle Ausdruck ist ein Grundbedürfnis des Menschen und muss deshalb, um die Gesellschaft gesund zu erhalten, nicht nur ermöglicht sondern auch gefördert werden. Wir Musikpädagog*innen leisten also mit unserer Arbeit einen wichtigen Beitrag zur ganzheitlichen und individuellen Gesundheitsförderung.

Möge diese Arbeit Sie auch im kommenden Jahr erfüllen, mögen sich Ihre Schüler*innen entfalten und entwickeln, dass sie ihren eigenen Ausdruck finden, damit sie aktiv am kulturellen Geschehen teilhaben können. So bildet unsere Gesellschaft ein Miteinander, im dem jeder und jede sich in die Gesamtheit einfügen kann, ohne sich selber dabei aufgeben zu müssen.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen allen ein erfolgreiches und kreatives neues Jahr, damit die Kultur gedeiht und unsere Gesellschaft gesund und zufrieden bleibt!

Annette Dannecker und Paola De Luca

SMPV-Charta

Beim Überarbeiten der SMPV-Homepage bin ich auf diese sorgfältig formulierte Charta gestossen, und an der Präsidialkonferenz haben wir festgestellt, dass den Anwesenden gar nicht bewusst war, dass es diese Charta gibt.

Wie wir inzwischen durch Wolfgang Pailer erfahren haben, war es offenbar eine Herzensangelegenheit von Roland Vuataz, dass der SMPV eine solche Charta haben sollte, und so sorgte er gegen Ende seiner Tätigkeit als SMPV-Präsident dafür, dass sie formuliert und gedruckt wurde. Sie war also quasi sein Abschiedsgeschenk an den SMPV.

Damit unsere Charta eine Wirkung entfalten kann, müssen wir sie natürlich kennen. Und wir SMPV-Mitglieder müssen auch hinter unserer Charta stehen können. Deshalb laden die Sektionspräsidien Sie, liebe Mitglieder, dazu ein, uns bis Ende Jahr Ihre Wünsche mitzuteilen, wo etwas verändert oder ergänzt werden sollte.

Die Charta wurde auf Französisch getextet und auf Deutsch übersetzt. Ich erlaube mir, den deutschen Text leicht redigiert abzudrucken:

Charta der SMPV-Mitglieder
Diese Charta verknüpft die allgemeinen Ziele des Musikunterrichts mit einer gemeinsamen Berufsethik.

Menschenbildung durch Musik:
Musikerziehung regt die Fantasie an, sie fördert Kreativität, Intuition und Sensibilität, weshalb musikalische Bildung immer auch Menschenbildung ist.

Gegenseitiger Respekt
Musizieren bedeutet, anderen zuhören und sich selbst ausdrücken zu können. Ganzheitlicher  Musikunterricht trägt deshalb zum Aufbau einer Gesellschaft bei, deren Grundlagen Respekt, gegenseitige Achtung und Toleranz sind.

Recht auf optimale Musikerziehung
Die SMPV-Mitglieder  engagieren sich für eine optimale Musikerziehung, indem sie ihre Schülerinnen und Schüler fördern und sie dazu motivieren, das bestmögliche musikalische Niveau zu erreichen und sich dabei die Freude am Musizieren zu bewahren.

Freude am Lernen
Fortschritte bereiten Freude und Befriedigung. Sie resultieren aus persönlichem Engagement, Anstrengung und Konzentration. Die Freude am Lernen zu fördern, ist ein wichtiges Anliegen für den Musikunterricht.

Musikausübung als  Gewinn
Wenn Lehrpersonen selber musizieren und sich bemühen, ihre Fähigkeiten ständig zu vervollkommnen,  so wirkt sich dies auch positiv auf die Entwicklung ihrer Schülerinnen und Schüler aus.

Weiterbildung durch Erfahrungsaustausch
Die SMPV-Mitglieder informieren sich gegenseitig über musikpädagogische Entwicklungen und Fortschritte. Sie bilden sich weiter, tauschen Erfahrungen aus und stehen Neuerungen offen gegenüber.

 Öffentlichkeitsarbeit
Die Öffentlichkeit von der Notwendigkeit  einer  professionellen Musikerziehung zu überzeugen, gehört zu den wichtigsten Anliegen des SMPV und seiner Mitglieder.

Gegenseitige Wertschätzung
Die SMPV-Mitglieder zeichnen sich durch Offenheit, Kollegialität und gegenseitige Anerkennung aus, ungeachtet ihrer verschiedenartigen, künstlerischen und pädagogischen Tätigkeiten.

Der Text scheint mir noch immer aktuell zu sein, weil er ursprünglich so offen formuliert worden ist. Trotzdem wünschte ich mir als Ergänzung einen Abschnitt über den Umgang mit digitalen Medien und mit KI. Und das Thema „soziale Medien“ darf eigentlich auch nicht fehlen. Es braucht eine Vereinbarung, wie Lehrkräfte und Schüler*innen und SMPV-Mitglieder untereinander dort miteinander kommunizieren, was gepostet werden darf und wie wir die Persönlichkeitsrechte der anderen schützen.

Wichtig erscheint mir auch die Forderung, dass wir uns gemeinsam politisch und gewerkschaftlich für die Anliegen von Musiker*innen im Allgemeinen und von Musikpädagog*innen im Speziellen einsetzen, und dass wir dafür eng mit Partnerverbänden zusammenarbeiten, weil wir unsere Ziele nur gemeinsam erreichen können.

Schliesslich fehlt mir im Abschnitt „Freude am Lernen“ etwas zur Feedback-Kultur, die ja einen grossen Einfluss darauf hat, ob die Freude am Musizieren und am Üben erhalten bleibt oder nicht.
Und Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, was möchten Sie im Text ändern oder ergänzen, so dass Sie schliesslich voll und ganz hinter der SMPV-Charta stehen können?

Themenwünsche, konkrete Änderungswünsche und Textvorschläge bitte bis 31. Dezember 2023 an marianne.waelchli@smpv.ch.

Angst vor dem GAV?

Während viele Berufsorchester bereits einen Gesamtarbeitsvertrag abgeschlossen haben, ist das Konservatorium Winterthur die einzige Musikschule mit GAV.

Der GAV habe einen Kulturwandel ausgelöst, sagt Benjamin Kellerhals, Präsident des Vereins der Lehrpersonen am Konservatorium Winterthur. Weil sie in allen wichtigen Belangen Mitspracherecht haben und sie in Entscheidungen eingebunden werden, solidarisieren sich die Lehrpersonen stärker mit ihrer Musikschule, und sie identifizieren sich eher mit gefällten Entscheidungen.

Ganz offenbar ist sowohl die Arbeitnehmer- wie die Arbeitgeberseite sehr zufrieden mit diesem Modell, und so stellt sich die Frage, warum sich nicht mehr Musikschulen ernsthaft mit diesem Thema befassen. Liegt es daran, dass alle Musiklehrpersonen in der Schweiz sehr zufrieden sind mit ihrer beruflichen Situation und gar nichts ändetn wollen, ist es Angst, die eigene Anstellung zu gefährden, wenn man der Schulleitung sagt, man möchte in GAV-Verhandlungen eintreten oder ist der Respekt vor der grossen Arbeit, die die Ausarbeitung eines solchen Vertrags mit sich bringt, einfach zu gross?

