Vier Berner Musikpreise

Der Kanton Bern zeichnet das Akku Quintett, den Komponisten Xavier Dayer, den Chansonnier Stephan Eicher sowie Sabina Schärer und Felix Rohner, die die Hang Skulptur erfunden haben, mit dem Musikpreis 2020 aus. Die Preise sind mit je 15’000 Franken dotiert.

Akku Quintett. Foto: zVg

Gegründet wurde die Formation Akku Quintet vom Berner Schlagzeuger und Komponisten Manuel Pasquinelli. Neben ihm spielen der Saxophonist Michael Gilsenan, die Pianistin Maja Nydegger, der Gitarrist Markus Ischer und der Bassist Andi Schnellmann. Seit 2010 erarbeiteten die fünf unzählige Stücke und veröffentlichten bisher vier Alben, welche auch international für Resonanz sorgten.

Xavier Dayer, 1972 in Genf geboren, studierte Komposition in seiner Heimatstadt bei Eric Gaudibert, anschliessend bei Tristan Murail und Brian Ferneyhough in Paris am legendären IRCAM, dem Institut de recherche et coordination acoustique/musique. Für seine Kompositionen wurde er unter anderem von der Bürgi-Willert-Stiftung und der Sandoz-Stiftung (FEMS Preis) ausgezeichnet.

Stephan Eicher, in Münchenbuchsee im Kanton Bern aufgewachsen, hat das «Bärndüütsch» in die Konzertsäle der Welt getragen – und zwar so, dass Ende der 1990er Jahre auch ein Pariser Publikum seine Cover-Version von Mani Matters «Hemmige» begeistert mitsang, ohne den Text genau zu verstehen.

Sabina Schärer und Felix Rohner sind die Schöpfer der Klangskulptur Hang, die rund um den Erdball gespielt wird. Ihre jahrelange Zusammenarbeit begann in der Steelband «Berner Ölgesellschaft», der ersten Steelband im Kanton Bern, und umfasst das Musizieren, das Forschen am Blechklang und die plastische Arbeit mit dem Hammer.

Der Nachwuchsförderpreis «Coup de cœur» in der Höhe von 3000 Franken geht dieses Jahr an Marie Delprat. Die in Bordeaux geborene Musikerin, Komponistin und Performerin absolvierte 2015 ihre Ausbildung zur Blockflötistin an der Hochschule der Künste in Bern unter der Leitung von Michael Form. Sie hat einen Master in Komposition und Theorie wie auch einen Master in Pädagogik in der Tasche.

Mehr Infos:
https://www.be.ch/portal/de/index/mediencenter/medienmitteilungen.meldungNeu.html/portal/de/meldungen/mm/2020/12/20201211_1704_kanton_vergibt_viermusikpreise?utm_source=rss&utm_medium=Medienmitteilungen&utm_campaign=Kanton+vergibt+vier+Musikpreise

«… ich singe, also bin ich» (aktualisiert)

Die IG CHorama wünscht eine Lockerung des Chorsingverbots, eine Online-Petition zahlreicher Chorverbände unterstreicht dieses Anliegen. Unterzeichnen ist noch bis am 18. Dezember möglich.

Symbolbild: Miguel Bautista / unsplash.com

Seit dem 29. Oktober ist das Singen in nichtprofessionellen Chören verboten, professionelle Chöre dürfen zwar proben, jedoch nicht auftreten. Die IG CHorama schreibt in ihrer Mitteilung vom 4. November, das Verbot von Choraktivitäten betreffe mehr als 4000 Verbandschöre und Ensembles mit über 120 000 Sängerinnen und Sängern sowie über 600 Chorleitende. Planungssicherheit fehle. Die Chorwelt helfe mit, die Pandemie in den Griff zu bekommen und die Infektionszahlen zu senken, indem für das Singen in Gruppen strenge Schutzkonzepte angewendet werden. Die IG CHorama wünscht die Verordnung so anzupassen, dass Singen in Gruppen unter bestimmten Voraussetzungen möglich wird und dass professionelle Chöre unter Auflagen auch konzertieren dürfen. Sie ist bereit, an einer Strategie mitzuarbeiten, damit die gesamte Chorszene «zu ihrer Strahlkraft zurückfinden kann».

Petition

«… ich singe, also bin ich/Chorsingen in Zeiten von Corona» ist eine Online-Petition zahlreicher Chorverbände, initiiert vom Schweizerischen Katholischen Kirchenmusikverband. Sie richtet sich an Parlament, Bundesrat und Bundesamt für Gesundheit. Die Verbände sind überzeugt, «dass das Singen im Chor das soziale Leben und die Gesundheit positiv beeinflusst, gerade in Krisenzeiten». Deshalb soll das Singen im Chor oder kleinen Ensembles auch für Laien wieder möglich sein, sofern strenge Schutzkonzepte eingehalten werden.

