Neujahrsbrief des Co-Präsidiums SMPV – Le message de Nouvel An des co-présidentes de la SSPM – Messaggio di Capodanno dei co-presidenti della SSPM

Die Co-Präsidentinnen SMPV blicken auf das vergangene Jahr zurück und skizzieren die Aufgaben für das neue Jahr.

Annette Dannecker, Paola De Luca — Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

Für das neue Jahr wünschen wir Ihnen das Allerbeste! Das vergangene Jahr hat uns viel Flexibilität abverlangt; wir nehmen diese ins neue Jahr mit und wünschen uns gleichzeitig, dass dieses etwas ruhiger und vorhersehbarer sein möge und dass wir unseren Beruf bald wieder ganz ungehindert ausüben und frei unterrichten und musizieren können!

Ein herber Rückschlag war es, als im vergangenen Frühjahr unser Antrag auf Fördergelder beim Bundesamt für Kultur abgelehnt wurde. Mit diesen Subventionen wollten wir die Professionalisierung vorantreiben und unsere Mitglieder noch wirkungsvoller vertreten. Der Antrag wurde abgelehnt, da der Verband vom Bundesamt für Kultur fast ausschliesslich mit musikalischer Bildung in Verbindung gebracht wurde. Nicht gesehen wurde, dass die Gesamtheit unserer Mitglieder in hohem Masse der Mehrheit der professionellen Musiker*innen in der Schweiz entspricht, die sich den Lebensunterhalt zum grossen Teil mit Unterrichten verdienen und daneben auch Konzerte geben. Diesen bietet der Verband ein professionelles Netzwerk und Dienstleistungen, er ist keine Bildungsinstitution und vereint auch keine Bildungsinstitutionen in sich.

Wir konnten diesen Entscheid zwar nicht nachvollziehen, mussten ihn aber akzeptieren.

Umso wichtiger werden nun in diesem Jahr die Mitgliederwerbung und der Auftritt des SMPV in der musikpädagogischen Landschaft sein. Es ist uns ein Anliegen, den SMPV als tatkräftigen Verband, der sich inhaltlich weiterentwickelt und ein verlässlicher Partner ist zu präsentieren.

Im Bereich der Weiterbildungen werden die gut besuchten Kurse in Alexandertechnik für Musiker*innen auch in diesem Jahr fortgesetzt, ebenso wird es eine Wiederholung des Workshops «Voll motiviert» geben.

Dem wichtigen und komplexen Thema Pensionskassen wird ausserdem ein Kurs gewidmet, und schliesslich wird einen Workshop zum Begleiten von Pop-Stücken für klassisch ausgebildete Musiklehrpersonen ausgerichtet werden. Weitere Informationen zu den Weiterbildungen, nicht zuletzt auch zu denen der Sektionen, finden Sie auf unserer Webseite.

Auf Ende Jahr haben wir eine komplett neu gestaltete Webseite in einem neuen und frischen Design lanciert, die viele Interaktionsmöglichkeiten bietet, den Sektionen mehr Gestaltungsmöglichkeiten gibt und nebst anderem einen stark erweiterten Veranstaltungskalender bietet. Besuchen Sie unsere neue Seite und überzeugen Sie sich selbst!

Ebenso fand ein Relaunch unserer Unterrichtsvermittlungsplattform unter der neuen Domain «mein-musikunterricht.ch» statt. Die neue Seite bringt eine übersichtlichere Aufmachung und erweiterte Funktionen. Verbessert wurde ausserdem die Suchmaschinen-Optimierung, wofür die Delegiertenversammlung vom März 2021 entsprechende Mittel gesprochen hatte.