Bereits 2002 erhielt das Lehrpersonal des Konservatoriums Zürich einen Gesamtarbeitsvertrag. Die NZZ schrieb damals, dieser GAV „dürfe als richtungsweisend für die gesamtschweizerische Musikschullandschaft betrachtet werden.“ Wegen der Fusion des Konservatoriums Zürich mit der (öffentlich-rechtlichen) Jugendmusikschule Zürich zur MKZ wurde der GAV aufgelöst; nur privatrechtlich organisierte Musikschulen können einen GAV haben.
Seit dem 1. Januar 2006 gibt es am Konservatorium Winterthur einen GAV, der bis heute gut funktioniert.

Ich spreche mit Hans-Ulrich Munzinger, dem ehemaligen Direktor des Konservatoriums Winterthur, in dessen Amtszeit der GAV ausgehandelt wurde.

Herr Munzinger, was gab den Anstoss dazu, am Konservatorium Winterthur einen GAV auszuhandeln?

Einige Lehrpersonen haben mir mitgeteilt, dass sie solche Verhandlungen wünschten, und da ist es ganz klar, dass die Musikschulleitung darauf eingehen muss. Es gab ja schon erste Erfahrungen aus Zürich, und der fünf Jahre dauernde Prozess wurde vom MuV, vom VPOD und vom SMPV unterstützt. Sibylle Schuppli vom MuV war neben Martha Gmünder vom SMPV Initiantin des Zürcher GAVs, und sie konnte diese Erfahrung in die Winterthurer Verhandlungen einbringen.

Hat sich die grosse Arbeit gelohnt? Was bringt der GAV dem Lehrpersonal und der Musikschulleitung heute?

Das hat sich auf jeden Fall gelohnt! Schon der Verhandlungsprozess war sehr wichtig. Lehrpersonal und Schulleitung mussten sich genau in die Situation des Gegenübers hineindenken: die Schulleitung bekam alle Anliegen und Probleme des Lehrpersonals zu hören, und dieses wiederum erfuhr, welche Auflagen von Behördenseite und von der Politik für die Arbeit der Schulleitung bestimmend sind.

Danach galt es bei allen Streitpunkten sich gegenseitig zu überzeugen, bis schlussendlich ein Konsens gefunden werden konnte. Durch die Verhandlungen und den daraus resultierenden GAV erreichten wir eine sehr hohe Transparenz, was zu einer grösseren Zufriedenheit auf beiden Seiten führte.
Wir haben z.B. eine Lohnskala nach Alter eingeführt. Somit ist allen klar, wer wann wieviel verdient und dieses Rästeln drüber, warum wer wie eingestuft sein könnte, bleibt aus. – Die Lohnfrage muss man in einem GAV natürlich nicht so lösen; wichtig sind einfach klare Vorgaben und absolute Transparenz.

Hat die Schulleitung noch Handlungsspielraum mit einem GAV?

Natürlich bleibt ein gewisser Handlungsspielraum, man will ja auch etwas formen und gestalten. Wir haben den GAV bewusst schlank gehalten und regeln Details zusätzlich in einem „Anwendungsheft“, in dem einzelne Punkte, wenn sie sich in der Praxis nicht bewähren, mit dem Einverständnis von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite leichter verändert werden können.
Zudem kann die Schulleitung punkto Auswahl von zusätzlichen Kursen, besonderen Events und dem Auftritt der Schule nach aussen immer noch viel gestalten.
Übrigens hat auch das Lehrpersonal grosse Gestaltungsmöglichkeiten, was Stil und Inhalt des Unterrichts angeht, und die eigene künstlerische Tätigkeit ist explizit erwünscht und wird auch gefördert, indem z.B. Urlaube gewährt werden.

Welche Punkte im GAV oder im Anwendungsheft finden Sie in der Praxis besonders wichtig?

Da gibt es einige: z.B. dass bei Mitarbeitergesprächen allfällige Kritikpunkte im Voraus bekannt gegeben werden, damit sich die Lehrperson auf das Gespräch vorbereiten kann. Dass langjährige Lehrpersonen eine Pensengarantie für drei Semester basierend auf dem Durchschnitt der Stundenzahl der letzten vier Semester bekommen können. Und zentral: dass die Lehrpersonen klar wissen, was zu ihrer erwarteten Arbeitsleistung gehört, nämlich Vor- und Nachbereitung des Unterrichts, Schülerkonzerte, Teilnahme am Konvent, Weiterbildung und nicht zuletzt das eigene Üben auf dem Instrument. Das führt dann zu einem Lohnfaktor Unterrichtsstunden zu Arbeitsstunden von 1.75.

Was geschieht in einem Streitfall?
Es gibt die paritätische Kommission (PaKo), die entscheidet. Wenn sie zu keinem Ergebnis kommt, geht der Fall zur behördlichen Schlichtungsstelle, deren Entscheid bindend ist. Wir mussten aber zum Glück nie an sie gelangen. Das zeigt auch, wie gut der GAV funktioniert.

Vielen Dank für das Gespräch!

Liebe Leser*innen, wie stehen Sie zum Thema GAV? Der SMPV freut sich auf Zuschriften an marianne.waelchli@smpv.ch!
Als Berufsverband ist er u.a. dazu da, Mitglieder, die an ihrer Musikschule einen GAV aushandeln möchten, darin zu unterstützen.

Konservatorium Winterthur Foto by Oliver Pailer

Musikpädagogik ist Kultur und Bildung!

Im Juni wurde die Kulturbotschaft 2025 – 2028 von Herrn Bundesrat Alain Berset vorgestellt. Leider wird Musikpädagogik – und Kunstunterricht überhaupt – in der Botschaft, die die Grundlage für Subventionen und fürs Mitspracherecht bildet, stiefmütterlich behandelt.

Oft hiess es in der Pandemie: „Kunstunterricht ist nicht Kultur; ihr seid Bildung.“, wenn wir auf die schwierige finanzielle Lage von selbständigerwerbenden Musikpädagog*innen hingewiesen haben oder wenn wir bei Kulturthemen mitreden wollten.

