Vorlagen zur ersten Säule

Die eidgenössische Abstimmungsvorlage zur AHV und kommende Initiativen zur Altersvorsorge rücken die Stellung der ersten Säule in den Fokus – gerade auch für viele Musikpädagogen und -pädagoginnen ein sehr wichtiges Thema.

SMPV — Am 25. September stimmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die vom Parlament beschlossene Vorlage «AHV 21» ab. Diese sieht verschiedene Massnahmen vor, um eine vor allem demographisch bedingte Finanzierungslücke bei der ersten Säule abzuwenden. Neben einer Erhöhung der Mehrwertsteuer sieht der Beschluss unter anderem die Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65 Jahren vor. Während die Erhöhung der Mehrwertsteuer ohnehin dem obligatorischen Referendum unterliegt, haben Gewerkschaften und Parteien des linken Spektrums das Referendum gegen das Massnahmenpaket «AHV 21» ergriffen. Vor allem die Erhöhung des ordentlichen Rentenalters für Frauen stösst auf Ablehnung. Insgesamt wird eine Schwächung der ersten Säule befürchtet, die längst nicht mehr existenzsichernd ist, obwohl der Souverän dies einst so in die Verfassung geschrieben hat. Befürchtet wird zudem ein langfristiger, fortgesetzter Trend zur Schwächung der AHV gegenüber der zweiten und dritten Säule. Dabei wird ins Feld geführt, dass das System der ersten Säule für die meisten Arbeitnehmenden am vorteilhaftesten ist. Dies gilt auch für viele Musiklehrpersonen, die oft Teilzeit arbeiten, keinen sehr hohen Stundenlohn beziehen und bei denen es häufig zu Brüchen im Erwerbsleben kommen kann, alles Umstände, welche die AHV bei der Berechnung der Renten glättet, die zweite Säule hingegen nicht. Bei letzterer sinken zudem die Renten aufgrund der schwierigen Ertragslage, die Umwandlungssätze werden nach unten korrigiert.

In Richtung Stärkung der ersten Säule zielen denn auch zwei aktuelle Volksinitiativen. Zum einen soll ein Teil der Gewinne der Schweizerischen Nationalbank dem AHV-Vermögen zugutekommen, wodurch laut den Initianten die Finanzierung der AHV für zehn Jahre gesichert wäre. Eine weitere Initiative möchte den zu tiefen AHV-Renten mit einer 13. AHV-Rente entgegenwirken.

Informationen zu den beiden Volksinitiativen finden Sie auf der Seite des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB), dessen Mitglied der SMPV ist:

> www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-staerken-statt-rentenalter-erhoehen

> www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-ignoriert-problem-der-sinkenden-renten

Ein starkes Netzwerk für Musiklehrpersonen

Der SMPV als grösster Berufsverband im Bereich musikalische Bildung bietet seinen Mitgliedern zahlreiche Dienstleistung sowie Hilfestellungen.

SMPV — Es lohnt sich, als Verbandsmitglied von den vielfältigen Angeboten des SMPV zu profitieren. Auch finanziell: Zusammengenommen lassen sich Einsparungen erzielen, die in einigen Fällen sogar dem Mehrfachen des Mitgliederbeitrags entsprechen können.

Unterrichtsplattform für den privaten Musikunterricht

Mit seinen diplomierten Mitgliedern und den Tarifempfehlungen leistet der SMPV einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung wie auch gegen Honorar-Dumping im privaten Musikunterricht, seit jeher wichtiger Bestandteil der musikalischen Bildungslandschaft der Schweiz. Mitglieder können ein individuelles Online-Profil auf der Plattform für den privaten Musikunterricht «mein-musikunterricht.ch» erstellen. Im Unterschied zu kommerziellen Anbietern verlangt der SMPV von seinen Mitgliedern auch keine Abonnements- oder Vermittlungsgebühren.

Weiterbildungen, Kurse, Schülerinnen- und Schülerkonzerte

Der Zentralverband und die Sektionen bieten regelmässig für Mitglieder stark vergünstigte Weiterbildungen und Kurse an. Es besteht ebenso die Möglichkeit, selbst Kurse anzubieten.

Zahlreiche weitere Angebote. der Sektionen wie Schülerinnen- und Schülerkonzerte, Stufenprüfungen und Wettbewerbe ergänzen das Angebot und bieten den Mitgliedern die Möglichkeit, sich mit Kolleginnen und Kollegen auszutauschen und zu vernetzen. Last but not least beinhaltet die Mitgliedschaft beim SMPV die traditionelle «Agenda Musik» sowie das Abonnement der Schweizer Musikzeitung.

Unterstützung in arbeitsrechtlichen Fragen, Versicherungen

Der SMPV bietet seinen Mitgliedern Unterstützung in arbeitsrechtlichen Fragen; hervorzuheben ist dabei die kostenlose juristische Erstberatung, die allen Verbandmitgliedern für Fälle im Zusammenhang mit ihrer musikpädagogischen Tätigkeit einmal pro Jahr offensteht. Hier kommt auch die stark vergünstigte Rechtsschutzversicherung in Spiel: einer Ihrer Privatschüler fehlt regelmässig ohne Ankündigung im Musikunterricht und übernimmt die Kosten für die verpassten Stunden nicht? Die Musikschule bezahlt Ihnen aufgrund krankheitsbedingter Abwesenheit plötzlich den Lohn nicht mehr? Für solche und weitere Fälle hat der SMPV gemeinsam mit der CAP eine Rechtsschutzversicherung entwickelt. Der Beschädigung oder gar dem Verlust von Musikinstrumenten wiederum kann mit der für Mitglieder vergünstigten Instrumentenversicherung der Mobiliar vorgebeugt werden. Vergünstigungen in der Krankenversicherung werden in Zusammenarbeit mit SWICA und CSS angeboten sowie eine Kranken- und Taggeldversicherung über die Groupe Mutuel und die Ausgleichskasse «Forte».