Die Weiterführung der Arbeitsgruppe «Strukturen und Kommunikation», die von der Delegiertenversammlung 2019 ins Leben gerufen wurde, wurde von der letzten Präsidialkonferenz bestätigt, da nun aber die Restrukturierungen – sie machen den Verband flexibler und schneller – abgeschlossen sind, wurde sie in Arbeitsgruppe «Kommunikation» umbenannt und wird Anfang dieses Jahres wieder tagen. Sie befasst sich mit wichtigen Themen wie dem Schwerpunkt «Mitgliederwerbung», der Positionierung des SMPV in der musikpädagogischen Landschaft sowie mit Dienstleistungen, der internen und externen Kommunikation und der gewerkschaftlichen Ausrichtung.

Die von unserem Verband mitbegründete Ausgleichskasse «Verom», die Ausgleichskasse der Gärtner und diejenige der Schreiner, die schon seit einigen Jahren in einer Personalunion vereint sind, haben auf Anfang Jahr zur neuen Ausgleichskasse «Forte» fusioniert. Dadurch sollen zum Vorteil der Versicherten Ressourcen geschont und die Verwaltungskosten weiter gesenkt werden. Wir wünschen der neuen Ausgleichskasse viel Erfolg!

Es befindet sich beim SMPV also vieles im Wandel. Wir werden diese Entwicklungen mit Umsicht und Beharrlichkeit weiterverfolgen. Ebenso wird auch im neuen Jahr die Bewältigung der Covid-Krise unsere ganze Wachsamkeit und Flexibilität erfordern. Wir wünschen Ihnen, dass auch Sie trotz der widrigen Umstände die Dinge beherzt und mutig in Angriff nehmen mögen und wünschen Ihnen viele bereichernde musikalische Erlebnisse im neuen Jahr.

Annette Dannecker, Paola De Luca — Mesdames et Messieurs, chères et chers collègues,

Nous vous souhaitons le meilleur pour la nouvelle année ! L’année à peine écoulée a exigé beaucoup de flexibilité : nous l’emmenons dans la nouvelle année et nous souhaitons que celle-ci soit un peu plus calme et plus prévisible et que nous puissions bientôt exercer notre profession en toute liberté, enseigner et jouer librement !

Notre demande de subventions à l’Office fédéral de la culture a été rejetée au printemps dernier. Avec ces subventions, nous avons voulu promouvoir la professionnalisation et mieux représenter nos membres. La demande a été rejetée car l’association a été presque exclusivement associée à l’éducation musicale par l’OFSP. Il n’a pas été remarqué que l’ensemble de nos membres correspondait en grande partie à la majorité des musiciens professionnel·les en Suisse, qui gagnent en grande partie leur vie en enseignant et donnent également des concerts. L’association offre à ceux-ci un réseau professionnel et des services, elle n’est pas une institution de formation et elle ne réunit pas non plus d’institutions de formation.

Nous n’avons pas pu comprendre cette décision, mais nous avons dû l’accepter.

Cette année, la publicité des membres et la présence de la SSPM dans le paysage de la pédagogie musicale seront d’autant plus importantes. Nous tenons à présenter la SSPM en tant qu’association puissante, dont le contenu évolue et qui est un partenaire fiable.

Dans le domaine de la formation continue, les cours de technique d’Alexander pour musicien·nes seront poursuivis cette année encore, de même qu’une répétition de l’atelier « Voll motiviert ».

Un cours sera également consacré au thème important et complexe des caisses de retraite ainsi qu’un atelier destiné aux professeur·es de musique classique pour accompagner les pièces pop seront organisés prochainement. Vous trouverez de plus amples informations sur les formations continues, notamment celles des sections, sur notre site Internet.

À la fin de l’année, nous avons lancé un site Internet entièrement remanié avec un design nouveau et frais, offrant de nombreuses possibilités d’interaction, offrant davantage de possibilités de conception aux sections et un calendrier des manifestations très étendu. Rendez-vous sur notre nouvelle page et jugez par vous-même !