Die Petition ist noch bis am 18. Dezember online. Am 21. Dezember wird sie dem Parlament, dem Bundesrat und dem BAG übergeben.

Die Initianten schreiben am 14. Dezember, sie hofften, dass sie «bei den diversen Lockerungsschritten nicht erst als letzte berücksichtigt werden.»

Beteiligte Verbände

Die IG CHorama besteht aus:
A cœur joie ACJ
Association de Soutien aux Chœurs d‘Enfants et de Jeunes ASCEJ Association Vaudoise des directeurs de chœurs AVDC Europäisches Jugendchor Festival Basel EJCF
Reformierter Kirchenmusikverband Schweiz RKV Schweizerische Chorvereinigung SCV Schweizerischer Berufsdirigentenverband SBDV Schweizerische Föderation Europa Cantat SFEC
Schweizerischer Katholischer Kirchenmusikverband SKMV Schweizerische Kinder- und Jugendchorförderung SKJF Schweizerischer Kirchengesangsbund SKGB
Verband Chorleitung Nordwestschweiz VChN

Mit der Unterstützung vom Verband Musikschulen Schweiz VMS

Berner Kulturpreis geht an Helvetiarockt

Der Kanton Bern zeichnet den Verein Helvetiarockt, der sich für einen höheren Frauenanteil in der Schweizer Musikbranche einsetzt, mit dem Kulturpreis 2020 aus. Johannes und Katrin Günther, die Leiter des Berner Münster Kinder- und Jugendchors, erhalten den kantonalen Kulturvermittlungspreis.

Foto: Erriko Boccia / Unsplash

Die Schweizer Koordinationsstelle und Vernetzungsplattform für Musikerinnen Helvetiarockt macht sich seit 2009 für eine signifikante Erhöhung des Frauenanteils in der Schweizer Musikbranche stark und setzt sich für mehr Diversität im Musikgeschäft, insbesondere im Jazz, Pop und Rock, ein. Im professionellen Musikschaffen sind Frauen kaum vertreten, und zwar auf allen Ebenen. Gemäss Zählungen liegt der Frauenanteil auf Schweizer Festivalbühnen bei rund 15 Prozent, in der Musikproduktion bei rund 2 Prozent.

2003 wurde der Berner Münster Kinder- und Jugendchor zunächst als Projektchor gegründet; seit 2012 ist er als Verein organisiert. Heute zählt er rund 100 Sängerinnen und Sänger, die zwischen 5 und 21 Jahre alt sind. Gemeinsam mit ihnen haben Johannes und Katrin Günther ein Repertoire aufgebaut, das von Gregorianischem Choral über die Werke bekannter Meister (Bach, Mendelssohn) bis zu Uraufführungen und Spirituals reicht.

Der Kulturpreis des Kantons Bern ist mit 30’000 Franken dotiert, der Kulturvermittlungspreis mit 10’000 Franken.

Wellingtons Sieg oder die Schlacht bei Vittoria

Jeden Freitag gibts Beethoven: Zu seinem 250. Geburtstag blicken wir wöchentlich auf eines seiner Werke. Heute auf «Wellingtons Sieg oder die Schlacht bei Vittoria».

Ausschnitt aus dem Beethoven-Porträt von Joseph Karl Stieler, ca. 1820

Mit Verlegenheit blickten einst viele Beethoven-Biografen auf die Partitur von Wellingtons Sieg oder die Schlacht bei Vittoria op. 91 – nach Alfred Einstein wäre sie gar «der Tiefpunkt im Schaffen». Erfolg und Popularität liessen das musikalische Schlachtengemälde (bestehend aus den zwei «Abteilungen» Schlacht und Siegessinfonie) nicht zuletzt wegen seiner programmatischen Darstellung verdächtig erscheinen. Aus dem Blick gerieten dabei die historischen Rahmenbedingungen, unter denen das Werk entstanden ist. Mehr als ein Jahrzehnt hatte Napoleon mit seinen Truppen in ganz Europa Militär und Zivilgesellschaft in Unruhe versetzt, als am 27. Juli 1812 die Kunde vom Sieg bei Vitoria endlich Wien erreichte: Lord Wellington hatte bereits am 21. Juni die napoleonischen Truppen nahe der baskischen Stadt in die Flucht geschlagen und die französische Herrschaft über die iberische Halbinsel beendet. Mit diesem Erfolg kehrte unter den angeschlagenen Koalitionskräften der Mut zurück, mit dem dann im Oktober des Jahres die Schlacht bei Leipzig gewonnen wurde – der Anfang vom Ende Napoleons.