Massgeschneiderte

Vorsorgelösungen

Als selbständig erwerbendes Mitglied haben Sie die Möglichkeit, sich der Pensionskasse «Musik und Bildung» (2. Säule) anzuschliessen. Für die 1. Säule bietet die Verbandsausgleichskasse «Forte» eine branchennahe, persönliche und kostengünstige Lösung, die mit ihrer Online-Lösung auch technisch auf dem neuesten Stand ist.

Weitere Informationen zum Angebot finden Sie unter:

> www.smpv.ch

Hinweise zur Suchmaschinen-Optimierung

Der Verband unternimmt derzeit diverse Anstrengungen, die Sichtbarkeit seiner Plattform für den privaten Musikunterricht «Mein Musikunterricht» im Internet weiter zu verbessern. Einen wichtigen Beitrag dazu können die Nutzerinnen und Nutzer sel-ber leisten, indem sie ihre Profile möglichst vollständig befüllen.

SMPV — Damit Ihr Profil von Suchmaschinen wie Google erkannt und «verstanden» wird, ist es wichtig, dass Ihr Profil möglichst relevante Informationen über Sie und Ihren Unterricht enthält. Wenn beispielsweise das Feld unter Ihrem Profilbild und das Feld «über mich» nicht befüllt werden, wird eine Suchmaschine wie Google das betreffende Profil als «leere Seite» ansehen, was sich negativ auf das Ranking der Seite auswirkt. Derzeit sind etliche Profile auf der Plattform noch nicht ausgefüllt. Damit Ihr Profil von Suchmaschinen gefunden werden kann, ist es sehr wichtig, dass Sie folgende Felder ausfüllen:

1. Kasten unter dem Hintergrundbild: Beschreiben Sie Ihr Unterrichtsangebot möglichst genau. Die Suchmaschinen erkennen Stichworte wie «Klavierunterricht», «Klavierstunden», Orte etc.

2. Feld «Über mich»: Ein kurzer Lebenslauf genügt, aber beschreiben Sie auch hier wieder, was für Sie im Unterricht besonders wichtig ist und/oder wodurch sich Ihr Unterricht besonders auszeichnet.

Was unsere Plattform für Suchmaschinen darüber hinaus noch interessanter macht, ist der Blog mit den Interviews «7 Fragen» auf «Mein-Musikunterricht». Alle Nutzerinnen und Nutzer sind herzlich eingeladen, mitzumachen – unter www.smpv.ch/interview-mein-musikunterricht können Sie die sieben Fragen beantworten und ein Bild von sich anfügen. Wir laden dann nach und nach immer mehr Blogbeiträge hoch, verlinken Ihr Interview mit Ihrem Profil und umgekehrt und machen Ihr Unterrichtsangebot damit sichtbarer.

Fragen können gerne an support@mein-musikunterricht.ch gesendet werden.

Eine bebilderte Anleitung finden Sie zudem unter www.smpv.ch/mein-musikunterricht

Zum Gedenken an Brigitt Leibundgut (1936–2022)

Am 23. Februar ist Brigitt Leibundgut, ehemalige Zentral-präsidentin des SMPV, verstorben. Während vieler Jahre setzte sich Brigitt Leibundgut in verschiedenen Positionen unermüdlich für den Verband ein.

Lucas Bennett — Brigitt Leibundgut wurde am 28. April 1936 geboren. In Bern besuchte sie Primarschule und Gymnasium und schloss 1955 mit der Matura Typus B ab. Gleichzeitig erhielt sie in Bern Klavierunterricht bei Ellen Brenner. Am Konservatorium Bern studierte sie Klavier bei Rosmarie Stucki, Theorie bei Sándor Veress und Pädagogik bei Suzanne Egli. 1960 erwarb sie das Lehrdiplom. Es folgten Weiterbildungen bei Louis Hiltbrand in Genf, Hubert Harry in Luzern und John Buttrick in Zürich. 1973 schloss sie ausserdem ein Studium für musikalische Früherziehung und Grundkurse am Konservatorium Zürich ab.

Als Musikpädagogin war Brigitt Leibundgut vielseitig engagiert; bis 1973 erteilte sie im Rahmen des SMPV-Privatunterrichts Klavierunterricht für Kinder und Erwachsene; an der Musikschule Küsnacht, deren Initiantin und Mitbegründerin sie war, wirkte sie sodann von 1973 bis 1989 als Schulleiterin und begründete 1973 die musikalischen Früherziehungs- und Grundschulkurse. Sie war ausserdem auch als Klavierlehrerin an der Kantonsschule Hottingen tätig.

In Konzerten trat Brigitt Leibundgut vor allem als Begleiterin und in kammermusikalischen Formationen auf, so z.B. im Duo mit der Geigerin Brigitte Barandun.

1978 wurde Brigitt Leibundgut, die seit ihrem Berufsdiplom 1960 Aktivmitglied des SMPV war, in den Vorstand der Sektion Zürich des SMPV gewählt, deren Präsidentin sie von 1990 bis 1999 war.