De même, nous avons relancé notre plateforme de l’enseignement privé sous le nouveau domaine « mein-musikunterricht.ch » (leçonsdemusique.ch). La nouvelle page offre une présentation plus claire et des fonctions plus étendues. En outre, l’optimisation des moteurs de recherche a été améliorée, ce à quoi l’Assemblée des délégué·es de mars 2021 avait alloué des ressources.

La poursuite du groupe de travail « Structures et communication », créé par l’Assemblée des délégué·es en 2019, a été confirmée par la dernière Conférence présidentielle, mais maintenant que les restructurations sont terminées – elles rendent l’association plus flexible et plus rapide – ce groupe de travail a été renommé « Communication » et il se réunira à nouveau en début d’année. Il traite de sujets importants tels que la priorité « Publicité des membres », le positionnement de la SSPM dans le paysage de la pédagogie musicale, les services, la communication interne et externe et l’orientation syndicale.

La Caisse de pension « Verom », créée conjointement par notre association, la Caisse de pension des jardiniers et celle des menuisiers, qui sont réunis depuis quelques années dans une union pour le personnel, ont fusionné en début d’année pour former la nouvelle caisse de pension « Forte ». L’objectif est de ménager les ressources au profit des assuré·es et de réduire encore les coûts administratifs. Nous souhaitons beaucoup de succès à la nouvelle caisse de compen-sation !

Il y a donc beaucoup de changements dans la SSPM. Nous continuerons à suivre ces développements avec prudence et ténacité. De même, la gestion de la crise de Covid exigera, cette année encore, toute la vigilance et la flexibilité. Nous vous souhaitons, en dépit des conditions difficiles, d’aborder les choses avec courage et vous souhaitons beaucoup d’expériences musicales enrichissantes pour la nouvelle année.

Annette Dannecker, Paola De Luca — Gentili signore ed egregi signori, care colleghe e cari colleghi,

Vi auguriamo il meglio per l’anno nuovo! L‘anno appena passato ci ha richiesto molta flessibilità; lo stiamo portando nel nuovo anno e vorremmo che fosse un po‘ più tranquillo e prevedibile e che presto potessimo esercitare liberamente la nostra professione, insegnare e suonare liberamente!

La nostra richiesta di sovvenzioni all‘Ufficio federale della cultura è stata respinta la scorsa primavera. Con queste sovvenzioni, abbiamo voluto promuovere la professionalizzazione e rappresentare meglio i nostri membri. La richiesta è stata respinta perché l‘associazione è stata quasi esclusivamente associata all‘educazione musicale dall‘UFSP. Non è stato notato che il nostro insieme di membri corrispondeva in gran parte alla maggior parte dei musicisti professionisti in Svizzera, che in gran parte si guadagnano da vivere insegnando e facendo anche concerti. L‘associazione offre loro una rete professionale e servizi, non è un ente di formazione, né riunisce enti di formazione.

Non siamo riusciti a capire questa decisione, ma dobbiamo accettarla.

Quest‘anno, la pubblicità dei membri e la presenza della SSPM nel panorama dell‘educazione musicale saranno ancora più importanti. Vorremmo presentare la SSPM come un‘associazione potente, il cui contenuto si evolve e che è un partner affidabile.

Nell‘ambito della formazione continua, anche quest‘anno proseguiranno i corsi di tecnica di Alexander per musicisti, così come una replica del workshop «Voll motiviert».

Verrà inoltre dedicato un corso all‘importante e complesso tema dei fondi pensione e sarà organizzato un workshop destinato agli insegnanti di musica classica per accompagnare i brani pop. Troverete maggiori informazioni sulla formazione continua, in particolare quella delle sezioni, sul nostro sito.

Alla fine dell‘anno, abbiamo lanciato un sito web completamente rinnovato con un design nuovo e fresco, molte possibilità di interazione, più possibilità di design per le sezioni e un calendario di eventi molto ampio. Andate a vedere nostra nuova pagina!

