Der Prix Credit Suisse Jeunes Solistes 2021 geht an die Blockflötistin Lea Sobbe. Mit ihrem Konzertvortrag setzte sich die Musikerin gegen drei Ensemble und einen weiteren Solisten durch.
Die 26-jährige Lea Sobbe spezialisiert sich zurzeit in einem weiterführenden Master bei Katharina Bopp an der Schola Cantorum Basiliensis, wo sie zuvor mit Auszeichnung ihr erstes Masterstudium bei Conrad Steinmann abgeschlossen hat. 2019 erhielt sie den Studienpreis des Migros-Kulturprozent und gemeinsam mit ihrem Ensemble Amaconsort den BR-Klassik-Sonderpreis des Deutschen Musikwettbewerbs.
Der seit 2001 verliehene Prix Credit Suisse Jeunes Solistes ist eine Initiative von Lucerne Festival, der Konferenz Musikhochschulen Schweiz (KMHS) sowie der Credit Suisse Foundation. Er wird alle zwei Jahre an eine hochbegabte junge Musikerpersönlichkeit verliehen. Die Auszeichnung ist mit 25’000 Franken dotiert und mit einem Auftritt im Rahmen der Reihe Debut bei Lucerne Festival verbunden. Das Konzert von Lea Sobbe findet am 17. August 2021 während des Sommer-Festivals statt.
Pilotprojekt der Bayerischen Staatsoper
Die Bayerische Staatsoper macht den Abschlussbericht eines Pilotprojekts zu den pandemischen Auswirkungen erhöhter Zuschaueranzahlen verfügbar.
Musikzeitung-Redaktion
- 07. Dez. 2020
Nationaltheater München, Spielort der Bayerischen Staatsoper. Foto: Andreas Praefcke (s. unten)
Der Bericht liefert laut der Staatsoper umfangreiche Erkenntnisse rund um die Erhöhung der Zuschauerzahl von 200 auf 500 im Nationaltheater ab dem 1. September 2020 bis 25. Oktober 2020. Unter den gegebenen Bedingungen des Pilotprojekts (7-Tage-Inzidenz überwiegend zwischen 35 und 100 je 100’000 Einwohner) habe keine erhöhte Infektionswahrscheinlichkeit für das Publikum festgestellt werden können.
Den Bericht hat die Oper dem Bayerischen Ministerpräsidenten sowie der zuständigen Staatsministerien für Wissenschaft und Kunst sowie Gesundheit und Pflege übergeben.
Elisa Bortoluzzi Dubach und Chiara Tinonin haben das erste Handbuch in italienischer Sprache über philantropische Beziehungen herausgegeben. Der Erlös aus dem Verkauf geht zum Teil als Spende an Kulturschaffende.
Musikzeitung-Redaktion
- 04. Dez. 2020
Ausschnitt aus dem Cover des Handbuches. Bild: Edizioni FrancoAngeli,SMPV
Zur Publikation von La relazione generosa schreibt das Conservatorio della Svizzera italiana:
«Warum spielt die Grosszügigkeit von Mäzenen und Philanthropen eine so wichtige Rolle bei der Bewältigung der Herausforderungen zunehmend komplexer werdender Gesellschaften? Welches sind die häufigsten Einstellungen und Verhaltensweisen von Mäzenen und Menschen, die eine philanthropische Spende suchen? Wie kann die Zusammenarbeit mit Mäzenen erfolgreich gestaltet werden?
Auf diese und viele andere Fragen antwortet das neue Buch La relazione generosa – Guida alla collaborazione con filantropi e mecenati […], in dem Erkenntnisse aus verschiedenen Disziplinen erfasst und die Philanthropie zu einem privilegierten Studienobjekt gemacht wird. Ansätze aus Psychologie, Neurowissenschaften und Verhaltensökonomie werden angesprochen, um das philanthropische Projekt erlebbar zu machen.
Das erste vollständige Handbuch über philanthropische Beziehungen in italienischer Sprache umfasst neun Kapitel und einen Anhang, der den neuen Entwicklungspfaden des Sektors gewidmet ist. Innerhalb jedes Kapitels ergänzen Checklisten die Erfassung der Inhalte, so dass der Leser die verschiedenen methodischen Kriterien bei der Arbeit mit Mäzenen sofort anwenden kann. Das Handbuch bietet eine große Menge von empirischen Informationen, die effektiv die wesentlichen Informationen liefern, ohne die Lektüre zu erschweren. Der Text kann je nach Bedürfnis des Lesers auch kapitelweise konsultiert werden, um spezifische Aspekte zu beleuchten. Das Buch wurde mit Blick auf all jene geschrieben, die mit Mäzenen arbeiten: Philanthropie-Spezialisten, Kommunikations- und Marketingfachleute, aber auch Studenten und weitere Interessierte.
