In memoriam Bernhard Billeter 26.7.1936 – 4.8.2026

Der SMPV trauert um sein langjähriges Mitglied Bernhard Billeter, der sich um die Musik, die Musikpädagogik, die Musikforschung und auch um den SMPV sehr verdient gemacht hat.

Bernhard Billeter wuchs als jüngstes von drei Geschwistern bei seinem Vater, der Rechtsanwalt war und seiner Mutter, die in Geschichte und Philosophie promoviert hatte, in Zürich auf. In der Familie wurde viel diskutiert und musiziert, und damit wurde der Grundstein gelegt für Bernhards Wissbegier und sein ganz natürliches Verlangen nach Bildung und für seine Liebe zur Musik. Man erzählt sich, er habe, sobald er auf Zehenspitzen die Klaviertasten erreichen konnte, die Töne ausprobiert und die Tastenkombinationen gedrückt, deren Klänge ihm gefielen. In seiner Schwester Ruth, die später Flöte studierte, hat er seine erste Kammermusikpartnerin gefunden, und Kammermusik blieb ihm lebenslang eine Herzensangelegenheit.

Nach seiner Matura (Typus A) 1955 studierte er am Konservatorium Zürich Klavier und an der Uni Zürich Musikwissenschaft, Philosophie und Theologie. Weitere Studien führten ihn nach Wien, wo er bei Anton Heiller Orgel und bei Grete Hinterhauser Klavier studierte. Nach seiner Rückkehr in die Schweiz gab er viele Solorezitals als Organist und als Pianist.

Als Organist war er an verschiedenen Kirchen tätig und wurde schliesslich an die Predigerkirche berufen. Dort führte er in über vierzig Rezitals sämtliche Werke für Tasteninstrumente von Johann Sebastian Bach auf. In dieser Zeit begann er auch damit, sein über 800-seitiges Buch «Bachs Klavier- und Orgelmusik» zu verfassen, das 2011 im Amadeus Verlag, Winterthur erschienen ist. In diesem Werk konnte er seine Erfahrung als Interpret, sein Wissen als Musikwissenschaftler und die Ergebnisse seiner Forschungen einbringen und somit gleichsam Praxis und Wissenschaft verbinden, was das Werk zu einem sehr besonderen macht.

Auch mit Frank Martin befasste er sich immer wieder. So erschien 1999 im Schott Verlag sein Buch «Frank Martin. Werdegang und Musiksprache seiner Werke», und seine Dissertation hiess «Die Harmonik bei Frank Martin. Untersuchungen zur Analyse neuerer Musik». Die Doktorurkunde musste dann allerdings seine Frau Verena für ihn entgegennehmen, weil er da schon mit dem Zürcher Klavierquintett auf Tournee durch Mittel- und Südamerika war. In seinen letzten Konzerten, die er im Alter von 88 Jahren in Amsterdam und Zürich gab, spielte er ebenfalls Werke von Frank Martin.
Er arbeitete auch immer wieder als Herausgeber von Noteneditionen von u.a. Paul Hindemith, Othmar Schoeck, Joseph Rheinberger und Joachim Raff, zu dessen 200-Jahre-Jubiläum er 2022 sogar noch das Duo für Violine und Klavier g-moll WoO 55 herausgab und es auch zur Uraufführung brachte.

Mens sana in corpore sano: Seine Familie erzählt, er habe auch gerne Klettertouren mit seinen drei Kindern unternommen und kurz vor seiner Pensionierung habe er sich wieder einer Skitourengruppe angeschlossen, der er 25 Jahre die Treue hielt.
Vielleicht war dieser sportliche Ausgleich dafür verantwortlich, dass es ihm vergönnt war, bis ins hohe Alter so aktiv zu bleiben.

Das Unterrichten war Bernhard Billeter besonders wichtig. So unterrichtete er von 1969 bis 1981 Klavier an der Berufsausbildungsklasse des Konservatoriums Luzern, und bis zu seiner Pensionierung 2001 war er Dozent für die Fächer Orgel, Hammerflügel, Clavichord und Aufführungspraxis an der Musikhochschule Zürich. Zudem war er als Musikwissenschaftler Lehrbeauftragter an der Universität Zürich.

Von 1984 bis 1997 war er Chefredaktor der «Schweizerischen musikpädagogischen Blätter» und dann bis 2010 Mitglied der Redaktionskommission der Schweizer Musikzeitung.

Er setzte sich sehr dafür ein, dass auch Erwachsenen ein Musikstudium zugänglich gemacht wurde, und so engagierte er sich stark im SMPV und arbeitete als Mitglied des Zentralvorstands von 1994 bis 2005 intensiv an der Weiterentwicklung der verbandseigenen Berufsausbildung. Man konnte ihn später, als diese Ausbildung zuerst von der SAMP und dann von der Kalaidos Musikhochschule angeboten wurde, oft an den Musiktagen antreffen, wo er den Studierenden interessiert zuhörte, von ihnen zwar gute Leistungen forderte, sie aber auch immer ermutigte und ihnen wertvolle Ratschläge gab. Zur Unterstützung der jungen Musikhochschule spielte er auch immer wieder Benefizkonzerte in unterschiedlichen Kammermusikformationen und immer in hoher Qualität.

Er war sich auch nicht zu schade, nach seiner Zeit im Zentralvorstand dem SMPV als Delegierter der Sektion Zürich zu dienen, und nicht selten gelang es ihm da, wenn die Emotionen bei einem strittigen Geschäft hochkochten, die Delegierten zur Ordnung zu rufen und die Diskussion wieder in sachliche Bahnen zu lenken.

Nach einem Unfall beim Besteigen eines Trams erholte er sich nicht mehr und musste aus dem Haus mit seinen vielen Instrumenten in ein Pflegeheim ziehen. Schrittweise musste er Abschied nehmen von allem, was ihm wichtig war, bis er am 4. August 2026 umgeben von seiner Familie starb.

Lieber Bernhard, ich erinnere mich noch sehr gut daran, wie wir bei unseren Vorstandssitzungen des «Förderkreises der privaten musikalischen Berufsausbildung in der Schweiz», den wir gegründet hatten, um dem privaten Musikstudium noch eine Chance zu geben, nachdem sich der SMPV-Zentralvorstand schweren Herzens eingestehen musste, dass das SMPV-Studium keine Zukunft hat, von deinem Wissen und Deiner Erfahrung profitiert haben. Ich vergesse aber auch nicht, wie du dich jeweils über den offerierten Brunch gefreut hast und wie du gestrahlt hast, wenn du für die Heimreise etwas Selbstgebackenes mitnehmen durftest. Auf deine letzte Reise nun geben wir dir als Proviant selbstgedachte gute Gedanken mit und das Versprechen, dich und deine unglaublich wichtige Arbeit für die Musik, die Musikpädagogik und nicht zuletzt den SMPV nicht zu vergessen.

Bernhard Billeter: das Bild wurde nach seinem letzten Konzert 2024 in Zürich aufgenommen.
©️ Familie Billeter

Musikunterricht muss bezahlbar bleiben

Die Elternbeiträge für Musikunterricht im Kanton Bern sind höher als die der meisten anderen Kantone, wie die Statistik 2025 des VMS zeigt. Eine Gruppe von Grossrätinnen und Grossräten möchte das ändern.

Besonders bemerkenswert finde ich, dass der parlamentarische Vorstoss „Musik für alle: Musikschulunterricht stärken“ von einer überparteilichen Gruppe von Grossrät*innen eingereicht worden ist. Die Motionär*innen – angeführt von Nadja Günthör (SVP) – beauftragen den Regierungsrat damit, dafür zu sorgen, dass sich wieder alle Familien im Kanton Bern Musikunterricht leisten können. Der Kanton soll zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung stellen, sodass der Kantonsanteil an den Besoldungskosten signifikant über den aktuellen 30 Prozent liegt und die Elternbeiträge dadurch deutlich gesenkt werden können. Die Gruppe bezieht sich dabei auf Artikel 12a des Bundesgesetzes über die Kulturförderung, in dem steht, dass bei der Festlegung der Musikschultarife die wirtschaftliche Situation der Eltern zu berücksichtigen sei.

Die Motionär*innen weisen in ihrer Begründung darauf hin, dass kaum eine Aktivität die kognitiven und sozialen Fähigkeiten von Kindern so fördert wie das Musizieren und das Erlernen eines Instruments, dass die Musikschulen nicht Eliteschmieden sind, sondern dass sie den Nachwuchs für Laienorchester, Volksmusikensembles, Dorfmusiken, Chöre und die lokale Bandszene ausbilden.
Sie schreiben, dass die hohen Elterntarife von rund 800.- Franken pro Kind und Semester zusehends auch für mittelständische Familien unerschwinglich werden.
Dagegen gibt es eigentlich nichts zu sagen, und dass die Motion von Grossrät*innen aus der SP, der SVP, der GLP, der FDP, der Mitte, der EDU, den Grünen und der EVP zusammen eingereicht wurde, legt nahe, dass hier ein breiter Konsens besteht.

Enttäuschende die Antwort des Regierungsrats

Der Regierungsrat würde die Motion gerne in ein Postulat umwandeln. Er unterstützt zwar das Bestreben der Motionär*innen, dass Musikunterricht im Kanton Bern einer möglichst breiten Bevölkerungsschicht offenstehen soll, er möchte aber zuerst analysieren, ob eine Erhöhung der Kantonsbeiträge wirklich zu einem chancengerechteren Zugang führen würde. Ich verstehe, dass der Kanton sparen will und muss und der Regierungsrat deshalb die Kantonsbeiträge lieber nicht erhöhen würde, aber diese Begründung scheint mir doch an den Haaren herbeigezogen. Natürlich können sich die Familien des unteren Mittelstands den Musikunterricht eher leisten, wenn die Tarife tiefer sind.

Und es ist vorbildlich, dass der Kanton für Sozialhilfehaushalte die situationsbedingten Leistungen für Freizeitaktivitäten, zu denen auch kulturelle Aktivitäten wie Musikunterricht gehören, von CHF 600.- auf 1‘200.- pro Jahr und Kind verdoppelt hat, aber es geht hier nicht um die Einkommensschwächsten, für die schon viele Unterstützungsinstrumente bereitstehen, sondern es geht hier um den unteren Mittelstand, also um die Familien, die keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben, denen aber nach Abzug von Miete, Steuern, Krankenkasse, Grundbedarf etc. wenig frei verfügbares Einkommen bleibt, und es geht auch um die Familien aus der Mittelschicht, die mehrere Kinder haben. Sie können sich zwar grundsätzlich die Musikschulgebühren leisten, aber bei mehreren Kindern werden diese auch bei ihnen zu einer relevanten Belastung.

Viele Gemeinden finanzieren bereits mehr als die gesetzlich festgelegten 30% der Personalkosten. Der Verband Bernischer Musikschulen VBMS schreibt dazu in seiner mit «Musik darf kein Luxusgut werden» betitelten Stellungnahme zur Antwort des Regierungsrats: «Eine Auswertung der Reportingdaten 2025 zeigt: Bei fast allen Musikschulen liegt der Gemeindebeitrag bereits über dem gesetzlich vorgesehenen Anteil von 30% am anrechenbaren Personalaufwand, im Median bei 35%. … Mehrere Gemeinden haben die Mehrleistungen inzwischen sogar vertraglich in ihren Leistungsverträgen mit den Musikschulen verankert.» Die Gemeinden sehen natürlich, dass die Anmeldungen an ihren Musikschulen zurückgehen, hören direkt von den Gemeindemitgliedern, dass die Schulgelder zur zu grossen Belastung werden, und es ist deshalb auch gut, dass sie bereits gehandelt haben. Nur werden die Unterschiede von Gemeinde zu Gemeinde immer grösser, weil nicht alle Gemeinden das tun (können). Leider bleibt dann die Chancengleichheit auf der Strecke.

Der Regierungsrat möchte weiter untersuchen, ob es Spielraum bei der Ausgestaltung des Tarifsystems gibt. Leider haben die Musikschulen kaum Spielraum: 85% der Kosten sind Personalkosten, und deren Höhe ist durch das Musikschulgesetz festgelegt. Die Kosten, die nach Abzug der Gemeinde- und Kantonsbeiträge bleiben, müssen von den Eltern übernommen werden, da findet man nicht plötzlich eine andere Lösung.

Den Einwand des Regierungsrats, dass der Rückgang der Schülerzahlen an Musikschulen nicht nur von zu hohen Elterntarifen ausgelöst wird, würde ich sogar gelten lassen. Die Blockzeiten in der Volksschule bewirken, dass Musikunterricht oft erst ab 16 Uhr besucht werden kann, und dann wollen viele Kinder den Unterricht zwischen 16 Uhr und maximal 18 Uhr besuchen, was halt nicht immer möglich ist. Unterrichtszeiten drei oder mehr Stunden nach Schulschluss können schon abschrecken. Vielleicht müsste die an sich vorgesehene Möglichkeit, Musikunterricht auch während den Blockzeiten stattfinden zu lassen, viel mehr genutzt werden. Auch die Musiklehrpersonen würden das sicher sehr begrüssen.