Allo stesso modo, abbiamo rilanciato la nostra piattaforma di formazione privata con il nuovo dominio «mein-musikunterricht.ch» (lezionidimusica.ch). La nuova pagina offre una presentazione più chiara e funzioni più estese. Inoltre, è stata migliorata l‘ottimizzazione per i motori di ricerca, alla quale l‘Assemblea dei Delegati nel marzo 2021 aveva stanziato risorse.

La prosecuzione del Gruppo di lavoro «Strutture e comunicazione», creato dall‘Assemblea dei Delegati nel 2019, è stata confermata dall‘ultima Conferenza dei Presidenti, ma le ristrutturazioni – rendono l‘associazione più flessibile e veloce – sono state ribattezzate Gruppo di lavoro «Comunicazione» e si incontreranno di nuovo all‘inizio dell‘anno. Si occupa di temi importanti come la priorità «Pubblicità dei membri», il posizionamento della SSPM nel panorama dell‘educazione musicale, i servizi, la comunicazione interna ed esterna e l‘orientamento sindacale.

Il fondo pensione «Verom», costituito congiuntamente dalla nostra associazione, il fondo pensione giardinieri e il fondo pensione falegnami, da diversi anni riuniti in un sindacato del personale, si sono fusi ad inizio anno per formare il nuovo fondo pensione «Forte». L‘obiettivo è conservare le risorse a vantaggio degli assicurati e ridurre ulteriormente i costi amministrativi. Auguriamo ogni successo alla nuova cassa di compensazione!

Quindi ci sono molti cambiamenti nella SSPM. Continueremo a seguire questi sviluppi con cautela e tenacia. Allo stesso modo, la gestione della crisi Covid richiederà, anche quest‘anno, ogni vigilanza e flessibilità. Vi auguriamo, nonostante le difficili condizioni, di affrontare le cose con coraggio e vi auguriamo tante esperienze musicali piene di soddisfazioni nell’anno nuovo.

Konkurrenzverbote für Musiklehrpersonen

Aus der Rechtsberatungspraxis des Schweizerischen Musikpädagogischen Verbandes SMPV: Dr. iur. Yvette Kovacs, Rechtsberaterin des SMPV und Rechtsanwältin in Zürich, antwortet auf Fragen von SMPV-Mitgliedern.

Frage eines SMPV-Mitgliedes: Meine Musikschule bietet neuerdings Erwachsenenunterricht an. Sie hat allen Lehrpersonen die Kündigung geschickt und darum gebeten, einen neuen Vertrag zu unterschreiben, in dem der Lehrperson der Privatmusikunterricht im Einzugsgebiet der Musikschule nicht mehr gestattet sei. Ausnahmsweise werde dieses Konkurrenzverbot aufgehoben, sofern die Musiklehrperson die betreffenden Studenten der Musikschule meldet und dafür die Genehmigung einholt.

Frage eines anderen SMPV-Mitgliedes: Eine Musiklehrperson kündigte an einer Musikschule und bekam darauf vom Schulleiter einen Brief, worin stand, dass ihre Schüler an der Musikschule zu verbleiben hätten. Dies habe die Musiklehrperson unterschriftlich zu bestätigen und den Brief so an den Schulleiter zurück zu senden.

