Aus den Sektionen

Meldungen aus den Sektionen Bern und Nordwestschweiz

SMPV Bern
Rund um den Egelsee – von See bis Klee – finden vom 30. Juni bis 2. Juli 2023 Seefestspiele in Bern statt.
Der SMPV Bern ist eingeladen, den Ad-hoc-Seefestspiel-Chor zusammenzustellen, der am Samstag, 1. und Sonntag, 2. Juli  an den Seefeststspielen unter der Leitung von Johannes Schröder auftreten wird und sucht dafür Amateur-, Profi- und „Unter-der-Dusche“-Sängerinnen und -Sänger von 6 bis 99.
Programm:
Morning has broken (Cat Stevens; arr. J. Schröder)
Si ya hamba (afrikanisch; arr. F. Gohl)
Santo santo (argentinisch; arr. J.Schröder)
Let my light shine bright (Spiritual; arr. L. Maierhofer)
Weisch es dü (Eugen Meier)
Va pensiero  (Giuseppe Verdi; Gefangenenchor aus „Nabucco“)
Weitere Informationen und das elektronische Anmeldeformular finden Sie unter: www.smpv.ch/bern/special-events-des-smpv-bern
Seefestspiel-Chor-Flyer A5

 

SMPV Nordwestschweiz
Die nächsten Schüler*innenkonzerte finden – jeweils samstags – am 24. Juni, 16. September und am 16. Dezember 2023 statt.
Für Klavierbegleitungen an den Konzerten kann ein Unkostenbeitrag der Sektion beantragt werden. Weitere Informationen und Anmeldung unter www.smpv.ch/nordwestschweiz/schuelerinnen-konzerte. Auskünfte erteilt auch gerne die Geschäftsstelle:  nordwestschweiz@smpv.ch – Tel. 061 272 35 68.
Bei Interesse am Lehrer*Innenkonzert vom 16.9. um 19:30 melden Sie sich bitte auch bei der Geschäftsstelle.
SMPV-Talentbühne 2023
Die Sektion Nordwestschweiz veranstaltet am 18. November 2023 wiederum einen Musikwettbewerb für Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 20 Jahren.
Das Preisträger*innenkonzert findet am 25. November 2023 statt.
Anmeldeschluss ist der 30. September 2023Weitere Informationen und Anmeldung: www.smpv.ch/nordwestschweiz/smpv-talentbuehne-2023

 

Krabbelkonzerte

Der SMPV Thurgau veranstaltet seit Februar Konzerte für die Kleinsten und ihre Eltern. Jedes dieser Konzerte ist einer bestimmten Stilrichtung gewidmet: Jazz im Februar, Barock im März, zeitgenössische Musik im April und Romantik im Mai.
Ich spreche mit Jakob Valentin Herzog, der die Reihe zusammen mit Sarah Bächi, Barbara Hidber und Wolfgang Pailer organisiert hat und der im März-Konzert gespielt hat, über die ersten Erfahrungen mit dem neuen Format.

Marianne Wälchli:  Was hat euch dazu motiviert, Krabbelkonzerte zu organisieren?
Jakob Valentin Herzog: Wir kennen die Situation als Eltern, in welcher ein Konzertbesuch doch immer erheblichen Aufwand mit sich bringt. Es muss ein Babysitter gefunden werden und alles organisiert sein. Oder wenn man mit einem Kleinkind ins Konzert geht, kann man nie sicher sein, dass man auch bis zum Schluss bleiben kann. Die Idee war also, einen niederschwelligen Konzertbesuch zu ermöglichen. Idealerweise kann dies für Eltern auch unabhängig von Kindervorstellungen der Anstoss sein, wieder am kulturellen Leben teilzunehmen. Zudem feiert die Sektion Thurgau das 10-jährige Jubiläum der Neugründung, wodurch wir ermutigt waren, etwas Neues und Grösseres auszuprobieren.

Im ersten Konzert warst Du mit Deiner kleinen Tochter im Publikum, im zweiten Konzert hast Du selbst gespielt. Was hast Du dabei erlebt?
Zuerst kommt eine Armada von Kinderwagen. Danach beginnt ein fröhliches, buntes Gewusel. Zu Beginn des Konzerts ist es ganz still, aber dann steigt der Geräuschpegel bis zum Schluss des Konzerts kontinuierlich an. Wunderbar ist die Frische, mit der Kinder und Eltern das Konzert erleben. Ehrfurcht und Vorsicht, die wir aus dem klassischen Konzertbetrieb kennen, sind zum Glück weit weg.
Von den Musiker*innen verlangt es viel Konzentration, dafür sind die Reaktionen der Kinder sehr unmittelbar und direkt. Die Dankbarkeit der Kinder und Eltern ist enorm bereichernd, und das schönste Geschenk ist es, wenn man später von unbekannten Zuhörer*innen auf der Strasse Komplimente fürs Konzert bekommt.

Warum habt ihr für jedes der ersten vier Konzerte eine andere Stilrichtung programmiert?
Das hat sich aus der Zusammensetzung des Vorstands ergeben. Sarah Bächi ist Jazz-/Pop- Musikerin, Barbara Hidber hat nebst Geige auch Komposition studiert, Wolfgang Pailer hat die Idee des romantischen Akkordeonkonzerts eingebracht, und ich selber habe eine Ausbildung als Barockcellist. Diese Vielfalt bietet dadurch auch Leuten, die normalerweise keine Konzerte besuchen, eine willkommene Abwechslung. Und beim geübten Konzertpublikum lässt sich die Neugier auf ihm unvertraute Stile wecken.

Hast Du den Eindruck, dass die Kleinsten unterschiedlich auf verschiedene Musikstile reagieren?
Eigentlich nicht. Selbstverständlich reagieren sie stärker, wenn sie ein verjazztes Andrew Bond Lied schon kennen, aber auch Corellis Follia hatte eine mitreissende Wirkung. Interessanter sind hierbei die Reaktionen der verschiedenen Altersstufen. Während unter 2- bis 3-jährige Kinder eher dazu tendieren, einfach zuzusehen, sind die grösseren aktiver – der Wow-Effekt nutzt sich da schneller ab.

Welche Raumart eignet sich für solche Konzerte; mit wieviel Publikum kann das funktionieren?
Ein grosser, heller Raum mit einem Teppichboden. Sehr hallige Räume sind ungeeignet – ein gewisser Geräuschpegel besteht ja ständig.
Das ZKO (Zürcher Kammerorchester) bietet solche Konzerte im viel grösseren Rahmen an – dies natürlich in Konzerträumen, die so gebaut sind, dass der Bühnen-Klang verstärkt wird. Wo das nicht der Fall ist, sind 80 Personen sicher ein Maximum

Geht es nur darum, dass die Kleinen klassische Musik erleben und dass ihre Eltern mit ihnen Konzerte besuchen können, oder gibt es schon musikvermittlerische Aktivitäten in den Konzerten?
Dank der verschiedenen Ideen der Mitwirkenden ist eine Vielfalt an Formen entstanden. So wurden die Kinder im ersten Konzert animiert, mit Tüchern mitzutanzen, während wir das zweite als «normales» Konzert angelegt haben. Das kommende Konzert mit zeitgenössischen Kompositionen wird dagegen wieder sehr interaktiv werden. Die reine Konzertform, ist vielleicht nicht ganz ideal für ein heterogenes Publikum, wie wir es im Thurgau haben

Kannst Du allgemein die Reaktionen des grossen und kleinen Publikums beschreiben?
Die sind sehr vielfältig! Von Kindern, die nur beobachten, zu Kindern, die zu tanzen beginnen, die auf Instrumente  zu krabbeln oder sich mehr für ihr Gspändli interessieren als für die Musik. Manche Eltern animieren ihre Kinder,  sich zu bewegen, andere geniessen es, einfach mal ruhig die Musik geniessen zu können. Für einige Erwachsene ist es offenbar der erste Konzertbesuch überhaupt, und die Reaktionen sind durchwegs sehr positiv ausgefallen.