Zusammenarbeit von Musikschulen und Volksschulen

Der letzte Vorschlag des Regierungsrats ist eine intensivierte Zusammenarbeit der Musikschulen mit der Volksschule. Das tönt ja gut, nur ist bisher keine Finanzierung für solche Projekte vorgesehen. Ein gemeinsam geplantes Musical lässt sich vielleicht übers Schulbudget finanzieren, möchte man aber eine echte musikalische Förderung in Zusammenarbeit von Musikschulen und Volksschulen erreichen, müssten das Projekte in der Form von Singklassen, Bläserklassen, Streicherklassen etc. sein, das heisst von Klassen, in denen mindestens ein oder zwei Jahre lang jedes Kind unter professioneller Anleitung ein Instrument spielt oder bei Singklassen, in denen in (fast) allen Fächern gesungen wird. Französisch lernen «en chantant» ist ein Projekt, das ich schon lange gerne verwirklicht sähe. Ob man dabei gegenüber dem etwas stärker subventionierten Musikschulunterricht Kosten spart, wage ich allerdings zu bezweifeln. Was als Zusammenarbeit funktionieren könnte und Kosten sparte, wäre das konsequente zur Verfügung Stellen von Räumlichkeiten in Schulhäusern für den Musikunterricht nach Schulschluss. Damit könnte viel mehr Simultanunterricht stattfinden und betreutes Üben angeboten werden, wodurch man allenfalls die Minutenzahl pro Kind leicht senken könnte, weil die Kinder dann grundsätzlich viel länger an der Musikschule wären. Das bedingte allerdings, dass alle Lehrpersonen bereit wären, nach diesem System zu unterrichten.

Ich möchte den Grossrätinnen und Grossräten ans Herz legen, dass sie, wenn dieser Vorstoss debattiert wird, daran denken, dass Musikunterricht nicht nur die kognitiven und sozialen Fähigkeiten fördert, sondern dass das Erlernen eines Instruments auch ein unvergleichliches Koordinationstraining ist, und dass Musizieren die Konzentrationsfähigkeit nachhaltig verbessert, zwei Dinge, die für viele Berufe von grosser Wichtigkeit sind, dass eine Investition in Musikunterricht sich also langfristig lohnt.

Mitarbeitergespräche (MAG) mit Überraschungen: Wie verhalte ich mich richtig?

Aus der Rechtsberatungspraxis des Schweizerischen Musikpädagogischen Verbandes SMPV. Dr. iur. Yvette Kovacs, Rechtberaterin des SMPV und Rechtsanwältin in Zürich antwortet auf Fragen von SMPV-Mitgliedern.

Frage eines SMPV-Mitglieds: Wie kann ich mich wehren, wenn die Schulleitung anlässlich des MAG schwere, unerwartete Vorwürfe anbringt oder gar den Vertrag ändern will?

Antwort von Dr. Kovacs:
Mitarbeitergespräche (MAG) gehören an Musikschulen zum normalen Führungsalltag – periodische Standortbestimmung, Rückmeldung zum Unterricht, gelegentlich auch Gespräche über Pensen, Löhne oder Konflikte mit Eltern und Schulleitung. Rechtlich unauffällig sind sie, solange sie sachlich, vorhersehbar und fair geführt werden. Problematisch werden sie, wenn die Schulleitung das Gespräch nutzt, um überraschend einen neuen Vertrag zu präsentieren oder wenn eine Lehrperson unvorbereitet mit schweren Vorwürfen konfrontiert wird.

1. Die Rechtsgrundlagen:

Musikschulen sind in der Schweiz organisatorisch sehr unterschiedlich aufgestellt. Ein Teil ist als Organisationseinheit einer Gemeinde oder eines Kantons geführt und stellt sein Personal öffentlich-rechtlich an; ein anderer Teil ist privatrechtlich organisiert und schliesst Arbeitsverträge nach Obligationenrecht ab. Bei öffentlich-rechtlicher Anstellung greifen das kantonale oder kommunale Personalrecht und auch verfassungsrechtliche Verfahrensgarantien – namentlich der verfassungsrechtliche Anspruch auf rechtliches Gehör, der bei Verfügungen mit Verwarnungs- oder Kündigungscharakter zur Anwendung kommt. Bei privatrechtlicher Anstellung gilt diese Garantie nicht direkt, doch im Ergebnis kommt man über die Fürsorgepflicht und den Grundsatz von Treu und Glauben (Art. 328 OR, Art. 2 ZGB) zu sehr ähnlichen Resultaten.

Welche Konstellation im Einzelfall vorliegt, ergibt sich aus dem Anstellungsvertrag bzw. dem Anstellungs- oder Personalreglement der Trägerschaft. Es lohnt sich, diese Unterlagen vor jedem heiklen MAG zur Hand zu nehmen: Oft regeln diese Qualifikationsgespräche, Beurteilungsverfahren oder den Beizug einer Vertrauensperson explizit – und gehen damit über das hinaus, was das Obligationenrecht ausdrücklich vorsieht.
Unabhängig von der Rechtsform gilt bei privatrechtlich organisierten Musikschulen für jeden Arbeitgeber Art. 328 OR: Er hat die Persönlichkeit der Arbeitnehmenden zu achten und zu schützen und auf ihre Gesundheit Rücksicht zu nehmen. Aus dieser Fürsorgepflicht ergibt sich, dass Mitarbeitergespräche sachbezogen, würdevoll und mit angemessener Vorbereitung beider Seiten zu führen sind. Eine sachlich begründete Kritik an der Leistung ist zulässig, solange sie einen klaren Bezug zum Arbeitsverhältnis hat; private, nicht arbeitsplatzrelevante Themen oder herabwürdigende, beleidigende Äusserungen gehören nicht ins MAG.

2. Dürfen Vertragsänderungen im Rahmen des MAG erfolgen?

Es ist zulässig, dass die Schulleitung ein MAG nutzt, um eine Änderung des Anstellungsverhältnisses anzusprechen – etwa ein reduziertes Pensum, eine neue Fächerverteilung oder geänderte Anstellungsbedingungen. Nicht zulässig ist es dagegen, eine Vertragsänderung im Gespräch selbst durchzusetzen und eine sofortige Unterschrift zu verlangen.
Rechtlich handelt es sich bei einer einseitig vom Arbeitgeber gewünschten Änderung wesentlicher Vertragsbestandteile um eine Änderungskündigung: Der Arbeitgeber kündigt den bestehenden Vertrag und bietet gleichzeitig die Fortsetzung zu neuen Bedingungen an. Eine solche Änderung kann nicht rückwirkend oder ohne Beachtung der ordentlichen Kündigungsfrist und des Kündigungstermins einseitig erzwungen werden. Für die betroffene Lehrperson bedeutet das:
– Es besteht keine Pflicht, einem neuen Vertragsdokument im MAG zuzustimmen und dieses zu unterzeichnen. Der Arbeitgeber ist für diesen Fall um eine Bedenkfrist zu bitten, und dies ist schriftlich zu protokollieren.
– Wird die neue Regelung nicht akzeptiert und beharrt der Arbeitgeber auf der Änderung, muss er den Weg der ordentlichen Änderungskündigung mit korrekter Fristen- und Termineinhaltung gehen.

3. Wenn die Schulleitung unvorbereitet mit heftigen Vorwürfen konfrontiert

Grundsätzlich darf eine Arbeitnehmerin ein korrekt geführtes, arbeitsplatzbezogenes Gespräch nicht verweigern; ein blosses „Das will ich jetzt nicht hören“ reicht nicht, um sich der Auseinandersetzung zu entziehen. Anders sieht es aus, wenn die Art und Weise der Konfrontation selbst die Grenze der Fürsorgepflicht und des Persönlichkeitsschutzes überschreitet – etwa durch eine bewusste Überrumpelungstaktik ohne jede Möglichkeit zur Vorbereitung, durch beleidigende oder herabwürdigende Äusserungen, durch Drohungen oder durch eine Gesprächsführung, die erkennbar nicht der Klärung, sondern der Einschüchterung dient.
Eine Lehrperson ist nicht verpflichtet, zu Vorwürfen, die ihr erstmals in diesem Moment und ohne Aktenkenntnis vorgehalten werden, sofort und abschliessend Auskunft zu geben. Sinnvoll ist, ausdrücklich festzuhalten, dass man die Vorwürfe zur Kenntnis nimmt, aber angesichts der fehlenden Vorbereitung und ohne Kenntnis der konkreten Grundlage keine substanzielle Stellungnahme abgeben kann und möchte und um eine schriftliche Zusammenfassung der erhobenen Vorwürfe sowie um eine angemessene Frist zur Stellungnahme bittet. Das ist kein Verweigern des Gesprächs, sondern die Ausübung eines aus der Fürsorgepflicht abgeleiteten, fairen Verfahrens. Dies entspricht bei öffentlich-rechtlich angestellten Lehrpersonen dem Kerngehalt des verfassungsmässigen Anspruchs auf rechtliches Gehör, der vor belastenden personalrechtlichen Entscheiden Akteneinsicht und Gelegenheit zur Stellungnahme verlangt.
Ein Gespräch einfach zu verlassen, ist rechtlich riskant: Wer ein korrekt geführtes, arbeitsbezogenes Gespräch einfach abbricht, verletzt grundsätzlich seine arbeitsvertraglichen Pflichten. Anders liegt der Fall, wenn das Gespräch selbst nicht mehr korrekt geführt wird, etwa weil es zu Beschimpfungen, Drohungen oder einer Situation kommt, in der die Lehrperson nicht mehr in der Lage ist, dem Gespräch in geordneter Weise zu folgen. In diesem Fall lässt sich ein Abbruch mit dem Persönlichkeitsschutz nach Art. 328 OR und Art. 28 ZGB rechtfertigen. Statt kommentarlos zu gehen, empfiehlt es sich, zu erklären, dass man das Gespräch in dieser Form nicht fortsetzen kann und um eine Fortsetzung zu einem späteren Zeitpunkt zu bitten. So bleibt dokumentiert, dass nicht die Lehrperson, sondern die Art der Gesprächsführung Anlass für den Abbruch war.
Ein ausdrücklicher Gesetzesartikel, der ein Recht auf Begleitung durch eine Vertrauensperson im MAG verankert, existiert nicht. Ein solches Recht lässt sich aber aus mehreren Quellen ableiten und ist in der Praxis anerkannt.
Aus der Fürsorgepflicht (Art. 328 OR) folgt, dass ein Arbeitgeber die Teilnahme einer Vertrauensperson zwar grundsätzlich ablehnen kann, dass jedoch dann ein privat- und öffentlich-rechtlicher Anspruch entsteht, sobald der Arbeitgeber selbst mit mehr als einer Person am Gespräch teilnimmt (Grundsatz der Waffengleichheit).
Bei öffentlich-rechtlich angestellten Musikschullehrpersonen lohnt sich zusätzlich ein Blick ins einschlägige kantonale oder kommunale Personalgesetz bzw. -reglement: Diese sehen bei Verfahren mit Verwarnungs- oder Kündigungscharakter oft einen Anspruch auf rechtliches Gehör und teils auch auf Beizug einer Vertrauensperson vor.
Der Arbeitgeber ist über den Wunsch betreffend die Teilnahme einer Vertrauensperson am besten schriftlich (E-Mail reicht) zu informieren, und der Name und die Funktion derselben sind bekannt zu geben. Die Wahl der Vertrauensperson steht der angestellten Person frei. Der Arbeitgeber kann aber aus sachlichen Gründen gewisse Personen ablehnen, etwa bei Interessenkonflikten. In Frage kommen Kollegen, Verbandsvertretungen, Rechtsanwälte oder auch eine gewerkschaftliche Vertretung. Letztere ergibt sich aus dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Koalitionsfreiheit, die auch das Recht schützt, sich im Rahmen des Arbeitsverhältnisses gewerkschaftlich unterstützen und vertreten zu lassen.

4. Beweis des Inhaltes des MAG?

  • Ein rechtlich relevantes Gespräch wie das MAG sollte aus Beweisgründen immer schriftlich festgehalten werden, im Idealfall von beiden Seiten unterzeichnet. Eine gesetzliche Pflicht des Arbeitgebers hierzu besteht ausserhalb spezifischer reglementarischer Vorgaben (wie sie z. B. für die Mitarbeiterbeurteilung im öffentlichen Dienst oft bestehen) nicht durchgehend; umso wichtiger ist es, dass die Lehrperson selbst aktiv wird.
  • Vor dem Gespräch kann verlangt werden, dass ein Protokoll geführt und im Nachgang unterzeichnet wird; eine allfällige Vertrauensperson kann diese Aufgabe im Gespräch selbst übernehmen und mitschreiben. Sollte dieses nicht von beiden Seiten unterzeichnet werden, empfiehlt es sich, die eigene Protokollierung als Bestätigungsschreiben an den Arbeitgeber zuzustellen.
  • Erhält die Lehrperson ein vom Arbeitgeber erstelltes Protokoll zur Unterschrift, ist sie nicht verpflichtet, es zu unterzeichnen. Zulässig ist es, die Unterschrift mit einem Vorbehalt zu versehen („zur Kenntnis genommen, jedoch nicht in allen Punkten einverstanden, siehe beiliegende Stellungnahme“) oder die Unterschrift ganz zu verweigern und stattdessen eine eigene schriftliche Stellungnahme nachzureichen, die zwingend zu den Akten zu nehmen ist.
  • Gestützt auf das Datenschutzrecht besteht ein umfassendes Auskunftsrecht bezüglich aller über die Lehrperson gesammelten Daten und ein Anspruch auf Berichtigung unrichtiger Fakten (nicht aber von Werturteilen).
  • Wer eine Ton- oder Video-Aufnahme des MAG erstellen will, muss alle Beteiligten offen informieren und deren Zustimmung einholen. Ansonsten kann man sich bei heimlichen Aufnahmen strafbar oder zivilrechtlich haftbar machen und die Aufnahme kann als Beweis unverwertbar sein.

5. Fazit

Ein MAG ist ein wichtiges, rechtlich relevantes Gespräch. Es ist daher unabdingbar, bei konkreten Problemen die Rechtslage im Einzelfall abklären zu lassen und das richtige Vorgehen festzulegen.