Um diplomierte/r Musikpädagoge/in zu werden, muss man bei der Zulassungsprüfung einer Musikhochschule ein hohes technisches und künstlerisches Niveau auf seinem Instrument beweisen und man muss durch seine künstlerische Präsenz und Ausstrahlung überzeugen. Nach bestandener Prüfung studiert man mindestens fünf Jahre auf dem Instrument und entwickelt diese performativen Qualitäten weiter. Dann erwirbt man entweder im 4. und 5. Studienjahr oder nach dem Masterabschluss in einem zusätzlichen Studiengang fachdidaktische Kompetenzen. – Und damit beginnt das Problem: vom Bund aus gesehen sind Musikpädagog*innen, die ihre performative Tätigkeit nach dem Studium weiterführen und daneben oder hauptsächlich einer musikpädagogischen Tätigkeit nachgehen, nur noch „Teilzeitkünstler*innen“, obwohl sie sich beruflich  ausschliesslich mit ihrer Kunst beschäftigen – zum Teil performativ und zum Teil musikpädagogisch, indem sie Menschen jeden Alters ihr musikalisches Wissen und Können weitergeben, ihnen den Zugang zur Musik, zu verschiedenen Stilen, zu unterschiedlichster Literatur eröffnen, und sie durch musikalisches Improvisieren ihre eigene Musik entdecken lassen. Plötzlich ist ihr Tun, obwohl es sich ausschliesslich um Musik dreht, keine Kultur mehr sondern „nur noch“ Bildung. Salopp formuliert ist das so, wie wenn man einem Chirurgen, sobald er neben seiner medizinischen Tätigkeit an einer Hochschule lehrt, sagte: „Du bist jetzt Bildung und nicht Medizin.“

Das verliehene Label hat Konsequenzen: so erhält der Berufsverband SMPV, der rund 2500 Musiker*innen vertritt  vom Bund 0.00 Franken Strukturbeiträge, weil er nicht als Kulturverband anerkannt wird, obwohl er genau das ist, während der SMV mit deutlich weniger Mitgliedern substantielle Strukturbeiträge bekommt. Die Ironie dabei ist, dass der SMPV u.a. mit seinen Musizierstunden, Talentbühnen, Lehrer*innenkonzerten, Krabbelkonzerten,  Ad-hoc-Chorevents etc. viele Kulturanlässe organisiert, während der SMV auf seine gewerkschaftliche Arbeit fokussiert ist. An der grotesken Situation kann sich nichts ändern, wenn der SMPV national nicht als Kulturverband anerkannt wird und in Kulturfragen nicht endlich mitreden darf.

Viele in der Kulturbotschaft formulierten Forderungen werden vom SMPV als Verband und von seinen Mitgliedern in ihrer täglichen Arbeit bereits erfüllt:

  • Kulturelle Teilhabe der Bevölkerung: Zu Musizierstunden und Konzerten unserer Lehrkräfte oder zu Krabbelkonzerten kommen oft Leute, die sonst nicht zu Konzerten gehen, die sich aber davon faszinieren lassen und ermutigen, auch grössere Konzerte zu besuchen. Oder das aktive Singen in einem vom Verband organisierten Ad-hoc-Chor ist ein niederschwelliger Zugang zum Chorsingen. Dort und im täglichen Einzel- oder Gruppenunterricht unserer Mitglieder finden Menschen aller Altersstufen und jeder Herkunft Zugang zu verschiedensten Musikstilen. Unsere Schüler*innen erwerben Fähigkeiten, die sie dann in Laienorchestern und- chören einsetzen können. Inklusion ist dabei eine Selbstverständlichkeit.
  • Der gesellschaftliche Zusammenhalt wird durch gemeinsames Musizieren im Unterricht mit der Lehrkraft oder im oft generationenübergreifenden Ensemble gefördert.
  • Die Beratung unserer Mitglieder zu Themen des Sozialversicherungs- und Arbeitsrechts war im SMPV schon immer wichtig. Das Angebot wurde aber in der Pandemie ausgebaut.
  • Digitale Transformation: Mit seinem Ratgeber zum digitalen Musikunterricht, den der SMPV in der Pandemie in Windeseile zusammengestellt hat, mit seinem Weiterbildungsangebot zu digitalen Medien im Musikunterricht und mit den beiden verbandseigenen Arbeitsvermittlungsplattformen mein-musikunterricht.ch (für privaten Musikunterricht) und rent-a-musician.ch (für die Vermittlung von Konzertengagements) ist der SMPV hier schon sehr gut aufgestellt.
  • Die beiden Plattformen tragen auch zur Nachhaltigkeit bei, indem sie für Musikunterricht wie für Konzerte qualifizierte Musiker*innen quasi aus der Nachbarschaft vermitteln.

Lassen wir uns als Musikpädagog*innen also nicht mehr absprechen, Kultur zu sein, auch wenn ein Teil unserer Arbeit daraus besteht, diese zu lehren und zu vermitteln.
Wie öde wäre unser Unterricht, wenn wir im Unterrichtszimmer keine Künstler*innen mehr wären!

Wir müssen uns mit Verbänden anderer Kunstsparten zusammenschliessen und dafür kämpfen, dass musikalische Bildung und Kunstunterricht ganz allgemein als das wichtige Y zwischen Kultur und Bildung wahrgenommen wird und dass Verbände, die Kunstpädagog*innen vertreten, als Kulturverbände behandelt werden.

Weiterbildungstag „Digitale Medien im Musikunterricht“

Der Weiterbildungstag des SMPV Bern findet am 28. Oktober 2023, 9.15 – 16.30 Uhr im CAP, Predigergasse 3, 3011 Bern statt.
Im spannenden Weiterbildungstag gibt es Raum für kollegiale Diskussionen und gemeinsamen Erfahrungstausch.

Der Weiterbildungstag des SMPV Bern findet am 28. Oktober 2023, 9.15 – 16.30 Uhr im CAP, Predigergasse 3, 3011 Bern statt.
Im spannenden Weiterbildungstag gibt es Raum für kollegiale Diskussionen und gemeinsamen Erfahrungstausch.

Martin von Allmen, Experte im Komponieren, Arrangieren, Editieren und Performen, gibt einen Überblick darüber, wie verschiedene Software zielgerichtet für die eigenen Bedürfnisse eingesetzt werden kann. Der Tontechniker, Walter Schürch, erklärt das Zusammenspiel von Mikrofonarten und Aufnahmetechnik. Maurice Gaggioni stellt die App «MobileSheets» vor, welche die Verwaltung der eigenen Notensammlung und deren Verwendung im Musikunterricht beim Üben und Konzertieren erleichtert. Daniel Brand schliesslich zeigt auf, wie mit seiner 2020 entwickelten App «trivs» das regelmässige Üben unterstützt wird und wie Gewohnheiten für das unterrichtsbegleitende Lernen entwickelt werden können.

Die Kurskosten betragen für Externe CHF 130.- und für SMPV-Mitglieder CHF 100.- Anmeldeschluss ist der 30. September. Für Anmeldungen benutzen Sie bitte das elektronische Anmeldeformular.

Verschlechterte Bedingungen in der musikalischen Grundschule der Stadtschule Chur

Der Gemeinderat der Stadt Chur wird anlässlich seiner Sitzung vom Donnerstag, 7.9.2023 über die Neuerungen in der musikalischen Grundschule in Kenntnis gesetzt. Die Vorlage soll der Stadt 44’000.- Franken Einsparungen bringen. Die Leidtragenden sind die 1.Klässler*innen und die Lehrpersonen.

Der Gemeinderat der Stadt Chur wird anlässlich seiner Sitzung vom Donnerstag, 7.9.2023 über die Neuerungen in der musikalischen Grundschule in Kenntnis gesetzt. Die Vorlage soll der Stadt 44’000.- Franken Einsparungen bringen. Die Leidtragenden sind die 1.-Klässler*innen und die Lehrpersonen.