Plant ihr, die Reihe fortzusetzen und was möchtet ihr nach den ersten Erfahrungen allenfalls verändern?
Ich für meinen Teil auf jeden Fall, aber ein Vorstandsbeschluss dazu steht noch aus.
Meine Frau und ich würden zum Beispiel gerne noch Bilder integrieren – sie malt wunderbar und sitzt schon an den ersten Skizzen. Sarah Bächi schlägt vor, vielleicht auch das «Danach» noch geselliger zu gestalten, so dass man auch andere Familien kennenlernen kann. Aber das Wichtigste ist, dass man von dem, was man aufführt, überzeugt ist – Kinder sind da unglaublich sensibel.

Flyer Krabbelkonzerte 2023

Auf die Bühne, fertig, los! Ein Weiterbildungstag zum Thema „Auftreten“

Am 3. Juni 2023 findet in Bern ein Weiterbildungstag des SMPV Bern statt. Sechs spannende Workshops zum Thema „Auftreten“ machen Sie und Ihre Schülerinnen und Schüler fit für die Bühne.

Der Weiterbildungstag des SMPV Bern zum Thema „Auftreten“ findet am 3. Juni 2023 im EGW, Nägeligasse 9 in Bern statt. Lassen Sie sich von sechs beflügelnden Workshops inspirieren und geniessen Sie es, sich wieder einmal mit Kolleginnen und Kollegen austauschen zu können.

In „Körper und Geist“ zeigt uns Isabel Lerchmüller, wie wir uns mit Übungen aus Jin Shin Jyutsu und Aikido optimal auf einen Auftritt vorbereiten können, in „Auftrittstechniken aus der Praxis eines Zauberkünstlers“ vermittelt Helmut Wiegiehser Techniken für einen päsenten Auftritt und in „Auftritte begleiten – sicher und sensibel“ zeigt uns Vreni Minnig auf, wie wir unseren Schüleri*nnen Sicherheit für ihren Auftritt vermitteln können.

Nach der Mittagspause bringt uns Margitta Rosales in „Jetzt vergiss die Technik… Mensch!“ mit Übungen aus dem Sportmentaltraining für Musiker*innen in Schwung, Zita Zimmermann macht uns in „Vom Lampenfieber zur Vorfreude“ fit für die Bühne, und Kaspar Zwicky in „Schwingende Körper“ lässt uns erleben, wie wir mit der passenden Aufwärmstrategie unsern Körper mit dem Instrument in „Auftrittsschwingung“ versetzen.

Den Kursflyer und den Link zum elektronischen Anmeldeformular finden Sie auf www.smpv.ch/bern Ihre Fragen richten Sie an bern@smpv.ch

Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. – Anmeldeschluss ist der 3. Mai 2023.

Modell Auftragslosenversicherung für Freischaffende und Selbständigerwerbende

Selbständige und Freischaffende haben – im Gegensatz zu Angestellten mit einer Arbeitslosenversicherung – keine Versicherung, die sie bei Auftragsrückgängen oder im Fall der totalen Auftragslosigkeit finanziell entschädigt. Syndicom, eine Gewerkschaft im Bereich Kommunikation und Medien, hat ein Modell entworfen, das diese Lücke füllen soll: die Auftragslosenversicherung ALV-S.

Selbständige und Freischaffende haben – im Gegensatz zu Angestellten mit einer Arbeitslosenversicherung – keine Versicherung, die sie bei Auftragsrückgängen oder im Fall der totalen Auftragslosigkeit finanziell entschädigt. Syndicom, eine Gewerkschaft im Bereich Kommunikation und Medien, hat ein Modell entworfen, das diese Lücke füllen soll: die Auftragslosenversicherung ALV-S.

Annette Dannecker 78% der von syndicom befragten Selbständigen und Freischaffenden gaben an, im aktuellen Regime keine oder nur ungenügende finanzielle Reserven zur Absicherung gegen einen Erwerbsausfall aufbauen zu können. Deshalb wurde eine Auftragslosenversicherung entwickelt, die zu gleichen Teilen von der selbständig erwerbenden Person wie von ihren Auftraggeber*innen finanziert wird.

Da auch Musiklehrpersonen oft teilweise oder ganz selbständig erwerbend sind, ist diese Auftragslosenversicherung ein spannender Ansatz, den es genauer zu betrachten gilt:

Prinzipiell soll auf jeden Auftrag – also bei uns auf eine einzelne Musikstunde oder einen Semestervertrag – 4% ALV-S zusätzlich verrechnet werden analog der ALV bei Angestellten. Diese 4% kommen auf ein Versichertenkonto. Der/die Selbständigerwerbende zahlt ebenfalls 4% auf ein Sparkonto ALV-S. Er „besitzt“ dann also bei der Autragslosenversicherung zwei private Konten, auf die sie/er aber nicht direkt zugreifen kann. Die Einlagen auf dem Sparkonto erhält sie/er bei der Pensionierung oder im Falle der Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit zurück. Dieses Konto wird bei einer totalen oder teilweisen Auftragslosigkeit zuerst aufgebraucht. Das Versicherungskonto wird erst nachher belastet. So soll vermieden werden, dass eine Auftragslosigkeit nur vorgetäuscht wird, denn so würde man sich quasi selbst betrügen, indem man sein Sparguthaben vorbezieht. Es würden aber keine Fremdgelder bezogen. Das Versicherungskonto bleibt im Falle einer Pensionierung oder bei Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit im Besitz der Versicherung, um Arbeitsämter analog zu den RAVs zu unterhalten und die ganzen Verwaltungskosten zu stemmen.

Im Falle einer totalen Auftragslosigkeit erhält die/der Selbständigerwerbende 80% seines durchschnittlichen Lohns aus selbständiger Tätigkeit, um die laufenden Kosten wie Ateliermiete, Instrumentenunterhalt sowie ihre/seine Lebensunterhaltskosten weiter decken zu können, damit sie/er sich unbelastet um das Gewinnen neuer Schüler*innen kümmern kann.

Wären unsere Schüler*innen aber bereit, 4% mehr für eine Lektion zu bezahlen, also konkret 104.- Franken für eine Lektion, die bis anhin 100.- gekostet hat? Würden unsere Schüler*innen diese Mehrkosten tragen, damit ihre Lehrperson eine soziale Absicherung hat? Oder müssten die Lehrpersonen die ganzen 8% häufig selber tragen?