Als am 8. und 12. Dezember 1813 im Wiener Universitätssaal Beethovens Battaglia gemeinsam mit der 7. Sinfonie erstmals erklang, waren zwar längst nicht alle, wohl aber die entscheidenden Schlachten geschlagen. Nur so sind die repräsentative Aufführung und der Erfolg dieses Konzerts zu verstehen, das zum Benefiz der in der Schlacht bei Hanau invalid gewordenen österreichischen und bayrischen Soldaten veranstaltet worden war. Im ca. 100 Mann starken Orchester waren die besten Kräfte der Stadt mit Schuppanzigh als Konzertmeister versammelt, Beethoven dirigierte, der Beifall soll «unbeschreiblich» gewesen sein: «Herrn von Beethovens Ruhm hat sich dadurch aufs neue gegründet; er wurde bei jeder Vorstellung mit Enthusiasmus aufgenommen.» (Wiener allgemeine musikalische Zeitung)

Unrühmlich war indes das Nachspiel. Ursprünglich hatte Beethoven die Siegessinfonie (den zweiten Teil des Werkes) nämlich für Johann Nepomuk Mälzels Panharmonica geschrieben, einen für damalige Verhältnisse sensationellen mechanischen Spielautomaten. Nun hatte Mälzel das Werk aber ohne vorhergehende Rücksprache in München mit Orchester zur Aufführung gebracht und stand auch mit London in Verhandlungen. Da strengte Beethoven ein Gerichtsverfahren über die rechtmässige Urheberschaft an und machte seinen Anspruch in einem Abriss der Entstehungsgeschichte deutlich: Erst habe er «aus eigenem Antriebohne Geld» die Siegessinfonie für Mälzels Panharmonika geschrieben. Dann wäre dieser auf ihn zugekommen mit dem Wunsch nach einer Ausarbeitung «für ganzes Orchester», was auch umgesetzt worden sei. Er, Beethoven, hätte allerdings schon zuvor die Idee für eine vorangestellte grosse Schlachtmusik gehabt, die musikalisch auf der Panharmonica gar «nicht anwendbar» sei. Mälzel meine fälschlicherweise, Anspruch als «ausschließlicher Eigenthümer dieses werkes» anmelden zu können, da er – sozusagen als Abgeltung – «gehör Maschinen», also Hörgeräte, angefertigt hatte. Diese seien aber «nicht brauchbar genug für mich».

Das Verfahren kam nicht zum Abschluss, zudem haben sich Beethoven und Mälzel später offenbar ausgesöhnt. Wie lange die Schlachtmusik tatsächlich in der öffentlichen Diskussion eine Rolle spielte, zeigt noch 1826 die Besprechung eines Klavierauszugs durch Gottfried von Weber, in der die Siegessinfonie als ein bedeutendes «Tonwerk, – in einem Tonstück von grossen Ansprüchen» bezeichnet wird. Beethoven indes machte während seiner Lektüre genau hier ein Zeichen und merkte fragmentarisch unentschieden an: «gar nicht, nichts als gelegenheitsstück, welches jedoch –»


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Kompletter Kulturlockdown?

Im Zuge der aktuellen Debatte um einen erneuten kompletten Kulturlockdown pocht die Task Force Culture auf klare Ansagen des Bundesrates und erwartet ein lückenloses Unterstützungssystem samt Revitalisierungsstrategie. Sie bedauert, dass die Kulturbranche nicht in die Diskussionen über die geplanten Massnahmen einbezogen ist.

Foto: dylan nolte/unsplash.com (Nachweis siehe unten)

Da sich die Kulturbranche erneut nicht zu den aktuell diskutierten Massnahmen äussern kann, hat sich die Taskforce Culture am 9. Dezember mit einem Schreiben an den Gesamtbundesrat gewandt. In der Folge werden hier die sechs springenden Punkte sowie die Aufstellung der momentan bestehenden Unterstützungslücken zitiert:

«1. Wir begrüssen, dass der Bund das Heft wieder in die Hand nimmt. Wir erwarten das aber auch bezüglich Entschädigungen. Eine schweizweit einheitliche Politik zur Bewältigung dieser Krise fordern wir seit Beginn. Faktisch herrscht aus Sicht des Bundesrates offenbar wieder die ausserordentliche Lage. Der Bundesrat sollte sie konsequenterweise auch formell beschliessen und entsprechend handeln.

2. Im vielfältigen Schweizer Kultursektor wird die Frage eines Lockdowns genauso diskutiert wie in anderen betroffenen Wirtschaftsbranchen, wie in den Skiorten oder im Bundesrat: Die einen möchten auch mit vielen Auflagen und Einschränkungen weiter Kultur anbieten, viele andere schliessen bereits von sich aus, weil kostendeckendes Veranstalten unter diesen Umständen nicht mehr möglich ist.