Das Konkurrenzverbot während laufendem Arbeitsverhältnis

Grundlagen: Während laufendem Arbeitsverhältnis unterliegt der Arbeitnehmer der Sorgfalts- und Treuepflicht in Anwendung von Art. 321 a OR (Schweizerisches Obligationenrecht). Insbesondere wird dort festgehalten, dass während der Dauer des Arbeitsverhältnisses der Arbeitnehmer keine Arbeit gegen Entgelt für einen Dritten leisten darf, soweit er dadurch seine Treuepflicht verletzt, insbesondere den Arbeitgeber konkurrenziert. Eine Konkurrenzierung liegt vor, wenn gleichwertige Leistungen angeboten werden, welche dasselbe Kundenbedürfnis befriedigen und einen mindestens teilweise überschneidenden Kundenkreis betreffen. Dies gilt vollumfänglich für Vollzeitbeschäftigte. Teilzeitmitarbeitende sind oftmals finanziell darauf angewiesen, einer weiteren Tätigkeit nachgehen zu können. Mit der Vereinbarung eines Teilzeitpensums gehen daher Arbeitgeber und -nehmer stillschweigend davon aus, dass der Arbeitnehmer zusätzlichen Nebentätigkeiten, insbesondere auch im angestammten Tätigkeitsbereich nachgehen wird und auf das Verbot einer Konkurrenzierung verzichtet wird. Diese Vermutung einer stillschweigenden Genehmigung durch den Arbeitgeber gilt jedoch nur dann, wenn keine Interessenkonflikte der verschiedenen Teilzeitarbeiten entstehen und dadurch die arbeitsrechtliche Treuepflicht gewahrt bleibt. Zudem können die Parteien ausdrücklich vereinbaren, dass eine konkurrenzierende Nebentätigkeit verboten sein soll. Anstelle eines vollständigen Verbotes von anderen Teilzeitarbeiten sind in der Praxis Regelungen, wonach konkurrenzierende andere Teilzeitstellen nur mit dem vorgängigen schriftlichen Einverständnis des Arbeitgebers ausgeübt werden dürfen, häufig.

Beantwortung der ersten Frage

Grundsätzlich ist es rechtmässig, wenn ein Arbeitgeber Verträge nur unter der Bedingung abschliesst, dass Lehrpersonen keine konkurrenzierenden Tätigkeiten ausüben, sei es privat oder bei anderen Musikschulen. Es ist den Musikschulen auch unbenommen, eine sogenannte Änderungskündigung auszusprechen, indem formell und terminlich richtig gekündigt wird und darum gebeten wird, einen neuen Vertrag mit einem derartigen Konkurrenzverbot abzuschliessen. Es ist den Musikschulen rechtlich auch nicht verboten, anstelle eines kompletten Verbotes eine Melde- und Genehmigungspflicht für derartige konkurrenzierende Tätigkeiten einzuführen. Das Vorgehen der Musikschule ist daher rechtlich korrekt.

Für Arbeitnehmer, die vom Arbeit-geber ein solches Angebot erhalten, ist folgendes zu klären:

– Sachlich: Handelt es sich überhaupt um konkurrenzierende Tätigkeiten?

Wenn an der Musikschule nur Kinder/Jugendliche oder nur Erwachsene unterrichtet werden, so ist ein Privatunterricht oder ein Unterricht an einer anderen Schule nicht konkurrenzierend, wenn nicht diesel-ben Schülergruppen angesprochen werden.

– Örtlich: Liegt die konkurrenzierende Tätigkeit einer Lehrperson überhaupt im Einzugsgebiet der Musikschule?

Die Lehrperson konkurrenziert die Musikschule nur, wenn dieselben Schülergruppen angesprochen werden, das heisst, die von der Lehrperson unterrichteten Schüler ohne deren Tätigkeit an die Musikschule gelangt wären. Daher ist das Einzugsgebiet der Musikschule in derartigen Regelungen konkret einzugrenzen und eine Privattätigkeit etwas ausserhalb auszuführen.

– Inhaltlich: Wird das spezielle Instrument oder Fach der Musiklehrperson an der Musikschule unterrichtet?

Wenn eine Musiklehrperson privat andere Instrumente oder Fächer unterrichtet als diejenigen, die an der Musikschule angeboten werden, so konkurrenziert sie die Schule nicht und kann ohne Weiteres unterrichten.

Jedenfalls ist die Missachtung der arbeitsvertraglichen Treuepflicht, insbesondere des Konkurrenzverbotes gefährlich, da dies in der Gerichtspraxis immer wieder zu fristlosen Entlassungen geführt hat.