Das starke Engagement für den SMPV setzte Brigitt Leibundgut im Zentralvorstand fort, ab 2004 als Vizepräsidentin und von 2013 bis 2014 Zentralpräsidentin. In ihrem Präsidialjahr war eine wesentliche Aufgabe das Aufgleisen der Ausrichtungsdiskussion, die im ganzen Verband breit geführt wurde und an der DV 2016 einen (ersten) Abschluss fand. Dankbar erinnert sich der Schreibende, damals Vizepräsident des SMPV, an Brigitts stets umsichtige und im besten Sinne ausgleichende Art der Sitzungsleitung im Zentralvorstand. Als Vertreterin des SMPV versah sie darüber hinaus wichtige Funktionen in Partnerverbänden und -organisationen; sie war Kommissionsmitglied des Schweizerischen Jugendmusikwettbewerbs, des Schweizer Musikrates und von Jugend & Musik, wo vor allem die Vorbereitung der Initiative «Jugend und Musik» (sog. Musikinitiative) im Vordergrund stand. Als Vorstandsmitglied des vormaligen Vereins Schweizer Musikzeitung, in welchem sie 13 Jahre als Aktuarin tätig war, begleitete sie unter anderem den anspruchsvollen Übergang zu einem neuen Trägerschaftsmodell für die SMZ.

Während vieler Jahre durfte der SMPV auch auf Brigitt Leibundguts Engagement für die musikalische Berufsausbildung zählen, die sich im Übergang von den traditionsreichen SMPV-Studien zu den Bologna-kompatiblen Berufsstudien von SAMP/Kalaidos befand. Sie engagierte sich im Vorstand des Förderkreises der privaten musikalischen Berufsausbildung in der Schweiz, der sich für die Erhaltung privater Musikstudien in der Schweiz einsetzte und der SAMP wertvolle Unterstützung zuteilwerden liess. Auf die Delegiertenversammlung 2014 demissionierte Brigitt Leib-undgut aus dem Zentralvorstand und wurde von der Versammlung zur Ehrenpräsidentin ernannt. Weiterhin aktiv blieb sie im Stiftungsrat der Schweizerischen Akademie für Musik und Musikpädagogik (SAMP), dessen Präsidentin sie von 2013 bis 2019 war.

Als erfahrene Prüfungsexpertin in der Berufsausbildung wurde Brigitt allseits geschätzt. Ihre Neugier und ihr echtes Interesse an der Entwicklung der Studierenden, ihre ruhige und bedächtige Art, an Prüfungen Kritik zu äussern und das grundsätzlich grosse Wohlwollen gegenüber den Prüflingen bleiben in bester Erinnerung.

Brigitt Leibundgut verstarb nach längerer Krankheit kurz vor ihrem 86. Geburtstag im Kreis ihrer Familie.

Neujahrsbrief des Co-Präsidiums SMPV – Le message de Nouvel An des co-présidentes de la SSPM – Messaggio di Capodanno dei co-presidenti della SSPM

Die Co-Präsidentinnen SMPV blicken auf das vergangene Jahr zurück und skizzieren die Aufgaben für das neue Jahr.

Annette Dannecker, Paola De Luca — Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

Für das neue Jahr wünschen wir Ihnen das Allerbeste! Das vergangene Jahr hat uns viel Flexibilität abverlangt; wir nehmen diese ins neue Jahr mit und wünschen uns gleichzeitig, dass dieses etwas ruhiger und vorhersehbarer sein möge und dass wir unseren Beruf bald wieder ganz ungehindert ausüben und frei unterrichten und musizieren können!

Ein herber Rückschlag war es, als im vergangenen Frühjahr unser Antrag auf Fördergelder beim Bundesamt für Kultur abgelehnt wurde. Mit diesen Subventionen wollten wir die Professionalisierung vorantreiben und unsere Mitglieder noch wirkungsvoller vertreten. Der Antrag wurde abgelehnt, da der Verband vom Bundesamt für Kultur fast ausschliesslich mit musikalischer Bildung in Verbindung gebracht wurde. Nicht gesehen wurde, dass die Gesamtheit unserer Mitglieder in hohem Masse der Mehrheit der professionellen Musiker*innen in der Schweiz entspricht, die sich den Lebensunterhalt zum grossen Teil mit Unterrichten verdienen und daneben auch Konzerte geben. Diesen bietet der Verband ein professionelles Netzwerk und Dienstleistungen, er ist keine Bildungsinstitution und vereint auch keine Bildungsinstitutionen in sich.

Wir konnten diesen Entscheid zwar nicht nachvollziehen, mussten ihn aber akzeptieren.

Umso wichtiger werden nun in diesem Jahr die Mitgliederwerbung und der Auftritt des SMPV in der musikpädagogischen Landschaft sein. Es ist uns ein Anliegen, den SMPV als tatkräftigen Verband, der sich inhaltlich weiterentwickelt und ein verlässlicher Partner ist zu präsentieren.

Im Bereich der Weiterbildungen werden die gut besuchten Kurse in Alexandertechnik für Musiker*innen auch in diesem Jahr fortgesetzt, ebenso wird es eine Wiederholung des Workshops «Voll motiviert» geben.

Dem wichtigen und komplexen Thema Pensionskassen wird ausserdem ein Kurs gewidmet, und schliesslich wird einen Workshop zum Begleiten von Pop-Stücken für klassisch ausgebildete Musiklehrpersonen ausgerichtet werden. Weitere Informationen zu den Weiterbildungen, nicht zuletzt auch zu denen der Sektionen, finden Sie auf unserer Webseite.

Auf Ende Jahr haben wir eine komplett neu gestaltete Webseite in einem neuen und frischen Design lanciert, die viele Interaktionsmöglichkeiten bietet, den Sektionen mehr Gestaltungsmöglichkeiten gibt und nebst anderem einen stark erweiterten Veranstaltungskalender bietet. Besuchen Sie unsere neue Seite und überzeugen Sie sich selbst!