Es stellt sich die Frage, ob die Versicherung für obligatorisch erklärt werden müsste um zu vermeiden, dass eine Lehrperson im Falle einer Auftragslosigkeit ohne Absicherung dasteht, weil sie sich nicht hat versichern lassen aus Angst, sich die Versicherung nicht leisten zu können oder weil sie findet, sie könne den 4%-Preisaufschlag den Schüler*innen nicht zumuten.

Wer sich vertieft mit diesem Modell auseinandersetzen möchte, findet weitere Informationen unter: www.syndicom.ch/branchen/visuelle-kommunikation/alvfuerselbstaendige

Das Modell wurde diesen Februar in die Vernehmlassung gegeben und es sind alle eingeladen, sich dazu zu äussern.

Verbesserungsvorschläge richten Sie bitte an Annette Dannecker (unter annette.dannecker@smpv.ch), die sie sammelt und sie an syndicom weiterleitet. Auch Fragen zum Modell Auftragslosenversicherung beantwortet sie gerne.

Der SMPV wird sich aktiv in diese Vernehmlassung einbringen und den Prozess begleiten, da Musiklehrpersonen andere Voraussetzungen haben als Medienschaffende und diese bei der definitiven Ausarbeitung des Modells unbedingt berücksichtigt werden müssen.

Gewerkschaftliche Arbeit im SMPV

Musiklehrpersonen sind häufig weder in einer Gewerkschaft noch in einem Berufsverband organisiert, obwohl die Branche viele „Baustellen“ hat, die nur gewerkschaftlich angegangen werden können.

Musiklehrpersonen sind häufig weder in einer Gewerkschaft noch in einem Berufsverband organisiert, obwohl die Branche viele „Baustellen“ hat, die nur gewerkschaftlich angegangen werden können.

„Ich wusste gar nicht, dass der SMPV auch ein Verband für angestellte Musiklehrpersonen ist“, sagte mein Gesprächspartner letzte Woche am Telefon. Er hatte mich kontaktiert, weil er Probleme mit Kettenarbeitsverträgen und mangelnder Pensionskassenversicherung hat.  Zwei Tage später sagt Karen Krüttli, Co-Präsidentin der Sektion Zürich: „Weisst du, das Hauptproblem in der gewerkschaftlichen Arbeit für Musiklehrpersonen ist, dass sich die Kolleg*innen so sehr daran gewöhnt haben, einfach die Faust im Sack zu machen und ungünstige Arbeitsbedingungen hinzunehmen, und dass sie uns oft nicht oder zu spät sagen, wo der Schuh drückt. Es ist z.B. schwierig etwas gegen das Konkurrenzverbot im Reglement einer bestimmten Musikschule zu unternehmen, wenn wir davon erfahren, nachdem gut drei Viertel der betroffenen Lehrpersonen den erneuerten Vertrag bereits unterschrieben haben, weil sie Angst haben, sonst den Job zu verlieren oder einfach, weil sie sich des Problems nicht bewusst sind.“

Der SMPV ist ein Berufsverband und keine reine Gewerkschaft. Aus seinen vielen Jahren als Anbieter der privaten musikalischen Berufsausbildung hat er sich wertvolle Dienstleistungsangebote wie die Organisation von Musizierstunden, Stufenprüfungen, Talentwettbewerben und einem reichhaltigen Weiterbildungsangebot bewahrt, und die Plattformen www.mein-musikunterricht.ch und auch teilweise www.rent-a-musician.ch dienen Selbständigerwerbenden mehr als Angestellten, aber in der gewerkschaftlichen Arbeit ist es für den SMPV sehr viel einfacher, etwas für die angestellten Musiklehrkräfte zu tun als für die selbständigen. Dazu zwei Beispiele von gewerkschaftlichen Themen, mit denen sich der SMPV im Moment befasst: Lösbar scheint uns das Problem „schleichender Pensenabbau an Musikschulen“: Wer teilweise arbeitslos wird, dessen Pensum muss sich um einen vollen Tag reduzieren – bei einer Vollzeitstelle also um 20%, damit er oder sie berechtigt ist, eine Arbeitslosenentschädigung zu beziehen. Wenn eine Musiklehrperson in jedem Semester 2-3 Lektionen verliert, erreicht er oder sie diese 20%-Einbusse nicht auf einen Schlag, sondern in einem Zeitraum von vielleicht drei Jahren. Wir sind dabei, verschiedene Vorschläge auszuarbeiten z.B, dass auch der Mittelwert des Pensenverlusts in einer bestimmten Zeit von z.B. drei Jahren ausschlaggebend wäre für das Erreichen dieser Schwelle. Keine wirklich gute Lösung hingegen sehen wir für das Problem der fehlende Arbeitslosenversicherung für Selbständigerwerbende. Wie kann man z.B. beweisen, dass man keine Aufträge erhalten hat und nicht nur einfach alle abgelehnt hat. Wir beobachten zwar die Anstrengungen der Syndicom zum Modell Auftragslosenversicherung, sehen aber bei dessen Umsetzung für selbständigerwerbende Musikpädagog*innen noch grössere Schwierigkeiten.
Gewerkschaftliche Arbeit ist langsame Arbeit: man muss ein Problem analysieren, einen oder mehrere Lösungsvorschläge ausarbeiten, die auch eine Chance haben durchgesetzt werden zu können, und dann braucht man Partner, die einem helfen, die Vorschläge an den richtigen politischen Stellen einzureichen und die dafür sorgen, dass wir auch gehört werden. Für den SMPV ist das in erster Linie der SGB und seine kantonalen Bünde. Dazu kommen persönliche politische Kontakte unserer Mitglieder. Je mehr wir uns engagieren, wie es z.B. die Sektionen Zürich und OstSüdostschweiz bei der Ausarbeitung der jeweiligen kantonalen Musikschulgesetze getan haben, desto mehr wird der SMPV als Interessensvertretung der Musiklehrpersonen in der Schweiz wahrgenommen. Letzteres zahlte sich z.B. jetzt in der Stadt Chur aus, als es um grosse Unsicherheiten bezüglich des Fortbestands der musikalischen Grundausbildung und den damit verbundenen Leistungsverträgen ging. Da wurde die OSO-Präsidentin, Annette Dannecker, mit zum „runden Tisch“ Musikerziehung eingeladen.

Die kantonalen, regionalen und das nationale Netzwerk werden uns auch in Zukunft bei der gewerkschaftlichen Arbeit helfen, wenn wir Lösungen für regionale arbeitsrechtliche Probleme unserer Mitglieder suchen, wenn wir uns ernsthaft dem grossen Thema GAV widmen, oder wenn wir darum kämpfen, dass Musikpädagogik politisch nicht manchmal mit der Etikette „Bildung“ und manchmal mit der Etikette „Kultur“ versehen wird, je nachdem mit welcher Etikette es weniger kostet, sondern dass Musikpädagogik und Kunstunterricht überhaupt als das wesentliche Bindeglied zwischen Erziehung und Kultur wahrgenommen wird und sie auch entsprechend subventioniert wird.