Das Konkurrenzverbot nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Grundlagen: Das von Gesetzes wegen geltende Konkurrenzverbot von Art. 321 a. OR endet mit der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses. Damit kann ein Arbeitnehmer grundsätzlich unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsvertrages eine neue Beschäftigung privat oder bei einem Arbeitgeber in Konkurrenz zum früheren Arbeitgeber aufnehmen. Dabei spielt es keine Rolle, dass der austretende Arbeitnehmer unter Umständen wesentliche Erkenntnisse aus seiner früheren Tätigkeit mitnimmt und nun im Dienste des neuen Arbeitgebers oder für sich privat gewinnbringend einsetzt.

Diese Situation kann nur dadurch verhindert werden, dass Arbeitgeber und -nehmer ein Konkurrenzverbot auch für die Zeit nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbaren (Art. 340 ff. OR). Ein derartiges Konkurrenzverbot ist aber nur in engen Schranken verbindlich. Insbesondere muss im Arbeitsverhältnis dem Arbeitnehmer Einblick in den Kundenkreis oder in Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse gewährt worden sein und die Verwendung dieser Kenntnisse den Arbeitgeber erheblich schädigen können. Zudem muss ein nachvertragliches Konkurrenzverbot schriftlich vereinbart sein, ansonsten es ungültig ist. Mündliche Abreden oder Abreden per Mail genügen nicht. Weiter ist das Konkurrenzverbot nach Ort, Zeit und Gegenstand angemessen zu begrenzen und es darf nur unter ganz besonderen Umständen drei Jahre überschreiten. Übermässige Konkurrenzverbote sind gerichtlich nicht durchsetzbar, sondern werden vom Richter entsprechend eingeschränkt oder aufgehoben. Für die Musiklehrperson gilt daher Folgendes:

– Ein nachvertragliches Konkurrenzverbot gilt nicht automatisch.

– Die Musiklehrperson kann nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses frei entscheiden, ob sie bei anderen Musikschulen und/oder als Privatlehrperson tätig sein will.

– Es gibt keinen Zwang zum Abschluss eines Konkurrenzverbotes.

– Ein Konkurrenzverbot ist nur schriftlich gültig, das heisst eigenhändig unterschrieben oder mit zertifizierter Signatur.

– Ein Konkurrenzverbot ist örtlich klar und eng zu begrenzen, zeitlich unter 3 Jahre gültig und nur auf die an der Musikschule ausgeübte Tätigkeit zu begrenzen.

Auch wenn all diese Vorgaben bei der Vereinbarung eines Konkurrenzverbotes eingehalten sind, hat der Arbeitnehmer gute Chancen, dass ein nachvertragliches Konkurrenzverbot durch ein Gericht als unwirksam eingestuft wird. Dies aus folgenden Gründen:

Das Konkurrenzverbot ist nur verbindlich, wenn das Arbeitsverhältnis dem Arbeitnehmer Einblick in den Kundenkreis oder in Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse gewährt und die Verwendung dieser Kenntnisse den Arbeitgeber erheblich schädigen könnte (Art. 340 Abs. 2 OR). Gemäss konstanter Lehre und Rechtsprechung besteht dann kein Raum für ein Konkurrenzverbot, wenn die Bindung zu Kunden vorwiegend auf den besonderen Fähigkeiten des Arbeitnehmers basiert, auf seiner persönlichen Geschicklichkeit beruht und wenn die Beziehung zwischen ihm und den Kunden vorwiegend persönlicher Natur sind. Diesfalls folgen die Kunden dem Arbeitnehmer nicht wegen den beim Arbeitgeber erworbenen Kenntnissen, sondern wegen dessen besonderen, persönlichen Eigenschaften und wegen seiner Tüchtigkeit. Der Arbeitnehmer verwendet dabei nachvertraglich nicht Fähigkeiten, die er beim Arbeitgeber erworben hat, sondern seine persönlichen Charaktereigenschaften, deren Verwertung ihm durch ein Konkurrenzverbot nicht verboten werden kann. Dies wurde beispielsweise durch die Gerichtspraxis bejaht für Turn- und Tanzlehrpersonen, einen Damencoiffeur, einen Reitlehrer und im Kanton Genf für einen Klavierlehrer. Bei all diesen Berufen hängt die Leistung und der Erfolg des Arbeitnehmers nicht vorwiegend vom Wissen und von den Angeboten des Arbeitgebers, sondern von den persönlichen Eigenschaften ab. Diese allein sind für den allfälligen Wechsel der Kundschaft massgebend, und je kreativer und freier der Arbeitnehmer handeln kann, desto eher ist dies anzunehmen (Urteil des Obergerichts Zürich vom 4.3.2008, BGE 130III353 ff. und BGE 138III67 ff.). Es bestehen daher gute Chancen, dass selbst ein gültig erscheinendes nachvertragliches Konkurrenzverbot auf dieser Basis von einem Gericht nicht geschützt würde und der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsvertrages privat oder angestellt frei oder konkurrenzierend zum früheren Arbeitgeber arbeiten kann.

Das Konkurrenzverbot fällt dahin, wenn der Arbeitnehmer einen der folgenden Tatbestände nachweisen kann:

– Wenn der Arbeitgeber kein erhebliches Interesse an der Aufrechterhaltung hat (er stellt den Betrieb ein oder führt das entsprechende Fach nicht mehr im Angebot).

– Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt, ohne dass der Arbeitnehmer ihm dazu begründeten Anlass gegeben hat.

– Wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis aus einem begründeten, vom Arbeitgeber zu verantwortenden Anlass auflöst.

Es ist wichtig, immer die Gültigkeit eines Konkurrenzverbotes zu klären, zumal schwerwiegende Folgen bei Übertretung eines gültigen Konkurrenzverbotes eintreten können: Zum einen kann der Arbeitgeber die Einstellung der konkurrenzierenden Tätigkeit fordern, zum anderen Schadenersatz (z.B. Gewinnherausgabe) und falls abgemacht Konventionalstrafen.

Beantwortung der zweiten Frage

Die Musiklehrperson muss einen derartigen Brief des Schulleiters nicht unterschreiben. Ohne diese Unterschrift gilt kein nachvertragliches Konkurrenzverbot (es sei denn, dass ein solches schon im Arbeitsvertrag oder sonst abgeschlossen worden wäre). Die Musiklehrperson kann daher insbesondere ihre an die Musikschule mitgebrachten Schülerinnen und Schüler nach Abschluss des Arbeitsverhältnisses durchaus übernehmen, wenn diese möchten. Selbst wenn aber schon vorher oder auf diesen Brief hin ein schriftliches Konkurrenzverbot vereinbart worden wäre, hätte die Musiklehrperson gute Chancen, dass dieses aus den oben genannten Gründen von einem Gericht für ungültig erklärt würde. Es lohnt sich daher, in diesen Fällen die Lage genau abzuklären und sich nicht in der Gestaltung des nachvertraglichen Berufslebens einschränken zu lassen. Dabei ist wichtig, dass die Musiklehrperson dem Schulleiter mitteilt, dass ein nachvertragliches Konkurrenzverbot bei Musiklehrpersonen rechtlich kaum durchsetzbar sein wird. Ein höchstrichterliches Urteil dazu besteht nicht, nur kantonale Urteile sind vorhanden. Das bedeutet, dass schlussendlich vor dem Vorliegen eines Bundesgerichtsurteils ein gewisses Restrisiko nicht ausgeschlossen werden kann. Es lohnt sich jedoch, sich zu wehren, sowohl gegen die Unterschrift, wie auch gegen die Durchsetzung eines derartigen Konkurrenzverbotes.