Ebenso fand ein Relaunch unserer Unterrichtsvermittlungsplattform unter der neuen Domain «mein-musikunterricht.ch» statt. Die neue Seite bringt eine übersichtlichere Aufmachung und erweiterte Funktionen. Verbessert wurde ausserdem die Suchmaschinen-Optimierung, wofür die Delegiertenversammlung vom März 2021 entsprechende Mittel gesprochen hatte.

Die Weiterführung der Arbeitsgruppe «Strukturen und Kommunikation», die von der Delegiertenversammlung 2019 ins Leben gerufen wurde, wurde von der letzten Präsidialkonferenz bestätigt, da nun aber die Restrukturierungen – sie machen den Verband flexibler und schneller – abgeschlossen sind, wurde sie in Arbeitsgruppe «Kommunikation» umbenannt und wird Anfang dieses Jahres wieder tagen. Sie befasst sich mit wichtigen Themen wie dem Schwerpunkt «Mitgliederwerbung», der Positionierung des SMPV in der musikpädagogischen Landschaft sowie mit Dienstleistungen, der internen und externen Kommunikation und der gewerkschaftlichen Ausrichtung.

Die von unserem Verband mitbegründete Ausgleichskasse «Verom», die Ausgleichskasse der Gärtner und diejenige der Schreiner, die schon seit einigen Jahren in einer Personalunion vereint sind, haben auf Anfang Jahr zur neuen Ausgleichskasse «Forte» fusioniert. Dadurch sollen zum Vorteil der Versicherten Ressourcen geschont und die Verwaltungskosten weiter gesenkt werden. Wir wünschen der neuen Ausgleichskasse viel Erfolg!

Es befindet sich beim SMPV also vieles im Wandel. Wir werden diese Entwicklungen mit Umsicht und Beharrlichkeit weiterverfolgen. Ebenso wird auch im neuen Jahr die Bewältigung der Covid-Krise unsere ganze Wachsamkeit und Flexibilität erfordern. Wir wünschen Ihnen, dass auch Sie trotz der widrigen Umstände die Dinge beherzt und mutig in Angriff nehmen mögen und wünschen Ihnen viele bereichernde musikalische Erlebnisse im neuen Jahr.

Annette Dannecker, Paola De Luca — Mesdames et Messieurs, chères et chers collègues,

Nous vous souhaitons le meilleur pour la nouvelle année ! L’année à peine écoulée a exigé beaucoup de flexibilité : nous l’emmenons dans la nouvelle année et nous souhaitons que celle-ci soit un peu plus calme et plus prévisible et que nous puissions bientôt exercer notre profession en toute liberté, enseigner et jouer librement !

Notre demande de subventions à l’Office fédéral de la culture a été rejetée au printemps dernier. Avec ces subventions, nous avons voulu promouvoir la professionnalisation et mieux représenter nos membres. La demande a été rejetée car l’association a été presque exclusivement associée à l’éducation musicale par l’OFSP. Il n’a pas été remarqué que l’ensemble de nos membres correspondait en grande partie à la majorité des musiciens professionnel·les en Suisse, qui gagnent en grande partie leur vie en enseignant et donnent également des concerts. L’association offre à ceux-ci un réseau professionnel et des services, elle n’est pas une institution de formation et elle ne réunit pas non plus d’institutions de formation.

Nous n’avons pas pu comprendre cette décision, mais nous avons dû l’accepter.

Cette année, la publicité des membres et la présence de la SSPM dans le paysage de la pédagogie musicale seront d’autant plus importantes. Nous tenons à présenter la SSPM en tant qu’association puissante, dont le contenu évolue et qui est un partenaire fiable.

Dans le domaine de la formation continue, les cours de technique d’Alexander pour musicien·nes seront poursuivis cette année encore, de même qu’une répétition de l’atelier « Voll motiviert ».

Un cours sera également consacré au thème important et complexe des caisses de retraite ainsi qu’un atelier destiné aux professeur·es de musique classique pour accompagner les pièces pop seront organisés prochainement. Vous trouverez de plus amples informations sur les formations continues, notamment celles des sections, sur notre site Internet.

À la fin de l’année, nous avons lancé un site Internet entièrement remanié avec un design nouveau et frais, offrant de nombreuses possibilités d’interaction, offrant davantage de possibilités de conception aux sections et un calendrier des manifestations très étendu. Rendez-vous sur notre nouvelle page et jugez par vous-même !

De même, nous avons relancé notre plateforme de l’enseignement privé sous le nouveau domaine « mein-musikunterricht.ch » (leçonsdemusique.ch). La nouvelle page offre une présentation plus claire et des fonctions plus étendues. En outre, l’optimisation des moteurs de recherche a été améliorée, ce à quoi l’Assemblée des délégué·es de mars 2021 avait alloué des ressources.

La poursuite du groupe de travail « Structures et communication », créé par l’Assemblée des délégué·es en 2019, a été confirmée par la dernière Conférence présidentielle, mais maintenant que les restructurations sont terminées – elles rendent l’association plus flexible et plus rapide – ce groupe de travail a été renommé « Communication » et il se réunira à nouveau en début d’année. Il traite de sujets importants tels que la priorité « Publicité des membres », le positionnement de la SSPM dans le paysage de la pédagogie musicale, les services, la communication interne et externe et l’orientation syndicale.