Es wurden im Frühjahr zwei runde Tische einberufen, in denen über die musikalische Bildung in der Stadt Chur breit mit den Verbänden der musikalischen Bildung diskutiert werden sollte.
Am zweiten runden Tisch wurde ausschliesslich über die musikalische Grundschule und mögliche Verbesserungen diskutiert. Seitens der Stadt galten die Vorgaben: Es muss im Bereich Bildung 400’000.- gespart werden und die 1.-Klässler*innen haben heute zwei Stunden zu viel in der Stundentafel. Es waren sich alle einig, dass nicht in der musikalischen Bildung gespart werden dürfe, dass musikalische Grundschule weiterhin als Fach in der Stundentafel vormittags erscheinen müsse, notfalls anstelle einer „normalen“ Musikstunde und dass Halbklassenunterricht zwingend notwendig ist, um den Lehrpersonen ein vertieftes Arbeiten mit den Kindern zu erlauben.

Die nun vorliegende Teilrevision des Schulgesetzes ignoriert fast gänzlich die Postulate der Vertreter*innen der musikalischen Bildung des runden Tisches:
Neu müssen sich die 1.Klässler*innen für die musikalische Grundschule an- und nicht mehr abmelden, der Unterricht wird auf den Nachmittag verschoben, was es für die Lehrpersonen der musikalischen Grundschule unmöglich macht, ein existenzsicherndes Einkommen zu erzielen, da nur noch 4 mal 2 Nachmittagslektionen zur Verfügung stehen und nicht mehr wie bis anhin 5 mal 4 oder sogar 6 Lektionen. Immerhin, und das ist ein wichtiger Punkt, wurde der Halbklassenunterricht beibehalten.
Diese Vorlage birgt grosse Nachteile. Genau die Kinder, die von einem ganzheitlichen Unterricht profitieren, in dem auf spielerische Weise alle Sinne angesprochen werden und Lerninhalte vermittelt werden, werden nicht mehr in den Genuss dieses Unterrichts kommen, da Eltern nun ihre Sprösslinge anmelden müssen und wenn das Verständnis für Musik nicht da ist, eine Anmeldung einfach nicht erfolgt.
Lehrpersonen der musikalischen Grundschule werden kein existenzsicherndes Pensum mehr erzielen können, und es ist fraglich, ob für zwei Nachmittagsstunden überhaupt qualifizierte Lehrpersonen gefunden werden können. Der Unterricht wird also langfristig wieder von nichtqualifizierten Lehrpersonen erteilt werden und die Qualität der musikalischen Grundschule wird darunter selbstredend leiden.

Auf der einen Seite wird in die musikalische Begabungsförderung 400’000.- investiert, aber genau das Gefäss, in dem frühe Begabungen erkannt werden können, auch wenn es ein Kind ist, das noch nicht mit Musik in Kontakt gekommen ist, wird sträflich gerupft. Am Schluss werden wieder nur die Kinder gefördert, die sowieso schon gefördert werden, da die Eltern bereits musikaffin sind und auch das nötige Einkommen dazu haben.
Wenn die Stadt Chur von einer Musikstadt Chur träumt, dann muss sie in die frühe musikalische Bildung investieren und allen Kindern den Zugang zur musikalischen Bildung gewähren, so wie das der Verfassungsartikel 67a fordert.
Die Verbände und Interessensvertretungen sind irritiert darüber, dass diese Schulrevision einfach so beschlossen wurde, die Argumente der runden Tische fast gänzlich ignoriert wurden und es kein Vernehmlassungsverfahren darüber gab. Die Fachschaft musikalische Grundschule der Stadt Chur hat einen Einwand an die Gemeinderäte und die Bildungskommission geschrieben, die diese Nachteile genau auflistet, in der Hoffnung, dass diese Schulrevision nochmals überdacht wird.

Der SMPV OSO kann diese Vorgehensweise nicht gutheissen.
Er ist mit dieser Abbauvorlage nicht einverstanden, in der praktisch alle Argumente der runden Tische ignoriert werden und wo für 40’000.- Sparpotenzial eine musikalische Grundausbildung mit Vorbildfunktion für den ganzen Kanton zerpflückt wird. Überall im Kanton wird die musikalische Bildung nach dem Churer Vorbild in die Stundentafeln der 1. Klässler*innen integriert, mancherorts kommt sogar eine 2. Klasse in den Genuss von musikalischer Bildung aber die Stadt Chur schafft ein jahrelang erfolgreich funktionierendes System, bei dem alle Beteiligten glücklich waren, ab.Wir werden uns dafür einsetzen, dass die musikalische Grundschule wieder wie bis anhin am Vormittag stattfindet, die Kinder abgemeldet werden müssen und dass es einen Ausbau der musikalischen Grundausbildung geben wird. Damit sich die Kinder der Stadt Chur musikalisch ganzheitlich entfalten können!

Kammerphilharmonie Graubünden – Wettbewerb „Junge Bündner Solist*innen“

Die Kammerphilharmonie Graubünden, der Verband Sing- und Musikschulen Graubünden und der SMPV organisieren erneut ein Preisträgerkonzert für junge Bündner Musiker*innen, die als Solist*innen mit der Kammerphilharmonie Graubünden unter der Leitung von Philippe Bach am Sonntag, 2. Juni 2024 im Theater Chur auftreten dürfen.

Die Kammerphilharmonie Graubünden, der Verband Sing- und Musikschulen Graubünden und der SMPV organisieren erneut einen Wettbewerb für junge Bündner Musiker*innen.  Die Preisträger*innen dürfen mit der Kammerphilharmonie Graubünden unter der Leitung von Philippe Bach am Sonntag, 2. Juni 2024 im Theater Chur auftreten.

Die Kammerphilharmonie Graubünden, der Verband Sing- und Musikschulen Graubünden (VSMG) und der Schweizerische Musikpädagogische Verband Sektion OstSüdost-Schweiz (SMPV OSO) engagie-ren sich gemeinsam für die Organisation und Durchführung eines Preisträgerkonzerts mit jungen So-list*innen. Ziel ist die Förderung junger und begabter Musiker*innen mit Wohnsitz in Graubünden. Das nächste Preisträgerkonzert findet am 02. Juni 2024 um 17.00 Uhr im Theater Chur statt. Die Proben mit dem Orchester finden am Samstag, 01. Juni 2024 ebenfalls im Theater Chur statt.

Ausschreibung Wettbewerb
Für die Auswahl der jungen Solist*innen, die mit der Kammerphilharmonie Graubünden unter der Leitung von Philippe Bach auftreten dürfen, schreibt die Kammerphilharmonie Graubünden einen Bündner Musikwettbewerb aus. Dieser findet am Samstag, 20. Januar 2024 in der Musikschule Chur statt.