Jeden Freitag gibts Beethoven: Zu seinem 250. Geburtstag blicken wir wöchentlich auf eines seiner Werke. Heute auf das Notturno für Klavier und Viola D-Dur op. 42 (Hess A 13).
Michael Kube
- 04. Dez. 2020
Dass Beethoven nicht nur ein Komponist, sondern auch ein herausragender Pianist war und sich als solcher bei seiner Ankunft in Wien in den Musiksalons des Adels erfolgreich einführte, dürfte allgemein bekannt sein. Dass er zu jener Zeit bei dem in Böhmen geborenen und in Paris aufgewachsenen Wenzel Krumpholz (1750–1817) auch Geigenstunden nahm, wäre im Strudel der Geschichte untergegangen, wenn nicht Ferdinand Ries in seinen Biographischen Notizen (1838) festgehalten hätte: «Beethoven hat in Wien noch Unterricht auf der Violine bei Krumpholz genommen, und im Anfang als ich noch da war, haben wir noch manchmal seine Sonaten mit Violine zusammen gespielt. Das war aber wirklich eine schreckliche Musik; denn in seinem begeisterten Eifer hörte er nicht, wenn er eine Passage falsch in die Applicatur einsetzte.»
Ob Beethoven wohl mit demselben Feuer auch auf der Viola zuhause war, die er mit 18 Jahren in der Bonner Hofkapelle spielte? Seine «Dienstbratsche» hat sich jedenfalls bis heute erhalten. Abgesehen von der natürlichen Rolle des Instruments im Orchester oder in Kammerbesetzungen wie dem Streichquartett und Streichtrio findet sich bei Beethoven (wie übrigens bei fast allen seiner Zeitgenossen) allerdings kein vollendetes Werk, in dem die Viola obligat gefordert wäre. Beim singulären Notturno op. 42 (für Klavier und Viola) handelt es sich auch nur um ein fremdes Arrangement der Serenade op. 8 für Flöte, Violine und Viola. Angefertigt wurde es vermutlich von Franz Xaver Kleinheinz (1765–1832), der zu Beginn des 19. Jahrhunderts in Wien u. a. als Klavierlehrer tätig war. Nach den Gepflogenheiten der Zeit blieb er aber auf dem Titelblatt ungenannt. Dagegen findet sich im Kleingedruckten der Zusatz «revûe par l’Auteur», auf den Beethoven in einem Brief vom 20. September 1803 an den Verlag Hoffmeister & Kühnel auch bestand: «die Übersezungen sind nicht von mir, doch sind sie von mir durchgesehen und stellenweise ganz verbessert worden, also komt mir ja nicht, daß ihr da schreibt, daß ich’s übersezt habe, weil ihr sonst lügt, und ich auch gar nicht die Zeit und Geduld dazu zu finden wüste.»
Interessant ist das Anfang 1804 als eigenständiges Opus 42 erschienene Arrangement allemal. Die ursprüngliche Faktur wurde auf das Klavier übertragen; die Viola bekommt zwar einen eigenständigen Part zugesprochen, fungiert aber (auch mit Rücksicht auf ihre mittlere Lage) nicht als führendes Melodieinstrument. So bleibt das Notturno satztechnisch ein Zwitter, erzeugt aber (vor allem auf historischen Instrumenten) eine eigenwillige, höchst reizvolle Klangwirkung.
Der 1982 in Bern geborene Julien Chavaz, der zur Zeit die Neue Oper Fribourg leitet, wird Generalintendant des Vierspartenhauses Theater Magdeburg. Er folgt in dem Amt zur Spielzeit 2022/2023 auf Karen Stone.
Als Assistent hat Chavaz mit namhaften Regisseuren an Produktionen in der Schweiz, den Niederlanden, Frankreich, Deutschland und den USA mitgewirkt und in den vergangenen Jahren eigene Produktionen über die Schweiz hinaus auf die Bühne gebracht. 2018 inszenierte er in Paris Schostakowitschs «Moskau, Tscherjomuschki», nominiert von Le Monde als beste Produktion des Jahres.
Das Theater Magdeburg ist ein Viersparten-Theater mit eigenen Ensembles für Musiktheater, Ballett, Konzert und Schauspiel. Es entstand 2004 aus der Fusion des Theaters der Landeshauptstadt und den Freien Kammerspielen. Julien Chavaz wird ab dem 1. August 2022 für fünf Spielzeiten das Theater Magdeburg als Generalintendant leiten.
Drohendes Aus für das Singen
Medienberichten zufolge erwägt der Bundesrat, das Singen ausserhalb der Familie zu verbieten. Die Chorszene wehrt sich gegen weitere Einschränkungen.