La Caisse de pension « Verom », créée conjointement par notre association, la Caisse de pension des jardiniers et celle des menuisiers, qui sont réunis depuis quelques années dans une union pour le personnel, ont fusionné en début d’année pour former la nouvelle caisse de pension « Forte ». L’objectif est de ménager les ressources au profit des assuré·es et de réduire encore les coûts administratifs. Nous souhaitons beaucoup de succès à la nouvelle caisse de compen-sation !

Il y a donc beaucoup de changements dans la SSPM. Nous continuerons à suivre ces développements avec prudence et ténacité. De même, la gestion de la crise de Covid exigera, cette année encore, toute la vigilance et la flexibilité. Nous vous souhaitons, en dépit des conditions difficiles, d’aborder les choses avec courage et vous souhaitons beaucoup d’expériences musicales enrichissantes pour la nouvelle année.

Annette Dannecker, Paola De Luca — Gentili signore ed egregi signori, care colleghe e cari colleghi,

Vi auguriamo il meglio per l’anno nuovo! L‘anno appena passato ci ha richiesto molta flessibilità; lo stiamo portando nel nuovo anno e vorremmo che fosse un po‘ più tranquillo e prevedibile e che presto potessimo esercitare liberamente la nostra professione, insegnare e suonare liberamente!

La nostra richiesta di sovvenzioni all‘Ufficio federale della cultura è stata respinta la scorsa primavera. Con queste sovvenzioni, abbiamo voluto promuovere la professionalizzazione e rappresentare meglio i nostri membri. La richiesta è stata respinta perché l‘associazione è stata quasi esclusivamente associata all‘educazione musicale dall‘UFSP. Non è stato notato che il nostro insieme di membri corrispondeva in gran parte alla maggior parte dei musicisti professionisti in Svizzera, che in gran parte si guadagnano da vivere insegnando e facendo anche concerti. L‘associazione offre loro una rete professionale e servizi, non è un ente di formazione, né riunisce enti di formazione.

Non siamo riusciti a capire questa decisione, ma dobbiamo accettarla.

Quest‘anno, la pubblicità dei membri e la presenza della SSPM nel panorama dell‘educazione musicale saranno ancora più importanti. Vorremmo presentare la SSPM come un‘associazione potente, il cui contenuto si evolve e che è un partner affidabile.

Nell‘ambito della formazione continua, anche quest‘anno proseguiranno i corsi di tecnica di Alexander per musicisti, così come una replica del workshop «Voll motiviert».

Verrà inoltre dedicato un corso all‘importante e complesso tema dei fondi pensione e sarà organizzato un workshop destinato agli insegnanti di musica classica per accompagnare i brani pop. Troverete maggiori informazioni sulla formazione continua, in particolare quella delle sezioni, sul nostro sito.

Alla fine dell‘anno, abbiamo lanciato un sito web completamente rinnovato con un design nuovo e fresco, molte possibilità di interazione, più possibilità di design per le sezioni e un calendario di eventi molto ampio. Andate a vedere nostra nuova pagina!

Allo stesso modo, abbiamo rilanciato la nostra piattaforma di formazione privata con il nuovo dominio «mein-musikunterricht.ch» (lezionidimusica.ch). La nuova pagina offre una presentazione più chiara e funzioni più estese. Inoltre, è stata migliorata l‘ottimizzazione per i motori di ricerca, alla quale l‘Assemblea dei Delegati nel marzo 2021 aveva stanziato risorse.

La prosecuzione del Gruppo di lavoro «Strutture e comunicazione», creato dall‘Assemblea dei Delegati nel 2019, è stata confermata dall‘ultima Conferenza dei Presidenti, ma le ristrutturazioni – rendono l‘associazione più flessibile e veloce – sono state ribattezzate Gruppo di lavoro «Comunicazione» e si incontreranno di nuovo all‘inizio dell‘anno. Si occupa di temi importanti come la priorità «Pubblicità dei membri», il posizionamento della SSPM nel panorama dell‘educazione musicale, i servizi, la comunicazione interna ed esterna e l‘orientamento sindacale.

Il fondo pensione «Verom», costituito congiuntamente dalla nostra associazione, il fondo pensione giardinieri e il fondo pensione falegnami, da diversi anni riuniti in un sindacato del personale, si sono fusi ad inizio anno per formare il nuovo fondo pensione «Forte». L‘obiettivo è conservare le risorse a vantaggio degli assicurati e ridurre ulteriormente i costi amministrativi. Auguriamo ogni successo alla nuova cassa di compensazione!

Quindi ci sono molti cambiamenti nella SSPM. Continueremo a seguire questi sviluppi con cautela e tenacia. Allo stesso modo, la gestione della crisi Covid richiederà, anche quest‘anno, ogni vigilanza e flessibilità. Vi auguriamo, nonostante le difficili condizioni, di affrontare le cose con coraggio e vi auguriamo tante esperienze musicali piene di soddisfazioni nell’anno nuovo.

Konkurrenzverbote für Musiklehrpersonen

Aus der Rechtsberatungspraxis des Schweizerischen Musikpädagogischen Verbandes SMPV: Dr. iur. Yvette Kovacs, Rechtsberaterin des SMPV und Rechtsanwältin in Zürich, antwortet auf Fragen von SMPV-Mitgliedern.

Frage eines SMPV-Mitgliedes: Meine Musikschule bietet neuerdings Erwachsenenunterricht an. Sie hat allen Lehrpersonen die Kündigung geschickt und darum gebeten, einen neuen Vertrag zu unterschreiben, in dem der Lehrperson der Privatmusikunterricht im Einzugsgebiet der Musikschule nicht mehr gestattet sei. Ausnahmsweise werde dieses Konkurrenzverbot aufgehoben, sofern die Musiklehrperson die betreffenden Studenten der Musikschule meldet und dafür die Genehmigung einholt.