3. Aber eines ist klar: Im Fall eines weiteren Kulturlockdowns müssen taugliche Unterstützungsmassnahmen ohne Einschränkungen für alle Kulturakteure zugänglich sein. Wir haben bereits letzte Woche darauf hingewiesen, dass dies mit dem aktuellen Covid-19-
Gesetz nicht der Fall ist. Diese Lücken müssen jetzt geschlossen werden. Auch
hier muss der Bund das Zepter übernehmen. Im Vollzug der Unterstützungsmassnahmen zeigten sich die Grenzen des Föderalismus deutlich.

4. Zur Zeit sind die Kantone offenbar eingeladen, neue, aus ihrer Sicht nötige Unterstützungsmassnahmen vorzuschlagen. Wir bedauern einmal mehr, dass sich die betroffenen Branchen dazu nicht äussern können, obwohl sie wohl am besten wissen, welche Massnahmen ihnen helfen würden.

5. Wir vermissen nach wie vor eine zumindest mittelfristige Strategie des Bundesrates für zukünftige Massnahmen (z. B nach definierten Massnahmenstufen) sowie zur Wiederaufnahme kultureller Tätigkeiten. Auch wenn unklar ist, wie sich die Zahlen entwickeln, so brauchen der Schweizer Kultursektor, die Schweizer Wirtschaft und die Schweizer Bevölkerung klarere Ansagen, statt einem allwöchentlichen Adrenalinschub anlässlich der bundesrätlichen Pressekonferenzen.

6. Teil einer solchen Strategie muss auch ein Revitalisierungsfonds sein, der im Falle von Absagen von Kulturanlässen die volle Schadloshaltung sicherstellt. Andernfalls wird nichts mehr geplant werden und die Kultur kommt nicht mehr in Gang. Beispielsweise kündigt der deutsche Finanzminister Olaf Scholz im Tagesspiegel eine staatliche Übernahme der Kosten für alle Veranstaltungen an, die für die zweite Jahreshälfte 2021 geplant werden, aber wegen der Corona-Pandemie abgesagt werden müssen.

Sofort zu schliessende Unterstützungslücken:

  • Ausfallentschädigung auch für Kulturschaffende: Zahlreiche Kulturschaffende arbeiten in Aufträgen und Werkverträgen für die Privatwirtschaft. In diesen Vertragsverhältnissen gibt es kein Kulturunternehmen, das Ausfallentschädigung verlangen und Ausfallgagen zahlen kann oder will. Rechtsstreitigkeiten um Vertragsauslegungen sind die Folge! Dabei wurde das Budget für die Ausfallentschädigungen bei weitem nicht aufgebraucht.
     
  • Senkung der Hürden beim Corona-Erwerbsersatz für Selbstständige: Wenn Selbstständige erst ab einer Umsatzeinbusse 55% Erwerbsersatz erhalten, setzt das erstens falsche Anreize (nämlich eine möglichst hohe Umsatzeinbusse beizubehalten) und bestraft zweitens die Geringverdienenden. Auch hier hätte der Bund die Mittel, um den Kleinstunternehmenden unter die Arme zu greifen und die Hürden tiefer zu legen.
     
  • Härtefallentschädigung für Kulturunternehmen: Ein Anspruch auf Ausfallentschädigung schliesst nach dem Willen des Parlamentes die Möglichkeit einer ergänzenden (nicht doppelten) Härtefallentschädigung aus. Das ist problematisch, weil die Ausfallentschädigung oft nur einen kleinen Teil des Ausfalls deckt. Selbst wenn alle bestehenden Beihilfen in Anspruch genommen wurden, bleiben viele Kulturunternehmen auf Schäden sitzen.
     
  • Erhöhung der Kurzarbeitsentschädigung für Geringverdienende (100% statt nur 80%)
     
  • Arbeitslosenversicherung: Verlängerung der Rahmenfrist auf vier Jahre für den Leistungsbezug und für die Beitragszeit für Angestellte in befristeten Arbeitsverhältnissen und mit häufig wechselnden Arbeitgebern.»
     

Die Mitglieder der Taskforce Culture:

Olivier Babel (LIVRESUISSE), Stefan Breitenmoser (SMPA – Swiss Music Promoters Association), David Burger (MMFS – MusicManagersForum Suisse), Regine Helbling (Visarte – Berufsverband visuelle Kunst Schweiz), Liliana Heldner (DANSE SUISSE – Berufsverband der Schweizer Tanzschaffenden), Christian Jelk (Visarte – Berufsverband visuelle Kunst Schweiz), Sandra Künzi (t. Theaterschaffende Schweiz), Alex Meszmer (Suisseculture), Marlon Mc Neill (IndieSuisse – Verband unabhängiger Musiklabels und – produzent*innen, SMECA – Swiss Media Composers Association), Jonatan Niedrig (PETZI – Verband Schweizer Musikclubs und Festivals), Nicole Pfister Fetz (A*dS – Autorinnen und Autoren der Schweiz, Suisseculture Sociale), Rosmarie Quadranti (Cultura), Nina Rindlisbacher (SMR – Schweizer Musikrat), Beat Santschi (SMV – Schweizerischer Musikerverband, die Schweizer Musiker*innengewerkschaft), Christoph Trummer (SONART – Musikschaffende Schweiz)


Orgel ist Instrument des Jahres 2021

Die Orgel ist für die deutschen Landesmusikräte das Instrument des Jahres 2021. Sie löst die Geige ab. Orgelmusik und Orgelbau sind seit 2017 durch die UNESCO als Immaterielles Kulturerbe anerkannt.