Gewerkschaftliche und politische Baustellen gibt es in unserer Branche also viele. Deshalb ist es unglaublich wichtig, dass sich mehr Musikpädagog*innen in einer Gewerkschaft oder einem Berufverband organisieren, damit die Verbände, die sich für eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Bereich Musikpädagogik einsetzen, ihren Vorstössen auch mehr Gewicht verleihen können. Dabei muss jede Musiklehrperson für sich abwägen, welcher Verband für sie oder ihn die meisten Vorteile bringt. Unterrichtet jemand z.B. in Teilzeit an einer Musikschule und arbeitet daneben an einer Volksschule, bietet sich wohl die Mitgliedschaft bei einem Lehrerverband am ehsten an. Arbeitet jemand hingegen an einer Musikschule und unterrichtet daneben noch einige Privatschüler*innen, ist er oder sie beim SMPV ziemlich sicher am besten aufgehoben. Musiker*innen, die primär konzertieren und daneben Musik unterrichten, müssen prüfen, welcher Verband ihre Interessen am besten vertritt und welches Dienstleistungsangebot ihnen am meisten nützt.

Wenn sich die Musiklehrpersonen einem Verband angeschlossen haben, sollen sie die Verbandsspitzen rechtzeitig auf arbeitsrechtliche Probleme aufmerksam machen und ihnen Ideen oder schon teilweise ausgearbeitete Vorschläge zur Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen präsentieren.

Und dann ist es wesentlich, dass sich die betreffenden Verbände regelmässig über den Stand ihrer Arbeit austauschen und sich gemeinsam für Verbesserungen einsetzen. Der SMPV bietet auf jeden Fall Hand dazu!

 

Aus den Sektionen

Sezione di lingua italiana

La SSPM sostiene l’iniziativa popolare legislativa “100 giorni per la musica”:

L’art. 67a della Costituzione federale, votato dal popolo il 23 settembre 2012, prevede che la Confederazione e i Cantoni promuovano la formazione musicale, in particolare dell’infanzia e della gioventù. In Ticino questo articolo costituzionale, dopo 10 anni dall’approvazione popolare, è ancora lettera morta. Se nella maggior parte dei Cantoni, le famiglie si prendono carico del 32% dei costi della formazione musicale, in Ticino questa percentuale è addirittura del 75%. Questa situazione è discriminatoria nei confronti delle fasce meno agiate della popolazione e non favorisce la formazione musicale, né la promozione dei talenti. È venuta l’ora di allineare il Ticino al resto della Svizzera.

Ulteriori informazioni e il modulo per la firma sono disponibili sul sito 100giorniperlamusica.ch.

Sektion Bern

Der SMPV Bern organisiert am Samstag, 25. März wiederum Musizierstunden und eine Klassik-Jam. Anmeldungen für die Musizierstunden bis zum Mittwoch, 1. März unter smpv.ch/bern/anmeldung-musizierstunden-smpv-bern und für die Klassik-Jam unter smpv.ch/bern/anmeldung-zur-klassik-jam 

Musik und Recht: Frieren im Unterrichtsraum, um eine Energiemangellage zu vermeiden?

Die Vermieterschaft hat in Unterrichtsräumen eine Mindesttemperatur von 20° zu gewährleisten. Der Vermieter darf keine tieferen Temperaturen einführen und schon gar nicht durch eigenmächtige Kontrollgänge durchsetzen.

Aus der Rechtsberatungspraxis des SMPV: Dr. iur. Yvette Kovacs, Rechtsberaterin des SMPV und Rechtsanwältin in Zürich, beantwortet Fragen von SMPV-Mitgliedern.

Frage eines SMPV-Mitgliedes: Meine Vermieterin ruft dazu auf, Strom zu sparen, um eine Energiemangellage in der Schweiz zu verhindern. Sie schreibt neu eine Raumtemperatur von 18° in meinem Unterrichtsraum vor und ist letzthin unangekündigt erschienen, um die Temperatur zu kontrollieren. Darf sie das?

Dr. Kovacs:  1. Die Rechte und Pflichten der Mietenden und Vermietenden sind in den Artikeln 253 ff. OR und in der dazu erlassenen Verordnung geregelt. Dort ist u.a. geregelt, dass die Mietparteien gegenseitig zur Rücksichtnahme und zum sorgfältigen Umgang mit der Mietsache verpflichtet sind. Insbesondere ist das Mietobjekt in einem gebrauchstauglichen Zustand zu übergeben und zu erhalten, was auch eine normale Raumtemperatur mitumfasst. Es besteht aber keine Vorschrift, durch die eine genaue Mindest- oder Höchsttemperatur vorgegeben wird. Jedoch haben sich in der Praxis Richtwerte für verschiedene Wohnungsräume herausgebildet, die auf der Website energieschweiz.ch aufgeführt werden: Für Wohn- und Aufenthaltsbereiche soll demnach mindestens eine Temperatur von 20° gegeben sein. Dies gilt auch für Unterrichtsräume.
Sofern sich aus dem bestehenden Mietvertrag keine anderweitige Vereinbarung ergibt, kann daher aus dem OR und der zugehörigen Verordnung keine direkte, rechtlich durchsetzbare Pflicht zum Sparen der Ressourcen abgeleitet werden, auch wenn der schonende und verantwortungsvolle Umgang mit Ressourcen immer im Interesse sämtlicher Beteiligter liegt.
Werden die genannten Temperaturrichtwerte unterschritten, so kann ein mietrechtlicher Mangel vorliegen. Die Mieterschaft hat dann grundsätzlich einen Anspruch auf eine Reduktion des Mietzinses. Die Höhe der Reduktion ist einzelfallabhängig und liegt im Ermessen des Gerichts. In Einzelfällen wurde bei einer Unterschreitung der Mindesttemperatur um ein paar Grad eine Mietzinsreduktion im Umfang von 10 bis 20 Prozent gewährt.

2. Über dem Mietrecht stehen die öffentlich-rechtlichen Gesetze und Verordnungen, die dem Schutz der Landesversorgung dienen (Landesversorgungsgesetz LVG).
Artikel 32 des LVG kann als Grundlage für Massnahmen herangezogen werden, die im Hinblick auf die Bewältigung einer schweren Mangellage getroffen werden müssen. Der Bundesrat hat bisher keine drohende Strommangellage ausgerufen. Indessen wurde eine Verordnung entworfen, die bereit liegt, um im Ernstfall in Kraft gesetzt zu werden. Der Verordnungsentwurf enthält alle möglichen Massnahmen für den Fall einer schweren Mangellage. Das heisst nicht, dass auch alle in Kraft gesetzt werden, falls es zu einer Mangellage kommen sollte. Unter anderem soll das Heizen von Innenräumen auf 20 Grad begrenzt werden. Dieser Wert entspricht dem Mindestwert, der schon heute im Mietrecht praktiziert wird.
Wie werden die Verbote kontrolliert? Die Bestimmung basiert darauf, dass sich die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung an Gesetze hält. Kontrollen und Strafverfolgung liegen in der Kompetenz der Kantone. Das LVG bietet keine Basis für Ordnungsbussen. Verstösse gegen die Vorschriften werden als Vergehen geahndet und können per Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft behandelt werden. Nicht vorgesehen ist aber die Kontrolle der Einhaltung der Massnahmen durch Private, insbesondere die Vermieter.