Kriterien, die die Musiker*innen zum Zeitpunkt des Vorspiels erfüllen müssen:
• Wohnsitz im Kanton Graubünden
• Höchstalter für Instrumentalist*innen: 20 Jahre
• Höchstalter für Vokalist*innen: 22 Jahre
• Kein Zugang zu einer Musikhochschule

Anmeldungen bis 30. September 2023
https://www.kammerphilharmonie.ch/de/konzerte/termine/preistraegerkonzert.php

Musik und Recht: Neues zum Datenschutz

Aus der Rechtsberatungspraxis des Schweizerischen Musikpädagogischen Verbandes SMPV: Dr. iur. Yvette Kovacs, Rechtsberaterin des SMPV und Rechtsanwältin in Zürich, antwortet auf Fragen von SMPV-Mitgliedern.

Frage eines SMPV-Mitgliedes: Viele SMPV-Mitglieder haben eigene Homepages. BesucherInnen hinterlassen ihre IP-Adressen, wenn sie diese besuchen, vielleicht ihren Namen und ihre Mailadresse, wenn sie mit den MusikerInnen über das Kontaktformular in Verbindung treten, wenn z.B. Google Analytics installiert ist, werden Personendaten verarbeitet, bestellt jemand z.B. eine CD via die Homepage, hinterlässt er oder sie sogar die Privatadresse. Daher stellen sich folgende Fragen:

  • Wie gross muss der Aufwand für eine einfache Musiker*innen-Homepage das neue Datenschutzgesetz betreffend sein?
  • Reicht es, einmal eine angepasste Datenschutzerklärung zu erstellen und die gut sichtbar auf der Homepage im Footer zu platzieren, oder muss diese laufend ergänzt werden, wenn z.B. ein PlugIn dazu installiert wird?
  • Welche zusätzlichen Pflichten im Umgang mit Personendaten im weitesten Sinn haben Besitzer*innen einer einfachen (Musiker*innen)-Homepage?

Antwort Dr. Kovacs:

  1. Ab 1.September 2023 tritt in der Schweiz das total revidierte Datenschutzgesetz (DSG) in Kraft. Auch Musikerinnen und Musiker müssen sich mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen. Insbesondere können Bussen bis zu CHF 250 000.- ausgesprochen werden, wenn die Vorgaben nicht eingehalten werden. Dieser Beitrag bringt die Leitlinien dazu, was aber nicht dazu führt, dass sich die detaillierte eigene Risikoabschätzung erübrigt.
  2. Der Aufwand für die Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen hält sich für Musikerinnen und Musiker in Grenzen. Insbesondere entfallen für sie als KMU aufwendige Pflichten, die nur für grössere Unternehmen gelten. Vorab sind die neuen Vorgaben einmalig umzusetzen. Nachher sind nur noch bei Gesetzesänderungen oder Änderungen in der eigenen Geschäftstätigkeit resp. der Ausgestaltung der Website die diesbezüglichen Angaben zu integrieren.
  3. Folgende Leitfragen sind vorab im eigenen Betrieb zu klären und im Rahmen einer ausführlichen Datenschutzerklärung den potenziellen Nutzer*innen Ihrer Website auf derselben gut sichtbar mitzuteilen.3.1. Welche Personendaten werden erhoben und wie werden diese bearbeitet? Genaue Angaben über die verwendeten Betriebssysteme und Programme, z.B. wie folgt:
    • Cookies und Bildelemente
    • Newsletter und Marketing-E-Mails
    • Google Analytics
    • Google reCaptcha
    • Plug-ins
    • Profiling / automatische Entscheidungsfindung

    Diese Angaben müssen bei der Verwendung neuer Programme und Systeme jeweils auf den aktuellsten Stand gebracht werden. Es ist auch mitzuteilen, ob und wie diese ausgeschaltet oder umgangen werden können.

    3.2.  Welchen Zweck verfolgen die Datenbearbeitungen? Die Daten dürfen ausschliesslich zum angegebenen Zweck gesammtelt und bearbeitet werden. Z.B. folgende Angaben:

    • Informationen und Werbung zu Angeboten, Dienstleistungen, Webseiten und weiteren Plattformen, auf welchen man präsent ist;
    • Kommunikation mit Dritten und Bearbeitung derer Anfragen (z.B. Anfragen von Interessenten)
    • Prüfung und Optimierung von Verfahren zur Bedarfsanalyse zwecks direkter Kundenansprache sowie Erhebung von Personendaten aus öffentlich zugänglichen Quellen zwecks Kundenakquisition;
    • Durchführung von «Online-Meetings».
    • Anmeldung zum Erhalt des Newsletters mit Information über das jederzeitige Widerrufsrecht

3.3. Von wem erhalten Sie Personendaten?

3.4. Wem geben Sie Personendaten weiter? Angabe der Empfänger resp. der Kategorien von Empfängern, denen Personendaten
bekannt gegeben werden.

3.5.  Wie lange werden die Personendaten gespeichert? Sicherstellung, dass die Personendaten gelöscht oder anonymisiert werden,
sobald sie entsprechend des ursprünglichen Grundes der Erhebung nicht länger benötigt werden. Insbesondere das Tracking
von Daten auf Websites ist zu prüfen und allenfalls aufzuheben.

3.6. Wie werden die Daten technisch geschützt? Es muss eine zeitnahe Meldung an den Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten
(EDÖB) bei Verletzung der Datensicherheit erfolgen. Der EDÖB hat zur technischen Sicherheit einen Leitfaden erlassen, der auf
dessen Website aufgeschaltet ist.

3.7. Wie werden betroffene Personen über die Beschaffung und Bearbeitung der Daten informiert? Genaue Identität und Adresse
online und offline des Verantwortlichen für die Datenbeschaffung und -bearbeitung und Aufklärung über das Auskunfts-,
Berichtigungs- und Löschungsrecht der Betroffenen. Die Informationspflicht gilt auch bei Datenbeschaffung bei Dritten.

3.8. Wie hat man die Kontrolle über beauftragte Dritte? Schriftliche Verträge mit externen Datenbearbeitern müssen geprüft und
allenfalls angepasst werden.

3.9. Werden Daten aus dem Ausland bezogen oder dorthin weitergegeben? Werden die DSGVO für den EU-Raum oder andere
Rechtsordnungen für andere Länder beachtet?

4.  Das Fazit ist, dass Sie die potenziellen Leser und Benutzer Ihrer Websites über all diese Fragen informieren müssen und diese Angaben immer auf dem neusten Stand halten müssen. Die entsprechenden Datenschutzerklärungen müssen individuell abgefasst werden, da die jeweiligen Angaben sehr unterschiedlich sein können. Dazu kann die Rechtsberatungsstelle des SMPV jederzeit Unterstützung anbieten.