Musikzeitung-Redaktion
- 03. Dez. 2020
Foto: Andrii Biletskyi / adobe.stock.com
Der Schweizer Musikrat teilt am 3. Dezember den Medien mit:
«Bereits Ende Oktober wurde im Zuge verschärfter Massnahmen gegen das Corona-Virus das Singen mit wenigen Ausnahmen praktisch verboten. Nun will offenbar der Bundesrat das Singen noch weiter einschränken. Der Ärger und das Unverständnis bei den betroffenen Verbänden ist gross.
Als Ende Oktober das Singen faktisch verboten wurde, war die Konsternation in der Sing-Szene der Schweiz gross. So fühlten sich insbesondere die Chöre als besonders gefährliche Ansteckungsquellen abgestempelt. Dabei hatte die IG CHorama, der Zusammenschluss aller Verbände des Chorwesens, im Sommer griffige Schutzkonzepte erarbeitet, um sichere Chorproben und Auftritte zu ermöglichen. Die Erfahrungen bis Ende Oktober zeigten deutlich, dass diese Konzepte auch wirklich funktionieren.
Nun will der Bundesrat offenbar gemäss Medienberichten nochmals einen Schritt weiter gehen und das Singen ausserhalb des Familienkreises ganz verbieten. Das würde bedeuten, dass Kinder und Jugendliche auch in der Volksschule keine Singlektionen mehr erhalten dürften, dass im Gottesdienst auch der Pfarrer nicht mehr singen dürfte oder dass der Gesangsunterricht an den Musikschulen ebenfalls nicht mehr möglich wäre.
War die Chorszene bis jetzt vor allem darüber verärgert, dass im Musikbereich nur das Singen so im Fokus steht, macht sich nun langsam aber sicher Verzweiflung breit, sollten weitere Verschärfungen tatsächlich in Kraft treten. Damit wäre nämlich nun auch jener Bereich vollumfänglich betroffen, welcher für die Zukunft des Singens zentral ist: die Nachwuchsarbeit. Dazu gehört auch der Gesangsunterricht an den Volks- und Musikschulen, der ein wichtiges Element der Nachwuchsförderung ist.
Die Chorszene der Schweiz leistet mit funktionierenden Schutzkonzepten und der disziplinierten Umsetzung mit Überzeugung ihren Teil zur Bekämpfung der Pandemie. Es ist deshalb für sie nicht nachvollziehbar, weshalb z.B. Fussballspielen für Kinder und Jugendliche unter 16 weiterhin erlaubt ist, Singen für dieselbe Altersgruppe aber nicht. Da entsteht der Eindruck von Willkür, da es einfach keine erhärteten Fakten gibt, welche belegen, dass Singen unter Anwendung der Schutzkonzepte ansteckender sein soll als andere Aktivitäten.
Die Chorszene wurde bereits Ende Oktober ins Herz getroffen. Ihre Vertreterinnen und Vertreter, sei dies bei den Laien, den Profis oder in der Bildung, bitten deshalb den Bundesrat eindringlich, auf noch weiter gehende Massnahmen zu verzichten und stattdessen die Chorverbände endlich in der Ausarbeitung einer Exit-Strategie einbeziehen.»
Darlehen für Albani Music Club
Die Stadt Winterthur gewährt dem Verein Albani Music Club ein zinsloses Darlehen in Höhe von 100’000 Franken für die Beteiligung am Erwerb der Liegenschaft Steinberggasse 16. Damit wird ein Beitrag zur langfristigen Existenzsicherung des Albani geleistet.
Musikzeitung-Redaktion
- 03. Dez. 2020
Foto: zVg
Der Stadtrat unterstützt die Bestrebungen der Albani Music Club AG und des Vereins Albani Music Club, mit dem Erwerb der Liegenschaft Steinberggasse 16 die Existenz des Music Clubs langfristig sicherzustellen. Die Albani Music Club AG hat ihr Vorkaufsrecht in der Zwischenzeit geltend gemacht und das Gebäude im November erworben. Es ist nun geplant, eine Immobiliengesellschaft zu gründen, welche die Liegenschaft übernimmt.
Aktionäre dieser Immobiliengesellschaft werden neben privaten Investorinnen und Investoren auch der Verein Albani Music Club sein. Zur finanziellen Unterstützung dieser Beteiligung wird dem Verein Albani Music Club ein zinsloses Darlehen in der Höhe von 100’000 Franken gewährt, das ab 2026 in jährlichen Raten von 10’000 Franken zu amortisieren ist.
Unterstützung für Digital Concert Experience
Das Forschungsprojekt Digital Concert Experience unter Beteiligung der Universität Bern widmet sich der Wirkung von digitalen Konzertformaten. Unterstützt wird das internationale Forschungsprojekt vom Deutschen Musikrat.