Aus der Not eine Tugend machen

Viele Musiklehrpersonen finden, dass die Lektionen ihrer Schüler*innen zu kurz sind und dass sie zu viele Lektionen in zu kleine Zeitfenster pferchen müssen. Für längere Lektionen fehlt aber das Geld, und aus organisatorischen Gründen bleibt das Musikunterrichts-Zeitfenster relativ klein.

Die Lösung dieser Probleme kann darin bestehen, dass man aus der Not eine Tugend macht und Unterrichtsformen findet, bei denen die Schüler*innen mehr Zeit an der Musikschule verbringen, ohne dass die Lehrpersonen länger unterrichten müssen, was aus Kostengründen nicht geht. Man müsste also davon abkommen, Einzelunterricht als einzig wahre Unterrichtsform zu sehen. Ensembleunterricht ist sicher eine gute Ergänzung zum Einzelunterricht, aber er ist nur sinnvoll, wenn die Ensemblemitglieder schon ein gewisses Können mitbringen. Und im Gruppenunterricht besteht die Gefahr, dass einzelne Schüler*innen über- oder unterfordert werden. Wie kann also ohne zusätzliche Kosten eine Lernsituation mit mehr Präsenzzeit entstehen, in der sich die Schüler*innen voll entfalten können, in der sie nachhaltig lernen und in der sie auch zum effizienten Üben angeregt werden?

Ich interviewe Musiklehrpersonen, die der Zeit voraus waren, als sie vor Jahren schon neue musikpädagogische Wege gegangen sind.

MultiDimensionaler Instrumentalunterricht

Gerhard Wolters ist sicher vielen bekannt, weil sie bei ihm bereits eine Weiterbildung in MDU® besucht haben. Und auch wenn nicht alle finden, dass seine Methode an ihrer Musikschule umsetzbar ist, will ich mir gerne selbst ein Bild machen, und ich treffe ihn zum Gespräch in seiner Akademie für musikalische Innovation in Langnau im Emmental.

MW: Lieber Gerhard, vielen Dank, dass Du Dir die Zeit nimmst, mir Deine Methode vorzustellen. Was ist MDU?

Gerhard Wolters: Im MDU geht es um schülerorientierten Unterricht, wobei das nicht mit schülerzentriertem Unterricht verwechselt werden darf. Im schülerorientierten Unterricht nimmt die Lehrperson stets die Bedürfnisse des Schülers wahr, sie lässt ihn aber nicht alles bestimmen, da sie ja einen Wissens- und Erfahrungsvorsprung hat, sondern sie gibt Ratschläge, die garantieren, dass das angestrebte Ziel auch erreicht werden kann. Wichtig ist, dass der Schüler nur dann vom Lehrer unterrichtet wird, wenn er das wirklich braucht, also wenn er etwas Neues erfährt oder wenn er eine Frage klären möchte. Sobald dieser Punkt erreicht ist, braucht der Schüler, das, was er verstanden hat, nur noch üben. Dazu benötigt er keinen Lehrer. Den braucht er erst wieder, wenn eine Frage auftaucht oder wenn einmal exemplarisch geübt wird. Wir haben dafür ein Ampelsystem: Rot heisst, der Schüler braucht einen Input vom Lehrer, Gelb, der Schüler hat verstanden und Grün, der Schüler beherrscht das Stück oder eine Sequenz davon und der Lehrer kann nur noch zuhören und geniessen. Wichtig ist, dass der Schüler bei Gelb ungestört üben kann, ohne dass der Lehrer daneben steht und kommentiert. Wir haben für das Lehrerbefinden bei Gelb sogar ein Wort geschaffen: «EUGAZE» – emotional unmöglich, Gelb anwesend zu ertragen.

Deshalb braucht man für diese Unterrichtsform mehrere Räume?

Für den ersten Schritt sicher noch nicht – da geht es erst einmal darum, als Lehrperson die Schüler-Orientierung mit klaren Methoden zu «üben». Später sind dann erweiterte organisatorische Rahmenbedingungen von grossem Vorteil, wenn idealerweise mehrere Personen dazukommen: Schüler*innen unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Niveaus und sogar weitere Lehrpersonen. Die Fortgeschrittenen lernen, indem sie den Anfängern zeigen, wie etwas geht. Oder sie merken, dass sie ein Stück, das eigentlich eine Stufe unter ihrem heutigen Niveau ist, gar nicht so leicht spielen können, ohne es wieder zu üben. Sie festigen dadurch, was sie kürzlich gelernt haben. Die Kleinen lernen manchmal lieber von den Grossen als von der Lehrperson, aber sie können den Grossen auch helfen, indem sie diese z.B. beim Vorspiel ablenken und die Grossen so ihre Konzentrationsfähigkeit fürs Vorspiel trainieren können, und alle haben einen Heidenspass dabei! Arbeiten sogar mehrere Lehrpersonen im Teamteaching, können sie bewusst ihre individuellen Stärken für bestimmte Aufgaben einsetzen.

Wie sieht denn die Dimension Zeit hier aus?

Wir beobachten in der MDU-Praxis regelmässig, dass unsere Schüler*innen viel mehr Zeit an der Musikschule verbringen. Innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens haben sie Einzelunterricht, üben sie alleine oder mit anderen, geben sie den Kleineren weiter, was sie schon können und lernen von den Grösseren. Musikalische Spiele und Theorieunterricht haben ebenfalls Platz in der Zeit.

Wie löst du das mit der Bezahlung dieses Unterrichts?

In einer festen Gruppen von vier Kindern z.B. bezahlt jedes 30 Minuten und alle können zwei Stunden da sein. Man kann die Flexibilität aber auch steigern bis zum Punkt, an dem die Schüler*innen täglich, sagen wir zwischen 14:30 Uhr und 19 Uhr zur Musikschule kommen können, wann immer sie wollen. Wer 60 Minuten bezahlt, kann das jeden Tag tun. Wer 40 Minuten bezahlt, an zwei flexiblen Tagen und wer 30 Minuten bezahlt an einem Tag. Es gibt dann natürlich Stosszeiten, zu denen ganz viele Kinder da sind, die gemeinsam üben sowie Spiele und Stücke spielen. Viele Kinder geniessen die Interaktion mit den anderen und sind dadurch unglaublich motiviert zu üben und zu spielen. Und wenn sie irgendwo nicht weiterkommen, ist ja der Lehrer da, der weiterhilft. Ruhigere Schüler*innen und besonders Talentierte kommen zu den Randzeiten, das regelt sich ganz von selbst. Sie merken schnell, dass die Lehrperson dann besonders viel Zeit für sie hat. Insofern braucht es in diesem System auch keine separate Talentförderung. Die ergibt sich ganz natürlich.

Auch wenn man noch in festen Gruppen arbeitet, ist es sinnvoll, sogenannte Chaoswochen oder zumindest Chaostage einzuführen, an denen der Unterricht in diesem ganz flexiblen Modell stattfindet. Damit das funktionieren kann, ist eine gute Kommunikation mit den Schüler*innen und v.a. auch den Eltern das A und O. Mit entsprechend geschulten Argumenten überzeugen wir in der Regel fast alle Eltern dass ihr Kind etwas Neues z.B. sechs Wochen ausprobiert, wenn sie realisieren, dass ihr Kind so besser gefördert wird und fürs gleiche Geld viel mehr Lernzeit erhalten kann. Und dazu hat es dabei viel Spass! Die Erfahrung zeigt, dass sie dann eher dazu bereit sind, ihr Kind zum etwas weiter entfernten Unterrichtsort zu fahren oder fahren zu lassen. Dezentraler Unterricht ist ja hier weniger gut möglich.

Du erteilst Seminare und bildest auch zur MDU-zertifizierten Lehrperson aus. Gelingt es diesen Lehrpersonen, das Prinzip des Simultanunterrichts umzusetzen, auch wenn ihre Musikschule vielleicht in einer Region mit vielen Bergtälern liegt, wo dezentraler Unterricht die Norm ist?

Ja, absolut! Da ist z.B. Sami Lörtscher, der an der Musikschule Interlaken Ost begeistert Trompete nach MDU® unterrichtet. An dieser Musikschule konnte auch ein geeignetes Raumangebot geschaffen werden. Bei den Chaoswochen waren es zwei 8-jährige Mädchen aus Grindelwald, die die meiste Zeit an der Musikschule verbracht haben. Sie haben sich an drei Wochentagen nach der Schule in den Zug nach Interlaken gesetzt, um in die Musikschule zu fahren.

Sami Lörtscher und Sämi Seiler haben viel Spass beim Trompetenunterricht nach MDU®
Foto Gerhard Wolters

Oder da ist Schlagzeuglehrer Andreas Aeppli, der in Winterthur eigens in einen geeigneten Raum mit eingebauten Übezellen investiert hat und dort seinen Musikschulunterricht stattfinden lässt, um nur zwei zu nennen.

Vielen Dank für das Gespräch!

Weitere Informationen und Videos finden Sie unter: www.mdu.ch

Talentförderung

Die ungefähr 2% der Musikschüler*innen, die besonders talentiert sind, brauchen eine besondere Förderung. Heute gibt es etablierte Förderprogramme, Talentkarten und Förderbeiträge des Bundes.
2017 haben zwei engagierte Kolleginnen an der Musikschule Bantiger eine regionale Talentförderung aufgebaut, und sie haben dabei Erkenntnisse gewonnen, die für alle, die heute in der Talentförderung arbeiten, interessant sein können.

Ich spreche mit Valentina Zürcher, Flötistin, Mentaltrainerin und frühere Schulleiterin und mit der Geigerin und Komponistin Gabrielle Brunner, die als Violinpädagogin unzählige Schüler*innen erfolgreich auf Wettbewerbe und Hochschuleintritte vorbereitet hat.

MW: Wie kam es zum Projekt Talentförderung?

Valentina Zürcher (VZ): Als Schulleiterin der Musikschule Wohlen AG kannte ich andere kantonale Fördermodelle, und als Mutter einer Tochter auf dem Weg in den Spitzensport habe ich miterlebt, wie Förderung dort organisiert wird: Trainiert wird mehrmals die Woche – von Anfang an im Team. Es gibt vielfältigen Support und Möglichkeiten, an regionalen, kantonalen und nationalen Veranstaltungen teilzunehmen und Feedback zu erhalten.
Daraus entstand mein Wunsch, an der Musikschule etwas Ähnliches aufzubauen. Ich fragte im Kollegium, ob jemand mitarbeiten möchte – und Gabrielle meldete sich sofort.

Gabrielle Brunner (GB): Ich hatte schon lange erkannt, dass begabte und überdurchschnittlich interessierte Schüler*innen mit dem damaligen Angebot zu wenig gefördert werden konnten, und habe mich deshalb mit Freuden engagiert.

                                                              Gabrielle Brunner – Foto Ivo Ubezio

Wie seid Ihr vorgegangen?

VZ: Zur Auftaktveranstaltung hatten sich vierundzwanzig Teilnehmende (7-15j.) angemeldet. Wir schrieben das Angebot im ersten Jahr kostenlos aus, um mit den Teilnehmenden zu besprechen, welche Bedürfnisse sie haben und was zeitlich für sie sinnvoll sein könnte. Sie wollten sich vor allem  mit Gleichgesinnten treffen, musizieren, sich austauschen, Konzerte spielen. Von da an trafen wir uns vierzehntäglich.

Konnten alle teilnehmen, oder habt ihr eine Auswahl getroffen?

GB: Alle! Es ist ja immer ein Wunder, wie sich Kinder entfalten, in ihrer menschlichen und künstlerischen Entwicklung, zu was immer das dann auch führt. Auch ein Hochbegabter muss nicht Berufsmusiker werden; vielleicht wird er ein ganz toller ∙Arzt, und die musikalische Förderung hat ihm in seiner persönlichen Entwicklung als Mensch für diesen Weg ganz viel mitgegeben.

Wie sah das Programm aus?

VZ: Wichtigste Bestandteile des Programms waren der Austausch im Plenum, Kammermusik und Korrepetition. Die Teilnehmenden haben in angeleiteten Settings gelernt, gezielt darüber nachzudenken, was sie musikalisch erleben möchten. Wir haben entsprechende Gruppen gebildet, wobei oft auch unterschiedliche Altersstufen miteinander ins Spiel kamen.

GB: Und wir haben Stapel von Noten mitgebracht, damit sie herausfinden konnten, was ihnen gefällt. Und natürlich standen uns auch einige Hauptfachlehrpersonen mit ihren Literaturempfehlungen zur Seite.

Wurden die Hauptfachlehrpersonen auch sonst eingebunden?

VZ: Natürlich, einige haben mitunterrichtet oder waren zu Talentförderzeiten und bei Konzerten da.

GB: Das Programm hat ja nicht nur aus Kammermusik, Vorspielen und darüber Sprechen bestanden, es gab auch die Arbeit mit Korrepetitor*innen, begleitetes Üben, Mini-Masterclasses, Theorie- und Musikgeschichte-Unterricht, Improvisation und Workshops zu bestimmten Themen. Da haben wir immer Kolleg*innen beigezogen.

Und das zumindest zu Beginn ehrenamtlich?
GB: Ich habe das nicht als ehrenamtliche Tätigkeit verstanden sondern als Bestandteil meines Bildungsauftrags, und mit der Zeit wurden wir dann auch teilweise entschädigt.

VZ: Ja, zu einem grossen Teil. Doch es hat sich in jeder Hinsicht gelohnt.

                                                    Valentina Zürcher – Foto Caroline Marti

Wo habt ihr in dieser Arbeit eure Schwerpunkte gelegt, und was nehmt ihr aus dieser Zeit mit?