Frage eines anderen SMPV-Mitgliedes: Eine Musiklehrperson kündigte an einer Musikschule und bekam darauf vom Schulleiter einen Brief, worin stand, dass ihre Schüler an der Musikschule zu verbleiben hätten. Dies habe die Musiklehrperson unterschriftlich zu bestätigen und den Brief so an den Schulleiter zurück zu senden.

Das Konkurrenzverbot während laufendem Arbeitsverhältnis

Grundlagen: Während laufendem Arbeitsverhältnis unterliegt der Arbeitnehmer der Sorgfalts- und Treuepflicht in Anwendung von Art. 321 a OR (Schweizerisches Obligationenrecht). Insbesondere wird dort festgehalten, dass während der Dauer des Arbeitsverhältnisses der Arbeitnehmer keine Arbeit gegen Entgelt für einen Dritten leisten darf, soweit er dadurch seine Treuepflicht verletzt, insbesondere den Arbeitgeber konkurrenziert. Eine Konkurrenzierung liegt vor, wenn gleichwertige Leistungen angeboten werden, welche dasselbe Kundenbedürfnis befriedigen und einen mindestens teilweise überschneidenden Kundenkreis betreffen. Dies gilt vollumfänglich für Vollzeitbeschäftigte. Teilzeitmitarbeitende sind oftmals finanziell darauf angewiesen, einer weiteren Tätigkeit nachgehen zu können. Mit der Vereinbarung eines Teilzeitpensums gehen daher Arbeitgeber und -nehmer stillschweigend davon aus, dass der Arbeitnehmer zusätzlichen Nebentätigkeiten, insbesondere auch im angestammten Tätigkeitsbereich nachgehen wird und auf das Verbot einer Konkurrenzierung verzichtet wird. Diese Vermutung einer stillschweigenden Genehmigung durch den Arbeitgeber gilt jedoch nur dann, wenn keine Interessenkonflikte der verschiedenen Teilzeitarbeiten entstehen und dadurch die arbeitsrechtliche Treuepflicht gewahrt bleibt. Zudem können die Parteien ausdrücklich vereinbaren, dass eine konkurrenzierende Nebentätigkeit verboten sein soll. Anstelle eines vollständigen Verbotes von anderen Teilzeitarbeiten sind in der Praxis Regelungen, wonach konkurrenzierende andere Teilzeitstellen nur mit dem vorgängigen schriftlichen Einverständnis des Arbeitgebers ausgeübt werden dürfen, häufig.

Beantwortung der ersten Frage

Grundsätzlich ist es rechtmässig, wenn ein Arbeitgeber Verträge nur unter der Bedingung abschliesst, dass Lehrpersonen keine konkurrenzierenden Tätigkeiten ausüben, sei es privat oder bei anderen Musikschulen. Es ist den Musikschulen auch unbenommen, eine sogenannte Änderungskündigung auszusprechen, indem formell und terminlich richtig gekündigt wird und darum gebeten wird, einen neuen Vertrag mit einem derartigen Konkurrenzverbot abzuschliessen. Es ist den Musikschulen rechtlich auch nicht verboten, anstelle eines kompletten Verbotes eine Melde- und Genehmigungspflicht für derartige konkurrenzierende Tätigkeiten einzuführen. Das Vorgehen der Musikschule ist daher rechtlich korrekt.

Für Arbeitnehmer, die vom Arbeit-geber ein solches Angebot erhalten, ist folgendes zu klären:

– Sachlich: Handelt es sich überhaupt um konkurrenzierende Tätigkeiten?

Wenn an der Musikschule nur Kinder/Jugendliche oder nur Erwachsene unterrichtet werden, so ist ein Privatunterricht oder ein Unterricht an einer anderen Schule nicht konkurrenzierend, wenn nicht diesel-ben Schülergruppen angesprochen werden.

– Örtlich: Liegt die konkurrenzierende Tätigkeit einer Lehrperson überhaupt im Einzugsgebiet der Musikschule?

Die Lehrperson konkurrenziert die Musikschule nur, wenn dieselben Schülergruppen angesprochen werden, das heisst, die von der Lehrperson unterrichteten Schüler ohne deren Tätigkeit an die Musikschule gelangt wären. Daher ist das Einzugsgebiet der Musikschule in derartigen Regelungen konkret einzugrenzen und eine Privattätigkeit etwas ausserhalb auszuführen.

– Inhaltlich: Wird das spezielle Instrument oder Fach der Musiklehrperson an der Musikschule unterrichtet?

Wenn eine Musiklehrperson privat andere Instrumente oder Fächer unterrichtet als diejenigen, die an der Musikschule angeboten werden, so konkurrenziert sie die Schule nicht und kann ohne Weiteres unterrichten.

Jedenfalls ist die Missachtung der arbeitsvertraglichen Treuepflicht, insbesondere des Konkurrenzverbotes gefährlich, da dies in der Gerichtspraxis immer wieder zu fristlosen Entlassungen geführt hat.

Das Konkurrenzverbot nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Grundlagen: Das von Gesetzes wegen geltende Konkurrenzverbot von Art. 321 a. OR endet mit der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses. Damit kann ein Arbeitnehmer grundsätzlich unmittelbar nach Beendigung des Arbeitsvertrages eine neue Beschäftigung privat oder bei einem Arbeitgeber in Konkurrenz zum früheren Arbeitgeber aufnehmen. Dabei spielt es keine Rolle, dass der austretende Arbeitnehmer unter Umständen wesentliche Erkenntnisse aus seiner früheren Tätigkeit mitnimmt und nun im Dienste des neuen Arbeitgebers oder für sich privat gewinnbringend einsetzt.