Musikzeitung-Redaktion
- 02. Dez. 2020
Foto: Felipe Pelaquim / unsplash.com (s. unten),SMPV
Das Forschungsprojekt schliesst an eine weitere, grossangelegte Studie derselben Forschungsgruppe unter dem Titel Experimental Concert Research in Kooperation mit dem Radialsystem V und dem Pierre Boulez Saal in Berlin an. Dabei geht es um die Vermessung des Konzerterlebens, indem mittels ausführlicher Vor- und Nachbefragungen, Messungen der Herzrate und des Hautleitwerts, der Bewegungen wie auch emotionaler Zustände und anderem das ästhetische Erleben der Musik untersucht wird.
Geplant ist, dass später die Wirkung analoger Konzertformate mit der Wirkung digitaler Konzertformate kontrastiert wird. Die Vorstudie zum aktuellen Projekt läuft ab sofort, die Hauptstudie beginnt im Januar 2021. Forschungspartner sind die Zeppelin Universität, das Max-Planck-Instituts für empirische Ästhetik, die Universität Bern und die University of York.
Mit Beginn der Wintersession 2020 fordert die Taskforce Culture vom Parlament, bei den Beratungen des Covid-19-Gesetzes die Kleinunternehmen und Arbeitnehmenden mit geringen Einkommen nicht zu vergessen – es soll nicht bei den Einkommensschwächsten an Unterstützung gespart werden.
Musikzeitung-Redaktion
- 01. Dez. 2020
Foto: Jan Antonin Kolar / unsplash.com
Dass der Nationalrat am ersten Tag der Wintersession 2020 den breitabgestützten Geschäftsmiete-Kompromiss versenkt hat und damit der Corona-Mietzinsrabatt vor dem Scheitern steht, war noch nicht bekannt, als die Taskforce Culture die folgende Medienmitteilung verfasste. Das Schreiben mit Datum 30. November 2020 wird hier in voller Länge zitiert.
1. Härtefall: Unterstützung nur für die Grossen?
Die Schweizer Kulturbranche ist enttäuscht vom Vorschlag des Bundesrates, die Umsatzschwelle für Härtefallgesuche auf CHF 100’000 festsetzen zu wollen. Im Kultursektor wie in der gesamten Schweizer Wirtschaft gibt es zahlreiche Kleinstbetriebe und Einzelunternehmen, die keinen Umsatz von CHF 100’000 generieren, aber dennoch seit vielen Jahren solide wirtschaften. Da erstaunt die bundesrätliche Erklärung: «Mit der Erhöhung soll verhindert werden, dass die knappen administrativen Ressourcen der Kantone für die Abwicklung von Anträgen von Kleinstunternehmen beansprucht werden» (https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-81342.html). Es darf nicht sein, dass der administrative Aufwand der Kantone über die Existenz von Kleinunternehmen gestellt wird. Wenn schon, müsste die Umsetzung der Massnahmen so ausgestaltet werden, dass der administrative Aufwand tragbar ist.
Neben der Umsatzschwelle stellt aber auch die Umsatzeinbusse von 40% eine grosse Hürde dar. Denn bereits eine Umsatzeinbusse von 10–20% kann zu gravierenden Problemen führen, gerade bei kleineren Unternehmen, die kaum über finanzielle Reserven verfügen und in den neun Pandemie-Monaten bereits erhebliche Einbussen hinnehmen mussten. Wir begrüssen daher den Minderheitenantrag, der die Umsatzeinbusse auf 30% festlegen möchte.
Sehr wichtig ist zudem der Antrag der WAK-N, bei der Berechnung der Umsatzeinbusse auch einen Anteil der nicht gedeckten Fixkosten zu berücksichtigen.
2. Ausfall oder Härtefall? Oft ist es beides.
Gemäss Vorlage sollen Kulturunternehmen, die Anspruch auf Ausfallentschädigung haben, von der Härtefallentschädigung ausgeschlossen werden. Dies wäre für die Kulturbranche eine Katastrophe, denn die Ausfallentschädigung kann aufgrund einer «Deckelung» oder anderer kantonaler Spezialregeln oft nur einen (kleinen) Teil der Schäden decken. Der Zugang zur Härtefallentschädigung ist für Kulturunternehmen existentiell. Bereits erhaltene Unterstützungen sollen angerechnet werden, damit kein Schaden doppelt entschädigt wird, dürfen jedoch nicht automatisch ausschliessend wirken.
3. Kurzarbeitsentschädigung auch für befristet Angestellte
Befristete Arbeitsverhältnisse sind im Kultursektor typisch: von Regie über Lichttechnik und Schauspiel bis hin zur Komposition. Daher begrüssen wir den Vorschlag des Bundesrates, dass Kurzarbeitsentschädigung auch für Arbeitnehmende in befristeten Arbeitsverhältnissen wieder möglich sein muss. Unverständlich ist dagegen, warum diese nicht rückwirkend per 1. September 2020 gewährt werden soll. Schliesslich endete die KAE für befristete Arbeitsverträge Ende August nicht, weil man sie nicht mehr gebraucht hätte, sondern weil man die schwächsten Arbeitnehmenden über die Klinge springen liess. Der Covid- Kreditrahmen wurde bisher bei weitem nicht ausgeschöpft, und auch die bisherigen Ausgaben für die KAE sind offenbar deutlich niedriger als geplant. Daher ist eine Ablehnung der rückwirkenden Einführung der KAE für befristete Arbeitsverhältnisse nicht nachvollziehbar.