Weise-Orgel von 1736 in St. Laurentius Gräfenroda, Thüringen. Foto: ErwinMeier (s. unten)

Jede Orgel sei ein Unikat, zitiert der Landesmusikrat Rheinland-Pfalz dazu Christoph Wulf von der deutschen Unesco-Kommission, weil sie einzig für den architektonischen Raum erbaut werde, in dem sie erklingen soll. Das für den Orgelbau und die Orgelmusik notwendige hochspezialisierte Wissen und die besonderen Fertigkeiten seien von Handwerkern, Komponisten und Musikern über Jahrtausende entwickelt worden.

Die deutschen Landesmusikräte küren seit 2008 jedes Jahr gemeinsam ein Instrument des Jahres. Jedes Bundesland beruft eigene Schirmherrinnen und Schirmherren und hat seine eigene Vorgehensweise, um das länderübergreifende Ziel zu erreichen: Neugier und Aufmerksamkeit auf die vielen Facetten der Orgel zu lenken.

Andrea Marcon ist Händel-Preisträger

Der künstlerische Leiter des Basler Barockensembles La Cetra, Andrea Marcon, erhält im Mai 2021 den Händel-Preis der Stadt Halle .

Andrea Marcon. Foto: © Marco Borggreve

Der Händel-Preis der Stadt Halle (Saale) wird für besondere künstlerische, wissenschaftliche oder kulturpolitische Leistungen, die im Zusammenhang mit der internationalen Händel-Pflege in Halle stehen, an Einzelpersönlichkeiten oder Ensembles vergeben. Es ist ein undotierter Ehrenpreis.

Andrea Marcon studierte an der Schola Cantorum Basiliensis. 1997 gründete er das Venice Baroque Orchestra (VBO), heute eines der weltweit führenden Ensembles im Bereich Barockmusik. Seit 2009 ist Andrea Marcon zudem musikalischer Leitung des La Cetra Barockorchester Basel und seit 2013/2014 künstlerischer Leiter des Orquesta Ciudad de Granada.

Bei den Händel-Festspielen werden La Cetra und Andrea Marcon am 23. Mai mit Händels Oper «Giulio Cesare» zu Gast sein. Am 20. Mai ist die Oper in der Basler Martinskirche im Rahmen der Konzertreihe «La Cetra in Basel» zu erleben.

Sobbe gewinnt Prix Credit Suisse Jeunes Solistes

Der Prix Credit Suisse Jeunes Solistes 2021 geht an die Blockflötistin Lea Sobbe. Mit ihrem Konzertvortrag setzte sich die Musikerin gegen drei Ensemble und einen weiteren Solisten durch.

Lea Sobbe (Bild: Lucerne Festival/Priska Ketterer)

Die 26-jährige Lea Sobbe spezialisiert sich zurzeit in einem weiterführenden Master bei Katharina Bopp an der Schola Cantorum Basiliensis, wo sie zuvor mit Auszeichnung ihr erstes Masterstudium bei Conrad Steinmann abgeschlossen hat. 2019 erhielt sie den Studienpreis des Migros-Kulturprozent und gemeinsam mit ihrem Ensemble Amaconsort den BR-Klassik-Sonderpreis des Deutschen Musikwettbewerbs.

Der seit 2001 verliehene Prix Credit Suisse Jeunes Solistes ist eine Initiative von Lucerne Festival, der Konferenz Musikhochschulen Schweiz (KMHS) sowie der Credit Suisse Foundation. Er wird alle zwei Jahre an eine hochbegabte junge Musiker­persönlichkeit verliehen. Die Auszeichnung ist mit 25’000 Franken dotiert und mit einem Auftritt im Rahmen der Reihe Debut bei Lucerne Festival verbunden. Das Konzert von Lea Sobbe findet am 17. August 2021 während des Sommer-Festivals statt.

Pilotprojekt der Bayerischen Staatsoper

Die Bayerische Staatsoper macht den Abschlussbericht eines Pilotprojekts zu den pandemischen Auswirkungen erhöhter Zuschaueranzahlen verfügbar.