3. Das Fazit ist, dass die Vermieterschaft in Unterrichtsräumen eine Mindesttemperatur von 20° zu gewährleisten hat. Der Vermieter darf keine tieferen Temperaturen einführen und schon gar nicht durch eigenmächtige Kontrollgänge durchsetzen

Die besten Wünsche zum neuen Jahr!

Möge Ihnen 2023 viel Gutes bescheren: Gesundheit, Frieden und viele Gelegenheiten, gerade in schwierigeren Zeiten Ihre Schüler*innen durch Ihr einfühlsames Anleiten für eine Weile in eine bessere Welt zu entführen.

Die Delegiertenversammlung 2022 setzte sich vertieft mit dem Thema «Mitgliederwerbung » auseinander. Seit der kompletten Auslagerung der Berufsausbildung und seiner Ausrichtung als reiner Berufsverband hat sich der SMPV stark gewandelt. Er präsentiert sich heute als Interessensvertretung der angestellten und der selbständigerwerbenden Musiklehrpersonen, für die er sein Dienstleistungsangebot kontinuierlich ausbaut. Die Arbeitsgruppe «Kommunikation » wurde mit der anspruchsvollen Aufgabe betraut, eine Lösung dafür zu finden, wie man das erweiterte Dienstleistungsangebot des SMPV unter Musikpädagog*innen jeden Alters bekannt machen kann. Umso mehr freuen wir uns, dass wir in diesem Jahr 64 Neumitglieder gewinnen konnten, und dass immer mehr Studierende im Studiengang Master of Arts in Music Pedagogy erkennen, dass ihnen eine SMPV-Mitgliedschaft Vorteile bringt.

Im gewerkschaftlichen Bereich wartet viel Arbeit auf den Verband, und er muss Lösungen anstreben z.B. für die Problematik der fehlenden Absicherung durch die Arbeitslosenversicherung bei einem schleichenden Pensenrückgang, des trotz des wachsenden Pflichtenhefts gleichbleibenden Lohns angestellter Musiklehrkräfte und der gänzlich fehlenden Arbeitslosenversicherung für Selbständigerwerbende.

Für unsere im November 2022 lancierte Konzertvermittlungsplattform www.rent-a-musician.ch haben wir viele Komplimente bekommen, und einige Mitglieder haben sich dank der neuen Plattform daran erinnert, dass sie auch Ihr Profil auf der Privatunterrichtsplattform www.mein-musikunterricht. ch wieder einmal überarbeiten könnten. Das freut uns sehr. Aber das wachsende Dienstleistungsangebot bedeutet auch, dass die Arbeit im Zentralvorstand komplexer und zeitintensiver wird. Im Sinne einer überfälligen Professionalisierung des Verbands hat sich der Zentralvorstand in seiner Dezembersitzung neu konstituiert: Zwei ZV-Mitglieder bilden jetzt den operativen Teil des Zentralvorstands und kümmern sich um das vielfältige Tagesgeschäft, also zusammen mit der Zentralsekretärin um alle operativen Aufgaben des Verbands. Die weiteren Zentralvorstandsmitglieder bilden den strategischen Teil des ZV. Sie diskutieren über die Strategie des SMPV und sie greifen ein, wenn das operative Geschäft stockt. Gemeinsam mit dem operativen Teil fällen sie die für den Verband wichtigfen Entscheidungen. Wir sind zuversichtlich, dass sich mit dem neuen Modell engagierte neue ZV-Mitglieder finden lassen, die gerne mitdenken und ihre guten Ideen einbringen, auch wenn sie keine Zeit für operative Arbeiten haben und sie nur eine beschränkte Anzahl von Sitzungen besuchen möchten.

Zusätzlich wird wieder eine Fachbereichsstruktur im Verband aufgebaut, wie es sie zur Zeit der SMPV-Berufsausbildung schon gab. Die neu geschaffenen Fachgruppen werden sich um Anliegen wie Qualitätsmanagement und fachspezifische Weiterbildung kümmern und sie werden den Austausch unter Fachkolleg*innen fördern. Die schwierige Corona-Zeit, in der jeder und jede auf sich selbst zurückgeworfen wurde, hat uns ja gezeigt, wie unglaublich wichtig ein berufliches Netzwerk ist, dass wir zusammen stärker sind und dass der kollegiale Austausch bereichernd ist und uns weiterbringt.

Wir freuen uns darauf, auch Sie bei der einen oder anderen Veranstaltung zu treffen und uns mit Ihnen auszutauschen!

Die Co-Präsident*innen Annette Dannecker und Paola De Luca

rent-a-musician.ch ist online!

Der SMPV ergänzt das Dienstleistungsangebot für seine Mitglieder mit der Vermittlungsplattform für MusikerInnen www.rent-a-musician.ch im Sinne von Hilfe zur Selbsthilfe.

Marianne Wälchli — Die Corona-Krise hat bekanntlich die Musikbranche hart getroffen. Besonders ganz oder teilweise selbständig erwerbende und freischaffende Mitglieder berichten uns immer wieder, dass sie seit Corona zu wenig Arbeit haben und dass sie deshalb manchmal fast verzweifeln. Das ist bemerkenswert, weil MusikerInnen eigentlich darauf getrimmt sind, nur von Erfolgen zu berichten, weil sie Angst haben, ihr «Marktwert» könnte sinken, wenn sie zugeben, dass es nicht so gut läuft.

Wenn seine Mitglieder ganz offensichtlich Hilfe benötigen, ist es Pflicht eines Berufsverbands, im Rahmen seiner Möglichkeiten zu helfen. Deshalb hat der SMPV beschlossen, parallel zur Privatunterrichtsplattform www.mein-musikunterricht.ch, auf der die Mitglieder bereits seit geraumer Zeit ihren privaten Musikunterricht bewerben können, eine zweite Plattform aufzubauen, auf der sie auch ihre Konzerttätigkeit bewerben können. Wir freuen uns sehr, dass www.rent-a-musician.ch seit dem 5. November online ist! Die Plattform wird nach und nach mit Profilen von MusikerInnen aus der ganzen Schweiz befüllt, zeigt aber schon heute ein breit gefächertes Angebot an Instrumenten und Musikstilen.

Gut, Plattformen, auf denen man seinen privaten Musikunterricht oder auch seine Konzerttätigkeit bewerben kann, gibt es auch ausserhalb des SMPV. Leider bieten diese aber für die ohnehin nicht auf Rosen gebetteten MusikerInnen unvorteihafte Bedingungen: Mitglieder klagen, dass je nach Plattform zwischen 15 und 23% ihrer Stundenhonorare oder Gagen von den Plattformbetreibern einbehalten werden, so dass vom Lohn nur noch rund zwei Drittel bleibt, wenn sie auch noch die Sozialabgaben auf den Einnahmen bezahlt haben. Von diesem Lohn müssen sie auch noch die Miete fürs Kurslokal, Noten, die Instrumentenwartung, Versicherungen etc. bezahlen. Immer wieder hören wir von Mitgliedern, dass sie sich ausgebeutet fühlen, dass sie sich aber trotzdem auf diesen Plattformen registrieren müssen, weil sie seit Corona so sehr darauf angewiesen sind, SchülerInnen zu finden und Konzertengagements zu bekommen.