Aus Sicht der Kulturbranche ist es ausserdem nötig, Nettolöhne, die unter CHF 4000 liegen zu 100% statt nur zu 80% auszugleichen.
4. Erwerbsersatz, aber nicht für alle
Selbstständigerwerbende können seit dem 17. September 2020 nur noch Corona-Erwerbersersatz erhalten, wenn sie eine Umsatzeinbusse von 55% nachweisen können. Das ist für viele selbstständig erwerbende Kulturschaffende eine Katastrophe. Bei einem Medianlohn von CHF 40’000 im Jahr kann niemand mit 45% der Einnahmen überleben. So erhalten viele selbstständige Kulturschaffende weder Erwerbsersatz noch Ausfallentschädigung (indirekt über die Kulturunternehmen). Sie fallen durch die Maschen und müssen ihr Erspartes aufbrauchen, bis sie Nothilfe beantragen können. Die fixe Grenze von 55% Umsatzeinbusse ist zu streichen, es braucht flexiblere Lösungen auf Verordnungsebene. Das Budget für Corona-Erwerbsersatz wurde bis heute nicht ausgeschöpft; schon jetzt mit finanziellen Angst- Szenarien zu argumentieren, ist angesichts der existenziellen Not im Kulturbereich nicht fair.
Bereits jetzt ist absehbar, dass die aktuelle Beschränkung des Corona-Erwerbsersatzes auf Ende Juni 2021 nicht sinnvoll ist. Zur Zeit werden keine Veranstaltungen geplant, keine Kulturschaffenden gebucht. Die Covid-Pandemie wird die Rückkehr zum Normalbetrieb im Kultursektor weit länger beeinträchtigen als z.B. in der Gastronomie oder anderen Branchen.
5. ALV: Rahmenfrist verlängern
Freischaffende können oftmals nicht innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren die nötige Arbeitsdauer für den Bezug von ALV erreichen, da sie nur kürzeste Arbeitsverträge erhalten (z.B. für einen Auftritt oder einen Einsatz als Sprecherin). Dies gilt seit Covid-19 noch viel mehr. Daher muss die Rahmenfrist für Angestellte in befristeten Arbeitsverhältnissen und mit häufig wechselnden Arbeitgebenden dringend von zwei auf vier Jahre erweitert werden.
FAZIT
Die SNB hat Bund und Kantonen einen Gewinn von CHF 4 Mrd. in Aussicht gestellt. Selbst hohe Verluste im letzten Quartal dieses Jahres würden diese Ausschüttung nicht gefährden (Ausschüttungsreserve beträgt derzeit rund 100 Mrd, erforderlich sind 40 Mrd). Bund und Kantone dürfen also mit diesem Geld rechnen. Vor diesem Hintergrund und angesichts der grossen Auswirkungen für zahlreiche Kleinunternehmer*innen und Arbeitnehmende darf nicht ausgerechnet bei den Einkommensschwächsten an Unterstützung gespart werden.»
Die Mitglieder der Taskforce Culture
Olivier Babel (LIVRESUISSE), Stefan Breitenmoser (SMPA – Swiss Music Promoters Association), David Burger (MMFS – MusicManagersForum Suisse), Regine Helbling (Visarte – Berufsverband visuelle Kunst Schweiz), Liliana Heldner (DANSE SUISSE – Berufsverband der Schweizer Tanzschaffenden), Christian Jelk (Visarte – Berufsverband visuelle Kunst Schweiz), Sandra Künzi (t. Theaterschaffende Schweiz), Alex Meszmer (Suisseculture), Marlon Mc Neill (IndieSuisse – Verband unabhängiger Musiklabels und – produzent*innen, SMECA – Swiss Media Composers Association), Jonatan Niedrig (PETZI – Verband Schweizer Musikclubs und Festivals), Nicole Pfister Fetz (A*dS – Autorinnen und Autoren der Schweiz, Suisseculture Sociale), Rosmarie Quadranti (Cultura), Nina Rindlisbacher (SMR – Schweizer Musikrat), Beat Santschi (SMV – Schweizerischer Musikerverband, die Schweizer Musiker*innengewerkschaft), Christoph Trummer (SONART – Musikschaffende Schweiz)
Wen erreichen professionelle Orchester mit ihren Vermittlungsangeboten? Dieser Frage widmet sich eine Studie des Instituts für Kulturmanagement der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg.