Nationaltheater München, Spielort der Bayerischen Staatsoper. Foto: Andreas Praefcke (s. unten)

Der Bericht liefert laut der Staatsoper umfangreiche Erkenntnisse rund um die Erhöhung der Zuschauerzahl von 200 auf 500 im Nationaltheater ab dem 1. September 2020 bis 25. Oktober 2020. Unter den gegebenen Bedingungen des Pilotprojekts (7-Tage-Inzidenz überwiegend zwischen 35 und 100 je 100’000 Einwohner) habe keine erhöhte Infektionswahrscheinlichkeit für das Publikum festgestellt werden können.

Den Bericht hat die Oper dem Bayerischen Ministerpräsidenten sowie der zuständigen Staatsministerien für Wissenschaft und Kunst sowie Gesundheit und Pflege übergeben.

Link zum Bericht:
https://www.staatsoper.de/media/content/PDFs/Presse/Bayerische_Staatsoper_Abschlussbericht_Pilotprojekt_VF__3._Dezember_2020_.pdf
 

La relazione generosa

Elisa Bortoluzzi Dubach und Chiara Tinonin haben das erste Handbuch in italienischer Sprache über philantropische Beziehungen herausgegeben. Der Erlös aus dem Verkauf geht zum Teil als Spende an Kulturschaffende.

Ausschnitt aus dem Cover des Handbuches. Bild: Edizioni FrancoAngeli,SMPV

Zur Publikation von La relazione generosa schreibt das Conservatorio della Svizzera italiana:

«Warum spielt die Grosszügigkeit von Mäzenen und Philanthropen eine so wichtige Rolle bei der Bewältigung der Herausforderungen zunehmend komplexer werdender Gesellschaften? Welches sind die häufigsten Einstellungen und Verhaltensweisen von Mäzenen und Menschen, die eine philanthropische Spende suchen? Wie kann die Zusammenarbeit mit Mäzenen erfolgreich gestaltet werden?

Auf diese und viele andere Fragen antwortet das neue Buch La relazione generosa – Guida alla collaborazione con filantropi e mecenati […], in dem Erkenntnisse aus verschiedenen Disziplinen erfasst und die Philanthropie zu einem privilegierten Studienobjekt gemacht wird. Ansätze aus Psychologie, Neurowissenschaften und Verhaltensökonomie werden angesprochen, um das philanthropische Projekt erlebbar zu machen.

Das erste vollständige Handbuch über philanthropische Beziehungen in italienischer Sprache umfasst neun Kapitel und einen Anhang, der den neuen Entwicklungspfaden des Sektors gewidmet ist. Innerhalb jedes Kapitels ergänzen Checklisten die Erfassung der Inhalte, so dass der Leser die verschiedenen methodischen Kriterien bei der Arbeit mit Mäzenen sofort anwenden kann. Das Handbuch bietet eine große Menge von empirischen Informationen, die effektiv die wesentlichen Informationen liefern, ohne die Lektüre zu erschweren. Der Text kann je nach Bedürfnis des Lesers auch kapitelweise konsultiert werden, um spezifische Aspekte zu beleuchten. Das Buch wurde mit Blick auf all jene geschrieben, die mit Mäzenen arbeiten: Philanthropie-Spezialisten, Kommunikations- und Marketingfachleute, aber auch Studenten und weitere Interessierte.

Um die von der Covid-19-Pandemie schwer getroffenen Kulturschaffenden zu unterstützen, spenden die Autoren die Verkaufserlöse der ersten Ausgabe des Buches dem Orchestra Senzaspine [aus Bologna] und dem Solidaritätsfonds für Studierende der Musikhochschule der italienischen Schweiz, Lugano
 

Chavaz wird Generalintendant in Magdeburg

Der 1982 in Bern geborene Julien Chavaz, der zur Zeit die Neue Oper Fribourg leitet, wird Generalintendant des Vierspartenhauses Theater Magdeburg. Er folgt in dem Amt zur Spielzeit 2022/2023 auf Karen Stone.

Julien Chavaz. Foto: © Julien Chavaillaz

Als Assistent hat Chavaz mit namhaften Regisseuren an Produktionen in der Schweiz, den Niederlanden, Frankreich, Deutschland und den USA mitgewirkt und in den vergangenen Jahren eigene Produktionen über die Schweiz hinaus auf die Bühne gebracht. 2018 inszenierte er in Paris Schostakowitschs «Moskau, Tscherjomuschki», nominiert von Le Monde als beste Produktion des Jahres.

Das Theater Magdeburg ist ein Viersparten-Theater mit eigenen Ensembles für Musiktheater, Ballett, Konzert und Schauspiel. Es entstand 2004 aus der Fusion des Theaters der Landeshauptstadt und den Freien Kammerspielen. Julien Chavaz wird ab dem 1. August 2022 für fünf Spielzeiten das Theater Magdeburg als Generalintendant leiten.