«Geschichten für Ruth»

Urs Frauchigers neue Essay-Sammlung «Geschichten für Ruth» fasziniert durch eine subtile Vielschichtigkeit, die Leben, Kunst und Literatur als ein Ganzes erleben lässt.

Lucas Bennett — Mit «Geschichten für Ruth» legt Urs Frauchiger, der am 17. September seien 85. Geburtstag feierte, neun tiefgründige und zutiefst persönliche Essays vor.

Drei der Texte stellen explizit musikalische Themen in den Vordergrund, obschon die Musik auch in den anderen Texten weithin präsent ist. Am Anfang steht ein Essay über Mozarts «Zauberflöte» und Schwierigkeiten ihrer Deutung und Interpretation vor allem in Bezug auf das Verhältnis von Libretto und Musik – welches nicht mit Kritik am sogenannten Regietheater spart. Der später zuweilen erlebten Trivialisierung des Stoffes stellt Frauchiger seine erste als Kind erlebte Aufführung gegenüber. Diese Verbindung von Biographischem und späterer Reflexion ist charakteristisch für das ganze Buch, welches man deshalb wohl auch (aber nicht nur) als innere Biographie in Momentaufnahmen verstehen kann.

Grossartig ist das Portrait des legendären Cellisten Pablo Casals (1876-1973). Es gelingt Frauchiger hier, im Rückblick auf seine Begegnungen mit Casals das Besondere dieser Überfigur, für Nachgeborene nur noch über Aufnahmen erlebbar, vorstell- und fassbar zu machen – auch für Nicht-Cellisten.

Nicht weniger faszinierend ist das folgende, der portugiesischen Cellistin Guilhermina Suggia (1885-1950) gewidmete Kapitel. Akribisch spürt Frauchiger dem Lebensweg der heute nur mehr wenig bekannten Künstlerin und den spärlichen greifbaren Aufnahmen nach. Nicht nur erfährt die Biographie Casals, mit welchem sie eng verbunden war, dabei eine wertvolle Ergänzung, sondern es wird der bekannteren «Meistererzählung» eine weniger bekannte weitere Erzählung zur Seite gestellt: Auch das ist Geschichte.

Eine (Wieder-) Entdeckung sind auch die Verweise auf Leben und Werk des Schriftstellers und Journalisten Joseph Victor Widmann (1842-1911), dessen fein in den Text eingewobene Zitate und Positionen das Bild eines bedeutenden Denkers und Literaten, der von Zeitgenossen (und der Nachwelt) gerne unterschätzt wurde.

Vieles wäre noch zu erwähnen, genannt seien hier noch zwei besonders eindrückliche Momente; ein Spaziergang zum corona-bedingt verschlossenen Berner Rosengarten, der gleichwohl vielfältige und tiefe Einblicke eröffnet, eine fabelhaft geschilderte ausgedehnte Wanderung des Autors mit seinem Sohn durch die Toskana, die sich dem Leser gleichzeitig als geschichtliche und kulturelle Landschaft öffnet.

Die verschiedenen Ebenen der Essays, Biographisches, Künstlerisches, Literarisches, gehen nahtlos ineinander über, bedingen sich gegenseitig und verweigern sich dadurch einer eindimensionalen, linearen Lesart. Der Autor lädt uns indessen zu einer Deutung ein, indem er die Konzepte von «Bedeutung» und das Bild des «roten Fadens» zur Diskussion stellt. Wir würden sagen: Bedeutung stellt sich in diesem Buch allenthalben ein: als Sinnzusammenhang der geistigen und künstlerischen Einflüsse, die ein Leben geprägt haben. Dabei lassen sich unzählige rote Fäden entdecken und verfolgen. Eine ungemein bereichernde und bewegende Reise.

«Geschichten für Ruth» erscheint am 2. November.

Urs Frauchiger: Geschichten für Ruth. Essays. Zytglogge, 140 Seiten.

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