Untersucht wurden Aktivitäten der Württembergischen Philharmonie Reutlingen, des Philharmonischen Orchesters Heidelberg sowie des Württembergischen Kammerorchesters Heilbronn.
Anhand der Ergebnisse lässt sich über alle drei Orchester hinweg feststellen, dass mehr als zwei Drittel der Befragten bereits Vermittlungsangebote der beteiligten Orchester genutzt haben und mit den bereits genutzten Vermittlungsangeboten mehrheitlich zufrieden oder sehr zufrieden waren. In Bezug auf Gestaltung künftiger Angebote wünschen sich die Beteiligten unter anderem mehr Einblick in die Organisation des Orchesters sowie mehr digitale Angebote wie zum Beispiel das Programmheft als App.
Vermittlungsangebote sollen durch ihren Einsatz ein möglichst heterogenes Publikum ansprechen, an Orchester herangeführen und für eine lebenslange Nutzung klassischer Musikangebote begeistern. Deshalb wurden neben der Nutzung von Vermittlungsangeboten auch demografische Daten abgefragt.
Die Idee ist nicht neu, scheint aber dieses Jahr besonders attraktiv zu sein: klingende Adventskalender: Hinter jedem Törchen spielt Musik, live oder gestreamt.
Musikzeitung-Redaktion
- 30. Nov. 2020
Foto: Markus Spiske / unsplash.com,SMPV
Wer Süssigkeiten liebt, nostalgische Bildchen oder sonstige kleine Überraschungen, muss recht diszipliniert sein, nicht schon am ersten Tag alle Türchen, Schublädlein oder Säcklein zu öffnen. Diese Versuchung bleibt einem bei musikalischen Adventskalendern weitgehend erspart, denn meistens stehen die Türchen erst am entsprechenden Tag offen. Mindestens einen Adventskalender kann man bereits im Voraus zumindest teilweise durchstöbern: In welchen Hotels Maja Weber mit dem Stradivari-Quartett und befreundeten Musikerinnen und Musikern ab dem 1. bis und mit 24. Dezember live gastieren wird, ist bereits bekannt. Bei diesen Auftritten werden die Hotels und ihre Direktionen sowie die Musikerinnen und Musiker vorgestellt. Anschliessend gibt es ein 20 bis 30 Minuten dauerndes Konzert. Die Veranstaltungen können live oder virtuell über http://majaweber.com besucht werden.
Eine kurze Internetrecherche hat gezeigt, dass viele andere Institutionen ebenfalls musikalische Adventskalender anbieten, zum Beispiel:
– die Hochschule der Künste Bern, die mit der L’heure bleu vom 1. bis am 31. Dezember künstlerische Beiträge zeigt, die dem «Kulturverbot ein Gesicht» geben sollen: https://www.hkb.bfh.ch/de/aktuell/heureblue
– das Sinfonierorchester Basel, das ab 1. Dezember hinter jedem Türchen seines digitalen Adventskalenders eine Frage versteckt, die beantwortet werden will: https://www.sinfonieorchesterbasel.ch
– oder das Orchestra della Svizzera italiana und die Barocchisti, in Koproduktion mit RSI Rete due: https://www.osi.swiss/avvento
Musikschulen / Schulmusik
Die meisten Musikschulen können dieses Jahr ihre Veranstaltungen während der Weihnachtszeit nicht wie gewohnt durchführen. Sehr viele kompensieren sie mit digitalen Adventskalendern. Einige Weblinks seien hier aufgelistet (kein Anspruch auf Vollständigkeit – Nachmeldungen bitte an: contact@musikzeitung.ch):
Das Orchestre de la Suisse Romande (OSR) hat den britischen Dirigenten Danel Harding zum Chef en Résidence gewählt. Damit ermöglicht das Ensemble eine projektbasierte Zusammenarbeit über längere Zeit.
Musikzeitung-Redaktion
- 30. Nov. 2020
Daniel Harding (Bild: Niels Ackermann)
Dies ist eine in dieser Form neugeschaffene Position. Die Zusammenarbeit umfasst die Spielzeiten 2021-22 und 2022-23. Daniel Harding wird in jeder Saison für mindestens zwei Konzertreihen anwesend sein.
Zur Zeit nimmt das OSR mit Daniel Harding zwei CD auf, darunter mit dem Geiger Renaud Capuçon die Violinkonzerte von Sibelius und Barber. Im Rahmen der weiteren Zusammenarbeit sollen parallel zu den Konzerten audiovisuelle Produktionen realisiert werden.
Meeres Stille und Glückliche Fahrt
Jeden Freitag gibts Beethoven: Zu seinem 250. Geburtstag blicken wir wöchentlich auf eines seiner Werke. Heute auf die Kantate «Meeres Stille und Glückliche Fahrt» für Chor und Orchester.