Insofern sieht der SMPV seine Plattformen auch als Lohnschutzmassnahme für seine teilweise oder ganz selbständig oder freischaffend arbeitenden Mitglieder, also neu mit der Musikervermittlungsplattform auch für diese Mitglieder, die zwar an einer Musikschule fest angestellt sind, die aber zusätzlich selbständig oder freischaffend konzertieren. Auf beiden Plattformen erhebt der SMPV keine Registrierungs- und keine Vermittlungsgebühren. Die Möglichkeit, sein Profil auf die beiden Plattformen zu stellen, gehört zum Dienstleistungspaket des SMPV, und die Mitgliederbeiträge mussten der neuen Dienstleistungen wegen auch nicht erhöht werden.

Einen weiteren Vorteil bringen die SMPV-Plattformen dadurch, dass der SMPV als einziger Plattformbetreiber garantieren kann, dass sich ausschliesslich Profile diplomierter MusikpädagogInnen auf seinen Plattformen befinden. Wer selbst ein musikpädagogisches Diplom erworben hat oder wer je Fachdidaktik unterrichtet hat, weiss, wie viel man im fachdidaktischen Bereich lernen muss, damit man seine SchülerInnen optimal fördern kann, damit auch z.B. Haltungs- und Stimmschäden vermieden werden. Ein toller Musiker ist nicht automatisch auch ein guter Musikpädagoge!

Da nur SMPV-Mitglied werden kann, wer mindestens einen Master Musikpädagogik oder ein Lehrdiplom auf einem Instrument erworben hat, und weil SMPV-Mitglieder sich auf beiden Plattformen konsequent nur in den Fächern registrieren lassen können, in denen sie ein berufsqualifizierendes Diplom haben, kann der SMPV auch wirklich für Qualität garantieren. Dass andere Plattformen teilweise Profile von MusikerInnen ohne fachdidaktische Ausbildung auf ihre Unterrichtsplattformen stellen, finden wir hochproblematisch für unseren Berufsstand.

Interview mit Lucas Bennett

Lucas Bennett war 14 Jahre lang Redaktor unserer Verbandsseiten in der SMZ. Im Gespräch mit seiner Nachfolgerin blickt er auf diese Zeit zurück.

Marianne Wälchli — Seine Artikel waren immer sehr sorgfältig geschrie-ben und fundiert recherchiert, und ich bin mir bewusst, dass ich jetzt in sehr grosse Fussstapfen trete.

Lieber Lucas, du warst 14 Jahre lang SMZ-Redaktor für unseren Verband, wofür ich Dir im Namen aller SMPV-Mitglieder ganz herzlich danke. Empfindest Du beim Abschied auch etwas Wehmut?

Ja, natürlich! Es war eine lange und spannende Zeit, in der sich der Verband auch sehr verändert hat. Aber gerade weil es eine lange Zeit war, finde ich es richtig, dass jetzt jemand anderes neue Akzente setzt. Besonders vermissen werde ich aber die Zusammenarbeit mit dem Redaktionsteam und die guten Diskussionen in den Redaktionskom-missionssitzungen.

Was war Dir besonders wichtig als SMZ-Redaktor?

Den Verband einerseits für die Mitglieder darzustellen, aber gleich-zeitig auch Aussenstehenden die Vielfältigkeit des SMPV zu vermitteln. Dann war mir ein gutes sprachliches Niveau immer wichtig; das heisst, ich habe mich immer bemüht, auch Texte, die ich nicht selber geschrieben habe, mit viel Liebe zu redigieren.

Was hat sich verändert in den 14 Jahren?

Am Anfang meiner Zeit waren die SMPV-Seiten vor allem klassisches Verbandsorgan mit Berichten über ZV-Sitzungen, PKs und DVs. Heute ist alles thematisch viel offener.

Ist Dir ein Artikel speziell in Erinnerung geblieben?

Ein Höhepunkt war für mich das Interview mit der damaligen Stände-rätin, Simonetta Sommaruga. Es war eine sehr spannende Begegnung mit einer faszinierenden Persönlichkeit, die das Interview für die vergleichs-weise «kleine Zeitung»jeden Moment absolut ernst genommen hat.

Hast Du oft Reaktionen auf deine Artkel erhalten?

Auf genau diesen Artikel am meisten, sonst waren starke Reaktionen selten. Themen rund um einen GAV für Musiklehrpersonen oder generell um Arbeitsbedingungen an Musikschulen riefen die stärksten Reaktionen hervor. Und in persönlichen Gesprächen konnte ich Randbemerkungen entnehmen, dass die Seiten gelesen werden. Sonst gab es wenig Reaktionen.

Das liegt wohl auch an der fehlenden Tagesaktualität wegen der relativ langen Produktionszeit. Wie gleicht man das aus?

Tagesaktuelle Themen stellt man entsprechend auf die Homepage, postet sie in den sozialen Medien oder stellt sie in die Online-Ausgabe der SMZ.

Wie schätzt Du den Stellenwert der Online-Ausgabe ein; wird sie gelesen?

Das ist in Bezug auf unsere Verbandsinhalte sehr entwicklungsfähig. Mit dem Relaunch im Januar sollte das attraktiver werden, wodurch die Online-Ausgabe hoffentlich auch mehr genutzt werden wird.

Hast Du einen besonderen Rat für mich?

Lass unbedingt die Türen offen für die Sektionen und Mitgliederund lade sie ein mitzumachen, Artikel zu schreiben oder mindestens Ideen dazu zu liefern. Ein Wermuts-tropfen in den letzten Jahren war, dass die Partizipation von Sektionen und Mitgliedern spürbar zurückgegangen ist. Ich hoffe, Du findest einen Weg, die Verbandsseiten wieder mehr zu einem Spiegel der vielfältigen Verbands- und Mitgliederaktivitäten werden zu lassen.

Ich werde deinen Rat beherzigen. Danke für das Gespräch und alles Gute für Deine neuen Projekte!

Wechsel bei der Redaktion der SMPV-Seiten

Mit der vorliegenden September-Ausgabe verabschiedet sich Lucas Bennett als Redaktor der SMPV-Seiten.

Lucas Bennett — Liebe Leserinnen und Leser, nach nunmehr 14 für mich stets interessanten und in-haltlich reichen Jahren werde ich mich verstärkt meinem Hauptbe-ruf als Musikwissenschaftler zu-wenden.

Als Nachfolgerin hat der Zentral-vorstand Marianne Wälchli, Mit-glied des Zentralvorstandes und Prä-sidentin der SMPV-Sektion Bern, gewählt. Sie wird ab der November-Nummer für die Redaktion unse-rer Verbandsseiten verantwortlich zeichnen.

Ebenso wird sie den SMPV in der Redaktionskommission der SMZ vertreten. Schon heute wünsche ich Marianne viel Erfolg und Freude an der neuen Tätigkeit!