Notturno für Klavier und Viola

Jeden Freitag gibts Beethoven: Zu seinem 250. Geburtstag blicken wir wöchentlich auf eines seiner Werke. Heute auf das Notturno für Klavier und Viola D-Dur op. 42 (Hess A 13).

Ausschnitt aus dem Beethoven-Porträt von Joseph Karl Stieler, ca. 1820

Dass Beethoven nicht nur ein Komponist, sondern auch ein herausragender Pianist war und sich als solcher bei seiner Ankunft in Wien in den Musiksalons des Adels erfolgreich einführte, dürfte allgemein bekannt sein. Dass er zu jener Zeit bei dem in Böhmen geborenen und in Paris aufgewachsenen Wenzel Krumpholz (1750–1817) auch Geigenstunden nahm, wäre im Strudel der Geschichte untergegangen, wenn nicht Ferdinand Ries in seinen Biographischen Notizen (1838) festgehalten hätte: «Beethoven hat in Wien noch Unterricht auf der Violine bei Krumpholz genommen, und im Anfang als ich noch da war, haben wir noch manchmal seine Sonaten mit Violine zusammen gespielt. Das war aber wirklich eine schreckliche Musik; denn in seinem begeisterten Eifer hörte er nicht, wenn er eine Passage falsch in die Applicatur einsetzte.»

Ob Beethoven wohl mit demselben Feuer auch auf der Viola zuhause war, die er mit 18 Jahren in der Bonner Hofkapelle spielte? Seine «Dienstbratsche» hat sich jedenfalls bis heute erhalten. Abgesehen von der natürlichen Rolle des Instruments im Orchester oder in Kammerbesetzungen wie dem Streichquartett und Streichtrio findet sich bei Beethoven (wie übrigens bei fast allen seiner Zeitgenossen) allerdings kein vollendetes Werk, in dem die Viola obligat gefordert wäre. Beim singulären Notturno op. 42 (für Klavier und Viola) handelt es sich auch nur um ein fremdes Arrangement der Serenade op. 8 für Flöte, Violine und Viola. Angefertigt wurde es vermutlich von Franz Xaver Kleinheinz (1765–1832), der zu Beginn des 19. Jahrhunderts in Wien u. a. als Klavierlehrer tätig war. Nach den Gepflogenheiten der Zeit blieb er aber auf dem Titelblatt ungenannt. Dagegen findet sich im Kleingedruckten der Zusatz «revûe par l’Auteur», auf den Beethoven in einem Brief vom 20. September 1803 an den Verlag Hoffmeister & Kühnel auch bestand: «die Übersezungen sind nicht von mir, doch sind sie von mir durchgesehen und stellenweise ganz verbessert worden, also komt mir ja nicht, daß ihr da schreibt, daß ich’s übersezt habe, weil ihr sonst lügt, und ich auch gar nicht die Zeit und Geduld dazu zu finden wüste.»

Interessant ist das Anfang 1804 als eigenständiges Opus 42 erschienene Arrangement allemal. Die ursprüngliche Faktur wurde auf das Klavier übertragen; die Viola bekommt zwar einen eigenständigen Part zugesprochen, fungiert aber (auch mit Rücksicht auf ihre mittlere Lage) nicht als führendes Melodieinstrument. So bleibt das Notturno satztechnisch ein Zwitter, erzeugt aber (vor allem auf historischen Instrumenten) eine eigenwillige, höchst reizvolle Klangwirkung.

Link zu Beethovens «Dienstbratsche»


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Drohendes Aus für das Singen

Medienberichten zufolge erwägt der Bundesrat, das Singen ausserhalb der Familie zu verbieten. Die Chorszene wehrt sich gegen weitere Einschränkungen.

Foto: Andrii Biletskyi / adobe.stock.com

Der Schweizer Musikrat teilt am 3. Dezember den Medien mit:

«Bereits Ende Oktober wurde im Zuge verschärfter Massnahmen gegen das Corona-Virus das Singen mit wenigen Ausnahmen praktisch verboten. Nun will offenbar der Bundesrat das Singen noch weiter einschränken. Der Ärger und das Unverständnis bei den betroffenen Verbänden ist gross.

Als Ende Oktober das Singen faktisch verboten wurde, war die Konsternation in der Sing-Szene der Schweiz gross. So fühlten sich insbesondere die Chöre als besonders gefährliche Ansteckungsquellen abgestempelt. Dabei hatte die IG CHorama, der Zusammenschluss aller Verbände des Chorwesens, im Sommer griffige Schutzkonzepte erarbeitet, um sichere Chorproben und Auftritte zu ermöglichen. Die Erfahrungen bis Ende Oktober zeigten deutlich, dass diese Konzepte auch wirklich funktionieren.