Michael Kube
- 27. Nov. 2020
Weder in Wien noch in Weimar, sondern im böhmischen Teplitz sind sie sich ein einziges Mal begegnet: Beethoven und Johann Wolfgang von Goethe. Abseits der hohen künstlerischen Achtung hegte jeder allerdings seine Vorbehalte gegenüber der Person des anderen. So notierte Goethe am 21. Juli 1812 in sein Tagebuch: «Abends bey Beethoven. Er spielte köstlich», führte dann aber einige Wochen später in einem Brief an Carl Friedrich Zelter aus: «Sein Talent hat mich in Erstaunen gesetzt; allein er ist leider eine ganz ungebändigte Persönlichkeit, die zwar gar nicht Unrecht hat wenn sie die Welt detestabel findet, aber sie freylich dadurch weder für sich noch für andere genußreicher macht. Sehr zu entschuldigen ist er hingegen und sehr zu bedauern, da ihn sein Gehör verläßt, das vielleicht dem musikalischen Theil seines Wesens weniger als dem geselligen schadet. Er der ohnehin lakonischer Natur ist, wird es nun doppelt durch diesen Mangel.» Auch Beethoven, der 1811 Goethe über dessen Trauerspiel Egmont begeistert geschrieben hatte, machte nach der Begegnung in einem Brief an den Verlag Breitkopf & Härtel seiner Enttäuschung Luft: «Göthe behagt die Hofluft zu sehr mehr als es einem Dichter ziemt, Es ist nicht vielmehr über die Lächerlichkeiten der Virtuosen hier zu reden, wenn Dichter, die als die ersten Lehrer der Nation angesehen seyn sollten, über diesem schimmer alles andere vergessen können –»
So blieb das Aufeinandertreffen folgenlos. Der junge Mendelssohn berichtete noch 1830 von Goethes gänzlicher Zurückhaltung: «An Beethoven wollte er nicht heran.» Zuvor war bereits Beethovens Ersuchen (vom 8. Februar 1823), der Weimarer Hof möge doch eine Abschrift seiner Missa solemnis subskribieren, erfolglos geblieben. Auch reagierte Goethe offenbar nicht auf die Widmung von Meeres Stille und Glückliche Fahrt. Dabei hatte Beethoven im selben Schreiben noch angefügt: «Beyde Gedichte schienen mir ihres Kontrastes wegen sehr geeignet auch diesen durch Musick mittheilen zu können, wie lieb würde es mir seyn zu wissen, ob ich passend meine Harmonie mit der Ihrigen verbunden, auch Belehrung welche gleichsam als wahrheit zu betrachten, würde mir äußerst willkommen seyn, denn leztere liebe ich über alles ….» – Dass die Partitur bereits acht Jahre zuvor abgeschlossen und am 25. Dezember 1815 erstmals öffentlich aufgeführt worden war, liess er unerwähnt.
Wie gut, dass sich solch persönliche Unverträglichkeiten nicht zwingend in den Künsten spiegeln müssen. Beethovens knappe, zweiteilige Vertonung erschien den Zeitgenossen jedenfalls kongenial: «Es ist eine hohe Lust, zwey so erhabene Gemüther so innig vereint zu erblicken …» (Allgemeiner Musikalischer Anzeiger, 1830)
Die Gläserne Decke ist an Kunst- und Musikhochschulen etwas durchlässiger als an Universitäten und Fachhochschulen. Dennoch bestehen Diskriminierungen fort, wie eine Studie eines deutschen Kompetenzzentrums Frauen in Wissenschaft und Forschung zeigt.
Musikzeitung-Redaktion
- 27. Nov. 2020
Foto: Tim Mossholder/unsplash.com (s. unten)
Mit fast 60 Prozent ist der Frauenanteil an Studierenden und Abschlüssen an deutschen Kunst- und Musikhochschulen höher als an Universitäten, allerdings mit deutlichen Unterschieden zwischen einzelnen Fächern. So führen Stereotype und kulturelle Codes zu einer geschlechterspezifischen Wahl der Instrumente oder die Zuschreibung von Kreativität und Meisterschaft zu einer unterschiedlichen Geschlechterverteilung in den einzelnen Fächern (zum Beispiel Jazz / Populärmusik, Komposition, Schlagwerk oder Harfe).
Diese fächerbezogenen Unterschiede setzen sich beim wissenschaftlich-künstlerischen Personal fort. Insgesamt liegt hier der Anteil an Professorinnen bei 32 Prozent (2018), jedoch an deutschen Musikhochschulen nur bei 25 Prozent. Auch die Gläserne Decke, gemessen am Verhältnis von Studentinnen zu Professorinnen, ist an Musikhochschulen undurchlässiger als an Hochschulen für Bildende Künste.
Der Verlag G. Henle hat die Beethoven-Sinfonien neu herausgegeben, greifbar als Studienpartituren im Schuber oder über die Henle-Library-App.