VZ: Mein Schwerpunkt lag neben der gesamten Organisation beim Mentaltraining und beim Aufbau einer Feedbackkultur. Faszinierend war zu beobachten, wie die Kinder und Jugendlichen ihre künstlerischen Lernprozesse zunehmend selbst verantworteten. Als auditiver Mensch beschäftigt man sich mit innerem und äusserem Hören und versucht, kognitive, motorische und instrumentale Fertigkeiten – mit stetiger Hingabe – zu differenzieren. Dass sich daraus neue Fragen und Aufgaben ergeben, lässt sich bereits sehr früh erlernen. Die Musik mit Gleichgesinnten zum Klingen zu bringen und zu erforschen, wie man sie noch gestalten oder empfinden könnte, motiviert unglaublich.

GB: Wenn ein/e Schüler/in eine Leidenschaft zeigt, ist es meine Verpflichtung, alles zu geben, dass das Vorhaben gelingt. Ich bin recht streng und fordere klanglich, technisch, musikalisch viel von meinen Schüler*innen. Gutes Musizieren braucht einen ganzheitlichen Einsatz von Körperspannung, etwas ausdrücken Wollen, von hoher Präsenz im Augenblick und technischem Können. In den Kursen konnten wir das vertiefen und in Vorspielsituationen ausprobieren. In der Zusammenarbeit mit den anderen haben sie Fortschritte darin gemacht, selber zu denken, ihre Gefühle wahrzunehmen und ihre Empfindung exakt umzusetzen. Und die Vorspiele, die wir organisiert haben, haben sie natürlich zum viel mehr Üben motiviert. «Put the music first», war unser Motto.

 

Haben auch Sie Erfahrungen mit Methoden und Projekten gemacht, die bewirken, dass Kinder und Jugendliche länger und oder öfter an Musikschulen sind und dass sie motiviert werden, gerne zu üben? Dann würde ich gerne in einer nächsten Nummer darüber schreiben. Schreiben Sie mir an: marianne.waelchli@smpv.ch                        

 

„Streichkonzert“ im Kanton Thurgau

Der Kanton Thurgau muss sparen. Externe Berater schlagen unter anderem die Reduktion des Beitrags zur Finanzierung der Musikschulen von 50% auf einen Drittel vor.

Seit 2023 schliesst die Erfolgsrechnung des Kantons Thurgau mit einem Aufwandüberschuss ab.
Trotzdem lehnte das Kantonsparlament 2024 eine Steuererhöhung ab, aber gleichzeitig sind grössere Investitionen notwendig. Deshalb hat der Regierungsrat des Kantons Thurgau im April 2025 beschlossen, eine Aufgaben- und Verzichtsplanung (AVP 2025–2027) einzuleiten, mit dem Ziel, 2027 CHF 40 Mio und ab 2028 jährlich mindestens CHF 80 Mio einzusparen. Er erteilte dem Institut für Verwaltungs-Management ZHAW und der publicXdata AG das Mandat, sämtliche Aufgaben und Leistungen der kantonalen Verwaltung kritisch zu prüfen und mit anderen Kantonen zu vergleichen und einen Beratungsbericht zu verfassen.
Die externen Berater schlagen 50 Massnahmen vor: so soll das Kantonsparlament z. B. nur noch 100 statt 130 Sitze haben, beim öffentlichen Verkehr, bei der Pflege, bei den Schulen, bei der Förderung von erneuerbaren Energien und sogar bei der Landwirtschaft soll gespart werden, und selbstverständlich soll auch der Kulturbereich nicht verschont bleiben: hier schlagen sie vor, auf die Zahlung des Kulturlastenausgleichs an den Kanton St.Gallen zu verzichten, also das Stadttheater St.Gallen nicht mehr zu unterstützen und den Beitrag an die Musikschulen von 50% auf 33% zu reduzieren. Die vom Kanton eingesparten 17% der Lohn- und Betriebskosten der Musikschulen könnten ja die Eltern übernehmen.

Dagegen wehrt sich der SMPV Thurgau zusammen mit dem Verband Musikschulen Thurgau VMTG und dem Verband Musikschulen Schweiz VMS. Die drei Verbände haben je eine Vernehmlassungsantwort eingereicht, und der SMPV Thurgau hat eine Petition an den Regierungsrat lanciert und in kurzer Zeit 1862 Unterschriften für ihr Anliegen gesammelt.

Die Verfasser des Beratungsberichts stützen ihren Vorschlag, die Kantonsbeiträge an die Musikschulen zu kürzen, auf den Statistikbericht 2025 über die Musikschulen in der Schweiz des VMS. Sie schreiben wörtlich: „Hintergrund ist, dass die aktuelle Finanzierung durch den Kanton im Vergleich zu anderen Kantonen auf der grosszügigen Seite ist.“ Dabei haben sie komplett ausser Acht gelassen, dass sich die Modelle, wie stark sich Kantone, Gemeinden und Volksschule an der Finanzierung der Musikschulkosten beteiligen, von Kanton zu Kanton stark unterscheiden. Im Kanton Thurgau steht es den Gemeinden frei, einen Beitrag an den Musikschulunterricht zu leisten oder nicht. So werden auch nur 8% der Kosten durch Gemeinden übernommen. Eine sorgfältige Prüfung der VMS-Statistik zeigt, dass die anderen Kantone, in denen die Gemeinden weniger als 10% der Musikschulkosten übernehmen, selbst 60 – 69% der Kosten übernehmen. Sie sind also wesentlich grosszügiger als der Kanton Thurgau.

Wenn wir uns anschauen, wie hoch die Belastung der Eltern im Kanton Thurgau heute ist, sehen wir in der Statistik, dass nur Eltern in den Kantonen Tessin, Schwyz, Aargau und Schaffhausen prozentual mehr bezahlen müssen als die Thurgauer. Müssten sie jetzt noch zusätzlich 17% der Musikschulkosten übernehmen, d.h. die Elternbeiträge würden um durchschnittlich 35% oder mehr steigen, wäre der Kanton Thurgau der Kanton mit den höchsten durchschnittlichen Elternbeiträgen.

Statistiken kann man natürlich aus allen Winkeln betrachten; für die Eltern ist aber entscheidend, wie hoch die Musikschulrechnung ihrer Kinder in Franken und Rappen ist und ob sie es sich leisten können, ihre Kinder in den Musikschulunterricht zu schicken. Im Kanton Thurgau zahlt man heute, wenn man das Glück hat, in einer Gemeinde zu wohnen, die doch einen kleinen Beitrag leistet, CHF 450.- (Aadorf) bis CHF 640.- (Weinfelden) für 18 mal 30 Minuten Einzelunterricht und zwischen CHF 600.- bis CHF 820.- bei 40 Minuten Unterricht.
Zum Vergleich: an der Musikschule Konservatorium Zürich kostet der Semesterbeitrag für 30 Minuten Unterricht CHF 640.- und für 40 Minuten 850.-. Das Lohnniveau im Kanton Zürich ist aber klar höher als im Kanton Thurgau. Somit ist die Belastung durch Musikschulgebühren für Eltern im Kanton Thurgau schon heute höher als in Zürich. Vergleichen wir die Tarife mit denen im Kanton St.Gallen, sehen wir, dass es mit Niederhelfenschwil (CHF 400.-), Uzwil (CHF 410.-), Rorschach-Rorschacherberg (CHF 420.-) Musikschulen mit günstigeren Tarifen gibt.

Politisch könnte man sich natürlich auf den Standpunkt stellen, dass Musikunterricht ja nicht so wichtig sei, und dass die Kinder stattdessen Fussball spielen könnten, wenn der Musikunterricht zu teuer ist, wären da nicht der Artikel 67a der Bundesverfassung und der Artikel 12a des Bundesgesetzes über die Kulturförderung (KFG). Im Artikel 67a wird festgehalten, dass Bund und Kantone die musikalische Bildung insbesondere von Kindern und Jugendlichen fördern und im Artikel 12a des KFG steht, dass Musikschulen, die von Kantonen und/oder Gemeinden unterstützt werden, allen Kindern und Jugendlichen bis zum Abschluss der Sekundarstufe II Tarife anbieten müssen, die deutlich unter den Erwachsenentarifen liegen und dass sie bei der Festlegung dieser Tarife die wirtschaftliche Situation der Eltern berücksichtigen müssen.
Wir wissen, wie wichtig Musikunterricht für die Gehirnentwicklung ist, für die Feinmotorik, die Sprachentwicklung und die Konzentrationsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen und wie er deren Sozialverhalten positiv beeinflusst, und deshalb ist es uns sehr wichtig, dass auch Kinder aus einkommensschwächeren Familien von diesem Unterricht profitieren können. Und als Berufsverband wollen wir natürlich auch nicht, dass unsere Thurgauer Kolleg*innen, die ohnehin schon tiefere Löhne hinnehmen müssen als die Musiklehrpersonen in den Nachbarkantonen Zürich und St.Gallen, unter Pensenschwund leiden müssen, weil zu hohe Musikschulgebühren immer mehr Eltern davon abhalten, ihre Kinder in die Musikschule zu schicken.

Der SMPV Thurgau macht in seiner Petition an den Regierungsrat zwei Vorschläge, wie der Kanton einen Teil der Subventionen einsparen könnte, ohne dass die Elternbeiträge so massiv angehoben werden müssen. Erstens schlägt er vor, dass der Kanton und die Gemeinden die einzusparenden 17% unter sich aufteilen, wobei die Gemeinden neu zu einem fixen Beitrag verpflichtet würden. Und zweitens regt er an, über einkommensabhängige Musikschultarife nachzudenken.

Und liebe Politiker*innen im Kanton Thurgau, wenn Sie darüber nachdenken, ob man den Rotstift bei den Musikschulen ansetzen sollte, denken Sie nicht ans Nachbarskind, das Sie mal bei den ersten Versuchen auf der Violine oder Blockflöte mit noch schiefen Tönen gestört hat sondern an die vielen Musikschüler*innen, die dank ihrem Musikschulunterricht später das Laienorchester verstärken, am Dorffest im gemischten Chor singen oder mit der Blasmusik dem 90-jährigen Jubilar ein Ständchen bringen. Und denken Sie auch an die einzelnen Hochbegabten, die später Musik studieren, grossartige Konzerte geben und die den musikalischen Nachwuchs von übermorgen ausbilden werden.

In eigener Sache

Beim Telefondienst und bei der täglichen Arbeit für den SMPV höre ich immer wieder dieselben zwei Fragen, obwohl wir versuchen, möglichst umfassend zu informieren.

Wenn Sie SMPV-Mitglied sind, unsere Mails und Mitteilungsblätter lesen und ab und zu in unserer Homepage smpv.ch stöbern, werden Sie in diesem Artikel wohl nicht viel Neues erfahren. Oder doch?

Wer ist SMPV-Mitglied und wer kann SMPV-Mitglied werden?

Es kommt immer wieder vor, dass Nicht-Mitglieder sich vom SMPV beraten lassen wollen oder von günstigen, den Mitgliedern vorbehaltenen Weiterbildungstarifen profitieren wollen, weil sie überzeugt sind, SMPV-Mitglied zu sein. „Aber ich arbeite doch an einer Musikschule, ich bin sicher Mitglied“, heisst es dann.
Wenn man dem SMPV angehören will und von seinen Dienstleistungen profitieren will, muss man ihm explizit beitreten und jedes Jahr einen Mitgliedsbeitrag bezahlen. Beitreten kann, wer einen Master Musikpädagogik oder ein altrechtliches Lehrdiplom vorweisen kann.
Die wichtigsten Dienstleistungen, von denen Mitglieder profitieren können, sind für angestellte Musiklehrpersonen die gewerkschaftliche Vertretung in schwierigen Situationen am Arbeitsplatz durch das nationale operative Team oder die Sektionspräsidien, die Erstberatung durch die Verbandsjuristin und die politische Arbeit des SMPV, der sich für verbesserte Arbeitsbedingungen an Musikschulen, faire Löhne und dem Beruf angepasste Lösungen bei den Sozialversicherungen einsetzt. Wie die Selbstständigerwerbenden profitieren sie auch von den beiden verbandseigenen Plattformen, rent-a-musician.ch, auf der sie ihre Konzerttätigkeit bewerben können und mein-musikunterricht.ch, auf der sie für ihren privaten Musikunterricht werben können. Für Selbstständigerwerbende sind die Tarifempfehlungen des SMPV sehr wichtig, die Musterverträge für den Privatunterricht und die Möglichkeit, bei der Pensionskasse Musik und Bildung ihr Einkommen versichern lassen zu können.

Beide Gruppen profitieren vom vergünstigten, praxisrelevanten Weiterbildungsangebot, von sektionsabhängigen Angeboten wie Musizierstunden und Lehrerkonzerten und nicht zuletzt vom Netzwerk SMPV.
Auf Initiative eines Lehrerkonvents hat der SMPV Bern an seiner letzten HV die Möglichkeit geschaffen, Lehrerkonvente Bernischer Musikschulen als Kollektivmitglieder aufnehmen zu können. Die einzelnen Lehrpersonen sind dann zwar nicht SMPV-Mitglieder, wenn sie dem Verband nicht selbst beitreten, aber die Konventsleitung erhält Beratung und Unterstützung, und (kultur)politische Anliegen der Konvente können vom Vorstand in die Politik getragen werden, und sie werden in die politisch-gewerkschaftliche Arbeit des Verbands miteinbezogen.

Fragen rund um ein (un)mögliches privates Musikstudium

Es kommt immer wieder vor, dass jemand anruft, weil er oder sie beim SMPV Musik studieren möchte oder einen besonders begabten Schüler über den SMPV ausbilden möchte.