 

 

 

SMPV – Sektionsmeldungen

Hier finden Sie Meldungen aus den Sektionen Nordwestschweiz, Bern, Zürich, Winterthur / Zürcher Oberland und aus der Sezione di Lingua Italiana

Nordwestschweiz
Talentbühne 2023 Basel
Die Sektion Nordwestschweiz lanciert im November einen Musikwettbewerb, die „Talentbühne 2023“, für Kinder und Jugendliche im Alter von 7 bis 20 Jahren! Anmeldeschluss ist der 30. September 2023.
Weitere Informationen unter: https://www.smpv.ch/nordwestschweiz/smpv-talentbuehne-2023/
Fragen an: nordwestschweiz@smpv.ch

 

Bern
Auftritte des Seefestspiel-Chors
Am Samstag, 1. Juli um 12:30 Uhr und am Sonntag, 2. Juli um 15:30 Uhr tritt der vom SMPV Bern zusammengestellte und vorbereitete Ad-hoc-Chor aus Sängerinnen und Sängern von 7 bis 86 an den Berner Seefestspielen auf.
Ort: Werkhof Egelsee, Muristrasse 21e, 3006 Bern – Eintritt frei.
Ort Schlechtwettervariante: Forum Zentrum Paul Klee –
Im Zweifelsfall finden Sie hier Angaben zum definitiven Veranstaltungsort

Musizierstunde  im September
Das CAP, Predigergasse 3, 3011 Bern ist für Musizierstunden am 9. September um 17:00 Uhr und um 19:00 Uhr reserviert. Der SMPV Bern lädt Sie dazu ein, Ihre Schülerinnen und Schüler dazu bis zum 20. August anzumelden. Weil die Anmeldefrist nur eine Woche nach den Sommeferien ist, reicht es diesmal aus, eine Mail mit Vornamen, Namen und Instrument der Schüler*innen und der ungefähren Auftrittszeit an bern@smpv.ch zu senden. Marianne Wälchli nimmt dann mit Ihnen Kontakt auf.

 

Sezione di Lingua Italiana
Iniziativa 100 giorni per la musica
Invece delle 7.000 necessarie, sono state raccolte 10.835 firme valide per l’iniziativa che chiede che anche il Canton Ticino assuma un ruolo più forte nella promozione dell’educazione musicale in applicazione dell’articolo 67 della Costituzione federale. Così, il Canton Ticino dovrebbe farsi carico del 50% dei costi di formazione delle scuole di musica riconosciute. Attualmente la quota è inferiore al 25%. Questo dovrebbe rendere possibili le lezioni di musica anche per i bambini di famiglie a basso reddito. Il grande successo nella raccolta delle firme ci fa sperare che le richieste dell’iniziativa possano essere attuate in un futuro non troppo lontano, nonostante la difficile situazione finanziaria del Cantone.

 

Zürich und Winterthur/Zürcher Oberland
GAV für Musikschulen?
Im Forum Zürcher Musiklehrer*innen werden dieses Jahr u.a. die folgenden Fragen diskutiert: Welche Vorteile bietet ein Gesamtarbeitsvertrag (GAV) den Lehrpersonen einer Musikschule? Welche Bedingungen müssen für einen GAV erfüllt werden? Warum ist das Konservatorium Winterthur die einzige Schweizer Musikschule mit einem GAV?
Das von den Berufsverbänden MuV.vpod, SMPV Zürich und SMPV Winterthur/Zürcher Oberland organisierte Forum findet am Samstag, 2. September 2023 von 10:00 Uhr bis ca. 12:00 Uhr im FKS-Schulhaus Kreuzbühl, Kreuzbühlstrasse 16, 8008 Zürich (beim Bahnhof Stadelhofen) statt. An der Veranstaltung sind auch Musiklehrer*innen willkommen, die keinem Verband angehören. Eintritt frei. Informationen unter www.fzhm.ch

Gesangswettbewerb Elvirissima 2023

Am Pfingstmontag massen sich siebzehn junge Gesangstalente im Wettstreit um das Preisgeld der Elvira-Lüthi Wegmann-Stiftung von total 17’400 Franken im MaiHof in Luzern.
Am Flügel begleitete Satoko Kato.

„Ich weiss nicht, ob die Stifterin, Elvira Lüthi-Wegmann, am Wettbewerbsnamen „Elvirissima“ Gefallen gefunden hätte, war sie doch eine besonders zierliche Dame, zu der diese Steigerungsform kaum gepasst hätte“, sagte mir SMPV-Kollegin, Madeleine Zimmermann, kürzlich am Telefon. Meine Stiftungsratskolleg*innen, Lena-Lisa Wüstendörfer und Professor Bernhard Hunziker und ich hoffen jedenfalls, dass Frau Lüthi-Wegmann mit der Art und Weise, wie wir ihr Legat einsetzen und wie wir Ihrem Willen gemäss versuchen, begabte junge Sängerinnen und Sänger in der Schweiz bestmöglich zu fördern, einverstanden wäre.

Als der Migros-Genossenschaftsbund mitten in der Pandemie, in der die Kulturszene ohnehin schon mit grossen Schwierigkeiten zu kämpfen hatte, sein Studienstipendien-Programm für Sänger*innen, Instrumentalist*innen, Schauspieler*innen und Tänzer*innen still und leise eingestellt hat, also die bekannten „Migros-Preise“ abgeschafft hat, wurde uns schnell klar, dass unsere Stiftungsratsarbeit plötzlich noch wichtiger geworden ist. Mit den bescheidenen finanziellen Mitteln der Stiftung können wir zwar nur alle zwei Jahre nur vier Talente finanziell unterstützen, aber wir bemühen uns sehr, auch den anderen Kandidat*innen etwas bieten zu können: Wir wählen als externe Jury-Mitglieder immer Dirigent*innen aus, so dass der Wettbewerb für die Kandidat*innen auch gleich ein Vorsingen für diese ist, und wir freuen uns, dass tatsächlich immer wieder Preisträger*innen und „Leer-Ausgegangene“ von unseren Juroren und Jurorinnen engagiert werden. Der Wettbewerb wird aufgezeichnet, und die Videos können den Kandidat*innen, die gut gesungen haben, als Demo-Videos dienen. Und wenn der Auftritt nicht wunschgemäss gelungen ist, sehen die Sänger*innen, was noch zu verbessern ist.
Die Videos Elvirissima 2023 finden Sie unter www.youtube.com/@elvirissima5062

Grosse Unterschiede zwischen Elvirissima 2021 und 2023

Am Pfingstmontag 2021 fand Elvirissima unter strengstem Schutzkonzept ohne Publikum aber immerhin live vor der Jury im grossen Maihofsaal statt. Gegen 50 Sängerinnen und Sänger – auch längst diplomierte – hatten Ihre Dossiers eingereicht und sich um die Wettbewerbsteilnahme beworben, um überhaupt wieder einmal auftreten zu können und in der Hoffnung, mit einem Preisgewinn, die durch die Pandemie entstandene schwierige finanzielle Lage etwas lindern zu können. Es fiel mir damals nicht leicht, mehr als der Hälfte von ihnen eine Absage zu erteilen. – Insofern ist es eine gute Nachricht, dass sich 2023 nur 20 Kandidat*innen zum Wettbewerb angemeldet haben: offenbar gibt es wieder viel mehr Arbeit für die jungen Sänger*innen, und sie können auch wieder zu Wettbewerben und Vorsingen ins Ausland reisen.