Matthias Arter
- 26. Nov. 2020
Beethoven-Skulptur von Markus Lüpertz (2014/15), Leipzig. Foto: SMZ/ks
Hier ist eine neue Urtextausgabe der neun Sinfonien von Ludwig van Beethoven anzuzeigen, die es in sich hat und zum neuen Standard werden sollte. Denn wer in seinem Regal keinen Platz mehr findet für den kompakten Schuber mit den neun Studienpartituren, kann sich auch für die digitale Version ventscheiden mit dem Vorteil, dass die Sinfonien auch einzeln gekauft werden können und einen auf dem Tablet überallhin bequem begleiten.
Als Vergleich habe ich die Bärenreiter-Urtextausgabe herangezogen, die vor 20 Jahren von Jonathan Del Mar vollendet und ebenfalls in Form von Studienpartituren veröffentlicht wurde. Ähnlich sind sich die beiden Editionen bezüglich musikwissenschaftlicher Aufarbeitung und Absicherung, jeweils kurzer, aber präziser Beschreibung der Quellenlage sowie des Abdrucks aller beethovenschen Metronomangaben von 1817. In allen übrigen Belangen hat Henle die Nase vorn. Dies beginnt bei einem leicht grösseren Format, was das Notenbild gleich etwas aufgelockerter erscheinen lässt.
Der entscheidende Unterschied liegt aber in der Wissensvermittlung. Die Grundlagen beider Ausgaben sind ja jeweils mehrere Quellen, die gelegentlich editorische Entscheidungen nötig machen. Darüber gibt bei Bärenreiter der «Critical Commentary» Auskunft, bei Henle sind es die «Einzelbemerkungen». Während man bei Henle in einigen Fussnoten auf die entsprechende Bemerkung verwiesen wird und diese im Anhang lesen kann, wurde bei Bärenreiter der Kritische Bericht separat gedruckt und ist deshalb in der Studienpartiturausgabe nicht vorhanden. Da kann es schon einigermassen frustrierend sein, wenn man in einer Fussnote auf einen Kommentar verwiesen wird, aber diesen weder in der Edition noch auf der Website des Verlages zum Download findet. So ist ein Gang in eine gut bestückte Musikbibliothek angesagt, in welcher die separaten Bände der Kritischen Berichte vorhanden sein sollten, denn ein Kauf kommt beim Preis von ca. 45 € pro Sinfonie wohl für die wenigsten Benutzerinnen und Benutzer infrage.
Nicht ganz einsichtig bleibt, weshalb bei Henle nicht auf jede Einzelbemerkung mit einer Fussnote an der entsprechenden Partiturstelle hingewiesen wird. Optimal gelöst ist dies in der digitalen Version: Mittels der Darstellungsoption «Kommentare im Notentext» werden alle Stellen, zu denen eine Bemerkung vorhanden ist, in dezentem Hellblau markiert. Durch Antippen erscheint das entsprechende Textfeld, und man kann die teilweise äusserst detaillierten Bemerkungen studieren. Eine rundum gelungene Ausgabe, die «in zwei Gestalten» daherkommt und zu überzeugen vermag!
Einige Worte noch zur Henle-Library. Es handelt sich dabei um eine App, die sowohl auf dem iPad als auch dem Android-Tablet verfügbar ist und für die seit 2016 bereits ein riesiges Repertoire von Henle-Urtextausgaben existiert. Dabei erhält man kein PDF (wie dies beispielsweise der Schott-Verlag beim elektronischen Notenkauf praktiziert), sondern die Noten werden in die App eingebettet mit all ihren Zusatzfunktionen wie zum Beispiel individuelle Eintragungsmöglichkeiten, verschiedene Darstellungsoptionen, integriertes Metronom, Aufnahmemöglichkeit und vieles mehr. Der Preis für digitale Notenausgaben liegt nur geringfügig unter demjenigen einer gedruckten Partitur (im Fall der 7. Sinfonie beispielsweise 10 anstatt 12 Euro für die Studienpartitur), was aber angesichts der vielen Features und sogar der Möglichkeit gelegentlicher Updates zu rechtfertigen ist.
Ludwig van Beethoven: Die Symphonien – 9 Bände im Schuber, Studien-Edition, hg. von Ernst Herttrich, Armin Raab u. a., HN 9800, € 89.00, G. Henle, München
Dirigierpartituren und Orchestermaterial zu den Henle-Studienpartituren sind bei Breitkopf & Härtel erhältlich. Zum Beispiel:
Ludwig van Beethoven: Symphonie Nr. 5 c-Moll op 67, Urtext nach der neuen Gesamtausgabe (G. Henle), hg. von Jens Dufner, Partitur PB 14615, € 48.50, Breitkopf & Härtel, Wiesbaden