Diese Situation kann nur dadurch verhindert werden, dass Arbeitgeber und -nehmer ein Konkurrenzverbot auch für die Zeit nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbaren (Art. 340 ff. OR). Ein derartiges Konkurrenzverbot ist aber nur in engen Schranken verbindlich. Insbesondere muss im Arbeitsverhältnis dem Arbeitnehmer Einblick in den Kundenkreis oder in Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse gewährt worden sein und die Verwendung dieser Kenntnisse den Arbeitgeber erheblich schädigen können. Zudem muss ein nachvertragliches Konkurrenzverbot schriftlich vereinbart sein, ansonsten es ungültig ist. Mündliche Abreden oder Abreden per Mail genügen nicht. Weiter ist das Konkurrenzverbot nach Ort, Zeit und Gegenstand angemessen zu begrenzen und es darf nur unter ganz besonderen Umständen drei Jahre überschreiten. Übermässige Konkurrenzverbote sind gerichtlich nicht durchsetzbar, sondern werden vom Richter entsprechend eingeschränkt oder aufgehoben. Für die Musiklehrperson gilt daher Folgendes:

– Ein nachvertragliches Konkurrenzverbot gilt nicht automatisch.

– Die Musiklehrperson kann nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses frei entscheiden, ob sie bei anderen Musikschulen und/oder als Privatlehrperson tätig sein will.

– Es gibt keinen Zwang zum Abschluss eines Konkurrenzverbotes.

– Ein Konkurrenzverbot ist nur schriftlich gültig, das heisst eigenhändig unterschrieben oder mit zertifizierter Signatur.

– Ein Konkurrenzverbot ist örtlich klar und eng zu begrenzen, zeitlich unter 3 Jahre gültig und nur auf die an der Musikschule ausgeübte Tätigkeit zu begrenzen.

Auch wenn all diese Vorgaben bei der Vereinbarung eines Konkurrenzverbotes eingehalten sind, hat der Arbeitnehmer gute Chancen, dass ein nachvertragliches Konkurrenzverbot durch ein Gericht als unwirksam eingestuft wird. Dies aus folgenden Gründen:

Das Konkurrenzverbot ist nur verbindlich, wenn das Arbeitsverhältnis dem Arbeitnehmer Einblick in den Kundenkreis oder in Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse gewährt und die Verwendung dieser Kenntnisse den Arbeitgeber erheblich schädigen könnte (Art. 340 Abs. 2 OR). Gemäss konstanter Lehre und Rechtsprechung besteht dann kein Raum für ein Konkurrenzverbot, wenn die Bindung zu Kunden vorwiegend auf den besonderen Fähigkeiten des Arbeitnehmers basiert, auf seiner persönlichen Geschicklichkeit beruht und wenn die Beziehung zwischen ihm und den Kunden vorwiegend persönlicher Natur sind. Diesfalls folgen die Kunden dem Arbeitnehmer nicht wegen den beim Arbeitgeber erworbenen Kenntnissen, sondern wegen dessen besonderen, persönlichen Eigenschaften und wegen seiner Tüchtigkeit. Der Arbeitnehmer verwendet dabei nachvertraglich nicht Fähigkeiten, die er beim Arbeitgeber erworben hat, sondern seine persönlichen Charaktereigenschaften, deren Verwertung ihm durch ein Konkurrenzverbot nicht verboten werden kann. Dies wurde beispielsweise durch die Gerichtspraxis bejaht für Turn- und Tanzlehrpersonen, einen Damencoiffeur, einen Reitlehrer und im Kanton Genf für einen Klavierlehrer. Bei all diesen Berufen hängt die Leistung und der Erfolg des Arbeitnehmers nicht vorwiegend vom Wissen und von den Angeboten des Arbeitgebers, sondern von den persönlichen Eigenschaften ab. Diese allein sind für den allfälligen Wechsel der Kundschaft massgebend, und je kreativer und freier der Arbeitnehmer handeln kann, desto eher ist dies anzunehmen (Urteil des Obergerichts Zürich vom 4.3.2008, BGE 130III353 ff. und BGE 138III67 ff.). Es bestehen daher gute Chancen, dass selbst ein gültig erscheinendes nachvertragliches Konkurrenzverbot auf dieser Basis von einem Gericht nicht geschützt würde und der Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsvertrages privat oder angestellt frei oder konkurrenzierend zum früheren Arbeitgeber arbeiten kann.

Das Konkurrenzverbot fällt dahin, wenn der Arbeitnehmer einen der folgenden Tatbestände nachweisen kann:

– Wenn der Arbeitgeber kein erhebliches Interesse an der Aufrechterhaltung hat (er stellt den Betrieb ein oder führt das entsprechende Fach nicht mehr im Angebot).

– Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt, ohne dass der Arbeitnehmer ihm dazu begründeten Anlass gegeben hat.

– Wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis aus einem begründeten, vom Arbeitgeber zu verantwortenden Anlass auflöst.

Es ist wichtig, immer die Gültigkeit eines Konkurrenzverbotes zu klären, zumal schwerwiegende Folgen bei Übertretung eines gültigen Konkurrenzverbotes eintreten können: Zum einen kann der Arbeitgeber die Einstellung der konkurrenzierenden Tätigkeit fordern, zum anderen Schadenersatz (z.B. Gewinnherausgabe) und falls abgemacht Konventionalstrafen.