Vor lauter Freude, endlich wieder einmal vorsingen zu dürfen, neigten die Kandidat*innen 2021 dazu, mit zu viel Kraft zu singen. Man hat aber auch gemerkt, dass sich die meisten sehr intensiv mit dem Ausdruck befasst haben und dass sie Zeit dafür hatten, ihre Interpretationen zu entwickeln. So stand 2021 in den Beurteilungsbögen auf der Plusseite oft „Ausdruck“ und auf der „Baustellen-Seite“ „nicht schreien“. 2023 sehe ich auf der Plusseite oft „gut geführte Stimme, wenn auch etwas eng“, „tolle Koloraturen“ und bei den „Baustellen“ „mehr Ausdruck“ oder „stilistisch zu wenig differenziert“ oder „muss lernen, mehr aus sich herauszukommen“. Daraus schliesse ich, dass die Einschränkungen der Pandemie den Sänger*innen in Ausbildung nicht nur Nachteile beschert haben: Genug Zeit, auf dem Instrument zu üben, genug Zeit, auch mal zur Ruhe zu kommen, bringt ganz klar auch Vorteile. Vielleicht liesse sich die Qualität steigern, wenn die Hochschulen einen Weg fänden, mehr ETCS-Punkte fürs Üben auf dem Instrument zu vergeben…
Aber natürlich will niemand die Pandemie zurück, und ich habe mich sehr gefreut, bei den Feedback-Gesprächen zu hören, dass junge Sänger*innen einen Studienplatz an einem ausländischen Opernstudio ergattern konnten, welche spannenden Projekte im In- und Ausland auf sie warten, dass sie zu Vorsingen eingeladen werden und dass einige von ihnen Arbeit finden, sei es solistisch oder in einem Opernchor. Allerdings wurde auch klar, mit wie grossen Kosten, die Vorsingreisen und die Aus- und Weiterbildung verbunden sind und wie wichtig finanzielle Unterstützung gerade im fliessenden Übergang von der Studienzeit zum Berufsleben für sie ist.

Unterstützen auch Sie die jungen Sänger*innen in der Schweiz

Der Stiftungsrat der Elvira-Lüthi-Wegmann-Stiftung arbeitet ehrenamtlich und legt das Stiftungsvermögen äusserst sorgfältig an, aber aus den Zinsen und Dividenden lassen sich keine Stipendien finanzieren. Die Stiftung ist deshalb eine „Verbrauchsstiftung“; d.h. das Vermögen wird nach und nach aufgezehrt. Weil es aber so wichtig ist, die jungen Künstler*innen auf dem Weg in die Musikwelt zu unterstützen, freut sich der Stiftungsrat sehr über jede kleine oder grössere Spende auf IBAN CH79 0630 0504 7766 0750 5 (Valiant Bank) – Elvira-Lüthi-Wegmann-Stiftung, 3067 Boll – Vermerk „Spende Elvirissima“. Allfällige Fragen richten Sie gerne an die Stiftungsratspräsidentin, Marianne Wälchli, unter wettbewerb@elvirissima.ch

 


Preisträger*innen Elvirissima 2023 – von links nach rechts: Polina Kulykova, 3. Platz; Alice Paroissien, 4. Platz; Jonas Jud, 2. Platz und Evan Gray, 1. Platz (klangworker.ch)

Die Preisträger*innen 2023

Der Schweizer Bassbariton, Evan Gray, (1. Preis) überzeugte die Jury mit seiner tollen Stimme, seiner starken Präsenz und seiner herausragenden Musikalität. Der Schweizer Bass, Jonas Jud (2. Platz), gefiel mit seiner resonanzreichen echten Bassstimme, seiner Professionalität und seiner Ausdruckskraft. Die ukrainische Mezzosopranistin, Polina Kulykova (3. Platz), beeindruckte mit ihrer Präsenz, ihrer dramatischen Kraft und ihrer grossen Stimme, während die französische Sopranistin, Alice Paroissien, die Jury mit ihrem natürlich lieblichen Ausdruck, den beseelten Piani und den sorgfältigen Koloraturen berührte.
Der 1. Preis ist ein Stipendium von 12 x monatlichen CHF 800.-, der Zweitplatzierte erhält 12x monatlich CHF 400.-. Der 3. Preis beträgt CHF 2’000.- und der 4. Preis CHF 1’000.-.

Fachbereiche im SMPV

Eine wichtige Aufgabe eines musikpädagoischen Verbands ist es, den Mitgliedern der einzelnen Fachbereiche eine Struktur innerhalb des Verbands zu bieten, über die sie sich vernetzen können und innerhalb derer sie sich über fachspezifische Fragen austauschen können. Diese Struktur muss im SMPV wieder aufgebaut werden.

Als der SMPV noch eine private Berufsausbildung angeboten hat, wurden fachspezifische Fragen in der Kommission Berufsausbildung diskutiert und es existierten Fachgruppen, die die Kommission darin unterstützt haben und die Fachtagungen organisiert haben.
Leider wurde diese Struktur mit der Berufsausbildung der SAMP/Kalaidos übergeben. Deshalb müssen wir sie jetzt neu aufbauen.
Geplant sind vorerst folgende Fachbereiche: Tasteninstrumente, Streicher, Blasinstrumente, Gesang, Zupfinstrumente, Schlagzeug, Pop/Jazz.

Organisatorisches
Jeder Fachbereich wird von einem Präsidium geleitet, das zusammen mit zwei bis vier Kolleg*innen die Fachbereichsleitung bildet. Alle SMPV-Mitglieder eines bestimmten Fachbereichs bilden gemeinsam diesen Fachbereich.
Die Aufgabe der Präsidien ist es, Sitzungen der Fachbereichsleitungen zu planen und zu leiten. Aufgabe der Fachbereichsleitungen ist es zu diskutieren, welche Aktivitäten sie den Mitgliedern des Fachbereichs anbieten wollen, diese allein oder in Zusammenarbeit mit einer Sektion zu organisieren und durchzuführen oder Antworten auf fachspezifische Fragen zu finden, die der Zentralvorstand ihnen stellt wie z.B.“Sollen Bratschist*innen auf mein-musikunterricht.ch automatisch auch Geigenunterricht anbieten dürfen, oder welche Zusatzqualifikationen müssen sie dafür haben?“ Sitzungen können in Präsenz oder online stattfinden. Präsidien und Fachbereichsleitungen werden mit einem Sitzungsgeld entschädigt.

Inhaltliches
Fachbereichsleitungen können einen Konvent des Fachbereichs oder eine Fachtagung organisieren. Oder vielleicht passt ein „Stammtisch“ besser. Sie können zusammen mit dem Fachbereich eine Liste mit Unterrichts- oder Fachliteratur erstellen, die allen Mitgliedern zugänglich gemacht wird. Oder sie wollen Tandemunterricht vermitteln und eine kollegiale Supervision. Alles ist möglich.