Leider gibt es diese Ausbildungsmöglichkeit nicht mehr.
2005 entschied der SMPV, dass er die Berufsausbildung auslagern oder aufgeben muss. Das hatte zwei Gründe: Die SMPV-Diplome waren zwar faktisch anerkannt und Musikschulen stellten sie oft Lehrdiplomen von kantonalen Konservatorien gleich, aber sie waren nicht staatlich anerkannt. Mit der Bologna-Reform wurde das zum echten Problem. Es war absehbar, dass SMPV-Diplome, die ausgestellt würden, nachdem die ersten Bachelor- und Masterdiplome im Musikbereich ausgestellt worden waren, merklich an Wert verlieren würden. Zweitens musste der SMPV einsehen, dass er die Berufsstudien nicht mehr finanzieren konnte. 2007 wurde die Verantwortung für die privaten Musikstudien an die Stiftung Schweizer Akademie für Musik und Musikpädagogik SAMP übertragen, die in Jakob Limacher und der Kalaidos Fachhochschule ideale Kooperationspartner fand. 2009 gründeten die SAMP und die Kalaidos Fachhochschule gemeinsam die Musikhochschule SAMP AG, die, nachdem die Bachelor- und Masterstudiengänge akkreditiert worden waren, zur Kalaidos Musikhochschule wurde. In einer Übergangsfrist konnten die SMPV-Studierenden ihre Studien noch abschliessen und ihre SMPV-Lehrdiplom- oder Konzertdiplomprüfungen ablegen. Dafür unterstütze der SMPV die junge Musikhochschule mit einem jährlichen Sockelbeitrag, und der von fünf SMPV-Mitgliedern gegründete „Förderkreis der privaten musikalischen Berufsausbildung in der Schweiz“ sammelte Kleinspenden zur Unterstützung der Fachhochschule.
2019 wurde die Kalaidos Fachhochschule an die Klett Gruppe verkauft. Diese entschied, die Kalaidos Musikhochschule auf Sommer 2027 zu schliessen. So findet die Geschichte des privaten Musikstudiums in der Schweiz nächsten Sommer nach hundertvierzehn Jahren ihr Ende.

Ich gebe zu, dass ich dieser privaten Ausbildungsmöglichkeit, wenn ich von Fachkräftemangel an Musikschulen höre, ab und zu ganz leise nachtrauere. Aber nein, ich sehe keine Möglichkeit, sie wieder zum Leben zu erwecken.

Musikunterricht ist keine Fliessbandarbeit

Im „Rezept für guten Musikunterricht“ sehen wir, welch hohe Anforderungen Musiklehrpersonen an sich selbst stellen. Wie sieht aber die Realität aus?

Bis zum Master Pädagogik haben sich die Lehrpersonen genügend Wissen und Können im künstlerischen und pädagogischen Bereich angeeignet, um für den Beruf als Musikpädagog*innen bestens gerüstet zu sein. Vor allem die Praktika sind ein wichtiger Bestandteil der Ausbildung. Insofern lohnt es sich, das Pilotprojekt der HKB mit der Musikschule Oberemmental zu verfolgen, das im Herbst 2026 startet: Studierende unterrichten während des gesamten Masterstudiums drei bis fünf Kinder an der Musikschule Oberemmental. Dabei werden sie von Fachdidaktikdozierenden der HKB und Praktikumslehrpersonen der Musikschule begleitet. Sie erhalten einen Lohn nach kantonalen Besoldungsvorgaben und den Musikschüler*innen kann dieser Unterricht vergünstigt angeboten werden. Gut möglich, dass ein solches Projekt die Attraktivität eines Masterstudiums Pädagogik steigert. Denn hier sehen wir ein Problem: es werden heute viel zu viele Master-Performance-Studierende ausgebildet, die niemals alle eine existenzsichernde Karriere haben werden, während der Fachkräftemangel bei Musiklehrpersonen (v.a. Gitarre und Klavier) bereits Realität ist. Auch weisen Lehrpersonen aus den Bereichen Rock/Pop und Jazz immer wieder darauf hin, dass die Musikhochschulen viel zu wenig Studienplätze in dem Bereich anbieten, und dass man in diesen Studiengängen eine grössere Offenheit gegenüber einer stilistischen Vielfalt haben müsste, die letztlich auch den Studierenden im Master Pädagogik Klassik zugute kommen könnte, die im Unterrichtsalltag an den Musikschulen oft auch Pop/Jazz unterrichten müssen.

Der Berufsalltag

Junge Musikpädagog*innen sind nicht darauf vorbereitet, dass es quasi unmöglich ist, 100% als Musiklehrperson zu arbeiten, wenn man nicht an einem Gymnasium oder einer pädagogischen Hochschule arbeitet. Sogar dann nicht, wenn man ein gefragtes Instrument wie Klavier unterrichtet.
Im Lehrplan 21 sind Blockzeiten festgeschrieben und die wöchentliche Lektionszahl wurde erhöht. Auch wenn es z. B. im Kanton Bern den Eltern unter gewissen Voraussetzungen möglich ist, ihre Kinder auf ein Gesuch hin von einer Schullektion dispensieren zu lassen, damit sie in dieser Zeit den Musikschulunterricht besuchen können, ist es leider Realität, dass die Musikschullehrpersonen oft erst im späteren Nachmittag mit dem Unterrichten beginnen können. Sie unterrichten dann vielleicht von 15.30 bis 21.00 Uhr, idealerweise ohne Pausen, damit sie möglichst viele Schüler*innen unterrichten können. Ein Vollpensum besteht je nach Kanton aus 37 wöchentlichen Lektionen à 40 Minuten bis zu 58 Lektionen à 30 Minuten, wie das z. B. im Kanton Graubünden der Fall ist. Dort kommt erschwerend hinzu, dass die Lehrperson in diesem knapp bemessenen Zeitfenster für Unterricht oft noch von Ort zu Ort reisen muss.
Im 1. Kapitel des Rezepts für guten Musikunterricht steht, was eine ideale Musiklehrperson leisten müsste, und dann frage ich mich, ob das „wache Auge und das analytische Ohr“ nicht auch mal ermüden, wenn sie jeden Tag 10-11 Schüler*innen nur je eine halbe Stunde direkt hintereinander hören und sehen ohne eine kleine Pause dazwischen, in der sie die Eindrücke kurz verarbeiten können. Hut ab vor den Musiklehrpersonen, die es schaffen, dass Musikunterricht da meistens Spass macht: in den 30 Unterrichtsminuten muss der Schüler oder die Schülerin ja zuerst ankommen, sein Instrument auspacken, vielleicht dringend noch ganz schnell etwas erzählen oder mal kräftig gähnen, weil der Tag schon lang und vollbefrachtet war. Dann muss man Aufgaben abfragen, etwas erklären, ein neues Stück einführen, im Duett spielen und improvisieren. Das alles in 30 Minuten bei immer guter Laune, während man immer individuell auf jeden Schüler und jede Schülerin eingeht und sorgsam darüber wacht, dass man sie nicht unter- und nicht überfordert.
Die Situation wird manchmal etwas entschärft, wenn man auch ein paar erwachsene Schüler*innen unterrichtet, die gerne an einem Vormittag oder über die Mittagszeit Unterricht nehmen. Oder man arbeitet noch als Musiklehrer*in an der Volksschule, wo die Lektionen in den Stundenplan integriert sind. Vielleicht tritt man als Musiker*in solistisch oder in einem Orchester auf. Proben für Konzerte können dann auf die Vormittage gelegt werden, aber die Konzerte, wenn sie nicht am Wochenende stattfinden, fallen wieder in die kostbare Zeit, in der man eigentlich unterrichten könnte. Es ist auch schwierig das Familienleben mit Kindern zu organisieren, wenn man quasi jeden Abend und am Wochenende arbeitet.
Zum Glück sind Musiker*innen kreativ und resilient und finden meist einen Weg, wie sie ihr kompliziertes Leben mit dem schönsten Beruf der Welt organisieren können.

Verbesserungsmöglichkeiten

Ganz wichtig ist eine gute Zusammenarbeit vom Musikschule und Volksschule, dass musikalischer Einzelunterricht nicht als störende Konkurrenz zum Volksschulunterricht empfunden wird sondern als wichtige Ergänzung, die man einbinden muss. Wenn Kinder sich einmal pro Woche – möglichst nicht erst nach einem ganzen Schultag, wenn sie schon müde sind – auf ein komplexes Tun einlassen, wie es der Instrumental- oder der Sologesangsunterricht ist, fördert das ihre Kreativität, ihre Konzentrationsfähigkeit und ihr Selbstvertrauen, was sich positiv auf ihr Verhalten und ihr Lernvermögen im Schulunterricht auswirkt.
Die Politik sollte das Budget für Subeventionen für Musikunterricht erhöhen statt kürzen, damit möglichst viele Kinder aus einkommensschwachen Familien Musikunterricht nehmen können, und dass die Lektionslängen so sind, dass sinnvoller Unterricht auch möglich ist. Musikunterricht darf nicht zur Fliessbandarbeit verkommen.
Wir blicken hier gespannt in den Kanton Aargau, wo die Botschaft zur 1. Lesung der Revision des Instrumentalunterrichts im Herbst an den Grossen Rat geht.
Wieviel Schaden das Sparen beim Musikunterricht anrichten kann, sieht man in der Stadt Chur, wo die musikalische Grundschule früher in den Blockzeiten am Morgen im Halbklassenunterricht stattfand. Freiwillig gingen alle Kinder hin, weil sie sonst in den Blockzeiten privat hätten betreut werden müssen. Heute findet der Unterricht nachmittags statt, und man muss die Kinder dafür anmelden, was gerade bildungsferne Familien oft nicht tun. So spart Chur zwar 40 000 Franken, aber viele Kinder verpassen eine elementare Förderung, während die Lehrpersonen für musikalische Grundschule kein existenzsicherndes Einkommen mehr haben.

Guter Musikunterricht – Kapitel 3

Zum Abschluss unserer Serie über guten Musikunterricht wollen wir der Frage nachgehen, welchen Beitrag Musikschulleitungen zur Qualität von Musikunterricht beisteuern können, und wie die Politik für sie ein günstiges Umfeld schaffen kann.

Die ideale Musikschulleitung unterstützt die angestellten Musiklehrpersonen in ihrer täglichen Arbeit, kommuniziert transparent, wenn sie zusätzliche Arbeit zu vergeben hat und sorgt dafür, dass die Lehpersonen die Pensenvergabe nachvollziehen können. Sie spürt, wenn sich jemand benachteiligt fühlt und sucht dann das Gespräch mit der betreffenden Lehrperson.
Der Musikschulleitung ist bewusst, dass die meisten Lehrpersonen keine existenzsichernde Anstellung an ihrer Schule haben, dass sie also mehrere Stellen annehmen müssen, sei es auch als Musiklehrperson, als Musiker*in oder in einem ganz anderen Fachgebiet. Sie versteht also, dass die Lehrperson nicht immer für alle schulischen Aufgaben ausserhalb des eigentlichen Unterrichts zur Verfügung stehen kann, weil das sonst Terminkollisionen mit Verpflichtungen für die anderen Arbeitsstellen geben kann. Sie berücksichtigt dabei, dass jemand mit einem sehr kleinen Pensum nicht gleich viele zusätzliche Aufgaben (Sitzungen, Instrumente vorstellen, Konvent, Elterngespräche) übernehmen kann, wie jemand mit einem grossen Pensum.
Die Musikschulleitung sorgt für angenehme Unterrichtsräume mit Tageslicht und gestimmtem Klavier in der Musikschule aber auch in externen Unterrichtsräumen wie Zimmern in der Volksschule und überhaupt für eine angepasste Infrastruktur.
Sie ermöglicht verschiedene Formen von Schülerauftritten, schafft die Grundlage für Ensembleunterricht und Ensembleauftritte, wobei sie möglichst viele Schüler*innenkonzerte besucht. Ihre Rückmeldungen sind wohlwollend und konstruktiv, damit die Lehrperson die so verpackte Kritik auch annehmen kann, weil sie sich grundsätzlich wertgeschätzt fühlt.
Die Musikschulleitung denkt strategisch, ist ideenreich im Schaffen von neuen zusätzlichen Unterrichtsgefässen, und sie nimmt auch kreative Ideen der Lehrpersonen auf und prüft, ob diese umsetzbar sind. Besonders für den Erwachsenenunterricht sorgt sie für flexible Abo-Angebote, die zusätzliche Schüler*innen anziehen könnten.

Die Musikschulleitung ist gut vernetzt und versucht die Arbeitssituation ihrer Angestellten in Zusammenarbeit mit den Musikschulverbänden zu verbessern, indem sie sich dafür einsetzt, dass Musikunterricht auch zu normalen Schulzeiten möglich wird und dass bei der Planung von neuen Schulmodellen auch daran gedacht wird, dass es zeitlich und örtlich Raum für Musikunterricht geben muss. Überhaupt setzt sie sich in der Politik dafür ein, dass Musikunterricht nicht als unwichtiges Hobby sondern als wichtiger Bestandteil einer umfassenden Ausbildung verstanden wird.
Für die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für genügend hohe Subventionen für ein möglichst breites Unterrichtsangebot spannt sie mit anderen Musikschulen, mit Musikschulverbänden und mit Berufsverbänden für Musikpädagog*innen zusammen.