Beantwortung der zweiten Frage

Die Musiklehrperson muss einen derartigen Brief des Schulleiters nicht unterschreiben. Ohne diese Unterschrift gilt kein nachvertragliches Konkurrenzverbot (es sei denn, dass ein solches schon im Arbeitsvertrag oder sonst abgeschlossen worden wäre). Die Musiklehrperson kann daher insbesondere ihre an die Musikschule mitgebrachten Schülerinnen und Schüler nach Abschluss des Arbeitsverhältnisses durchaus übernehmen, wenn diese möchten. Selbst wenn aber schon vorher oder auf diesen Brief hin ein schriftliches Konkurrenzverbot vereinbart worden wäre, hätte die Musiklehrperson gute Chancen, dass dieses aus den oben genannten Gründen von einem Gericht für ungültig erklärt würde. Es lohnt sich daher, in diesen Fällen die Lage genau abzuklären und sich nicht in der Gestaltung des nachvertraglichen Berufslebens einschränken zu lassen. Dabei ist wichtig, dass die Musiklehrperson dem Schulleiter mitteilt, dass ein nachvertragliches Konkurrenzverbot bei Musiklehrpersonen rechtlich kaum durchsetzbar sein wird. Ein höchstrichterliches Urteil dazu besteht nicht, nur kantonale Urteile sind vorhanden. Das bedeutet, dass schlussendlich vor dem Vorliegen eines Bundesgerichtsurteils ein gewisses Restrisiko nicht ausgeschlossen werden kann. Es lohnt sich jedoch, sich zu wehren, sowohl gegen die Unterschrift, wie auch gegen die Durchsetzung eines derartigen Konkurrenzverbotes.

«Geschichten für Ruth»

Urs Frauchigers neue Essay-Sammlung «Geschichten für Ruth» fasziniert durch eine subtile Vielschichtigkeit, die Leben, Kunst und Literatur als ein Ganzes erleben lässt.

Lucas Bennett — Mit «Geschichten für Ruth» legt Urs Frauchiger, der am 17. September seien 85. Geburtstag feierte, neun tiefgründige und zutiefst persönliche Essays vor.

Drei der Texte stellen explizit musikalische Themen in den Vordergrund, obschon die Musik auch in den anderen Texten weithin präsent ist. Am Anfang steht ein Essay über Mozarts «Zauberflöte» und Schwierigkeiten ihrer Deutung und Interpretation vor allem in Bezug auf das Verhältnis von Libretto und Musik – welches nicht mit Kritik am sogenannten Regietheater spart. Der später zuweilen erlebten Trivialisierung des Stoffes stellt Frauchiger seine erste als Kind erlebte Aufführung gegenüber. Diese Verbindung von Biographischem und späterer Reflexion ist charakteristisch für das ganze Buch, welches man deshalb wohl auch (aber nicht nur) als innere Biographie in Momentaufnahmen verstehen kann.

Grossartig ist das Portrait des legendären Cellisten Pablo Casals (1876-1973). Es gelingt Frauchiger hier, im Rückblick auf seine Begegnungen mit Casals das Besondere dieser Überfigur, für Nachgeborene nur noch über Aufnahmen erlebbar, vorstell- und fassbar zu machen – auch für Nicht-Cellisten.

Nicht weniger faszinierend ist das folgende, der portugiesischen Cellistin Guilhermina Suggia (1885-1950) gewidmete Kapitel. Akribisch spürt Frauchiger dem Lebensweg der heute nur mehr wenig bekannten Künstlerin und den spärlichen greifbaren Aufnahmen nach. Nicht nur erfährt die Biographie Casals, mit welchem sie eng verbunden war, dabei eine wertvolle Ergänzung, sondern es wird der bekannteren «Meistererzählung» eine weniger bekannte weitere Erzählung zur Seite gestellt: Auch das ist Geschichte.

Eine (Wieder-) Entdeckung sind auch die Verweise auf Leben und Werk des Schriftstellers und Journalisten Joseph Victor Widmann (1842-1911), dessen fein in den Text eingewobene Zitate und Positionen das Bild eines bedeutenden Denkers und Literaten, der von Zeitgenossen (und der Nachwelt) gerne unterschätzt wurde.

Vieles wäre noch zu erwähnen, genannt seien hier noch zwei besonders eindrückliche Momente; ein Spaziergang zum corona-bedingt verschlossenen Berner Rosengarten, der gleichwohl vielfältige und tiefe Einblicke eröffnet, eine fabelhaft geschilderte ausgedehnte Wanderung des Autors mit seinem Sohn durch die Toskana, die sich dem Leser gleichzeitig als geschichtliche und kulturelle Landschaft öffnet.

Die verschiedenen Ebenen der Essays, Biographisches, Künstlerisches, Literarisches, gehen nahtlos ineinander über, bedingen sich gegenseitig und verweigern sich dadurch einer eindimensionalen, linearen Lesart. Der Autor lädt uns indessen zu einer Deutung ein, indem er die Konzepte von «Bedeutung» und das Bild des «roten Fadens» zur Diskussion stellt. Wir würden sagen: Bedeutung stellt sich in diesem Buch allenthalben ein: als Sinnzusammenhang der geistigen und künstlerischen Einflüsse, die ein Leben geprägt haben. Dabei lassen sich unzählige rote Fäden entdecken und verfolgen. Eine ungemein bereichernde und bewegende Reise.

«Geschichten für Ruth» erscheint am 2. November.

Urs Frauchiger: Geschichten für Ruth. Essays. Zytglogge, 140 Seiten.

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