Gerne möchten wir unsere Sektionen und Mitglieder bitten, Texteingaben sowie andere Anliegen zum SMPV-Fenster der SMZ ab sofort an marianne.waelchli@smpv.ch zu senden. Bitte beachten Sie untenstehend auch die aktuellen Termine für den Redaktionsschluss. Vielen Dank!

Bei den Mitgliedern, den Sektionen, dem Zentralvorstand sowie dem Zentralsekretariat des SMPV bedanke ich mich für die gute und oft anregende Zusammenarbeit und bei allen Leserinnen und Lesern für das Interesse, welches Sie unseren Seiten über all die Jahre entgegengebracht haben.

Vorlagen zur ersten Säule

Die eidgenössische Abstimmungsvorlage zur AHV und kommende Initiativen zur Altersvorsorge rücken die Stellung der ersten Säule in den Fokus – gerade auch für viele Musikpädagogen und -pädagoginnen ein sehr wichtiges Thema.

SMPV — Am 25. September stimmen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über die vom Parlament beschlossene Vorlage «AHV 21» ab. Diese sieht verschiedene Massnahmen vor, um eine vor allem demographisch bedingte Finanzierungslücke bei der ersten Säule abzuwenden. Neben einer Erhöhung der Mehrwertsteuer sieht der Beschluss unter anderem die Erhöhung des Rentenalters für Frauen auf 65 Jahren vor. Während die Erhöhung der Mehrwertsteuer ohnehin dem obligatorischen Referendum unterliegt, haben Gewerkschaften und Parteien des linken Spektrums das Referendum gegen das Massnahmenpaket «AHV 21» ergriffen. Vor allem die Erhöhung des ordentlichen Rentenalters für Frauen stösst auf Ablehnung. Insgesamt wird eine Schwächung der ersten Säule befürchtet, die längst nicht mehr existenzsichernd ist, obwohl der Souverän dies einst so in die Verfassung geschrieben hat. Befürchtet wird zudem ein langfristiger, fortgesetzter Trend zur Schwächung der AHV gegenüber der zweiten und dritten Säule. Dabei wird ins Feld geführt, dass das System der ersten Säule für die meisten Arbeitnehmenden am vorteilhaftesten ist. Dies gilt auch für viele Musiklehrpersonen, die oft Teilzeit arbeiten, keinen sehr hohen Stundenlohn beziehen und bei denen es häufig zu Brüchen im Erwerbsleben kommen kann, alles Umstände, welche die AHV bei der Berechnung der Renten glättet, die zweite Säule hingegen nicht. Bei letzterer sinken zudem die Renten aufgrund der schwierigen Ertragslage, die Umwandlungssätze werden nach unten korrigiert.

In Richtung Stärkung der ersten Säule zielen denn auch zwei aktuelle Volksinitiativen. Zum einen soll ein Teil der Gewinne der Schweizerischen Nationalbank dem AHV-Vermögen zugutekommen, wodurch laut den Initianten die Finanzierung der AHV für zehn Jahre gesichert wäre. Eine weitere Initiative möchte den zu tiefen AHV-Renten mit einer 13. AHV-Rente entgegenwirken.

Informationen zu den beiden Volksinitiativen finden Sie auf der Seite des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB), dessen Mitglied der SMPV ist:

> www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/ahv-staerken-statt-rentenalter-erhoehen

> www.sgb.ch/themen/sozialpolitik/detail/bundesrat-ignoriert-problem-der-sinkenden-renten

Ein starkes Netzwerk für Musiklehrpersonen

Der SMPV als grösster Berufsverband im Bereich musikalische Bildung bietet seinen Mitgliedern zahlreiche Dienstleistung sowie Hilfestellungen.

SMPV — Es lohnt sich, als Verbandsmitglied von den vielfältigen Angeboten des SMPV zu profitieren. Auch finanziell: Zusammengenommen lassen sich Einsparungen erzielen, die in einigen Fällen sogar dem Mehrfachen des Mitgliederbeitrags entsprechen können.

Unterrichtsplattform für den privaten Musikunterricht

Mit seinen diplomierten Mitgliedern und den Tarifempfehlungen leistet der SMPV einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung wie auch gegen Honorar-Dumping im privaten Musikunterricht, seit jeher wichtiger Bestandteil der musikalischen Bildungslandschaft der Schweiz. Mitglieder können ein individuelles Online-Profil auf der Plattform für den privaten Musikunterricht «mein-musikunterricht.ch» erstellen. Im Unterschied zu kommerziellen Anbietern verlangt der SMPV von seinen Mitgliedern auch keine Abonnements- oder Vermittlungsgebühren.

Weiterbildungen, Kurse, Schülerinnen- und Schülerkonzerte

Der Zentralverband und die Sektionen bieten regelmässig für Mitglieder stark vergünstigte Weiterbildungen und Kurse an. Es besteht ebenso die Möglichkeit, selbst Kurse anzubieten.

Zahlreiche weitere Angebote. der Sektionen wie Schülerinnen- und Schülerkonzerte, Stufenprüfungen und Wettbewerbe ergänzen das Angebot und bieten den Mitgliedern die Möglichkeit, sich mit Kolleginnen und Kollegen auszutauschen und zu vernetzen. Last but not least beinhaltet die Mitgliedschaft beim SMPV die traditionelle «Agenda Musik» sowie das Abonnement der Schweizer Musikzeitung.

Unterstützung in arbeitsrechtlichen Fragen, Versicherungen

Der SMPV bietet seinen Mitgliedern Unterstützung in arbeitsrechtlichen Fragen; hervorzuheben ist dabei die kostenlose juristische Erstberatung, die allen Verbandmitgliedern für Fälle im Zusammenhang mit ihrer musikpädagogischen Tätigkeit einmal pro Jahr offensteht. Hier kommt auch die stark vergünstigte Rechtsschutzversicherung in Spiel: einer Ihrer Privatschüler fehlt regelmässig ohne Ankündigung im Musikunterricht und übernimmt die Kosten für die verpassten Stunden nicht? Die Musikschule bezahlt Ihnen aufgrund krankheitsbedingter Abwesenheit plötzlich den Lohn nicht mehr? Für solche und weitere Fälle hat der SMPV gemeinsam mit der CAP eine Rechtsschutzversicherung entwickelt. Der Beschädigung oder gar dem Verlust von Musikinstrumenten wiederum kann mit der für Mitglieder vergünstigten Instrumentenversicherung der Mobiliar vorgebeugt werden. Vergünstigungen in der Krankenversicherung werden in Zusammenarbeit mit SWICA und CSS angeboten sowie eine Kranken- und Taggeldversicherung über die Groupe Mutuel und die Ausgleichskasse «Forte».

Massgeschneiderte

Vorsorgelösungen

Als selbständig erwerbendes Mitglied haben Sie die Möglichkeit, sich der Pensionskasse «Musik und Bildung» (2. Säule) anzuschliessen. Für die 1. Säule bietet die Verbandsausgleichskasse «Forte» eine branchennahe, persönliche und kostengünstige Lösung, die mit ihrer Online-Lösung auch technisch auf dem neuesten Stand ist.