Wir suchen
engagierte, interessierte, ideenreiche und teamfähige Kolleg*innen mit Organisationstalent, die sich in den Fachbereichsleitungen engagieren möchten. Falls Sie sich vorstellen können daran mitzuarbeiten, den SMPV fachspezifisch in Schwung zu bringen, oder wenn Sie Fragen dazu haben, kontaktieren Sie mich gerne unter marianne.waelchli@smpv.ch oder 077 495 75 20. Ein Präsidium für die Streicher ist bereits gefunden, die Fachbereichsleitung Gesang besteht schon aus drei Personen. Ich frage weiterhin Kolleg*innen an, hoffe aber, dass Sie den Mut haben, sich zu melden, wenn Sie sich für ein solches Amt interessieren!

 

Dipartimenti specializzati nella SSPM

Un compito importante di un’associazione per l’educazione musicale è quello di offrire ai membri delle varie dipartimenti una struttura che permetta loro di lavorare in rete e di scambiare opinioni su questioni specifiche della materia. Questa struttura deve essere ricostruita nella SSPM.

Quando la SSPM offriva ancora una formazione professionale privata, le questioni specifiche venivano discusse nella Commissione per la formazione professionale e c’erano gruppi specializzati che supportavano la Commissione in questo e organizzavano i simposi.
Purtroppo questa struttura è stata ceduta alla SAMP/Kalaidos con la formazione professionale, pertanto, ora dobbiamo ricostruirla.
Per il momento sono previsti i seguenti gruppi specializzati:
Strumenti a tastiera, Archi, Strumenti a fiato, Canto, Strumenti a pizzico, Percussioni, Pop/Jazz.

Organizzazione:
Ogni dipartimento è guidato da un presidio, che insieme a due o quattro colleghi costituisce la direzione del dipartimento. Tutti i membri della SSPM di una determinata materia formano il dipartimento.
Il compito del presidio è quello di pianificare e presiedere le riunioni della direzione di dipartimento. Queste direzioni hanno il compito di discutere le attività che vogliono offrire ai membri del dipartimento, di organizzarle e realizzarle da soli o in collaborazione con una sezione, o di trovare risposte a domande specifiche poste dal comitato centrale, come ad esempio „I violisti devono essere automaticamente autorizzati a offrire lezioni di violino su mein-musikunterricht.ch, o quali qualifiche aggiuntive devono dimostrare? Le riunioni possono svolgersi di persona o online. I presidi e i direttori di dipartimento sono compensati con una quota di partecipazione.

Contenuto:
I direttori dei dipartimenti possono organizzare un convegno dei dipartimenti o una conferenza o magari una tavola rotonda. Insieme ai colleghi, possono compilare un elenco di letteratura didattica o tematica da mettere a disposizione di tutti i membri. Oppure possono organizzare l’insegnamento in tandem e la supervisione collegiale. Tutto è possibile.

Cerchiamo colleghi impegnati, interessati, fantasiosi e che sa lavorare in team, con capacità organizzative, che vogliano partecipare alla direzione dei dipartimenti. Se pensate di poter lavorare per far funzionare le dipartimenti della SSPM o se avete domande, contattatemi all’indirizzo marianne.waelchli@smpv.ch o allo 077 495 75 20. È già stato trovato un presidio per gli archi e la direzione della sezione vocale è già composta da tre persone. Continuerò a chiedere ai colleghi, ma spero che abbiate il coraggio di farvi avanti se siete interessati a questa posizione!

Aus den Sektionen

Aus der Sektion Nordwestschweiz

Talentbühne 2023
Die Sektion Nordwestschweiz veranstaltet am 18. November 2023 wiederum einen Musikwettbewerb für Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 20 Jahren.
Das Preisträger*innenkonzert findet am 25. November 2023 statt.

Anmeldeschluss ist der 30. September 2023
Weitere Informationen und Anmeldung: www.smpv.ch/nordwestschweiz/smpv-talentbuehne-2023Auskünfte erteilt auch gerne die Geschäftsstelle:  nordwestschweiz@smpv.ch – Tel. 061 272 35 68.

SMPV-Seniorentreff
Die Corona-Lethargie ist vorbei! Das nächste Seniorentreffen des SMPV Nordwestschweiz findet statt am 8. Juni 2023 ab 15:00 Uhr im Migros-Selbstbedienungsrestaurant der „Grün 80“. Anreise mit dem ÖV: Tramlinie 10 oder Buslinie 60 bis Station „Neue Welt“. Anreise mit dem Auto: Parkplätze vorhanden.
Die Ausschreibung erfolgt spät, aber wir freuen uns auf das Treffen mit Kolleg*innen!
Der Seniorentreff besteht seit 2002, und ich lade besonders auch „jüngere Senior*innen“ ein, zu den Treffen zu kommen und nach und nach auch die Organisation zu übernehmen, damit diese schöne Tradition noch lange fortbestehen kann. Kontakt: Käthi Lindner, Telefon 061 401 35 08

 

Wechsel im Zentralvorstand SMPV

Die Delegiertenversammlung hat zwei neue Mitglieder in den Zentralvorstand gewählt:

Ines Hübner stammt aus Berlin, wo sie auch studiert hat. Seit über 25 Jahren ist sie fest angestellte Geigerin im Musikkollegium Winterthur, und sie übernimmt regelmässig Stellvertretungen am Konservatorium Winterthur.
Ines ist Mitglied des Vorstands des SMPV Winterthur/Zürcher Oberland. In der Arbeitsgruppe „Kommunikation und Strukturen“ ist sie bereits mit vielen kritischen Fragen und konstruktiven Vorschlägen aufgefallen. Nun will sie sich stärker in die strategische Arbeit des SMPV einbringen. Der Zentralvorstand wird von ihren Erfahrungen aus der Arbeit im SMV, aus den GAV-Verhandlungen für das Winterthurer Musikkollegium und aus ihrer Tätigkeit als langjährige Arbeitnehmervertreterin profitieren können.

Christine Thöni ist in Interlaken aufgewachsen. Sie arbeitet hauptsächlich als Klavierlehrerin an der Musikschule Oberland Ost und unterrichtet an der Primarschule das Wahlfach Blockflöte. Sie leitet ein Barockensemble und ist in zwei Chören Assistentin der Chorleitung. Als Präsidentin des Lehrer*innenkonvents an der MSO setzt sie sich für die Anliegen des Kollegiums innerhalb der Musikschule ein, und sie bringt Erfahrung mit aus ihrem jahrelangen Einsatz als Delegierte an den DV des VLBM und des VBMS. Sie empfindet die starke Verzettelung der Musiker*innen als grosses Problem und sie will sich deshalb gerne in einem grossen Verband wie dem SMPV engagieren, der schweizweit gut vernetzt ist.

Wir freuen uns auf die Arbeit im neuen Team!

Fehlen werden uns die beiden zurückgetretenen ZV-Mitglieder: Wir danken Beatrice Villiger für ihre klaren, konstruktiven Voten in den Sitzungen und für die Organisation vieler Weiterbildungskurse. Und wir können uns einen ZV ohne Lucas Bennett noch gar nicht wirklich vorstellen. Seine ruhige, überlegte Art, seine klugen, pointierten Äusserungen auch in hitzigen Diskussionen und sein Humor werden uns fehlen!

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