Politik

Damit sind wir bei der Politik angelangt und bei der Frage, wie sie guten Musikunterricht unterstützen kann: Politiker*innen, die Musikunterricht fördern, verstehen, dass ein günstiges Umfeld für Musikunterricht nicht günstig zu haben ist. Sie widerstehen der Verlockung, die finanziellen Mittel für den Musikunterricht zu kürzen, weil sie wissen, dass verschiedenste Studien ergeben haben, dass Musikunterricht für die Gehirnentwicklung äusserst förderlich ist, selbst dann, wenn die ersten Versuche auf einem Instrument noch schief tönen. Sie verstehen, dass Musikunterricht deshalb eine wichtige Investition in die Zukunft ist. Und sie erkennen, dass Kinder und Jugendliche, die musikalisch ausgebildet werden, später eher einem Musikverein oder einem Chor beitreten, also Vereinen, die später das kommunale Kulturleben bereichern. Sie stellen also ein vernünftiges Budget für Musikunterricht zur Verfügung, und sie setzen sich in der Bildungspolitik auch dafür ein, dass beim Planen des obligatorischen Schulunterrichts nicht vergessen wird, Raum für Musikunterricht zu schaffen. In der Hochschulpolitik setzen sie sich dafür ein, dass genügend Musiklehrpersonen in allen Fächern Klassik und Pop/Jazz ausgebildet werden, und sie stellen die finanziellen Mittel für diese Studiengänge zur Verfügung.

Rezept für guten Musikunterricht

Während es im 1. Teil des Rezepts darum ging, welche Qualitäten eine ideale Musiklehrperson haben muss, befasst sich Teil 2 damit, was Schüler*innen und ihre Eltern zu gutem Musikunterricht beitragen können.

Herzlichen Dank an die Kolleg*innen, die sich auf meine erste Umfrage Anfang November und auf die zweite Anfang Januar so zahlreich gemeldet haben. Das grosse Interesse am „Rezept für guten Musikunterricht“ und die Qualität der Antworten zeigen, welch grosses Potential im SMPV vorhanden ist, und dass Musiklehrpersonen nicht nur so vor sich herunterrichten, wie sich das der Laie vielleicht vorstellt, sondern dass sie ihre musikpädagogische Arbeit sorgfältig planen, mit Herzblut ausführen und ihre Haltung dazu und die der anderen Beteiligten regelmässig reflektieren.
Zitiere ich ein SMPV-Mitglied, erscheint sein Name in Klammern.

Die Schüler*innen

Der idealen Musiklehrperson gebe man zwei bis drei Handvoll verschiedene Schüler*innen unterschiedlichen Alters bei. Idealerweise sind sie alle neugierig auf die Musik und auf das Instrument, und sie haben dieses bewusst gewählt und nicht nur, weil die Eltern das wollten. Sie bringen Offenheit mit, gehen darauf ein, was die Lehrperson ihnen vermittelt, aber sie vertrauen ihr auch nicht blind, sondern sind fähig zu spüren, was für sie stimmt und was nicht. Vor allem erwachsene Schüler*innen sollen ihre Lehrpersonen zwar respektieren aber nicht „guruisieren“. „Sie sind ehrlich gegenüber der Lehrperson und sagen ihr, ob sie geübt haben oder nicht. Dann kann sich die Lehrperson der Situation anpassen.“ (Nadia Minder)
Von Vorteil ist es, wenn sie talentiert und musikalisch sind. Dabei ist es egal, ob ihnen dieses Talent quasi in die Wiege gelegt wurde, oder ob sie durchs Hören verschiedenster Musik in unterschiedlichsten Stilrichtungen und durch die Arbeit mit der Musiklehrperson den Sinn für schwere und leichte Töne, für Phrasierungen und die für einen bestimmten Stil angepasste Agogik und Dynamik entwickeln.

Sie haben musikalische Wünsche und Ziele und einen gewissen Ehrgeiz, diese Ziele auch zu erreichen und dadurch auch die Motivation zu üben, ohne dabei eine ungesunde Verbissenheit zu entwickeln. Dem Alter angepasst lernen sie, selbständig zu arbeiten und die Lehrperson gezielt um Hilfe zu bitten, wenn sie an ihre Grenzen stossen. „Die Schüler*innen tragen durch ihr aktives Engagement, ihre Fähigkeit zum selbstständigen Arbeiten und ihre Bereitschaft, sich auf einen anspruchsvollen, manchmal unbequemen Prozess einzulassen, zur Qualität des Unterrichts bei.“ (Hekmat Homsi)
Sie haben den Mut, verschiedene Dinge auszuprobieren, zu improvisieren und einzelne Stellen immer etwas anders zu interpretieren, um zu erfahren, welche Interpretation sich wann am stimmigsten anfühlt – alles im Rahmen ihrer momentanen technischen Möglichkeiten. Sie verstehen, dass die technischen Fähigkeiten ohne eine gesunde Portion Fleiss nicht mehr werden, dass sie, wenn sie sie aber erweitern, viel mehr Mittel in der Hand haben, damit die gewünschten Farben und Klänge zu erzeugen.
Sie musizieren gerne – alleine aber auch im Zusammenspiel mit anderen, sei es in Orchestern und Chören oder auch in kleineren Formationen. Idealerweise haben oder entwickeln sie mehr Freude am Vorsingen oder Vorspielen, als sie Angst davor haben, und sie haben den Mut, sich von den Noten zu lösen und auswendig zu singen und zu spielen.

Sie bringen Geduld auf, wenn etwas nicht gleich klappt und versuchen es immer wieder.
„Ich wünsche mir, dass Eltern und Schüler*innen mehr Verständnis dafür entwickeln, dass Lernen kein Sofort-Download ist wie bei einem ChatGPT-Prompt, sondern ein Prozess, der Geduld, Ausdauer und wiederholtes Üben braucht.“ (Kateryna Timokhina)

Besonders gut gelingt der Musikunterricht, wenn sie spielfreudig, ein bisschen frech, eigenwillig, aber auch sensibel und leidenschaftlich sind und wenn sie nicht nur spielen sondern auch sich und anderen zuhören können.

 

Die Eltern


Man würze mit Eltern, die ihre Kinder in ihrem musikalischen Tun unterstützen, ohne sie mit unnötig hohen Zielen unter Druck zu setzen.
Allerdings dürfen sie von ihren Kindern eine gewisse Beharrlichkeit beim Üben verlangen.
„Mich hat beeindruckt, was die Velofahrerin Marlen Reusser erzählte: sie wollte unbedingt Geige lernen als Kind. Die Eltern sagten ihr, das dürfe sie, wenn sie zwei Jahre dranbleibe und jeden Tag 20 Minuten übe. Das hat sie dann gemacht, übte noch mehr und kam in die Förderklasse Musik. Später hat sie sich fürs Velofahren entschieden, die Musik bleibt aber Ressource.“ (Ursula Krummen Schönholzer)

Motivierend für die Schüler*innen ist es, wenn die Eltern ihnen auch mal zuhören – zu Hause aber auch bei Vorspielen. Ehrliches Lob tut gut, und geht mal wirklich etwas schief, können auch wohlwollende Kritik und aufmunternde Worte helfen. Förderlich ist es, wenn Musikunterricht und Üben im Wochenplan des Kindes einen festen Platz haben, der nicht angetastet wird und wenn die Eltern dem Kind zeigen, dass sie seine Musiklehrperson respektieren.
Fortsetzung folgt

Der SMPV stärkt seinen Platz als aktives Mitglied in der Kulturbranche im 2026

Die Delegiertenversammlung vom November 2025 hat – dies wurde in der letzten Ausgabe der SMZ berichtet – dem Verbleib im Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) grossmehrheitlich zugestimmt. Dies stärkt dem Zentralvorstand den Rücken, ermuntert ihn, in gewerkschaftlichen Fragen aktiv voranzuschreiten und Themen anzugehen, die Verbesserungen für die Musiklehrpersonen bringen.

Die letzten Jahre waren der Restrukturierung des Verbandes gewidmet, in denen der SMPV sich als reiner Berufsverband neu definiert hat, nachdem er seine bewährte private musikalische Berufsausbildung ausgelagert hatte. Nun ist mit dieser Bekräftigung der Mitgliedschaft beim SGB ein weiterer Meilenstein gesetzt worden, der das neue Image des SMPV nachhaltig prägt. Der SMPV zeigt sich nun jung, aktiv, kämpferisch und ideenreich.
Erste Früchte zeigen sich schon: der SMPV wurde zum Beispiel zu den Hearings zur Kulturbotschaft 2029 – 2032 eingeladen – vor einigen Jahren noch unvorstellbar! Der SMPV hat sich zum aktiven, verlässlichen, kommunikativen und starken Partner in der Kulturbranche entwickelt und seine Innenschau definitiv hinter sich gelassen.

Im SGB vereinen sich viele Gewerkschaften und besprechen miteinander gemeinsame Ziele, ohne dass dabei die individuellen Ziele aus den Augen gelassen werden. Es ist wie in einem Orchester, in dem jedes einzelne Instrument individuell zählt, aber erst die Gesamtheit aller den genussvollen Gesamtklang ergibt. In diesem Miteinander entsteht eine Stärke, die weit über das hinausgeht, was die einzelnen Gewerkschaften und Berufsverbände erreichen können. Deshalb lohnt sich die Mitgliedschaft, weil unsere Themen, die für die meisten Schweizer*innen unwichtig sind, durch dieses Gremium ein Gewicht bekommen, das der SMPV ihnen alleine nie geben könnte.
Die Mitgliedschaft lohnt sich sogar auch dann, wenn Themen behandelt werden, die uns Musiklehrpersonen nicht direkt betreffen. Sie betreffen uns, indem damit vielleicht unser Nachbar bessere Arbeitsbedingungen bekommt, glücklicher wird und uns freundlicher grüsst. Oder sie betreffen uns, weil wir in einem zweiten Schritt mit unseren Anliegen nachziehen können.

Wir sind ein Miteinander und es geht uns allen nur so gut, wie es den Ärmsten und Schwächsten unter uns geht. Es ist ebenfalls wie im Orchester, das nur so gut ist wie sein schlwächstes Mitglied. Die Schwachen stärken bedeutet, die Gemeinschaft und damit alle zu stärken.

In unserem Zeitalter der Individualisierung ist die Gemeinschaft ein sehr wertvolles Gegengewicht, das gepflegt werden muss, auch wenn das nicht in ist. Es ist die Solidarität mit den anderen, das Mitgefühl, das die Gemeinschaft stark macht und das ein Zusammengehörigkeitsgefühl entstehen lässt. Und das ist wohl das beste Mittel gegen den Neid, den Hass und die Einsamkeit, die wir heute leider allzuoft antreffen.
Das ist ein sehr wichtiger Grund, bei einem Verband Mitglied zu sein: es vereint Menschen mit ähnlichen oder sogar gleichen Interessen, es entsteht ein Netzwerk, ein Gefühl des Miteinanders, des Gehalten- und Getragenseins, das der kollektiven Vereinzelung entgegenwirkt. Es ist zwar heutzutage „uncool“, in einem Verband organisiert zu sein oder dort gar freiwillige und unentgeltliche Vorstandsarbeit zu leisten, aber das ist genau, was es heutzutage braucht. Wir sind soziale Wesen, die ein Miteinander brauchen, um glücklich zu sein.

Der SMPV lebt diese Gemeinschaft, er pflegt sein Netzwerk und er steht allen professionellen Musiklehrpersonen offen, die daran teilhaben möchten. Denn nur gemeinsam sind wir stark.

In diesem Sinne wünscht der SMPV Ihnen ein erfolgreiches und glückliches neues Jahr! Er wird sich zusammen mit den anderen Verbänden der Musikbranche und dem SGB für die Interessen der Musiklehrpersonen einsetzen! Auf dass wir alle gemeinsam stark sind!

Guter Musikunterricht – ein Essay

Was können Schülerinnen und Schüler, deren Eltern, und die Institution der Musikschulen zum Gelingen eines guten Musikunterrichts beitragen?

Beginnen wir mit den Eltern:
Schon Zoltan Kodaly hat festgestellt, dass die Musikerziehung 9 Monate vor der Geburt der Mutter beginnt.
Aber auch Mütter, die nicht in den Genuss pränataler musikalischer Förderung gekommen sind, können die Kette durchbrechen. Wichtig ist, dass Eltern, Grosseltern und weitere zugewandte Orte viel mit den Kindern singen und musizieren. Somit ist neben den frühmusikalischen Angeboten der Musikschulen wichtig, dass auch zu Hause viel musiziert wird. Dies muss nicht auf einem hohen Niveau stattfinden, schon die rhythmischen Spiele mit Löffel und Gabel können viel bewirken.

Und natürlich singen, singen, singen. Das müssen nicht komponierte Lieder sein. Weshalb nicht einfach Wortspielereien spontan singen statt sprechen?
Kleine Kinder bewegen sich grundsätzlich gern und singen auch spontan dazu. Man muss sie nur machen lassen und auf tolerante Nachbarn hoffen.

Wenn die Kinder dann grösser werden, stellt sich heraus, dass die wenigsten Kinder überall hochbegabt sind, und dass die Eltern zusammen mit dem Kind entscheiden müssen, auf welchem Gebiet das Kind speziell gefördert werden soll. Dies soll den Neigungen und Fähigkeiten des Kindes entsprechen. Schwierig, aber nicht unmöglich wird es, wenn sowohl Musik als auch Sport gefördert werden sollen, weil beide Gebiete nur mit einem hohen Einsatz wirklich erfolgreich gepflegt werden können. Hier sind ein gutes Zeitmanagement und das Setzen von Prioritäten gefordert. Bis heute gilt eher die These, dass eine Förderung auf möglichst vielen Gebieten erstrebenswert sei. Die meisten Kinder sind jedoch mit solchen Herausforderungen sehr überlastet. Daneben muss dann häufig die Beschäftigung mit elektronischen Medien auch noch zwei bis drei Stunden täglich in Anspruch nehmen können. Wen wundert’s, dass die Kinderpsychologen derart ausgebucht sind?