Weitere Informationen zum Angebot finden Sie unter:

> www.smpv.ch

Hinweise zur Suchmaschinen-Optimierung

Der Verband unternimmt derzeit diverse Anstrengungen, die Sichtbarkeit seiner Plattform für den privaten Musikunterricht «Mein Musikunterricht» im Internet weiter zu verbessern. Einen wichtigen Beitrag dazu können die Nutzerinnen und Nutzer sel-ber leisten, indem sie ihre Profile möglichst vollständig befüllen.

SMPV — Damit Ihr Profil von Suchmaschinen wie Google erkannt und «verstanden» wird, ist es wichtig, dass Ihr Profil möglichst relevante Informationen über Sie und Ihren Unterricht enthält. Wenn beispielsweise das Feld unter Ihrem Profilbild und das Feld «über mich» nicht befüllt werden, wird eine Suchmaschine wie Google das betreffende Profil als «leere Seite» ansehen, was sich negativ auf das Ranking der Seite auswirkt. Derzeit sind etliche Profile auf der Plattform noch nicht ausgefüllt. Damit Ihr Profil von Suchmaschinen gefunden werden kann, ist es sehr wichtig, dass Sie folgende Felder ausfüllen:

1. Kasten unter dem Hintergrundbild: Beschreiben Sie Ihr Unterrichtsangebot möglichst genau. Die Suchmaschinen erkennen Stichworte wie «Klavierunterricht», «Klavierstunden», Orte etc.

2. Feld «Über mich»: Ein kurzer Lebenslauf genügt, aber beschreiben Sie auch hier wieder, was für Sie im Unterricht besonders wichtig ist und/oder wodurch sich Ihr Unterricht besonders auszeichnet.

Was unsere Plattform für Suchmaschinen darüber hinaus noch interessanter macht, ist der Blog mit den Interviews «7 Fragen» auf «Mein-Musikunterricht». Alle Nutzerinnen und Nutzer sind herzlich eingeladen, mitzumachen – unter www.smpv.ch/interview-mein-musikunterricht können Sie die sieben Fragen beantworten und ein Bild von sich anfügen. Wir laden dann nach und nach immer mehr Blogbeiträge hoch, verlinken Ihr Interview mit Ihrem Profil und umgekehrt und machen Ihr Unterrichtsangebot damit sichtbarer.

Fragen können gerne an support@mein-musikunterricht.ch gesendet werden.

Eine bebilderte Anleitung finden Sie zudem unter www.smpv.ch/mein-musikunterricht

Zum Gedenken an Brigitt Leibundgut (1936–2022)

Am 23. Februar ist Brigitt Leibundgut, ehemalige Zentral-präsidentin des SMPV, verstorben. Während vieler Jahre setzte sich Brigitt Leibundgut in verschiedenen Positionen unermüdlich für den Verband ein.

Lucas Bennett — Brigitt Leibundgut wurde am 28. April 1936 geboren. In Bern besuchte sie Primarschule und Gymnasium und schloss 1955 mit der Matura Typus B ab. Gleichzeitig erhielt sie in Bern Klavierunterricht bei Ellen Brenner. Am Konservatorium Bern studierte sie Klavier bei Rosmarie Stucki, Theorie bei Sándor Veress und Pädagogik bei Suzanne Egli. 1960 erwarb sie das Lehrdiplom. Es folgten Weiterbildungen bei Louis Hiltbrand in Genf, Hubert Harry in Luzern und John Buttrick in Zürich. 1973 schloss sie ausserdem ein Studium für musikalische Früherziehung und Grundkurse am Konservatorium Zürich ab.

Als Musikpädagogin war Brigitt Leibundgut vielseitig engagiert; bis 1973 erteilte sie im Rahmen des SMPV-Privatunterrichts Klavierunterricht für Kinder und Erwachsene; an der Musikschule Küsnacht, deren Initiantin und Mitbegründerin sie war, wirkte sie sodann von 1973 bis 1989 als Schulleiterin und begründete 1973 die musikalischen Früherziehungs- und Grundschulkurse. Sie war ausserdem auch als Klavierlehrerin an der Kantonsschule Hottingen tätig.

In Konzerten trat Brigitt Leibundgut vor allem als Begleiterin und in kammermusikalischen Formationen auf, so z.B. im Duo mit der Geigerin Brigitte Barandun.

1978 wurde Brigitt Leibundgut, die seit ihrem Berufsdiplom 1960 Aktivmitglied des SMPV war, in den Vorstand der Sektion Zürich des SMPV gewählt, deren Präsidentin sie von 1990 bis 1999 war.

Das starke Engagement für den SMPV setzte Brigitt Leibundgut im Zentralvorstand fort, ab 2004 als Vizepräsidentin und von 2013 bis 2014 Zentralpräsidentin. In ihrem Präsidialjahr war eine wesentliche Aufgabe das Aufgleisen der Ausrichtungsdiskussion, die im ganzen Verband breit geführt wurde und an der DV 2016 einen (ersten) Abschluss fand. Dankbar erinnert sich der Schreibende, damals Vizepräsident des SMPV, an Brigitts stets umsichtige und im besten Sinne ausgleichende Art der Sitzungsleitung im Zentralvorstand. Als Vertreterin des SMPV versah sie darüber hinaus wichtige Funktionen in Partnerverbänden und -organisationen; sie war Kommissionsmitglied des Schweizerischen Jugendmusikwettbewerbs, des Schweizer Musikrates und von Jugend & Musik, wo vor allem die Vorbereitung der Initiative «Jugend und Musik» (sog. Musikinitiative) im Vordergrund stand. Als Vorstandsmitglied des vormaligen Vereins Schweizer Musikzeitung, in welchem sie 13 Jahre als Aktuarin tätig war, begleitete sie unter anderem den anspruchsvollen Übergang zu einem neuen Trägerschaftsmodell für die SMZ.

Während vieler Jahre durfte der SMPV auch auf Brigitt Leibundguts Engagement für die musikalische Berufsausbildung zählen, die sich im Übergang von den traditionsreichen SMPV-Studien zu den Bologna-kompatiblen Berufsstudien von SAMP/Kalaidos befand. Sie engagierte sich im Vorstand des Förderkreises der privaten musikalischen Berufsausbildung in der Schweiz, der sich für die Erhaltung privater Musikstudien in der Schweiz einsetzte und der SAMP wertvolle Unterstützung zuteilwerden liess. Auf die Delegiertenversammlung 2014 demissionierte Brigitt Leib-undgut aus dem Zentralvorstand und wurde von der Versammlung zur Ehrenpräsidentin ernannt. Weiterhin aktiv blieb sie im Stiftungsrat der Schweizerischen Akademie für Musik und Musikpädagogik (SAMP), dessen Präsidentin sie von 2013 bis 2019 war.

Als erfahrene Prüfungsexpertin in der Berufsausbildung wurde Brigitt allseits geschätzt. Ihre Neugier und ihr echtes Interesse an der Entwicklung der Studierenden, ihre ruhige und bedächtige Art, an Prüfungen Kritik zu äussern und das grundsätzlich grosse Wohlwollen gegenüber den Prüflingen bleiben in bester Erinnerung.

Brigitt Leibundgut verstarb nach längerer Krankheit kurz vor ihrem 86. Geburtstag im Kreis ihrer Familie.

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