Nun will der Bundesrat offenbar gemäss Medienberichten nochmals einen Schritt weiter gehen und das Singen ausserhalb des Familienkreises ganz verbieten. Das würde bedeuten, dass Kinder und Jugendliche auch in der Volksschule keine Singlektionen mehr erhalten dürften, dass im Gottesdienst auch der Pfarrer nicht mehr singen dürfte oder dass der Gesangsunterricht an den Musikschulen ebenfalls nicht mehr möglich wäre.

War die Chorszene bis jetzt vor allem darüber verärgert, dass im Musikbereich nur das Singen so im Fokus steht, macht sich nun langsam aber sicher Verzweiflung breit, sollten weitere Verschärfungen tatsächlich in Kraft treten. Damit wäre nämlich nun auch jener Bereich vollumfänglich betroffen, welcher für die Zukunft des Singens zentral ist: die Nachwuchsarbeit. Dazu gehört auch der Gesangsunterricht an den Volks- und Musikschulen, der ein wichtiges Element der Nachwuchsförderung ist.

Die Chorszene der Schweiz leistet mit funktionierenden Schutzkonzepten und der disziplinierten Umsetzung mit Überzeugung ihren Teil zur Bekämpfung der Pandemie. Es ist deshalb für sie nicht nachvollziehbar, weshalb z.B. Fussballspielen für Kinder und Jugendliche unter 16 weiterhin erlaubt ist, Singen für dieselbe Altersgruppe aber nicht. Da entsteht der Eindruck von Willkür, da es einfach keine erhärteten Fakten gibt, welche belegen, dass Singen unter Anwendung der Schutzkonzepte ansteckender sein soll als andere Aktivitäten.

Die Chorszene wurde bereits Ende Oktober ins Herz getroffen. Ihre Vertreterinnen und Vertreter, sei dies bei den Laien, den Profis oder in der Bildung, bitten deshalb den Bundesrat eindringlich, auf noch weiter gehende Massnahmen zu verzichten und stattdessen die Chorverbände endlich in der Ausarbeitung einer Exit-Strategie einbeziehen.»
 

Darlehen für Albani Music Club

Die Stadt Winterthur gewährt dem Verein Albani Music Club ein zinsloses Darlehen in Höhe von 100’000 Franken für die Beteiligung am Erwerb der Liegenschaft Steinberggasse 16. Damit wird ein Beitrag zur langfristigen Existenzsicherung des Albani geleistet.

Foto: zVg

Der Stadtrat unterstützt die Bestrebungen der Albani Music Club AG und des Vereins Albani Music Club, mit dem Erwerb der Liegenschaft Steinberggasse 16 die Existenz des Music Clubs langfristig sicherzustellen. Die Albani Music Club AG hat ihr Vorkaufsrecht in der Zwischenzeit geltend gemacht und das Gebäude im November erworben. Es ist nun geplant, eine Immobiliengesellschaft zu gründen, welche die Liegenschaft übernimmt.

Aktionäre dieser Immobiliengesellschaft werden neben privaten Investorinnen und Investoren auch der Verein Albani Music Club sein. Zur finanziellen Unterstützung dieser Beteiligung wird dem Verein Albani Music Club ein zinsloses Darlehen in der Höhe von 100’000 Franken gewährt, das ab 2026 in jährlichen Raten von 10’000 Franken zu amortisieren ist.

Unterstützung für Digital Concert Experience

Das Forschungsprojekt Digital Concert Experience unter Beteiligung der Universität Bern widmet sich der Wirkung von digitalen Konzertformaten. Unterstützt wird das internationale Forschungsprojekt vom Deutschen Musikrat.

Foto: Felipe Pelaquim / unsplash.com (s. unten),SMPV

Das Forschungsprojekt schliesst an eine weitere, grossangelegte Studie derselben Forschungsgruppe unter dem Titel Experimental Concert Research in Kooperation mit dem Radialsystem V und dem Pierre Boulez Saal in Berlin an. Dabei geht es um die Vermessung des Konzerterlebens, indem mittels ausführlicher Vor- und Nachbefragungen, Messungen der Herzrate und des Hautleitwerts, der Bewegungen wie auch emotionaler Zustände und anderem das ästhetische Erleben der Musik untersucht wird.

Geplant ist, dass später die Wirkung analoger Konzertformate mit der Wirkung digitaler Konzertformate kontrastiert wird. Die Vorstudie zum aktuellen Projekt läuft ab sofort, die Hauptstudie beginnt im Januar 2021. Forschungspartner sind die Zeppelin Universität, das Max-Planck-Instituts für empirische Ästhetik, die Universität Bern und die University of York.

Weitere Informationen und die Möglichkeit zu Teilnahme am Experiment:
www.digital-concert-experience.org.

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