Wenn es dann so weit ist, dass ein Kind ein Instrument lernt, ist es äusserst wichtig, dass seine Umgebung die musikalische Tätigkeit lobt und dazu motiviert, sich in dieser Tätigkeit immer mehr zu verbessern. Die Sportvereine haben dies schon längstens begriffen und bieten mehrmals wöchentliche Trainings an. Von den Eltern wird selbstverständlich  erwartet, dass diese voll und ganz hinter der Tätigkeit ihrer Sprösslinge stehen. Wenn die Musikschulen den Blick in Richtung Sportvereine erweitern, leuchtet es absolut ein, dass eine 30-minütige Lektion Einzelunterricht pro Woche nirgends hinreicht. Möglichst individuelle Lösungen sind dann gefragt. Der einen Schülerin motiviert es, wenn sie in einem Ensemble mitspielen kann; ein guter Klavierschüler würde je nachdem besser mit einer zweiten oder gar dritten wöchentlichen Klavierlektion unterstützt. Wobei nicht zu vergessen ist, dass die Ziele des Trainings im Sportverein in der Musik meistens besser mit gezieltem Üben zu Hause erreicht werden können, falls tatsächlich geübt wird. Dabei ist es wichtig, dass täglich gesetzte Ziele (inklusive Zeitrahmen) sowohl beim Üben als auch bei den schulischen Hausaufgaben erreicht werden. Die schulfreie Zeit sollte möglichst oft geplant werden. Dabei sollen auch Fenster mit Nichtstun oder Spielen im Freien ihren Platz finden.

Da die Fünftagewoche an der Schule meist streng getaktet ist, und auch diverse Freizeitaktivitäten ihren Platz haben sollten, macht es sicher Sinn, die Wochenenden nicht auch noch vollzustopfen.

Zurück zur musikalischen Betätigung: Über den Nutzen des Lehrplans 21 kann gestritten werden. Einer der Schwerpunkte dieses Bildungsplans besteht jedoch darin, dass die Schülerinnen und Schüler (SuS) sich nicht primär Wissen aneignen, sondern dass sie Kompetenzen entwickeln. Übertragen auf die Musik heisst dies, dass die SuS sich als Experten auf dem Gebiet der Musik entwickeln. Das heisst, sie lernen nicht ein Stück einigermassen zu spielen, sondern sie lernen – am idealsten aus geführter Selbsterkenntnis – weshalb sie das erarbeitete Stück genau auf diese Weise spielen. Dies hilft der intrinsischen Motivation, ihre musikalischen Fähigkeiten zu erweitern. Dass die Lehrperson mit eigentlichen Korrekturen dabei eher zurückhaltend sein sollte, versteht sich von selbst. Vielmehr sollte diskutiert werden, weshalb eine Stelle so besser tönen könnte als auf die andere Weise.

Mit wachsendem Fortschritt auf dem Instrument soll den SuS seitens der Musikschulen, aber auch der erziehungsberechtigten (und verpflichteten!) Personen die Möglichkeit zu diversen Auftritten verschaffen werden. Der Eintritt in ein Orchester oder eine Blasmusik ist von grossem Vorteil.

Nachruf auf Yvonne Naef (1957–2025)

Nur wenige Monate nach ihrer Pensionierung an der ZHdK ist die renommierte Schweizer Mezzosopranistin Yvonne Naef nach kurzer, schwerer Krankheit viel zu früh verstorben.

Mit Yvonne Naef verlieren wir eine aussergewöhnliche Künstlerin und Pädagogin, deren Wirken viele Menschen nachhaltig geprägt hat.

Yvonne Naef verbrachte einen großen Teil ihres Lebens auf der Bühne. International tätig als Mezzosopranistin sang sie an bedeutenden Opernhäusern und Festivals, darunter die Metropolitan Opera in New York, die Mailänder Scala, das Opernhaus Zürich, die Opéra Bastille sowie die Bayreuther Festspiele. Auf der Bühne entfaltete sich ihre künstlerische Präsenz mit ausgeprägter Autorität und Klarheit. Rollen wie Fricka (Die Walküre), Brangäne (Tristan und Isolde) Didon (Les Troyens) oder Eboli (Don Carlos) waren bei ihr niemals reine Demonstrationen von Können, sondern wurden durch ihre besondere Musikalität und Gestaltungskraft lebendig. Doch ihr Einfluss reichte weit über die Bühne hinaus und zeigte sich ebenso in ihrem künstlerischen Denken wie in ihrer pädagogischen Arbeit und ihrem menschlichen Wirken.

Im Zentrum ihres musikalischen Verständnisses stand stets die Musik selbst. Singen war für sie kein blosser interpretatorischer Akt, sondern ein bewusstes Sich-Einlassen auf Werk, Text und Augenblick. Sie verfügte über eine hohe technische Souveränität, verstand diese jedoch nie als etwas, das im Vordergrund stehen sollte. Entscheidend war für sie die Haltung, der Musik Raum zu öffnen und sie wirken zu lassen. Daraus erwuchsen jene Tiefe und Präsenz, die viele als unverwechselbar empfanden.

Yvonne Naef war eine Erscheinung von Autorität. Ihre Präsenz war klar, eindrücklich und von bemerkenswerter Dichte. Sie musste nichts behaupten und nichts hinzufügen. Ihr Bezug zur Kunst war geprägt von Demut, nicht im Sinne von Zurücknahme, sondern als ernsthafte Beziehung zu etwas, das grösser ist als man selbst.

Diese Haltung prägte auch ihre pädagogische Tätigkeit. Yvonne Naef arbeitete mit dem ganzen Menschen in einer stets warmherzigen Zuwendung, die zugleich forderte und trug und in der auch ihr subtiler Humor seinen Platz hatte. Klang, Sprache, Körper und Haltung bildeten für sie eine untrennbare Einheit. Sie wusste, wie der Körper so geführt werden kann, dass die Stimme frei wird, und wie Technik zu einem verlässlichen Fundament wird, das Hingabe erst ermöglicht. Ihr Unterricht zielte nicht auf Effekte, sondern auf Wahrhaftigkeit und Befähigung.

Als Pädagogin stellte sie hohe Anforderungen, getragen von Respekt vor der Kunst und vor den Menschen, die sich ihr anvertrauten. Sie besass einen wachen Blick für Entwicklung und begleitete viele junge Sängerinnen und Sänger durch entscheidende Phasen ihres künstlerischen und persönlichen Werdens.

Yvonne Naef hinterlässt Spuren in Stimmen und Lebenswegen, und sie weckte bei vielen ein tiefes Verständnis dafür, was es heisst, sich der Musik mit Hingabe und Wahrhaftigkeit zu widmen. Für viele wurde sie zu einer tragenden Figur, die Entwicklung ermöglichte und Vertrauen in den eigenen Weg wachsen liess.

Wir werden sie als Künstlerin, als Lehrerin und als aussergewöhnlichen Menschen vermissen. Für alles, was sie gegeben hat, sind wir dankbar.

 

Foto: Marco Borggreve

Der SMPV trauert um Yvonne Naef, die dem Verband über viele Jahre hin treu verbunden war und die selbst einst ihr Lehrdiplom beim SMPV erworben hat.

Ein Arbeitsprogramm für den SMPV und den SGB

Die Delegierten SMPV liessen sich an der Delegiertenversammlung vom 8. November vom Verhandlungsergebnis ihres Zentralvorstands mit dem SGB überzeugen, und beschlossen, dass der SMPV doch beim SGB verbleibt – allerdings als assoziiertes Mitglied.

Am 29. März hatten die Delegierten noch den Austritt des SMPV aus dem Gewerkschaftsbund beschlossen, weil die SGB-Beiträge das Budget einfach zu stark belastet hätten. Einige Delegierte monierten, sie sähen keinen konkreten Nutzen in einer Mitgliedschaft. Die Delegierten erteilten dem Zentralvorstand allerdings auch ein Verhandlungsmandat dafür, bessere Konditionen mit dem SGB zu auszuhandeln.
An der DV vom 8. November wurde das Resultat dieser Verhandlungen präsentiert:

Der SMPV kann in den Assoziierten-Status wechseln. Das heisst konkret, dass die Mitgliederbeiträge um rund 50% sinken, die Verbandsvertreterin in den SGB-Vorstandssitzungen aber das Stimmrecht verliert.

Der Zentralvorstand legte bei den Verhandlungen den Fokus aber nicht nur auf den Preis sondern besonders auch auf die Frage, welchen ganz konkreten Nutzen der SMPV denn vom Fortbestehen der Mitgliedschaft beim SGB hätte. So stellte er mit dem SGB ein Arbeitsprogramm für die nächsten Jahre auf: Selbstverständlich muss die gewerkschaftliche Arbeit in erster Linie vom SMPV und besonders vom Zentralvorstand selbst gemacht werden. Er muss die drängendsten Probleme erkennen, analysieren und das Material dafür zusammentragen. Der SGB muss ihn aber mit Beratung, welches Vorgehen in welchem Fall am erfolgversprechendsten ist, unterstützen. Er muss ihn informieren, wann die Zeit für einen Vorstoss in dieser oder jener Frage ideal ist und welche die besten Anlaufstellen dafür sind. Und er muss ihm direkte Kontakte zu Politiker*innen verschaffen, die in dieser Frage entscheiden.

Welche Punkte enthält das Arbeitsprogramm?

Das Hauptziel ist es, den Beruf des/der Musiklehrer*in aufzuwerten. Der Zentralvorstand findet es deshalb sehr wichtig, dass ein Titelschutz für diesen Beruf erreicht wird. Besonders weil in den nächsten Jahren sehr viele Musikschullehrpersonen pensioniert werden, ist es zentral, dass der Beruf reglementiert ist und dass nicht schlecht ausgebildete oder nur künstlerisch aber nicht pädagogisch ausgebildete Lehrpersonen diese Stellen übernehmen. Damit soll verhindert werden, dass die Unterrichtsqualität an Musikschulen sinkt. Es ist aber auch eine Massnahme gegen tiefere Löhne. Schlechter ausgebildete Lehrpersonen verdienen weniger, und die Kantone, Gemeinden und Trägervereine könnten sich daran gewöhnen.

In diesem Sinne ist es auch wichtig, dass es mehr Ausbildungsplätze Master of Arts in Musikpädagogik gibt für die Instrumente, in denen ein Fachkräftemangel droht oder in denen er schon Tatsache ist. Gleichzeitig muss es neu sinnvolle Ausbildungsgänge für rein künstlerisch ausgebildete Musiker*innen geben, mit denen sie sich für die musikpädagogische Tätigkeit umfassend nachqualifizieren lassen können, ohne dass sie in einem normalen Masterstudiengang Pädagogik noch einmal ihr Hauptinstrument studieren müssen, in dem sie längst qualifiziert sind. Die KMHS und der VMS suchen hier schon konkrete Lösungen, aber die Unterstützung des SMPV und die politische Unterstützung des SGB können dabei bestimmt auch nicht schaden.

Für den SMPV und alle anderen Verbände, die Kulturschaffende vertreten, die Musik, Tanz, Schauspiel oder bildende Kunst unterrichten, ist es aus zwei Gründen wichtig, dass sie schweizweit als „Organisationen professioneller Kulturschaffender“ anerkannt werden. Damit könnten sie in Zukunft erstens mitreden, wenn z.B. eine neue Kulturbotschaft ausgehandelt wird, und zweitens müssten sie bei der Vergabe von KUOR-Förderungen mitberücksichtigt werden. Vor allem der zweite Punkt ist der Grund, dass wir hier immer den Bescheid erhalten „Ihr seid Bildung und nicht Kultur.“ Hier brauchen wir vom SGB die Vermittlung von Kontakten in die Politik.

Das sind die drei grossen Aufgaben, die schwierig zu lösen sind und die Zeit brauchen.

Im Programm finden sich auch kleinere aber ebenso wichtige Aufgaben wie die Garantie, dass auch private Musikschulen aller Arten Sozialabgaben bezahlen und es keine Scheinselbstständigkeit gibt. Es gilt, das Problem der Kettenarbeitsverträge anzugehen, d.h. dass Hochschulen Dozierende, die seit Jahren dieselben Kurse in einem Pensum unter 10% unterrichten, nicht fest anstellen. Weiter soll die Eintrittsschwelle in die Pensionskasse Musik und Bildung für Selbstständigerwerbende gesenkt werden. Und Musikunterricht soll zur Fokusbranche werden, um gegen Lohndumping in Randregionen mit vielen Grenzgänger*innen vorgehen zu können.

Nicht vergessen ist das wichtige Problem des schleichenden Pensenabbaus an Musikschulen, das wir aber erst sinnvoll angehen können, wenn die nächste Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetztes ansteht.

„Das wären ja paradiesische Zustände für Musiklehrpersonen in der Schweiz!“ sagte Wolfgang Pailer, der sich gegen den Verbleib des SMPV beim SGB einsetzte, weil er daran zweifelt, dass der SMPV wirklich diese Unterstützung vom SGB erhält.

Der Zentralvorstand verpflichtet sich, die erwähnten Aufgaben energisch anzugehen und den SGB in die Pflicht zu nehmen, ihm die ausgehandelte Unterstützung zukommen zu lassen.
Und Sie, liebe diplomierte Musiklehrpersonen in der Schweiz, die dem Verband leider noch nicht angehören, ruft er dazu auf, dem SMPV beizutreten, denn mit jedem Beitritt erhöht sich das Gewicht der Vorstösse, die der SMPV für die angestellten und die selbstständigerwerbenden Musiklehrpersonen in der Schweiz macht, auf dass wirklich eines Tages „paradiesische Zustände“ herrschen.

Musikunterricht muss Spass machen

Der SMPV setzt sich für eine hohe Qualität im Musikunterricht in der Schweiz ein.
Um eine möglichst facettenreiche Antwort auf die komplexe Frage zu finden, was guter Musikunterricht ist, habe ich die SMPV-Mitglieder als Expert*innen auf diesem Gebiet gefragt, was guter Musikunterricht denn für sie bedeute.

Auf diese Umfrage hin trafen in der kurzen Frist von nur zehn Tagen rund siebzig ganz unterschiedliche Texte ein. Diese wunderbare Fülle an Antworten zeigt, wieviel musikpädagogisches Wissen und Können in unserem Verband zusammenkommt, und wieviele individuelle Schwerpunkte die einzelnen Mitglieder dabei setzen.
Einig sind sich die SMPV-Mitglieder darin, dass die Lehrperson selbst ihr Instrument beherrschen muss, dass sie möglichst auch selbst immer wieder auftritt und dass sie feine stilistische Unterschiede kennen muss. Es wird erwartet, dass sie gerne unterrichtet. In mehr als der Hälfte der Zuschriften steht, Musikunterricht müsse Spass machen.

Uneinig sind sich die Mitglieder darin, ob die Verantwortung für guten Musikunterricht ausschliesslich bei der Lehrperson liegt, oder wieviel die Schüler*innen dazu beitragen müssen, wie wichtig gute Rahmenbedingungen durch die Musikschule sind, und ob bei Kindern und Jugendlichen auch die Haltung und die Mitarbeit der Eltern die Qualität des Unterrichts massgeblich beeinflussen.

Welche notwendigen Qualitäten die einzelnen Lehrpersonen als besonders wichtig erachten, ist stark von ihrer eigenen Situation abhängig, davon ob sie an einer Musikschule Kinder im Schulalter unterrichten oder ob ihre Klasse fast nur aus Erwachsenen besteht, oder ob ihr Fokus auf musikalischer Früherziehung liegt. Wer nur Einzelunterricht kennt, setzt andere Schwerpunkte als wer Gruppenunterricht erteilt und Kammermusik unterrichtet. Auch welches Instrument jemand unterrichtet, beeinflusst, welche Schwerpunkte man setzt; ein Pianist findet ein gutes, gut gestimmtes Instrument besonders wichtig, der Sängerin ist eine gute Akustik im Unterrichtsraum wichtiger.

Ich versuche nun, die vielen Standpunkte zu einem Rezept für den idealen Musikunterricht zusammenzupuzzeln, wobei nicht unerwähnt bleiben soll, dass eine gute Musiklehrperson ihren Standpunkt immer wieder überdenkt und auch mal ändert.

Zitiere ich Kolleg*innen, steht ihr Name in Klammern.

Rezept für guten Musikunterricht

1. Teil Die Musiklehrperson

Für guten Musikunterricht nehme man eine auf ihrem Instrument gut ausgebildete Musiklehrperson, die für die Musik, für ihr Instrument und fürs Unterrichten brennt.
Sie ist auf ihrem Instrument technisch sehr versiert, und sie ist fähig, den unterschiedlichsten Schüler*innen diese Technik in einer individuell auf sie angepassten Weise zu vermitteln. Sie hat eine „Zauberkiste“, aus der sie immer wieder Tricks hervorziehen kann, wie sich vermeintlich sehr schwierige technische Probleme spielerisch leicht lösen lassen. Dank ihrem analytischen Ohr und ihren wachen Augen erkennt sie technische Probleme schon im Ansatz, und sie baut dann gemeinsam mit den Schüler*innen Brücken über die gefährlichen Stellen. Sie ist stilsicher, und sie kann stilistische Feinheiten gut vermitteln, wobei sie die Schüler*innen selbst erleben lässt, mit welchen Betonungen, welcher Dynamik und welcher Agogik sie in einem bestimmten Stil am besten in den Flow kommen. „Musikunterricht, der Ohren öffnet für unterschiedliche Musikstile, ermöglicht den Musizierenden, Ihre Vorlieben zu entdecken. Dabei ist es wichtig, im Musikunterricht eine möglichst breite Palette an Musik anzubieten.“ (Susanna Fröhlich-Baumann)
Die Musiklehrperson ist empathisch, wohlwollend, geduldig und humorvoll und begegnet den Schüler*innen auf Augenhöhe, wobei sie ihnen immer das Gefühl gibt, dass sie sie respektiert und schätzt, und dass sie, wenn sie etwas kritisiert, immer die Sache meint und nicht die Person. Sie legt Wert darauf, „dass sich ihre Schüler*innen im Unterricht wohlfühlen. Deshalb spricht sie Spannungen an und rät dann auch zu Lehrerpersonen- oder Instrumenten-Wechsel.“ (Elisabeth Buess) „Sie verpackt alles in kleine und kleinste Schritte, damit es Erfolgserlebnisse für die Schüler*innen gibt.“ (Agathe Jerie)  „Sie hilft den Schüler*innen, Blockaden zu überwinden, die sie daran hindern, die Musik auszudrücken, die sie tief in sich spüren.“ (Irene Abrigo) Sie leitet die Schüler*innen dazu an, sich immer wieder vom Notentext zu lösen und zu improvisieren und sie lehrt sie, genau hinzuhören. Sie bereitet ihren Unterricht sorgfältig vor, ist aber fähig, vom Konzept abzuweichen, wenn es die Situation erfordert. Ihr Unterricht ist individuell auf die einzelnen Schüler*innen angepasst und sie achtet darauf, “ dass die Schüler*innen sie nicht kopieren, sondern dass sie zu einer persönlichen Spielweise finden.“ (Barbara Wappmann)

Sie bewegt sich sicher zwischen Unter- und Überforderung der Schüler*innen und achtet konsequent auf Atmung, Haltung und Lockerheit und vermittelt Techniken, diese zu verbessern. Sie bleibt neugierig und weckt bei den Schüler*innen Neugierde auf die Musik. Sie kommuniziert ihre Erwartungen an die Schüler*innen transparent, zeigt ihnen dadurch auch, was sie ihnen zutraut und gibt ihnen dadurch Sicherheit. „Gemeinsam mit den Schüler*innen bespricht sie regelmässig, was sie bereits erreicht haben, was sie als nächstes erarbeiten wollen und was das nächste Ziel sein könnte.“ (André Lottaz) Ebenso gibt sie ihnen klare, realistische Aufgaben fürs Üben. Dabei bezieht sie bei Kindern möglichst auch deren Eltern mit ein. Sie animiert ihre Schüler*innen dazu, mit anderen zu musizieren und sie zeigt ihnen auch, dass Vorspielen keine Prüfung ist, bei der man alles richtig machen muss, sondern dass es die Möglichkeit ist, andere an seiner Musik teilhaben zu lassen und dass das Spass macht.

Ende des ersten Teils des Rezepts für guten Musikunterricht. Fortsetzung folgt!

VMS und SMPV

Der Verband Musikschulen Schweiz ist der Dachverband der kantonalen Musikschulverbände und der Musikschule des Fürstentums Liechtenstein. Er feiert in diesem Jahr sein 50-jähriges Bestehen – ein guter Anlass, über das Verhältnis vom VMS und dem SMPV nachzudenken!

Der SMPV ist als Berufsverband der Musikpädagog*innen der Verband der Arbeitnehmer*innen und der Selbstständigerwerbenden, während der VMS die kantonalen Verbände und deren Musikschulen, also die Arbeitgeber vertritt. Beide Verbände setzen sich für eine hohe Qualität in der musikalischen Bildung in der Schweiz ein, beide wissen, dass diese Qualität auch etwas kostet und machen sich deshalb politisch stark für den Einsatz von genügend finanziellen Mitteln für die musikalische Ausbildung auf allen Stufen.
Ich unterhalte mich mit Philippe Krüttli, dem Präsidenten des VMS, über das Verhältnis unserer beider Verbände, darüber, wie sich unsere Zusammenarbeit entwickelt hat und darüber, wo er noch ein Verbesserungspotential in dieser Zusammenarbeit sieht:

Lieber Philippe, herzliche Gratulation zum Jubiläum und danke, dass du dir in dieser hektischen Jubiläumszeit Zeit für ein Gespräch nimmst! Wie siehst Du das Verhältnis unserer beider Verbände?
Philippe Krüttli: Wir verfolgen meist dieselben Ziele bezüglich guter Rahmenbedingungen für den Musikunterricht, die in den Musikschulgesetzen, Kulturverordnungen und deren Ergänzungen verankert sind. Beide Verbände kämpfen gegen Lohndumping im Bereich der musikalischen Bildung; wir müssen aber zugeben, dass die Lohnstruktur von Kanton zu Kanton noch sehr unterschiedlich ist. Und wir setzen uns für eine bessere Anerkennung unseres Berufsstands auf allen Ebenen der Gesellschaft ein.
Teilweise konkurrieren eure Mitglieder mit ihrem Privatunterricht natürlich auch unsere Musikschulen. Wenn diese Aktivitäten geregelt sind und überwacht werden, ist das aber nicht nur negativ. Konkurrenz belebt das Geschäft.

Es stimmt, unsere Privatunterrichtsplattform, mein-musikunterricht.ch, funktioniert recht gut, aber es sind v.a. Erwachsene, die dort Unterricht suchen. Ausser im Kanton Schaffhausen können wir ja keinen subventionierten Unterricht anbieten. Und ich denke, der Privatunterricht ist dann interessant, wenn man Unterricht bei einer ganz bestimmten Lehrperson möchte oder wenn man z.B. seine Ferien nicht nach den Schulferien richten will. Privatunterricht erlaubt mehr Flexibilität.
Das ist genau, was ich meine: Euer Angebot (wie übrigens auch die gesamte gesellschaftliche Entwicklung) zwingt die Musikschulen dazu, ihr Angebot zu überdenken und flexibler zu werden. Heute bieten Musikschulen auch flexible Abonnements, Kammermusikkurse für Erwachsene, andere Formen des Ensemblespiels und ähnliches an. Und immerhin habt ihr im Gegensatz zu anderen Plattformbetreibern dieselben Qualitätsstandards wie wir: eure Lehrpersonen sind als Musiklehrer*innen ausgebildet, und mit den SMPV-Tarifen setzt ihr auch ein Zeichen gegen Lohndumping.

Wo funktioniert unsere Zusammenarbeit schon gut?
Wir sind z. B. beide Gründungsmitglieder der Pensionskasse Musik und Bildung und wir begleiten partnerschaftlich die Programme Jugend und Musik und Junge Talente Musik. So trafen wir in einer vom Bund beauftragten Expertenkommission zur Erarbeitung von Bewertungskriterien für begabte Schüler*innen auf SMPV-Mitglied, Markus Hochuli, und ich erinnere mich auch daran, dass sich die Co-Präsidentin des SMPV, Annette Dannecker, für die Ausarbeitung des Berufsprofils des VMS «begeistern – begleiten – befähigen» engagiert hat. Ausserdem arbeiten wir eng zusammen, wenn es um den Erhalt der Schweizer Musikzeitung geht.

In welchen Bereichen haben wir doch Meinungsverschiedenheiten angesichts unserer Aufgaben als Arbeitgeber- respektive Arbeitnehmerverband?
Ich sehe keine großen Meinungsverschiedenheiten. Ihr nehmt eure gewerkschaftliche Rolle wahr, und wir achten darauf, dass die Interessen unserer Musikschulen und ihrer Mitarbeitenden im Rahmen unserer vertraglichen Grenzen gewahrt werden. Ich glaube ja nicht, dass Du als Präsidentin des SMPV Bern schon oft in schwerwiegenden Konflikten in unseren Musikschulen eingreifen musstest, oder?

Nur kürzlich einmal, aber du hast  recht, es gibt meist nur einzelne Probleme von einzelnen Mitgliedern mit ihrer Musikschulleitung, die sich meist leicht aus der Welt schaffen lassen.
Wie stehst Du zum Thema GAV? Einen GAV auszuhandeln gibt viel Arbeit, aber er würde ein grösseres Verständnis von Schulleitung und Lehrpersonen für die Position des anderen schaffen und Probleme wie das einer fehlenden Ombudsstelle lösen.
Das wird immer wieder diskutiert. Der Kanton Waadt hat in zweijähriger Arbeit mit dem Lehrkörper der Musikschulen einen GAV ausgehandelt. Aber in Kantonen, in denen die Musikschulgesetze gut durchdacht sind und die Personalreglemente der Musikschulen die Rechte ihrer Mitarbeiter genau definieren, drängt sich ein GAV nicht unbedingt auf.

Ich weiß, dass der Fachkräftemangel an Musikschulen ein Thema beim VMS ist, der auch uns Sorgen macht. Wie kann man diesem entgegenwirken?
Die verschiedenen Umfragen, die wir durchgeführt haben, und die Rückmeldungen, die wir von zahlreichen Musikschulen erhalten, zeigen eine besorgniserregende Situation, insbesondere für Fächer wie Klavier oder Gitarre. Wir stehen in Kontakt mit der KMHS, um Lösungen zu finden: Weiterbildung als Ergänzung zur Grundausbildung, die Frage, wie Personen ohne Master-Abschluss in Pädagogik spezifische Qualifikationen erwerben können oder die Arbeit an Praktikumsmodulen, die den Übergang vom Studium zum Beruf erleichtern, sind unsere nächsten Ansatzpunkte, um die Situation zu verbessern.

Philippe Krüttli, Präsident des VMS                                                                                                                                             ©️VMS

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